Wer in die Säule 3a Geld einzahlt, spart Steuern, indem er den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Je nach Grenzsteuersatz, dem man unterliegt, ergibt dies Steuerersparnisse in der Region von 20 bis 40%.
Säule 3a: Steuern sparen bei der Einzahlung, Steuern zahlen bei der Auszahlung
Will man aber bei Erreichen des Pensionierungsalters seine Säule 3a auflösen, langt der Steuervogt zu. Fällig wird eine Steuer auf dem ausbezahlten Betrag.
Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a können fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ausbezahlt werden. Spätestens beim Erreichen des AHV-Alters müssen sie ausbezahlt werden, es sei denn, dass man weiterhin erwerbstätig ist. In diesem Falle kann der Bezug bis zum 70. Altersjahr aufgeschoben werden.
Auszahlung Säule 3a – was steuerlich zu beachten ist
Kapitalleistungen aus der zweiten Säule und der Säule 3a werden bei der Auszahlung zusammengezählt und gesondert vom übrigen Einkommen und Vermögen besteuert. Auf dem ausbezahlten Betrag ist sowohl die Bundessteuer als auch eine Steuer auf Stufe Kanton und Gemeinde zu entrichten.
Die Steuern auf Auszahlungen aus der Dritten Säule (und entsprechend auch der Pensionskasse) sind progressiv: Je höher das ausbezahlte Vermögen ist, desto überproportional höher ist die zu entrichtende Steuer.
Steuern bei Auszahlung Vorsorgeguthaben – zwei Beispiele
Die folgenden zwei Beispiele verdeutlichen den Effekt der progressiven Steuer bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a. Die Berechnung erfolgte im Jahr 2010 mit dem Steuerrechner der Postfinance.

Im ersten Beispiel mit dem reformierten 65jährigen Zürcher fällt bei der Auszahlung von CHF 100’000 eine Steuer von CHF 5’298 an. Wenn er in vier Jahren jeweils vier Säule 3a-Konten mit CHF 100’000 Guthaben auszahlt, bezahlt er total also CHF 21’192 Steuern. Hätte er nur ein einziges Konto mit CHF 400’000 Alterskapital, dann müsste er bei der Auszahlung CHF 42’701 Steuern bezahlen. Durch eine gestaffelte Auszahlung (Splitting) seines Vorsorgeguthabens spart er also CHF 21’509 Steuern.
Auch die konfessionslose Baslerin kann bei einem Guthaben von CHF 400’000 mit einer gestaffelten Auszahlung über CHF 15’000 Steuern sparen.
Empfehlung: Mehrere Säule 3a-Konten aufbauen und gestaffelt auflösen
Mit den obigen zwei Beispielen wird klar, wie sinnvoll es ist, sein Alterskapital gestaffelt auszuzahlen. Dies bedingt aber eine vorausschauende Planung seiner Einzahlungen in die dritte Säule. Man kann ein Säule 3a-Konto jeweils nur als Ganzes auszahlen. Wir empfehlen deswegen, im Laufe der Zeit mindestens zwei, besser vier Säule 3a-Konten aufzubauen und die Kontostände möglichst ähnlich hoch zu halten. Dadurch erzielt man eine optimale Steuerersparnis bei der Auszahlung, wenn man pro Jahr eines dieser Konten auflöst.
Wenn man plant, mit 65 in Pension zu gehen, muss man dann daran denken, bereits einige Jahre vor Erreichen des Rentenalters das erste Konto aufzulösen. Sind die Kontostände deutlich unterschiedlich und hat man keinen unmittelbaren Kapitalbedarf, so empfehlen wir, zuerst das Konto mit dem niedrigsten Kontostand auszuzahlen: Geld in Konten der Säule 3a wird höher verzinst als auf dem Sparkonto und auf die Zinserträge sind nicht steuerpflichtig.
Zusätzlich empfehlen wir, seine 3. Säule-Konten bei den Banken zu halten, die einen hohen Zinssatz anbieten. Eine Übersicht mit den aktuellen Zinssätzen finden Sie in unserem Zinsvergleich für Säule 3a-Konten.
Nachtrag – wann sich ein gestaffelter Bezug nicht lohnt
Es ist auf jedem Fall sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten aufzubauen. So erhält man sich die Flexibilität beim Bezug und streut sein Risiko. Nicht immer rechnet es sich aber finanziell, die Säule 3a-Konten in verschiedenen Jahren vor der Pensionierung aufzulösen. Manchmal ist es besser, alle seine Konten erst in dem Jahr, in dem man in den Ruhestand geht, zu beziehen. Betrachten Sie folgendes Beispiel eines Mannes aus Zürich, der alleinstehend und reformiert ist. Er ist 64 Jahre alt und wird Mitte des nächsten Jahres in Pension gehen. Der Mann besitzt zwei Säule 3a-Konten mit je 80’000 Franken und überlegt sich nun, ob er eines der Konten bereits Ende Jahr auflösen soll oder ob er sich beide im Juni kurz vor seiner Pensionierung auszahlen lassen soll. Der 3a-Zins beträgt 2.0%, sein Grenzsteuersatz beträgt 35% und er hat 400’000 steuerbares Vermögen (die Säule 3a-Gelder zählen erst nach dem Bezug zum steuerbaren Vermögen). Der Mann wird die bezogenen 3a-Gelder zu 1.0% Zins (vor Steuern) anlegen:

In diesem Beispiel verfügt der Mann ein halbes Jahr nach seiner Pensionierung über 153’310 Franken (mit gestaffelter Auszahlung/Splitting) respektive über 153’374 Franken (ohne Splitting). Der gleichzeitige Bezug der beiden Konten im Monat vor seiner Pensionierung lohnt sich also ganz knapp. Der Grund, weswegen sich ein Splitting beim Bezug nicht lohnt, sind die tiefen Zinsen bei Wiederanlage des Geldes, die Einkommenssteuer auf den Zinserträgen sowie die Vermögenssteuern. Diese kompensieren den Steuervorteil des gestaffelten Bezugs, weil die Steuerprogression relativ gering ist.
