Wer in die Säule 3a Geld einzahlt, spart Steuern, indem er den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Je nach Grenzsteuersatz, dem man unterliegt, ergibt dies Steuerersparnisse in der Region von 20 bis 40%.

Säule 3a: Steuern sparen bei der Einzahlung, Steuern zahlen bei der Auszahlung

Will man aber bei Erreichen des Pensionierungsalters seine Säule 3a auflösen, langt der Steuervogt zu. Fällig wird eine Steuer auf dem ausbezahlten Betrag.

Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a können fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ausbezahlt werden. Spätestens beim Erreichen des AHV-Alters müssen sie ausbezahlt werden, es sei denn, dass man weiterhin erwerbstätig ist. In diesem Falle kann der Bezug bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.

Auszahlung Säule 3a – was steuerlich zu beachten ist

Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a werden bei der Auszahlung zusammengezählt und gesondert vom übrigen Einkommen und Vermögen besteuert. Auf dem ausbezahlten Betrag ist sowohl die Bundessteuer als auch eine Steuer auf Stufe Kanton und Gemeinde zu entrichten.

Die Steuern auf Auszahlungen aus der Dritten Säule (und entsprechend auch der Pensionskasse) sind progressiv: Je höher das ausbezahlte Vermögen ist, desto überproportional höher ist die zu entrichtende Steuer.

Steuern bei Auszahlung Vorsorgeguthaben – zwei Beispiele

Die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen den Effekt der progressiven Steuer bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a. Die Berechnung erfolgte im Jahr 2010 mit dem Steuerrechner der Postfinance.

Steuer Bezug Säule 3a

Im ersten Beispiel mit dem reformierten 65jährigen Zürcher fällt bei der Auszahlung von CHF 100’000 eine Steuer von CHF 5’298 an. Wenn er in vier Jahren jeweils vier Säule 3a-Konten mit CHF 100’000 Guthaben auszahlt, bezahlt er total also CHF 21’192 Steuern. Hätte er nur ein einziges Konto mit CHF 400’000 Alterskapital, dann müsste er bei der Auszahlung CHF 42’701 Steuern bezahlen. Durch eine gestaffelte Auszahlung (Splitting) seines Vorsorgeguthabens spart er also CHF 21’509 Steuern.

Auch die konfessionslose Baslerin kann bei einem Guthaben von CHF 400’000 mit einer gestaffelten Auszahlung über CHF 15’000 Steuern sparen.

In den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Obwalden gibt es eine lineare anstelle einer progressiven Besteuerung beim Bezug von Vorsorgeguthaben. Ein Splitting bringt dort also keinen steuerlichen Vorteil auf Stufe Kantons-/Gemeindesteuern. Da aber die (tiefere) Bundessteuer eine Progression enthält, kann sich ein Splitting weiterhin auch in diesen Kantonen lohnen, wenn auch der Vorteil deutlich geringer ausfällt.

Empfehlung: Mehrere Säule 3a-Konten aufbauen und gestaffelt auflösen

Mit den obigen zwei Beispielen wird klar, wie sinnvoll es ist, sein Alterskapital gestaffelt auszuzahlen. Dies bedingt aber eine vorausschauende Planung seiner Einzahlungen in die dritte Säule. Man kann ein Säule 3a-Konto jeweils nur als Ganzes auszahlen. Wir empfehlen deswegen, im Laufe der Zeit mindestens zwei, besser vier Säule 3a-Konten aufzubauen und die Kontostände möglichst ähnlich hoch zu halten. Dadurch erzielt man eine optimale Steuerersparnis bei der Auszahlung, wenn man pro Jahr eines dieser Konten auflöst.

Wenn man plant, mit 65 in Pension zu gehen, muss man dann daran denken, bereits einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters das erste Konto aufzulösen. Sind die Kontostände deutlich unterschiedlich und hat man keinen unmittelbaren Kapitalbedarf, so empfehlen wir, zuerst das Konto mit dem niedrigsten Kontostand auszuzahlen: Geld in Konten der Säule 3a wird höher verzinst als auf dem Sparkonto und auf die Zinserträge sind nicht steuerpflichtig.
 

Tipp: Zusätzlich empfehlen wir, seine 3. Säule-Konten bei den Banken zu halten, die einen hohen Zinssatz anbieten. Eine Übersicht mit den aktuellen Zinssätzen finden Sie in unserem Zinsvergleich für Säule 3a-Konten.

Nachtrag – wann sich ein gestaffelter Bezug nicht lohnt

Es ist auf jedem Fall sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten aufzubauen. So erhält man sich die Flexibilität beim Bezug und streut sein Risiko. Nicht immer rechnet es sich aber finanziell, die Säule 3a-Konten in verschiedenen Jahren vor der Pensionierung aufzulösen. Manchmal ist es besser, alle seine Konten erst in dem Jahr, in dem man in den Ruhestand geht, zu beziehen. Betrachten Sie folgendes Beispiel eines Mannes aus Zürich, der alleinstehend und reformiert ist. Er ist 64 Jahre alt und wird Mitte des nächsten Jahres in Pension gehen. Der Mann besitzt zwei Säule 3a-Konten mit je 80’000 Franken und überlegt sich nun, ob er eines der Konten bereits Ende Jahr auflösen soll oder ob er sich beide im Juni kurz vor seiner Pensionierung auszahlen lassen soll. Der 3a-Zins beträgt 2.0%, sein Grenzsteuersatz beträgt 35% und er hat 400’000 steuerbares Vermögen (die Säule 3a-Gelder zählen erst nach dem Bezug zum steuerbaren Vermögen). Der Mann wird die bezogenen 3a-Gelder zu 1.0% Zins (vor Steuern) anlegen:

Beispiel, wo sich ein gestaffelter Säule 3a-Bezug nicht lohnt
In diesem Beispiel verfügt der Mann ein halbes Jahr nach seiner Pensionierung über 153’310 Franken (mit gestaffelter Auszahlung/Splitting) respektive über 153’374 Franken (ohne Splitting). Der gleichzeitige Bezug der beiden Konten im Monat vor seiner Pensionierung lohnt sich also ganz knapp. Der Grund, weswegen sich ein Splitting beim Bezug nicht lohnt, sind die tiefen Zinsen bei Wiederanlage des Geldes, die Einkommenssteuer auf den Zinserträgen sowie die Vermögenssteuern. Diese kompensieren den Steuervorteil des gestaffelten Bezugs, weil die Steuerprogression relativ gering ist.
Aus dem Beispiel leitet sich ab, dass ein Splitting umso weniger sinnvoll ist:

  • je höher die Zinsen in der Säule 3a sind
  • je tiefer die Zinsen auf dem bezogenen Kapital sind
  • je später im Jahr man pensioniert, sofern die 3a-Zinsen höher als die Zinsen bei der Wiederanlage sind
  • je geringer die einzelnen Beträge auf den 3a-Konten sind (tiefere Progression)
  • je schwächer die Steuersätze bei höheren Beträgen ansteigen (Unterschiede je Kanton)
  • je höher der Grenzsteuersatz ist

Einen grossen Einfluss haben die Zinsen bei der Wiederanlage. Besonders wenn Sie das Geld mit tieferen Netto-Zinsen als in der 3. Säule anlegen werden (z.B. auf dem Privat- oder Sparkonto), dann sollten Sie vor dem Bezug des ersten 3a-Kontos Ihre finanzielle Situation durchrechnen, um sich für oder gegen die gestaffelte Auszahlung entscheiden zu können.