Der Vorbezug und die Auszahlung von Kapital aus der Säule 3a sind gesetzlich geregelt. Dabei ist der Vorbezug nur unter wenigen genau definierten Kriterien möglich. Diese restriktive Regelung wurde umgesetzt, da der Zweck der steuerbegünstigten Säule 3a die private Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung ist.
Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Vorbezug des Kapitals aus der 3. Säule (gebundene Selbstvorsorge) möglich ist, wann eine ordentliche Auszahlung der Säule 3a erfolgen kann und wie die Besteuerung in diesen beiden Fällen funktioniert.
Vorbezug Säule 3a
Die Kriterien für den Vorbezug des Säule 3a-Kapitals wurden so eng verfasst, damit der ursprüngliche Zweck – die Vorsorge für das Alter – nach Möglichkeit auch nach der Auszahlung eingehalten werden kann. Typisches Beispiel ist der Erwerb von Wohneigentum. Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung zu besitzen bedeutet, dass man seine monatlichen Kosten reduziert – ein wichtiger Aspekt, da die Rente in den allermeisten Fällen tiefer als das frühere Einkommen als Arbeitnehmer ist.
Eine vorzeitige Auszahlung von Altersleistungen aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
Endgültiges Verlassen der Schweiz: Wer definitiv auswandert, kann sich sein Alterskapital auszahlen lassen. Ist man verheiratet, dann muss der Ehegatte seine schriftliche Zustimmung dazu geben.
Selbständigkeit: Wer sich selbständig macht und deswegen keiner obligatorischen beruflichen Vorsorge mehr untersteht, kann sich die 3. Säule im 1. Jahr der Selbständigkeit auszahlen lassen. Dies ist nur möglich, wenn man eine Personengesellschaft gründet; bei einer juristischen Person (Aktiengesellschaft, GmbH) gilt man nicht als Selbständiger, sondern als Angestellter.
Als Kompensation für die fehlende 2. Säule kann man als Selbständiger übrigens einen deutlich höheren maximalen jährlichen Betrag in die Säule 3a einzahlen.
Finanzierung von Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf: Wer für den eigenen Bedarf Wohneigentum (Haus, Wohnung oder Beteiligung daran) erwirbt, kann dafür auch die Säule 3a verwenden. Das gleiche gilt, wenn mit dem Vorsorgekapital ein Hypothekardarlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückbezahlt wird. Ein solcher Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) ist pro Vorsorgeverhältnis nur einmal alle fünf Jahre möglich.
Eine Alternative ohne Auszahlung der 3. Säule ist, wenn man sein Vorsorgekapital nur als Sicherheit für die Hypothek hinterlegt. In diesem Fall kann die Amortisation der Hypothekarschuld auch indirekt geschehen, indem man weiter Geld in die Säule 3a einzahlt.
Invalidität: Wer eine ganze Invalidenrente der IV bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist, kann man sich das Guthaben aus der gebundenen Selbstvorsorge auszahlen lassen.
Tod: Stirbt der Vorsorgenehmer, dann wird das Kapital ausbezahlt. Die Reihenfolge (sofern nicht durch den Verstorbenen rechtmässig zu Lebzeiten geregelt) ist folgende: Ehepartner, Kinder und Personen, für deren Lebensunterhalt der Verstorbene massgeblich aufkam (inkl. Lebenspartner), Eltern, Geschwister, übrige Erben.
Einkauf Pensionskasse: Das Kapital aus der 3. Säule kann auch für den Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung verwendet werden.
Auszahlung Säule 3a
Im Gegensatz zum Vorbezug ist der ordentliche Bezug (Auszahlung der Säule 3a) nur von zeitlichen Kriterien abhängig. Das Vorsorgegeld kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters (Frauen: 64 Jahre, Männer: 65 Jahre) ordentlich ausbezahlt werden. Wenn der Vorsorgenehmer über das Rentenalter hinaus erwerbstätig ist, dann kann er die Auszahlung um maximal fünf Jahre nach hinten verschieben.
Steuern Säule 3a bei Vorbezug / Auszahlung
Das ausbezahlte Kapital aus der Säule 3a unterliegt denselben Steuerregeln und Steuersätzen, unabhängig davon, ob es sich um einen Vorbezug oder um eine ordentliche Auszahlung handelt. Das Geld aus der dritten Säule wird bei der Auszahlung gesondert vom übrigen Einkommen mit einer separaten Jahressteuer besteuert.