Aus dem Beispiel leitet sich ab, dass ein Splitting umso weniger sinnvoll ist:
- je höher die Zinsen in der Säule 3a sind
- je tiefer die Zinsen auf dem bezogenen Kapital sind
- je später im Jahr man pensioniert, sofern die 3a-Zinsen höher als die Zinsen bei der Wiederanlage sind
- je geringer die einzelnen Beträge auf den 3a-Konten sind (tiefere Progression)
- je schwächer die Steuersätze bei höheren Beträgen ansteigen (Unterschiede je Kanton)
- je höher der Grenzsteuersatz ist
Einen grossen Einfluss haben die Zinsen bei der Wiederanlage. Besonders wenn Sie das Geld mit tieferen Netto-Zinsen als in der 3. Säule anlegen werden (z.B. auf dem Privat- oder Sparkonto), dann sollten Sie vor dem Bezug des ersten 3a-Kontos Ihre finanzielle Situation durchrechnen, um sich für oder gegen die gestaffelte Auszahlung entscheiden zu können.
Auch interessant:
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• Säule 3a: Konto oder Fonds?
• Lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a?

Einmal mehr weicht offensichtlich die Theorie von der Praxis ab. Immer wieder wird den Leuten angeraten, mehrere Säule 3a-Konti zu führen zwecks Steuereinsparung dank gestaffelter Auszahlung. Die Steuerbehörden (namentlich Basel-Land weisen aber alle Einschätzungsbeamten an, gestaffelte Auszahlungen von Pensionskassengeld bzw. Säule-3-Geld als STEUERUMGEHUNG zu behandeln. Es wird bei einer teilweisen, ersten Auszahlung deshalb Steuern auf das gesamte Vorsorgekapital erhoben!!! Ergo: Die Bürger werden immer wieder für dumm verkauft und fast schon kriminalisiert, nur weil man legal Steuern sparen möchte.
Sehr geehrter Herr Mayer
Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor und Ihren Kommentar.
Wir haben die von Ihnen erwähnte Anweisung des Kantons Basel-Landschaft hier gefunden: http://www.baselland.ch/242-htm.294357.0.html
Diese stammt aus dem Jahr 1995.
Im Nachbarkanton Basel-Stadt steht auf der Webseite der Steuerverwaltung folgendes:
Ich habe mein Vorsorgekapital bei mehreren Einrichtungen der 3. Säule a angelegt. Werden die verschiedenen Guthaben bei ihrer Auszahlung zusammen besteuert?
Verschiedene Kapitalleistungen werden nur dann zusammen besteuert, wenn sie im gleichen Steuerjahr fällig werden. Bei Auszahlung der Guthaben in verschiedenen Steuerperioden findet dagegen keine Zusammenrechnung statt.
Ein Sonderfall ist, wenn ein Vorsorgenehmer innerhalb 5 Jahren vor Erreichen des Pensionerungsalters die Auszahlung seines Vorsorgekapitals eines einzelnen Kontos verlangt. Selbst bei einen Teilbezug aus diesem einen Konto wird das gesamte Kapital in diesem Konto besteuert (siehe Kreisschreiben Nr. 18 der Eidg. Steuerverwaltung, Seite 8 oben).
Wir bleiben deswegen bei unserer Emfpehlung, mehrere Säule 3a-Konten aufzubauen: Eine gestaffelte Auszahlung von verschiedenen Säule 3a-Konten in mehreren Jahren mit den entsprechenden Steuervorteilen ist nach unserer Auffassung erlaubt.
Sagen wir ich habe fünf Konti. Ich spare das Geld nicht direkt für meine Pension, sondern für ein Haus.
Sehe ich das richtig, dass ich dann auch nur einen Teil eines der fünf Konti in einem Kalenderjahr beziehen kann?
Und was ist mit der Regel, dass ich nur alle fünf Jahre einen Bezug machen kann? Gilt das für mich als Person, oder gilt das pro Konti. Könnte ich mit meinen fünf Konti also jedes Jahr (natürlich immer von einem anderen Konto) einen Bezug machen?
Sehr geehrte Taina
Es ist möglich, beim Erwerb von Hauseigentum (ausschliesslich für den Eigenbedarf) nur einen Teil eines Säule 3a-Kontos dafür zu verwenden. Sie bezahlen dann auch nur auf dem bezogenen Betrag Steuern (zu einem reduzierten Satz).
In der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Art. 3 Abs. 1 BVV3) steht:
“Die Altersleistung kann ferner vorher ausgerichtet werden für (…) Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf. Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.”. Somit kann pro Person (und nicht pro Konto) alle fünf Jahre Geld aus der dritten Säule im Rahmen der WEF bezogen werden.
was wiederum heisst, dass bei Ehepaaren (Das Haus lautet auf beide Namen)beide Erwerbstätig mit je einem Säule 3 Konto , alle 5 Jahre 2 Bezüge (1x vom Ehemann und 1x von de Ehefrau) getätigt werden können?
Sehr geehrte Macla
Sie können alle fünf Jahre Geld aus der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehen. Dies gilt pro Person und nicht pro Ehepaar. Bedingung ist, dass beide Ehegatten Miteigentümer am selbst bewohnten Wohneigentum sind. Das ist bei Ihnen der Fall.
