Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, auf den sich viele Arbeitnehmer freuen. Allerdings gilt es zuvor, Klarheit über seine finanzielle Situation zu schaffen. Mit dem Wegfall des Lohnes entfällt für viele Schweizer die wichtigste Einnahmequelle. An ihre Stelle tritt das Schweizer Vorsorgesystem mit ihren drei Säulen AHV/IV, Pensionskasse und Dritte Säule. Bei der AHV gibt es nichts zu entscheiden, man muss lediglich die Rente beantragen. Und bei Guthaben in der Säule 3a gilt es insbesondere zu beachten, in welchen Jahren man sie sich auszahlen lässt (um Steuern zu sparen) und wie man das Geld danach weiter anlegt oder verwendet. In der Pensionskasse haben viele Schweizer ihren grössten Vermögensposten aufgebaut. Das Guthaben beträgt für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, mehrere hunderttausend Franken. Während Personen, die zum Zeitpunkt der Erreichung des Rentenalters nicht mehr als Angestellte Erwerbstätig waren (Selbständige, Arbeitslose, Hausfrauen und –männer) über ein Freizügigkeitskonto (siehe hierzu den Vergleich Zinsen Freizügigkeitskonto) verfügen, müssen sich Angestellte entscheiden, was Sie mit dem Geld in ihrer Pensionskasse machen wollen. Die Entscheidung, was man mit dem Pensionskassen-Guthaben macht, ist nebst dem Hauskauf die wohl grösste und wichtigste finanzielle Entscheidung, die man in seinem Leben zu treffen hat.

Dabei kommen drei Möglichkeiten in Frage:

  1. Pensionskassen-Guthaben als lebenslange Rente beziehen
  2. Pensionskassen-Guthaben vollständig als Kapital beziehen
  3. Eine Mischform der obigen Varianten, also Kapital und Rente

Wir diskutieren diese drei Möglichkeiten und geben Ihnen Tipps, um diese schwierige Entscheidung fundierter treffen zu können.

Pensionskasse: Die Variante Rente

Der Bezug einer Rente aus der Pensionskasse ist die sicherere und einfachere Variante. Sie müssen zu dieser Wahl Ihre Pensionskasse nicht benachrichtigen und erhalten Ihre Rente automatisch. Die Höhe der Rente bemisst sich dabei nach dem Umwandlungssatz, der im Zeitverlauf bis 2014 sank und vermutlich in Zukunft noch stärker gesenkt werden wird:

JahrFrauenMänner
20106.95%7.00%
20116.90%6.95%
20126.85%6.90%
20136.80%6.85%
20146.80%6.80%
20156.80%6.80%
20166.80%6.80%
20176.80%6.80%
20186.80%6.80%
20196.80%6.80%
20206.80%6.80%
20216.80%6.80%
20226.80%6.80%
20236.80%6.80%
20246.80%6.80%

Der Umwandlungssatz multipliziert mit Ihrem Vermögen in der Pensionskasse ergibt Ihre jährliche Rente. Wenn Sie also CHF 300‘000 in der Pensionskasse angespart haben, dann erhalten Sie im 2016 eine Rente von 6.8% x CHF 300‘000 = CHF 20‘400, also CHF 1‘700 pro Monat. Dies gilt, wenn Sie sich zum ordentlichen Pensionierungsalter zur Ruhe setzen (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre). Eine frühere oder spätere Pensionierung führt zu einem tieferen resp. höheren Umwandlungssatz. Die Rente ist bis an Ihr Lebensende garantiert.
Wenn Sie über Guthaben im überobligatorischen Teil der Pensionskasse verfügen (etwa weil Sie freiwillige Einkäufe getätigt haben oder gut verdienen), kann es je nach Pensionskasse sein, dass die Rente aus dem Überobligatorium mit einem geringeren Umwandlungssatz (z.B. 5.5%) berechnet wird.

