Wenn Sie Ihre Arbeitsstelle aufgeben – sei es um die Stelle zu wechseln oder um eine Pause im Arbeitsleben einzulegen – dann können Sie Ihr Guthaben nicht bei Ihrer bestehenden Pensionskasse belassen. Diese ist ausschliesslich für aktive Arbeitnehmer vorgesehen. Bei Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses muss Ihr Arbeitgeber Ihrer Pensionskasse eine Meldung erstatten. Diese wird Sie anschliessend anfragen, wohin Ihr Altersguthaben überwiesen werden soll. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Überweisung an die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers (falls Sie direkt weiterarbeiten werden)
  2. Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto (falls Sie nicht direkt weiterarbeiten werden/arbeitslos sind). Beachten Sie, dass hier grosse Zinsunterschiede bestehen. Es lohnt sich wegen des meist sehr hohen Betrags, einen Anbieter mit hohem Zins auf dem Freizügigkeitskonto zu wählen. Konsultieren Sie hierzu unseren Vergleich Zinsen Freizügigkeitskonto

Wird die Pensionskasse nicht informiert, so wird diese spätestens zwei Jahre nach dem Austritt das Altersguthaben aus der Pensionskasse an die „Stiftung Auffangeinrichtung BVG“ überweisen. Diese Stiftung verwaltet die Freizügigkeitsguthaben solange, bis sich der rechtmässige Besitzer meldet und das Geld in seine Pensionskasse oder auf sein eigenes Freizügigkeitskonto überweisen lässt. Die Verzinsung bei dieser Stiftung ist allerdings schlecht und lag in der Vergangenheit tiefer als bei den meisten Banken. Der Zinssatz lag jeweils rund 1% unter dem Zins bei dem Anbieter mit den höchsten Freizügigkeitskonto-Zinsen. Zudem fallen jährlich Gebühren für die Kontoführung an.

Wo ist mein Geld aus der Pensionskasse?

Die meisten Schweizer arbeiten in ihrem Arbeitsleben bei mehreren Firmen und verzeichnen dabei auch Unterbrüche im Erwerbsleben. Da kann man als Versicherter schon mal die Übersicht verlieren, wo und wie viel Guthaben man in der zweiten Säule, der Pensionskasse, angespart hat.

Seit 1999 besteht die „Zentralstelle 2. Säule“. Diese Institution hilft Ihnen bei der Suche nach Guthaben aus der Pensionskasse. Wenn Sie der Meinung sind, dass möglicherweise Guthaben aus der Pensionskasse von einer früheren Arbeitsstelle nicht an Ihre aktuelle Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wurden, dann hilft Ihnen die Zentralstelle bei der Suche. Sie wird Ihnen danach mitteilen, wenn sie auf vergessene oder verlorene Gelder gestossen ist, die Ihnen gehören. Um deren Nachforschungen zu erleichtern, benötigt die Zentralstelle im Idealfall Kopien von folgenden Dokumenten:

  • AHV-Ausweis
  • Lohnausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Versichertenausweis 2. Säule
  • Arbeitsbestätigung
  • Ggf. Todesfallbescheinigung

Im Minimum sollte man aber Name und Adresse, Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer angeben können. In mehr als vier von zehn Fällen ist die Suche erfolgreich. Jährlich wickelt die Zentralstelle über 20’000 solcher Gesuche ab, womit also über 8’000 vergessene Freizügigkeitskonten oder Guthaben aus der Pensionskasse wiedergefunden werden. Dies ist allerdings nur ein kleiner Anteil aller Konten: Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG werden über 800’000 solcher Konten verwaltet, mit einem durchschnittlichen Bestand von 3’000 Franken.
Weitere Informationen und sowie das Formular „Anfrage Zentralstelle“ finden Sie auf deren Webseite www.zentralstelle.ch.