Beachten Sie, dass im selben Jahr von einem Ehepaar bezogene Säule 3a-Guthaben bei der Bestimmung des Steuersatzes zusammengezählt werden. Dies führt in der Regel zu höheren Steuern. Wir empfehlen deswegen, den Bezug auf zwei Jahre zu verteilen, z.B.: Sie beziehen das Geld Ende 2010, und Ihr Mann bezieht das Geld Anfang 2011.
Kann ich Steuern sparen, wenn ich ein Säule3a Konto im Kanton Schwyz eröffne? Oder kann ich nur Steuern sparen, wenn ich bei der Auszahlung auch im Kanton Schwyz wohne?
Sehr geehrte Maria
Danke für Ihre Frage. Sie bezahlen in dem Kanton Einkommenssteuern, in dem Sie wohnen. Und Sie bezahlen in dem Kanton Steuern bei der Auflösung des 3a-Kontos, in dem Sie wohnen.
Der in ein 3a-Konto einbezahlte Betrag wird von Ihrem steuerbaren Einkommen abgezogen. Massgeblich für die Steuerersparnis ist dabei der Grenzsteuersatz (um wieviel Prozent sinken Ihre Steuern, wenn Sie einen Franken weniger steuerbares Einkommen haben?). Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 beträgt der Grenzsteuersatz in Schwyz für Alleinstehende ca. 23%, während er für Zürcher ca. 32% und Berner ca. sogar 36% beträgt. Sie sparen also bei der Einzahlung in “steuerungünstigen” Kantonen sogar mehr Geld als in Steueroasen wie dem Kanton Schwyz.
Bei der Auszahlung fallen dann Steuern zu einem reduzierten Satz an (idR zwischen 5-15% des Betrages, je nach Kanton).
Sie können also keine Steuern bei der Einzahlung in ein 3a-Konto sparen, wenn Sie eine Bank oder Stiftung in einem steuergünstigen Kanton wählen.
Wieviel Zeit braucht es in BL zwischen letzter Einzahlung und Vorbezug für WEF, damit die Einzahlung nicht als Steuerumgehung behandelt wird?
(d.h. Einzahlen in Dec 2010 und Vorbezug in Jan 2010 wäre Steuerumgehung).
Ich habe mal gehört, dass dies 3 Jahre ist (wenn ich ein Vorbezug in 2013 machen möchte, sollte ich in 2010 die letzte Einzahlung ausführen und für zukünftige Einzahlungen ein neues 3a-Konto eröffnen).
Stimmt das so?
Sehr geehrter Pascal
In diesem Jahr 2010 hat das Bundesgericht entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse bis drei Jahre vor dem Bezug zur Wohneigentumsförderung eine Steuerumgehung darstellen. Das Geld kann zwar weiterhin aus der PK bezogen werden, aber die Steuerersparnis aus der Einzahlung muss zurückerstattet werden.
Bei der Säule 3a gibt es keine solche Regelung – auch nicht im Kanton Basel Landschaft. Sie können also jetzt noch im 2010 Geld in die Säule 3a einzahlen und dieses bereits im 2011 für die WEF beziehen – auch im Kanton BL.
Freundlcihe Grüsse
FinanzMonitor.com
Guten Tag,
als Deutsche mit B-Bewilligung mit Plan in der Schweiz zu bleiben, lohnt sich Säule 3a, gibt es steuerliche Vorteile bei Einzahlung? Kann der Betrag bei evtl. Umzug nach Deutschland oder anderes europäisches Land in andere Vorsorgeeinrichtung übertragen werden oder sollte man das Säule 3a Konto belasse?
Guten Tag Karin
Mit einer Niederlassungsbewilligung B (Jahresaufenthalter) bezahlen Sie eine Quellensteuer. Sie müssen also keine Steuererklärung ausfüllen, bei der Sie einen steuerlichen Abzug für die Säule 3a angeben können.
Dennoch können Sie Beiträge in die Säule 3a leisten: Verlangen Sie mit dem Formular von der Steuerbehörde Ihres Kantons eine Rückerstattung. Das Formular heisst “Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen von Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz”.
Gerade wenn Sie wissen, dass Sie in wenigen Jahren wieder die Schweiz verlassen werden, lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a aus steuerlichen Gründen. Bei einer Steuerersparnis von 20% beträgt die jährliche Rendite z.B. zusätzliche 5%, wenn Sie in 4 Jahren die Schweiz wieder verlassen und das Geld beziehen.
Denn: Im Gegensatz zum obligatorischen Teil in der Pensionskasse können Sie Säule 3a-Gelder beim Verlassen der Schweiz (egal wohin) beziehen.
Ob sich eine Einzahlung für Sie lohnt, müssen Sie selbst entscheiden. Tipps dazu finden Sie hier: “Lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a?“.
Ob sich der Bezug des Geldes bei der Auswanderung aus der Schweiz lohnt, müssen Sie aufgrund Ihrer konkreten Umstände (Geldbedarf, Währungsrisiko CHF, Opportunitätskosten u.a.) bei der Auswanderung (oder auch später) entscheiden.
MUSS die 3a ZWINGEND bis spätestens Pensionsalter bezogen werden? Oder gibt es auch hier kantonale Unterschiede?
Hallo Martha
Es gibt keine kantonalen Unterschiede beim Bezug der Säule 3a.
Sie können die Säule 3a ordentlich frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen, bei Ihnen als Frau also mit 59. Die Säule 3a Konten müssen Sie spätestens mit 64 bezogen haben. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig sind, dann können Sie den Bezug bis um maximal 5 Jahre nach hinten verschieben, also bis zum Alter von 69 Jahren.
guten tag, habe eine ergänzende frage zur frage von “maria, 3 november 10″:
wie verhält es sich beim auswandern? welcher steuersatz wird angewendet, der letzte wohnsitz oder der sitz der vorsorgestiftung und kann das geld auch über jahre gestaffelt bezogen werden auch wenn man schon im ausland lebt?
danke und freundliche grüsse
Guten Tag Christoph
Die Antwort galt für eine in der Schweiz wohnhafte Person.