Wenn Sie verheiratet sind, dann erhält nach Ihrem Tod der verbleibende Ehepartner 60% der ursprünglichen Rente, im obigen Beispiel also CHF 1‘020. Leben Sie in einem Konkubinat, dann ist es je nach Reglement Ihrer Pensionskasse möglich, dass Ihr Lebenspartner ebenfalls weiterhin eine Rente erhält. Kinder, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, erhalten in der Regel nichts. Das Guthaben bleibt in der Pensionskasse und kann nicht weitervererbt werden. Hingegen erhalten Sie bei einem Rentenbezug für noch nicht volljährige Kinder eine Alters-Kinderrente von 20% der Altersrente, und für sich noch in Ausbildung befindliche Kinder sogar bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Die Variante „Rente“ eignet sich eher für Personen, die

  • eine lange Lebenserwartung haben
  • mit einem deutlich jüngeren Partner verheiratet sind
  • über wenig Ersparnisse verfügen
  • wenig Ahnung von Geldangelegenheiten haben oder schlecht mit Geld umgehen können
  • ein grosses Bedürfnis nach Sicherheit haben
  • zum Zeitpunkt des Rentenbezugs noch minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren haben

Pensionskasse: Die Variante Kapital-Bezug

Seit 2005 müssen Pensionskassen auf Wunsch ihrer Mitglieder zwingend mindestens 25% ihres Vorsorgeguthabens als Kapital auszahlen. Einige Kassen gehen weiter und erlauben eine Auszahlung von 50% oder sogar von 100% des Altersguthabens. Wenn Sie sich für den Kapitalbezug entscheiden, müssen Sie dies Ihrer Pensionskasse frühzeitig melden. Die Fristen betragen je nach PK-Reglement zwischen einem halben Jahr und drei Jahren.

Wenn Sie sich Ihr Pensionskassen-Kapital auszahlen lassen, dann müssen Sie das Geld in Zukunft selbst bewirtschaften. Dabei müssen Sie Ihren Liquiditätsbedarf abschätzen (wie viel Geld benötige ich jährlich von meinem Kapitalstock?) und sich überlegen, wie Sie das Geld anlegen (je mehr Rendite Sie erzielen wollen, desto grösser Ihr Anlagerisiko und desto länger sollte Ihr Anlagehorizont sein). Ein Unsicherheitsfaktor ist Ihre Lebenserwartung. Was, wenn Sie wider aller Wahrscheinlichkeit 100jährig werden?

Gegenüber der Rente hat ein Kapitalbezug aber auch grosse Vorteile: Das Geld gehört Ihnen und Sie können es weiter vererben. Sie können es geschickt anlegen und können eine höhere Rendite erzielen, als die Verzinsung der Pensionskasse beträgt. Zudem bezahlen Sie bei der Auszahlung nur einen reduzierten Steuersatz (je nach Kanton und Betrag meistens zwischen 5 und 15%) und können das Geld so anlegen, dass dessen Wertsteigerung steuerbegünstigt ist (z.B. in Aktien). Mit dem Kapital verfügen Sie auch über eine grössere finanzielle Flexibilität: Sie können sich zur Pensionierung einen lang gehegten Wunsch erfüllen oder die Hypothek auf Ihrem Haus reduzieren.

Die Variante „Kapital“ eignet sich eher für Personen, die

  • eine kurze Lebenserwartung haben
  • mit einer älteren Partner verheiratet sind
  • über viele Ersparnisse verfügen
  • über Erfahrung in Geldangelegenheiten verfügen und gut mit Geld haushalten können
  • ein mässiges Bedürfnis nach Sicherheit haben
  • keine Kinder mit Anspruch auf eine Alters-Kinderrente haben

Pensionskasse: Die Variante Rente und Kapital

Mittlerweile wählen viele Schweizer den Mittelweg und beziehen einen Teil Ihres Guthabens bei der Pensionskasse als Kapital und belassen den Rest in den Händen der Pensionskasse, um davon eine lebenslange Rente zu erhalten. Wenn Sie sich nicht klar für Kapital oder Rente entscheiden können, dann kann „etwas Kapital und etwas Rente“ für Sie in Frage kommen.

Wenn Sie verheiratet sind und beide Ehepartner erwerbstätig sind, dann kann es auch sinnvoll sein, wenn ein Ehepartner das Kapital bezieht (etwa weil er viel Geld im überobligatorischen Teil (mit tieferem Umwandlungssatz) der Pensionskasse hat und die Vorsorgeeinrichtung nur als bedingt sicher beurteilt wird) und der andere Ehepartner seine Ersparnisse in der Pensionskasse belässt und die Rente wählt.