Bezieht man im gleichen Jahr Kapital aus der Pensionskasse, so wird dieses für die Staats- und Gemeindesteuern gesondert vom 3a-Vorsorgekapital besteuert. Bei der direkten Bundessteuer, die in der Regel deutlich geringer als die Staats- und Gemeindesteuern ist, wird das Kapital jedoch zusammengerechnet. Die Steuern beim Vorbezug respektive bei der Auszahlung können beispielsweise mit dem Steuerrechner der Postfinance abgeschätzt werden.
Wichtig ist zu beachten, dass Säule 3a-Konten ab Erreichen des Alters für einen ordentlichen Bezug (5 Jahre vor Erreichen des Rentenalters) jeweils als Ganzes bezogen und versteuert werden müssen. Es ist wegen den progressiven Steuersätzen deswegen sinnvoll, mehrere Säule 3a-Konten anzulegen, um so die Auszahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. In Fachkreisen wird vom Splitting von 3a-Konten gesprochen. Weitere Informationen zur möglichen Steuerersparnis beim Splitting finden Sie in unserem Artikel zur 3. Säule mit Tipps, wie Sie bei der Auszahlung Steuern sparen können. Wenn Sie Ihr Geld noch länger als ein Jahr in der Säule 3a belassen, dann kann sich ein Wechsel zu einer Bank mit einem höheren Zinssatz lohnen. Prüfen Sie jetzt die aktuellen Zinsen mit unserem Zinsrechner Säule 3a.
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Hallo Ersin
Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor.com. Wir können Ihnen leider nur eine grobe Übersicht und keine detaillierte Rechtsberatung geben.
AHV/IV (1. Säule)
Die AHV wird nach einem Teilrenten-System (Pro-Rata) ausbezahlt. Sie werden bei der Pensionierung einfach eine (kleine Rente) aus der Schweizer AHV erhalten (abhängig von Ihren Beitragsjahren und Beiträgen) und eine grössere Rente vom deutschen Vorsorgesystem.
Pensionskasse (2. Säule)
Grundsätzlich ist es seit Mitte 2007 so, dass man sich die obligatorischen Vorsorgebeträge in der Pensionskasse (2. Säule) bei einer Auswanderung von der Schweiz in ein EU-Land nicht mehr auszahlen lassen kann, wenn man dort weiterhin gegen die Risiken Tod, Invalitdität und Alter versichert ist. Das wird für Sie wohl bedeuten, dass Sie in der Schweiz ein Freizügigkeitskonto eröffnen müssen (siehe unseren Zinsvergleich Freizügigkeitskonto).
Säule 3a (3. Säule)
Vielleicht haben Sie wieder Geld in die 3. Säule einbezahlt, um Steuern zu sparen. Dieses Geld können Sie – im Unterschied zum obligatorischen Teil in der Pensionskasse – nach erfolgter Auswanderung nach Deutschland beziehen. Hier lohnt es sich also aus steuerlichen Gründen, wenn Sie den Maximalbetrag (CHF 6566 im 2010) einzahlen, da Sie damit rund CHF 1000 bis 2500 Steuern sparen und das Geld in Kürze nach der Auswanderung beziehen und frei darüber verfügen können.
Hallo, habe da mal ne Frage.
Arbeite schon seit ca 1 Jahr in der Schweiz und werde sie definitiv in maximal 1 jahr verlassen und mir mein Leben in deutschland aufbauen mit meiner Freundin.
Jetzt wollte ich wissen wie es rein steuertechnisch aussieht, was passiert mit meinen einbezahleten Rentenversicherungsbeiträgen?
Ich habe mal vor 5 Jahren für ca 9 monate in der Schweiz gearbeitet und habe mir damals die säule3 auszahlen lassen.
Wie sieht nun die rechtslage aus.Kann man seine einbezahlten Rentenversicherungsbeträge nach deutschland übernehmen?und sie die säule 3 a auszahlen lassen?