Wenn Sie ausgewandert sind, können Sie frei über das 3a-Geld verfügen. So können Sie auch die Bezüge über mehrere Jahre verteilen, um so Steuern bei der Auszahlung zu sparen. Für ausgewanderte Schweizer werden die Steuern in dem Kanton fällig, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Deswegen kann aktuell nicht nur wegen den hohen Zinsen (siehe Zinsvergleich 3a), sondern auch wegen dem Sitz der Stiftung im steuergünstigen Kanton Schwyz ein Wechsel zB zur Liberty-Stiftung sinnvoll sein.
guten Tag.Wir (Ehepaar, Wohnung ist auf beide Namen eingetragen) amortisieren die 2.Hypothek per Juni 2010. Ist mit Bank so vertraglich geregelt. Wir haben bei 2 verschiedenen Banken je Partner ein 3.Säule Konto. Können wir die Amortisation von beiden Banken gleichzeitig von beiden Personen mit diesen 3.Säule Konti machen oder ist dies nur von einer Bank möglich??
Guten Tag Edgar
Pro Ehepartner kann alle fünf Jahre ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEF aus der 3. Säule getätigt werden. Sowohl Sie als auch Ihre Frau können also ihre 3a-Konten auflösen. Das von Ihnen gewünschte Vorgehen ist also möglich.
Beachten Sie, dass einmal bezogene Gelder nicht mehr in die Säule 3a zurückbezahlt werden können. Es ist nur jeweils höchstens die maximale Säule 3a Einzahlung möglich. Beachten Sie weiter, dass Auszahlungen aus der Säule 3a zu einem reduzierten Steuersatz steuerpflichtig sind. Wenn Sie und Ihre Frau im 2011 ihre Konten auflösen, führt dies zu einem insgesamt höheren Steuersatz (Progression), als wenn Sie die Konten in zwei verschiedenen Jahren auflösen. Überlegen Sie sich deswegen, ob sich ein Gespräch mit der Bank lohnt, um zu vereinbaren, einen Teil der Hypothek erst im nächsten Jahr zu amortisieren (und so das Konto mit dem geringeren Guthaben erst nächstes Jahr aufzulösen, um Steuern zu sparen).
Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Schwester wird am 22. Februar 2012 64 Jahre alt. Sie hat zwei Konti Säule 3a. Aus Stergründen lässt sie sich das einte Konto 2010 auszahlen.
Hat dies bis am 22. Februar 2011 zu erfolgen oder kann sie sich Zeit lassen bis im Dezember 2011? (Auszahlung in zwei verschidenen Steuerjahren oder muss
zwischen den beiden Auszahlungen eine Frist von 12 Monaten eingehalten werden).
Gibt es zwischen den Kantonen Unterschiede? Meine Schwester ist im 2011 im Kanton Luzern und im 2012 im Kanton Aargau sterpflichtig.
Vielen Dank und freundliche Grüsse. Herbert B.
Sehr geehrter Herr B.
Sie schreiben “Aus Stergründen lässt sie sich das einte Konto 2010 auszahlen”. Wir gehen davon aus, dass Sie damit 2011 und nicht 2010 gemeint haben.
Die ordentliche Auszahlung von Säule 3a-Konten ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich. Und wer nicht über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeitet, muss das Geld mit Erreichen des 64. Geburtstages (Frauen) resp. des 65. Geburtstags (Männer) beziehen. Wer mehrere 3a-Konten hat, kann diese in unterschiedlichen Jahren beziehen. Das macht Sinn, weil so meist die Steuern beim Bezug geringer sind. Das ist das von Ihrer Schwester geplante Vorgehen.
Entscheidend ist für Ihre Schwester – wenn Sie beim Bezug Steuern sparen will – ist das Steuerjahr. Sie kann also ein Konto im Dezember 2011 auflösen und das andere Konto an Ihrem 64. Geburtstag. Der Kanton spielt bei dieser Regelung keine Rolle. Aber: Je nach Kanton können die Steuern unterschiedlich hoch sein. Prüfen Sie z.B. mit dem Steuerrechner der PostFinance (Link oben im Artikel), wie hoch die Steuern beim Bezug sein werden und sagen Sie Ihrer Schwester, dass Sie das Konto mit dem geringeren Guthaben im “teureren” Kanton auflösen soll. Beispiel: Nehmen wir an, Ihre Schwester hat einmal 50’000 Franken und einmal 100’000 Franken auf den zwei 3a-Konten.
Die Steuern beim Bezug von einem 3a-Guthaben von 50’000 Franken betragen für eine alleinstehende, reformierte Person im 2011:
114 Franken Direkte Bundessteuer plus
2335 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Aarau wohnhafte Person respektive
2031 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Luzern wohnhafte Person.
Die Steuern beim Bezug von einem 3a-Guthaben von 100’000 Franken betragen für eine alleinstehende, reformierte Person im 2011:
718 Franken Direkte Bundessteuer plus
6542 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Aarau wohnhafte Person respektive
5223 Franken Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer für eine in Luzern wohnhafte Person.
Sie sehen, dass der Kanton Luzern der steuergünstigere Kanton beim Bezug von 3a-Konten ist. Bei dieser Konstellation würde Ihre Schwester rund 1’000 Franken Steuern sparen, wenn Sie im 2011 das “grosse” Konto noch im günstigen Kanton Luzern auflöst und zwei Monate später das “kleine” Konto im teureren Kanton Aargau auflöst, wenn man die wahrscheinlich tieferen Zinsen bei der Wiederanlage des Geldes für die zwei Monate nicht berücksichtigt.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Guten Abend
Herzlichen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Das Wort “Stergründen” sollte richtigerweise aus Steuergründen heissen
und mit 2010 meinte ich richtigerweise 2011. Sorry.