Pensionskasse: Vergleich Bezug Rente und Kapital

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Bezug einer Rente und dem Kapitalbezug haben wir zusammenfassend in dieser Tabelle aufgelistet:

KriteriumRenteKapital
Sicherheit EinkommenSicher bis ans LebensendeAnlage- und Langlebigkeitsrisiko
Regemässigkeit EinkommenJa (monatliche Rente)Gemäss eigener Anlagestrategie
Erfahrung mit GeldanlagenNicht notwendigNotwendig
Finanzielle FlexibilitätNeinJa
SteuernEinkommenssteuernPrivilegierte Besteuerung bei Kaptialauszahlung plus Einkommens- und Vermögenssteuern
Erben/Hinterbliebene60% Witwerrente, keine Vererbung des GuthabensKapital geht vollständig an die Erben

Was soll ich jetzt wählen, Rente oder Kapital?

Das ist eine Frage, die Sie schlussendlich selbst beantworten müssen, da Sie die Konsequenzen Ihres Entscheids tragen müssen. Sie können als Entscheidungshilfe diesen kurzen Test machen und die folgenden neun Fragen jeweils mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Addieren Sie anschliessend die Punkte.

 JANEIN
Ich fühle mich sehr fit und denke, dass ich noch lange leben werde01
Ich habe Kinder, die viel von meinem Geld erben sollen10
Ich kann nicht sparsam mit Geld umgehen, das auf dem Bankkonto liegt01
Ich verfüge bereits über viel Erfahrung beim Anlegen von Geld; Geldanlagen interessieren mich wie ein Hobby10
Kurz nach dem Ruhestand benötige ich viel Kapital (Hauskauf/Renovation, Weltreise), anschliessend reichen AHV und weitere Ersparnisse gut aus10
Mein Ehepartner ist deutlich jünger als ich oder ich habe Kinder mit Anspruch auf eine Kinder-Altersrente01
Sicherheit, auch die finanzielle, ist mir sehr wichtig01
Um Geldangelegenheiten möchte ich mich nicht kümmern müssen01
Zusammen mit dem Geld aus der Pensionskasse betragen meine Ersparnisse auf der Bank mehr als eine halbe Million Franken10

2 Punkte oder weniger: Der Bezug einer Rente scheint für Sie die bessere Lösung zu sein.

3 bis 6 Punkte: Sowohl der Bezug des Kapitals aus der Pensionskasse wie auch die Variante „Rente“ kommen für Sie in Frage. Wenn Sie nicht auf eine gemischte Variante „ Rente und Kapital“ tendieren, dann sollten Sie sich weiter mit dem Thema auseinandersetzen. Sprechen Sie mit Bekannten, welche die Entscheidung bereits getroffen haben und/oder beraten Sie sich mit einem Experten, um die für Sie beste Entscheidung treffen zu können.

7 Punkte oder mehr: Vieles spricht dafür, dass ein möglichst grosser Kapitalbezug die bessere Lösung für Sie ist.

Letztendlich müssen Sie sich bewusst sein, dass dies eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in Ihrem Leben sein wird. Und dass es leider meist keine eindeutige „beste“ Antwort auf die Frage „Rente oder Kapital“ gibt, weil das Leben nicht 100% vorhersehbar ist, selbst wenn der obige Kurztest ein eindeutiges Resultat zu liefern scheint. Zum Zeitpunkt Ihres Todes könnte man auf den Franken genau ausrechnen, welche Variante besser gewesen wäre, aber das kann man eben erst rückwirkend eindeutig berechnen. So ist das Leben!

TIPP: Sie wollen Ihr Pensionskassenguthaben als Kapital beziehen, wissen aber nicht, wie Sie es anlegen sollen? Sie können diese anspruchsvolle Aufgabe einem professionellen Vermögensverwalter übergeben. Solche Aufträge sind bereits ab einem Vermögen von CHF 500’000 möglich.
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