Dankeschön
wurde 03.2009 pensioniert,hatte ca fr.32.000.-auf der 3.säule,deshalb massiv mehr steuern bezahlen,ist dies im 2.jahr nach der pensionierung auch so?
besten dank
Guten Tag Herr T.,
Wir sind nicht sicher ob wir Ihre Frage richtig verstanden haben. Bei der Auflösung eines 3a-Kontos zahlen Sie einmalig (relativ tiefe) Steuern.
Die Steuern fürs 2010 hängen von Ihrem Einkommen im 2010 und den möglichen Abzügen ab. Unter der Annahme, dass Sie im letzten Jahr nicht mehr gearbeitet haben und Ihre Rente tiefer als Ihr früherer Lohn ist, werden Sie weniger Steuern bezahlen müssen.
Guten Tag! Eine Person ist in Geldnöten (nur noch Säule 3a-Guthaben) und überlegt sich, per 1. Mai 2011 nach Oesterreich auszuwandern und im gleichen Jahr z.B. 1. September 2011 wieder einzuwandern, um sich seine Säule 3a-Guthaben bar auszahlen lassen zu können. Ist das legitim? Oder gibt das Probleme?
Guten Tag Adrian
Wir haben keinen aktenkundigen vergleichbaren Fall gefunden und können Ihnen auch nicht sagen, wie legitim das ist und ob dieses Vorgehen bei den Steuerbehörden bemerkt werden würde.
Aber rasch für vier Monate auszuwandern, um die Säule 3a zu beziehen, widerspricht ganz klar der Idee der Säule 3a: Der Staat erlaubt Steuerabzüge für Personen, die frühzeitig fürs Alter sparen. So spart der Staat später Geld in Form von Ergänzungsleistungen und die Personen können sich einen Lebensabend mit dem gewohnten Lebensstandard sichern. Deswegen sind die Möglichkeiten des Bezugs der Säule 3a auf wenige Fälle eingeschränkt und deswegen ist auch kein Bezug dieses Vorsorgekapitals für Personen mit Geldnöten in der Schweiz vorgesehen.
Wir würden deswegen vom Plan “Auswanderung nach Österreich” abraten – unabhängig davon wie eine Steuerbehörde oder Gericht einen solchen Fall beurteilen würden.
Ich habe mit 18jahren bei der bank gesellschaft eine dritte säule machen lassen, in 5minuten wurde alles gereglet, ich wurde nicht über meine rechte und pflichte aufgeklährt. Vor 2jahren hatte ich einen schweren arbeitsunfall (sturz us 17,5 metern) da durch habe ich mich entschlossen, eine zweite dritte säule zu machen, bei einer versicherungs gesellschaft. Da wurde mir das alles aufs genauste detail erklärt, ich habe also fest gestellt das ich auf der bank keine absicherung habe sonden mehr wie ein sparheft und das, dass für mich das falsch ist. Durch meinen unfall gab es schulden weil ich 50% invalid bin, das heisst ich bin gezwungen eine von beiden säulen 3a aufzulösen. wei gehe ich dabei am bestn vor?
Guten Tag Michael
Oftmals ist eine reine Säule 3a-Konto-Lösung besser als eine Versicherungslösung. Wir empfehlen, sparen und versichern zu trennen.
Es tut uns leid, dass sich jetzt bei Ihnen eine Versicherung hilfreich gewesen wäre.
Geld aus der Säule 3a können Sie nur in wenigen Fällen (Auswanderung, Hausbau, Selbständigkeit, 100%-Invalidenrente) frühzeitig beziehen. Klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, ob Sie aus dem Vertrag zurücktreten können. Dies ist allerdings teuer – Sie werden deutlich weniger Geld erhalten, als Sie bisher eingezahlt haben.
Mein Ex-Mann will nach Kolumbien auswandern. Er ist Italiener mit Aufenthaltsbewilligung C und ist in der Schweiz aufgewachsen. Nun meinte er, dass ihm die ganze AHV-Rente auf einmal ausbezahlt wird. Er hat nur das Minimum an versicherung, keine 2. und 3. Saeule. Ich habe da meine Zweifel ob dies möglich ist. Danke fürr eine Antwort.
Hallo Lisa
Die AHV gibt es nur als monatliche Rente. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich.