Freundliche Grüsse, Herbert B.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe folgende Frage:
Kann der 5-jährlich mögliche Vorbezug aus den 3.Säulenkonti auch für grössere Unterhaltsarbeiten (Werterhalt/Ersatz)an der selbst genutzten Liegenschaft, oder für (Innen)- Ausbau/Erweiterungsarbeiten genutzt werden und was wären da die Berechtigungs-Kriterien dazu? Oder limitiert sich diese Vorbezugsmöglichkeit auf den Erwerb von Wohneigentum, bzw. auf die darauffolgende Hypotheken-Amortisation? Vielen Dank für Ihrem Bemühungen.(Ich lebe im Kt. St.G.)
Mit freundlichen Grüssen
R. De T.
Sehr geehrter Herr De T.
Gelder aus der Säule 3a dürfen Sie nicht beziehen, um damit laufende Kosten wie Unterhalt oder gar die Hypothekarzinsen zu bezahlen. Wertvermehrende Umbauten und Renovationen dürfen Sie aber mit Mitteln aus der 3. Säule finanzieren, siehe http://goo.gl/TgYqi (Punkt 1.1, 4. Absatz)
Guten Tag,
Kann ich in die Säule 3a einzahlen und im selben Jahr für den Erwerb von Wohneigenum wieder beziehen?
Hat der Bezug von Säule 3a-Geldern einen Einfluss auf künftige Einkaufsmöglichkeiten bei der Pensionskasse? Bei Bezug des Pensionskassengeldes ist dies ja der Fall (Abzüge erst nach Wiedereinzahlung der bezogenen Summe möglich).
Kann ich mit CHF 40’000 aus einer Erbschaft einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen (Lücke vorhanden) und im nächsten Jahr lediglich das bisherige Kapital beziehen (d.h. die 40’000 in der Pensionskasse belassen)? Oder greift hier die 3-Jahresfrist?
Freundliche Grüsse
Peter M.
Guten Tag
Danke für Ihre spannenden Fragen.
Frage 1: Einzahlung und Auszahlung 3a im gleichen Jahr möglich?
Anwort: Ja, dies ist möglich. Sie können die Einzahlung auch vom steuerbaren Einkommen absetzen. Dieser Fall ist bei Personen verbreitet, die in dem Jahr, in dem sie pensioniert werden, noch eine Einzahlung tätigen. Somit ist das auch für Sie möglich.
Frage 2: Einzahlung 3a und Möglichkeiten Einkauf Pensionskasse
Antwort: Einzahlungen in die Säule 3a haben keinen Einfluss auf die Einkaufsmöglichkeiten in die Pensionskasse. Ihre Pensionskasse kann Ihnen mitteilen, wie hoch die mögliche Einkaufssumme ist. Diese errechnet sich unabhängig von Guthaben in der dritten Säule.
Da Einzahlungen im selben Jahr (Säule 3a und Einkauf Pensionskasse) vom steuerbaren Einkommen abgesetzt werden können, sinkt Ihr Grenzsteuersatz und damit die Steuerersparnis mit jeder zusätzlichen Einzahlung im selben Jahr. Wir empfehlen deswegen, Einzahlungen in die beiden Säulen über mehrere Jahre gleichmässig zu verteilen.
Frage 3: Einkauf und teilweiser Bezug Geld aus Pensionskasse in weniger als 3 Jahren möglich?
Antwort: Hier scheint es keine ganz klare Antwort zu geben. Während uns heute die Steuerverwaltung des Kantons Bern zusicherte, dass ein Bezug des „bisherigen Kapitals“ trotz einer Einzahlung im Vorjahr möglich sei, ist das Steueramt des Kantons Solothurn anderer Meinung. Es schreibt hier unter Punkt 4.3: „Nach einem Einkauf ist innerhalb der nächsten drei Jahre ein Kapitalbezug nicht zulässig (Art. 79b Abs. 3 BVG). Das gilt auch für Vorbezüge zur WEF und auch für jene Vorsorgeguthaben, die im Zeitpunkt des Einkaufs bereits bestanden haben. Andernfalls liesse sich der Missbrauch der beruflichen Vorsorge (…) zu Steuerminimierungszwecken gar nicht verhindern. Wie bei den Altersleistungen bestehen auch hier teilweise andere Ansichten. Ausserdem kann, wenn mehrere Vorsorgeeinrichtungen im Spiel sind, die eine einen Vorbezug ausrichten, wenn sie vom kürzlichen Einkauf in die andere keine Kenntnis hat. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass innerhalb von drei Jahren nach dem Einkauf eine Kapitalauszahlung erfolgt. In diesen Fällen ist eine missbräuchliche Gestaltung zu vermuten, so dass die Einkäufe in den letzten drei Jahren vor dem Vorbezug WEF steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden.“ Eine Hintertür wird jedoch offen gelassen: „Der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass kein Missbrauch vorliegt. Das kann z.B. der Fall sein beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum, wenn im Zeitpunkt des Einkaufs noch keine konkrete Absicht dazu bestanden hat (…)“.
Diese Argumentation erscheint uns stichhaltiger als die telefonische Auskunft. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre kantonale Steuerverwaltung zu wenden. Sollte die Auskunft in Ihrem Sinne positiv sein, dann sollten Sie deren Antwort schriftliche verlangen.
Grüezi
Bis Ende Juni wohne ich im Kanton Zürich, ab 1. Juli im Kanton Thurgau.
