Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip.
1. Säule: Staatliche Vorsorge
Die 1. Säule steht für die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Dazu zählen auch die IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatz während des Militärdienstes) und die ALV (Arbeitslosenversicherung).
In der AHV/IV sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch versichert. Das Ziel der Existenzsicherung erreicht die Erste Säule nur noch bedingt. Im Jahr 2011 betrug die AHV-Rente
- für Alleinstehende zwischen CHF 1160 (minimale Rente) und CHF 2320 (maximale Rente) pro Monat
- für Ehepaare zwischen CHF 1740 (minimale Rente) und CHF 3480 (maximale Rente) pro Monat
Deswegen werden die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule) immer wichtiger.
2. Säule: Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule stützt sich auf das BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und das UVG (Unfallversicherungsgesetz). Der Kreis der in der 2. Säule versicherten Personen ist im Vergleich zur 1. Säule eingeschränkt. Angestellte mit einem Einkommen von mehr als CHF 20 880.– (Stand 2011) sind durch eine Pensionskasse in der 2. Säule versichert. Ihre Aufgabe ist es, zusammen mit den Leistungen der 1. Säule die Fortsetzung der bisherigen gewohnten Lebenshaltung zu sichern.
Seit 1984 ist das UVG, seit 1985 das BVG für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, selbstständig erwerbende Personen können sich freiwillig anschliessen.
3. Säule: Private Vorsorge
Die beiden ersten Säulen erreichen ihr Ziel jedoch nur teilweise. Aus diesem Grund unterstützt der Staat die private Vorsorge, die 3. Säule. Auch sie ist im Gesetz verankert und wird zum Teil vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Bei der 3. Säule unterscheiden wir zwischen der mit Steuerprivilegien ausgestatteten gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und den meist nicht steuerbegünstigten Sparformen der freien Vorsorge (Säule 3b). Wer frühzeitig Vermögen in der 3. Säule anhäuft, kann mit der privaten Vorsorge zusätzliche Bedürfnisse im nach der Pensionierung decken.
Im Gegensatz zu den obligatorischen Versicherungen AHV und Pensionskasse können Sparende ihre 3. Säule frei gestalten.
Übersicht Schweizer Altervorsorge: Erste, Zweite und Dritte Säule im Überblick
Die oben erwähnten Schwerpunkte der schweizerischen Altersvorsorge lassen sich in einer Grafik einfach veranschaulichen:
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Wie erfahre ich, wo meine Altersvorsorge vor 20 Jahren geblieben ist?
Sehr geehrte Birgit
Sie wohnen jetzt in Deutschland oder Österreich und arbeiteten früher in der Schweiz.
Sie werden ab dem Alter 64 Anspruch auf eine AHV-Rente aus der 1. Säule (abhängig von Ihren bezahlten Beiträgen und Beitragsjahren) erhalten. Wenden Sie sich an die AHV-Stelle (Ausgleichskasse) Ihres damaligen Wohnkantons. Dort erfahren Sie auch, wie hoch die Rente ausfallen würde.
Falls Sie damals einer Pensionskasse angeschlossen waren und nichts unternommen haben, wurde Ihr 2. Säule-Guthaben wohl an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Die Zentralstelle, siehe “Verlorene Pensionskasse-Guthaben“, kann Ihnen bei der Suche nach dem Guthaben aus der 2. Säule behilflich sein.