Wenn Ihr Ex-Mann aber in der Schweiz gearbeitet hat, dann wird er auch über eine zweite Säule verfügen. Falls er noch arbeitet, dann wird er Geld in der Pensionskasse haben. Falls er nicht mehr arbeitet aber noch nicht im Pensionsalter ist, dürfte das Geld auf einem Freizügigkeitskonto sein. In beiden Fällen ist eine Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals aus der zweiten Säule möglich, falls er definitiv in ein Nicht-EU-Land wie Kolumbien auswandert. Ob dies sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Frage.
Altersguthaben aus der 2. Säule kann man sich
Hallo ich habe mal eine bescheidene Frage…muss ich ständig in die Säule 3a einzahlen…? Haben aber im Jahre 2009 ein Haus gekauft und bis jetzt in die Säle 3a eingezahlt…danke
Hallo M. W.
Wenn Sie mit Ihrer Bank eine indirekte Amortisation der 2. Hypothek via Säule 3a vereinbart haben, dann sollten Sie die Einzahlungen leisten.
Ansonsten sind aber Einzahlungen in die Säule 3a freiwillig. Gerade für Hausbesitzer lohnen sich diese aber oftmals. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, der Zinsertrag ist steuerfrei, und die 3a-Zinsen sind im Vergleich zu anderen sicheren Anlageformen zurzeit sehr attraktiv. Als Wohneigentümer können Sie zudem alle fünf Jahre einen Vorbezug aus der 3. Säule tätigen, etwa um die Hypothek zu reduzieren.
Hallo zusammen,
hab da auch mal ne Frage. Habe jetzt über ein Jahr hier in der Schweiz gearbeitet und gehe im oktober zurück nach Deutschland und will mir meine AHV-Beiträge auszahlen lassen.
Die Frau am Telefon sagte mir, dies sein nur möglich, wenn ich NIE wieder in die Schweiz zum Arbeiten komme…
Oder das es eben Probleme geben kann, falls ich doch noch mal zum Arbeiten herkomme und die Einwandererbehörden das kontrollieren…
Aber geht man danach, kann man es sich ja nie auszahlen lassen, da man ja NIE weiß, was mal sein wird, oder??!!
Meine Frage nun, kann ich mir das Geld nun auszahlen lassen und falls ich nochmal herkomme, was für Probleme können auftreten???
Danke
Mel
Hallo Mel
Wahrscheinlich verwechseln Sie etwas.
Die AHV-Beiträge (1. Säule) können Sie sich nicht auszahlen lassen. Sie werden ab dem AHV-Alter (gegenwärtig 64 Jahre für Frauen) eine Rente aus der Schweiz erhalten.
Beiträge aus der Pensionskasse (2. Säule) müssen Sie auf ein Freizügigkeitskonto transferieren. Auszahlen lassen können Sie sich in Deutschland nur den überobligatorischen Teil (sofern Sie über einen verfügen). Den obligatorischen Teil können Sie erst fünf Jahre vor der Pensionierung beziehen (bis auf wenige Ausnahmen wie Finanzierung Hauskauf oder Selbständigkeit (aber nur wenn Sie nicht mehr obligatorisch versichert sind)).
Beiträge in die private Vorsorge (Säule 3a, und davon handelt dieser Artikel), sofern Sie freiwillig in ein 3a-Konto einbezahlt haben, können Sie nach der Auswanderung beziehen.
Bei der 2./3. Säule gibt es keine Sperrfristen und Sie können auch weiterhin in der Schweiz arbeiten. Allenfalls könnten die Steuerbehörden eine Steuerumgehung vermuten, wenn Sie grössere Beträge freiwillig einzahlen, auswandern, diese beziehen und kurz danach wieder einwandern.
Ich lasse mich mit 62 pensionieren. Kann ich meine 3a-Kontos mit 63/64/65 Jahren beziehen? Einzahlen kann ich ja ab 62 dann nicht mehr.
Hallo Markus
Das ist korrekt – wenn Sie nicht mehr Arbeiten, dürfen Sie nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. Beziehen können Sie die 3. Säule frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (65 Jahre für Männer) und spätestens mit 65. Sie können also den Bezug Ihrer 3a-Konten staffeln, d.h. auf mehrere Jahre zwischen Alter 60 und 65 verteilen.
Ich bin Deutsch-Schweizer Doppelbürger, lebe und arbeite seit 23 Jahren in der Schweiz und möchte mir in Deutschland Wohneigentum kaufen.