Wenn ich das Geld aus meiner Vorsorge 3a z.B am 25. Juni beziehe, wo zahle ich die Steuer? Im Kanton Zürich oder Thurgau?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Beim Bezug von 3a-Geldern gibt es eine Sonderveranlagung. Im Gegensatz zu Einkommenssteuern (die für das ganze Jahr an dem Wohnsitz fällig werden, den man am 31.12. hatte) bezahlt man die Steuer beim Bezug von Geld aus der Säule 3a dort, wo man zum Zeitpunkt des Bezugs lebte. In Ihrem Fall also im Kanton Zürich. Hier können Sie auf einfache Weise die Steuern optimieren (oder besser gesagt: Steuern sparen), indem Sie die beiden Alternativen für Ihre persönlichen Verhältnisse durchrechnen.
Hallo
Habe noch keine 3.Säule aber überlege mir eine zu machen (oder auch 2)
Wohne in BE und möchte irgenwann ein Haus kaufen.
Würde es Sinn machen, sobald ich ein geeignetes Haus gefunden habe, für paar Monate nach Kanton SZ zu ziehen (habe dort Verwandte) und das Geld auszulösen, auch wenn das Haus dann wiederum im Kanton BE wäre?
Danke für die Antwort
miri (27)
Guten Tag Miri
Es ist gut dass Sie sich bereits in jungen Jahren mit der Altersvorsorge und der Anhäufung von Eigenkapital zur Finanzierung eines eigenen Hauses auseinander setzen.
Das von Ihnen geschilderte Vorgehen ist theoretisch möglich, solange die Steuerbehörden im Kanton Bern in diesem sehr kurzen Wohnsitzwechsel nicht eine Steuerumgehung vermuten. In der Praxis ist der Plan bei Ihnen in den nächsten Jahren aber wenig sinnvoll. Wenn Sie jetzt die nächsten 7 Jahre lang jeweils den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen, dann werden Sie rund 50’000 Franken angespart haben. Die Steuern beim Bezug betragen im Kanton Schwyz für eine reformierte, alleinstehende Person 669 Franken. Im Kanton Bern würden Sie mit 1872 Franken zwar rund 1’200 Franken mehr Steuern bezahlen, aber insgesamt dürfte sich diese Übung wegen dem damit verbundenen Aufwand nicht lohnen.
Wenn Sie einen guten Lohn und tiefe Lebenshaltungskosten haben und Ihr Ziel ein eigenes Haus in den nächsten 2-15 Jahren ist, dann ist das Sparen mit der Säule 3a aber insgesamt eine sehr sinnvolle Sache für Sie. Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich zu anderen risikolosen Anlagen hoch und steuerfrei. Und Sie sparen je nach Grenzsteuersatz etwa 1/5 bis 1/3 des eingezahlten Betrages bei den Steuern.
Grüezi
Wie werden die 5 Jahre zwischen den einzelnen Bezugsmöglichkeiten (Amortisation Hypothek) aus der Säule 3a genau berechnet? Wenn ich nun am 24.06.2010 einen Vorbezug getätigt habe, kann ich am 01.01.2015 schon wieder beziehen oder erst am 24.06.2015? Herzliche Grüsse
Guten Tag André
Die Frist wird in Jahren gerechnet. Das bedeutet, dass Sie bis zum 24.06.2015 mit dem nächsten Vorbezug warten müssen. Nicht davon betroffen wäre ein Vorbezug des Ehepartners.
Hallo,
wir möchten in nächster Zukunft ein Eigenheim erwerben. Unsere Frage an sie, wieviel darf man denn vom 3a Konto auszahlen lassen. Da sie im mal geschrieben haben, man könne nur “einen Teil dafür verwenden”. das irritiert uns ein wenig. Vielen Dank
“> 30. April 2010
Sehr geehrte Taina
Es ist möglich, beim Erwerb von Hauseigentum (ausschliesslich für den Eigenbedarf) nur einen Teil eines Säule 3a-Kontos dafür zu verwenden.”
Hallo Daniel
Sie können das gesamte Kapital, das Sie in einem (oder mehreren) Säule 3a-Konten haben, zur Finanzierung Ihres Hauses verwenden, dh sich auszahlen lassen. Sollten Sie über ein Konto mit einem sehr hohen Guthaben verfügen, dann können Sie auch nur einen Teil davon – soviel wie Sie benötigen – beziehen. Beantwortet das Ihre Frage?
Viele Finanzberater (auch Sie) empfehlen, die Einzahlungen in die 3. Säule auf mehrere Konti zu verteilen und in den Jahren vor dem Erreichen des Rentenalters gestaffelt zu beziehen. Zumindest für viele Gemeinden des Kantons Zürich ist diese Empfehlung falsch, denn die Steuerprogression bei Auszahlung im selben Jahr ist für einen durchschnittlichen Bürger mit total 200’000- 300’000.- 3. Säule Kapital geringer als der Verlust an Zinsen auf dem vorbezogenen 3. Säulekapital. Kommt dazu, dass die vorbezogenen Gelder sofort als Kapital versteuert werden müssen. Rechnen Sie das Beispiel (3 Konten zu je 80’000.-, Zins 2%) einmal durch.
Hallo Mark
Vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. Ihr Einwand gegen die Meinung aus dem “Lehrbuch” ist aktuell absolut berechtigt. Momentan sind die Zinsen in der Säule 3a im Vergleich zu anderen “risikolosen” Anlageformen hoch. Selbst Kassenobligationen mit mittlerer Laufzeit werfen nur etwa die Hälfte des Zinses ab, den 3a-Konten einbringen und die Zinserträge unterliegen zudem der Einkommenssteuer. Anders sähe es aus, wenn eine Anlage des Geldes z.B. in Aktien vorgesehen wäre. Dort ist die historische Rendite deutlich höher, was für einen möglichst frühen Bezug der Gelder aus der dritten Säule sprechen würde. Für einen Grossteil der Vorsorge-Sparer macht jedoch eine risikoarme Geldanlage Sinn.
Wir haben den Artikel deswegen um einen “Nachtrag” ergänzt und empfehlen, die eigene finanzielle Situation vor einem Säule 3a-Bezug durchzurechnen.
Wieviel ist denn sinnvoll, maximal in die jeweiligen 3a Konten einzuzahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Daniel
Das hängt von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab. Je mehr Sie einzahlen (bis hin zum Maximalbetrag Säule 3a), desto mehr Steuern sparen Sie. Sinnvoll ist, dass beim Bezug die verschiedenen Konten in etwa einen gleich hohen Saldo aufweisen.
Laut dem Steuerbüro meiner Gemeinde (KT AG), darf man nur alle 5 Jahre ein 3a Konto auflösen, ansonsten werden die Beträge zusammen gerechnet und das Total besteuert. Stimmt dies? Wie sind da die Rechtsgrundlangen?
Somit bringt mir die gestaffelte Auflösung ja gar nichts.. oder?
Grüsse
Dani
Hallo Dani
Wollen Sie die Säule 3a für die Finanzierung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses beziehen? Solche WEF-Bezüge (Wohneigentumsförderung) sind nur alle fünf Jahre möglich, siehe die “Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3)”, wo im Artikel 3 u.a. steht:
Die Altersleistung kann ferner vorher ausgerichtet werden für:
a. Erwerb und Erstellung von Wohneigentum zum Eigenbedarf;
b. Beteiligungen am Wohneigentum zum Eigenbedarf;
c. Rückzahlung von Hypothekardarlehen.
Eine solche Ausrichtung kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
Ab dem Alter 60 können Sie jährlich ein Konto auflösen und so Steuern sparen.
Uns ist nicht bekannt, dass der Kanton Aagrau das anders handhabt. Auf der Webseite des Steueramts Kanton Aargau steht denn auch:
Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a):
- Kantons- und Gemeindesteuern: Kapitalleistungen unterliegen einer Jahressteuer zu 40 % der ordentlichen Tarife für das Steuerjahr, in dem die Leistung fliesst (§ 45 Abs. 1 lit. b StG)
-Direkte Bundessteuer: Kapitalleistungen unterliegen einer Jahressteuer zu 1/5 der ordentlichen Tarife für das Steuerjahr, in dem die Leistung fliesst (Art. 38, 48 DBG).
Ich erreiche im 2012 das 59.Altersjahr und habe somit die Möglichkeit mein Geld ca 40,000.– auf dem Säule 3a Konto vorzeitig zu beziehen.
In meiner Pensionskasse kann ich zusätzliche Einkäufe tätigen, welche ich von der Einkommensteuer abziehen kann. Macht es Sinn, das Geld vom Konto der Säule 3a zu beziehen und damit einen Einkauf in die Pensionskase zu finanzieren?
Hallo Tosca
Die Säule 3a können Sie jederzeit verwenden, um Geld daraus in die Pensionskasse zu überweisen (also auch schon jetzt). So zahlen und sparen Sie keine Steuern.
Wenn Sie bis zum Altern 59 warten, dann müssen Sie beim Bezug der Säule 3a zwar Steuern zahlen (ca. 5%), sparen dann aber bei der Einzahlung in die Pensionskasse ca. 20-35% Steuern. Sinnvoll wäre allenfalls eine Aufteilung der Einzahlungen auf 2 oder mehr Jahre, um eine maximale Steuerersparnis zu erzielen. Ein umtriebiger Steuerbeamter könnte zwar eine Steuerumgehung vermuten, uns ist aber kein Fall bekannt, bei dem ein solches Vorgehen (Bezug Säule 3a und Einkauf in die PK) zu Problemen geführt hätte. Im Jahr 2010 hat aber das Bundesgericht entschieden, dass Einkäufe in die Pensionskasse drei oder weniger Jahre vor einem Kapitalbezug nicht zulässig sind. Das dürfte bei Ihnen aber jetzt nicht relevant sein, falls Sie vorhaben, bis 64 zu arbeiten.
Wir empfehlen Ihnen, sich auch noch unabhängig vom steuerlichen Aspekt zu überlegen, ob ein Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll ist. Anhaltspunkte dazu finden Sie hier: http://www.finanzmonitor.com/2-saule/pensionskasseneinkauf-einzahlen-pensionskasse/. Wenn sich Ihre PK in einem gesunden Zustand befindet, dann erscheint uns Ihr Vorgehen aufgrund der Steuerersparnis sinnvoll.
Bis wann kann ich in diesem Jahr 2011 noch den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlen um diesen Betrag noch für das diesjährige einkommen als Abzüge zu deklarieren?
Ich möchte in 2 oder 3 Jahren das Geld vom Konto der 3säule für den Erwerb von Eigentum auszahlen lassen, geht dass nach dieser Zeit überhaupt schon?
Wenn ich das richtig verstanden habe gilt das als keine Steuerumgehung bei der 3 Säule aber anders wäre dies bei einem Einkauf in die Pensionskasse stimmt das?
Könnte ich jetzt theoretisch um Steuern zu sparen in diesem Jahr 2011 jetzt den Maximalbetrag in ein Säule 3a Konto einbezahlen und noch zusätzlich mich in die Pensionskasse einkaufen, und dann im Jahre 2012/2013/2014 den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen und im Jahre 2015 die Pensionskasse und Säule 3a Konto für Eigentums Erwerb auszahlen lassen?
Hallo Ramon
Danke für Ihre interessanten Fragen.