Meine Frau und ich haben jeweils zwei 3. Säule Konto
Meine Fragen dazu sind:
-Wenn ich nach Deutschland ziehe und in der Schweiz weiter arbeite, kann ich das 3a. Geld trotzdem mitnehmen. Wenn ja, muss ich es auch in Deutschland versteuern, auch wenn ich damit die Hypothek abbezahle.
-Kann ich sämtliche 4 Konten (2×2) auf einmal auslösen, wenn ich nach Deutschland gehe
ziehe.
Hallo Markus
Sie können Gelder aus der Säule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung in der Schweiz nur beziehen, wenn Sie das Wohneigentum selbst bewohnen. Da das Haus/die Wohnung in Deutschland ist, müssten Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlegen.
Wenn Sie aus der Schweiz ausgewandert sind, können Sie (müssen aber nicht) alle 3a-Konten auflösen und sich auszahlen lassen. Anders als bei der Pensionskasse benötigen Sie hier auch keinen speziellen Grund wie Wohneigentum oder Selbständigkeit.
Wenn Sie beim Bezug nicht mehr in der Schweiz wohnen, dann wird eine Steuer fällig in dem Kanton, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Je nach Höhe des Betrags und nach Kanton beträgt diese etwa 5-10% des Kapitals. Eine Stiftung in einem steuergünstigen Kanton ist z.B. die Liberty-Stiftung, die im 3a-Zinsvergleich auch gut positioniert ist. Wie steuerliche Situation in Deutschland ist, können wir Ihnen leider nicht beantworten.
Seit 2003 arbeite ich nicht mehr und ich habe seither nicht mehr in die 3. Säule einbezahlt.
Mein Geburtsdatum ist der xy.07.1953. Wann kann ich die Auszahlung der 3. Säule verlangen?
Hallo Ivica
Wenn Sie noch in der Schweiz leben, dann können Sie das Geld fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter für Frauen, also mit 59 Jahren, beziehen. Das heisst, dass Sie im Juli 2012 die Auszahlung verlangen können.
Hallo,
ich verwende mein 3a Guthaben als Eigenmittel für einen Liegenschaftenkauf, selbstbewohnt.
Gibt es Restriktionen/Probleme/Sperrfristen etc., sollte die Liegenschaft z.b. nach 5 Jahren wieder verkauft werden ?
Hallo Marcel
Bei der Säule 3a gibt es keine Restriktionen und auch keine Rückzahlpflicht. Es gibt lediglich eine Sperrfrist von fünf Jahren zwischen einzelnen Bezügen von 3a-Konten zur Finanzierung von Wohneigentum.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich freue mich sehr über diese Infoseite und möchte sie nutzen.
Seit 2001 wohne, arbeite und lebe ich in der Schweiz als Deutscher, geb. 1961 in Deutschland.
In Deutschland arbeitete Anspruch entsprechende Rentenguthaben wird jetzt in Baden für Auslanddeutsche verwaltet.
Mit 58J. habe ich vor in Rente zu gehen und auch meinen Wohnsitz wieder zurück nach Deutschland zu legen und dort als Rentner zu leben.
Was kommt auf mich zu und müsste ich beachten?
Wir haben aufgrund Ihrer Fragen einen Artikel verfasst, der die wichtigsten Themen rund um Rente und Altersvorsorge für Ausländer, die zeitweise in der Schweiz gearbeitet haben, beantwortet: http://www.finanzmonitor.com/2-saule/rente-schweiz-auslaender/
Guten Tag
Ich habe eine Einzelfirma als Nebenerwerb gegründet, wobei ich noch bei einer Firma angestellt bin. Kann ich trotzdem mit der Auszahlung meiner 3.Säule rechnen? Oder muss ich eine Einzelfirma als Haupterwerb gründen?
Besten Dank für eine prompte Antwort.
Hallo Violeta
Es spielt keine Rolle, was als Haupterwerb und was als Nebenerwerb definiert wird. Solange Sie noch durch einen Arbeitgeber der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen (d.h.: einer Pensionskasse angeschlossen sind), dürfen Sie leider keine Gelder aus der Säule 3a oder auch aus der Pensionskasse (2. Säule) zur Finanzierung Ihrer Selbständigkeit beziehen.
Wir wünschen Ihnen dennoch viel Erfolg bei Ihrer Selbständigkeit!