1) Die Einzahlung muss bis Ende Jahr auf Ihrem 3a-Konto verbucht sein. Die Credit Suisse z.B. empfiehlt, die Überweisung bis am 27.12.2011 erledigt zu haben. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann zahlen Sie den Betrag bis Mitte Dezember ein. Wenn Sie über genügend Ersparnisse verfügen, macht es sowieso Sinn, den Betrag jeweils Anfang des Jahres zu überweisen. So profitieren Sie länger vom höheren und steuerfreien Zinsertrag.
2) Bei der Säule 3a gibt es keine Wartefristen zwischen Einzahlung und Auszahlung.
3) Bei der Pensionskasse gibt es eine Wartefrist von 3 Jahren zwischen freiwilligem Einkauf und Kapitalbezug, ansonsten müssen Sie die gesparten Steuern bei der Einzahlung zurückerstatten.
4) Ja das ist möglich. Sie können auch den Einkauf in die Pensionskasse auf zwei Steuerjahre verteilen (jetzt und Januar 2012), dann reduziert sich ggf. die Steuerlast und Sie können die Pensionskasse ab Januar 2015 zur Finanzierung Ihres Wohneigentums nutzen.
Wenn Sie nur begrenzte Mittel haben und nicht genau wissen, wann Sie das Haus oder die Wohnung kaufen werden, dann ist die Säule 3a der Pensionskasse vorzuziehen, weil Sie dort keine Fristen beachten müssen.
Frage:
Darf ich im Alter von 61 im gleichen Jahr ein 3a-Konto auflösen und ein neues 3a-Konto eröffnen? Falls nein, darf ich ein 3a-Konto auflösen und im gleichen Jahr auf ein bestehendes Konto einzahlen? Zweck: Steuerersparnis, Kanton AG. Besten Dank für Ihre klärende Antwort.
Hallo Urs
Ja, das ist beides möglich.
Kann man auch mit einer L Bewilligung 3a Konto eröffnen und bei einer Einzahlung gezahlte Quellensteuer zurück bekommen?
Hallo Jörg
Mit der Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) bezahlen Sie – wie Personen mit anderen Kategorien (Ausweis B, Ausweis G) eine Quellensteuer auf Ihrem Einkommen. Sie können in die Säule 3a einzahlen und nach Ende der Arbeit in der Schweiz, spätestens aber bis März des Folgejahres, eine Tarifkorrektur verlangen. Sie erhalten so einen Teil des einbezahlten Betrages wieder zurück. Für die Rückforderung müssen Sie das Formular “Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer” im Kanton, in dem Sie angemeldet sind, ausfüllen und dem entsprechenden Steueramt zustellen.
Ich bin Mitte 2011 68 Jahre alt geworden und arbeite weiterhin selbständig. Bis zu meinem 70. Geburtstag (2013) und ev. auch darüber hinaus werde ich (nach Möglichkeit) weiterhin selbständig arbeiten. Für 2011 und 2012 zahle ich weiterhin 20% des Erwerbseinkommens in die Säule 3a. Welchen Betrag kann ich allenfalls noch 2013 einzahlen, wenn ich dann vor dem 70. Geburtstag (Mitte 2013) mir das letzte 3a-Konto gestaffelt auszahlen lasse?
Sehr geehrter Alfred
Sie können vor Ihrem 70. Geburtstag nochmals eine Einzahlung in die Säule 3a von 20% des erwarteten Erwerbseinkommens im 2013 tätigen. Zu viel eingezahlte Beiträge können Sie nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Ist es möglich das 3. Säule Konto von Bank A nach Bank B zu transferieren?
Gründe: Bessere Zinssätze und nach dem Auswandern der Bezug in einem steuergünstigeren Kanton z.b. SZ? Wenn ja, was fallen für Kosten an?
Hallo Dave
Ja, das ist problemlos möglich. Das Vorgehen inklusive einem Musterbrief haben wir hier beschrieben: http://www.finanzmonitor.com/3-saule/saule-3a-vorgehen-konto-und-bank-wechsel-musterbrief/
Ich beabsichtige, dieses Jahr ein Eigenheim zu kaufen.
Frage 1: Ist es sinnvoll bzw. bringt es steuerliche oder andere Vorteile, jetzt noch den Maximalbetrag auf ein Säule 3a-Konto einzuzahlen, wenn ich weiss, dass ich das Geld meiner beiden Säule 3a-Konten für den Hauskauf beziehen werde?
Frage 2: Falls die Einzahlung aufs Säule 3a-Konto sinnvoll ist, spielt es da eine Rolle, ob ich den Maximalbetrag auf jenes Konto einzahle, auf dem ich ca. 14’000.- habe oder auf jenes, auf dem ca. 7000.- sind?
Hallo V. B.
Eine Einzahlung in die Säule 3a ist bei einem späteren Bezug im gleichen Jahr sinnvoll. Sie können den eingezahlten Betrag von den Steuern abziehen und das Geld vom 3a-Konto im gleichen Jahr noch beziehen. Sie sparen mit diesem Vorgehen je nach Einkommen netto rund 1’000 bis 2000 Franken an Steuern.
Bei geringen Beträgen spielt es steuerlich fast keine Rolle, wohin Sie das Geld überweisen. Der Steuersatz liegt bei wenigen Prozenten und steigt nur langsam an.
Der steuerliche Unterschied beträgt bei 7’000 und 21’000 Franken gegenüber zweimal 14’000 Franken sowohl in Bern als auch in Zürich etwa 10 Franken. Wir gehen bei Ihnen aber davon aus, dass die Auszahlungen von den Steuerbehörden zusammengezählt werden, weil sie dasselbe Ereignis betreffen. So gesehen spielt es gar keine Rolle, wo Sie das Geld einzahlen.