Ich erwäge den Bezug meines Guthabens aus den Vorsorgekonten 3a mit 60 Jahren zum Kauf eines Ferienhauses. Kann ich im selben Jahr Vorsorgekonten auflösen und andrerseits wieder den üblichen Jahresbetrag auf ein weiteres Vorsorgekonto einzahlen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus bestens.
Hallo Ernst
Ab 60 können Sie Säule 3a-Guthaben ordentlich beziehen, d.h. Sie können frei über das Geld verfügen und damit z.B. ein Ferienhaus kaufen. Solange Sie noch arbeitstätig sind (maximal bis 70), können Sie weiterhin auf 3a-Konten einzahlen und den Betrag steuerlich absetzen. Ihr geplantes Vorgehen ist also möglich.
Guten Tag
Meine Frau und ich besitzen ein Haus (Wohneigentum), vollbelastet mit 1. Hypotheken (keine 2.). Ist es möglich, den bis jetzt auf beiden 3a Konti angesparten Betrag von rund 120`000.- für den Erwerb einer Ferienwohnung zum Betrag von rund 300`000.- zu beziehen oder ist der Bezug an einen Ersterwerb gebunden? Danke für Ihre Antwort!
Guten Tag Joseph
3a-Gelder können Sie nur für die Finanzierung eines Eigenheims einsetzen. Die Ferienwohnung können Sie damit nicht direkt finanzieren. Allenfalls können Sie aber die Hypothek auf Ihrem Haus mit den Geldern aus der 3. Säule reduzieren, um so einfacher an den Kredit für die Ferienwohnung zu kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank.
Guten Abend
Bin 63 Jahre alt und im Juli aufgehört zu arbeiten. Besitze 2 Vorsorgekonto 3a und habe noch dieses Jahr den Betrag einbezahlt.
Meine Frage:
Bis wann muss ich diese beiden Konto aufgelöst haben?
Besten Dank für eine Antwort!
Hallo Walter
Da Sie nicht mehr arbeiten, können Sie 2012/2013 nicht mehr in die Säule 3a einzahlen. Die beiden Konten müssen spätestens zum 65. Geburtstag auflösen.
Tipp: Haben Sie unseren Artikel zu Säule 3a und Steuern bei der Auszahlung schon gelesen?
Guten Tag
Ich beabsichtige in rund fünf Jahren ein Eigenheim zu erwerben, habe jetzt bereits zwei 3. Säule Konti, bei welchen ich regelmässig Einzahlungen tätige und sich gleichviel angespart hat. Ist es nun möglich beim Kauf des Eigenheims, das ganze Kapital aus beiden Kontos zu beziehen oder darf ich dafür nur ein Konto benutzen? Bezieht sich die Auszahlung auf eine Person oder pro Konto? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Guten Tag Pascal
Es ist sinnvoll, bereits jetzt Geld für das Eigenheim zu sparen. Mit der Säule 3a haben Sie eine sichere Wahl getroffen, wo Sie zudem verglichen mit Alternativen einen hohen Zins erzielen. Der Zinsertrag ist zudem steuerbefreit, und Sie Sie können die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Zu Ihrer Frage: Sie können auch mehrere 3a-Konten im gleichen Jahr für die Finanzierung Ihres Hauses auflösen. Die Regelung bezieht sich also pro Person. Prüfen Sie beim Hauskauf, ob Sie eventuell besser fahren, wenn Sie die Konten (oder eines davon) nur verpfänden. Zumindest aktuell sind die Hypothekarzinsen nach Steuern tiefer als die 3a-Zinsen.
Mein Mann 55j und ich 58j beabsichtigen uns Anfang 2013 aus dem Erwerbsleben zu verabschieden um auf Weltreise zu gehen und nach einem geeigneten Ort für einen späteren Alterssitz ausschau zu halten. Wir melden uns aus der Schweiz ab und besitzen hier auch kein Wohneigentum etc. Müssen wir das 3. Säule Kapital sofort beziehen? Falls nicht, wie wird das (kleine) Kapital später besteuert?
Hallo Regina
Das sind ja sehr schöne Aussichten!
Ihr 3a-Kapital können Sie in der Schweiz frühestens ordentlich am 59. Geburtstag und spätestens am 64. Geburtstag beziehen (bei Ihrem Mann: 60/65 Jahre).
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie auch vor Erreichen des 59./60. Geburtstags die Auszahlung verlangen. Bei Erreichen des Alters 64/65 müssen Sie das Geld aber spätestens beziehen.
Wenn Sie bei der Auszahlung nicht mehr in der Schweiz wohnen, dann wird das Geld mit einer Quellensteuer aus dem Kanton besteuert, in dem sich die verwaltende 3a-Stiftung befindet. Je nach Höhe des Betrages und Kanton beträgt die Steuer meist zwischen 5 und 10 Prozent des Betrags.
Ich habe im Jahre 2007 einen Anteil des Sparen3 auszahlen und mit der Hypothek verrechnen lassen (Amortisation). Falls ich die Wohnung verkaufe, muss ich den Betrag wieder einzahlen?
Wie sieht es aus, wenn ich kurz vor Wohnungsverkauf den restlichen Sparen3-Betrag zur Amortisation auszahlen lasse (wäre ja erst nach Ablauf der 5 Jahre möglich). Darf ich das oder müsste ich dann den Betrag wieder zurückbezahlen?
Hallo Brigitte
Es gibt keine Rückzahlungspflicht in der 3. Säule. Es ist sogar gar nicht möglich, vorgenommene Auszahlungen wieder einzuzahlen (zulässig ist nur der jährliche Maximalbetrag). Sie müssen also weder den Betrag von 2007 zurückzahlen noch einen im 2012 vor dem Verkauf bezogenen Betrag.
Wenn es sich beim 3a-Konto um dasselbe handelt, von dem Sie im 2007 Geld bezogen und wenn die 5 Jahre noch nicht um sind, dann riskieren Sie bei einer Auszahlung, dass die beiden Beträge zusammengerechnet werden und die Steuern höher ausfallen würden. Wenn es sich um ein anderes Konto handelt, sollten die Beträge nicht zusammengezählt werden. Details erfahren Sie von Ihrer kantonalen Steuerbehörde.
Vor 16 Jahren habe ich von meinem Vater eine Parzelle Bauland übernommen.
Vor 15 Jahren habe ich dann mit meiner Frau ein Haus gebaut.
Meine Frau hat auch immer auf das Sparen 3 einbezahlt, was ihr von der Bank auch empfohlen worden ist. Nun wollten wir mit dem Konto von meiner Frau aus dem Sparen 3 amortisieren. Die Bank hat nun mitgeteillt es gebe da ein Problem meine Frau sei nicht Eigentümerin.
Nun meine Frage: Gibt es irgewie eine Möglichkeit, dass meine Frau auch indirekt vom Sparen 3 die Hypothek amortisieren kann.
Gibt es keine andere Möglichkeit als ein neuer Grundbucheintrag.
Hallo Urs
Wenn Ihre Frau Ihre Säule 3a auflösen will, um damit die Hypothek zu verringern, dann muss Sie zumindest als Miteigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Sie kommen also nicht um einen Gang zum Notar herum.
Die andere Frage ist, ob eine Auflösung der Säule 3a jetzt sinnvoll ist. Bei der CS erhalten Sie z.B. aktuell 2.125% Zins auf dem 3a-Konto, während eine Hypothek mit kurzer Laufzeit knapp über ein Prozent kostet, nach Steuern sogar weniger als ein Prozent. Es macht aktuell mehr Sinn, wenn Sie den Teil des Kredits, den Sie via Ihre Frau amortisieren möchten, für kurze Zeit verlängern und erst amortisieren, wenn die Zinsen in der Säule 3a tiefer sind als die Zinsen nach Steuern für die Hypothek.
Ich bezahle seit ca. 10 jahre in die 3a ein. Dazumal hat mich meine Versicherung über den Tisch genommen und statt eine 3b eine 3a abgeschlossen. Zurzeit bin ich in einer ziemlich finanzieller Notlage mit hohen Schulden. Was kann ich tun um an das Geld zu gelangen um meine Gläubiger zu begleichen?
Hallo Claudia
Wenn Sie damals eine Versicherungslösung gewählt hatten, dann ist es theoretisch unter Inkaufnahme von Verlusten möglich, aus dem Vertrag auszusteigen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie hoch der Rückkaufswert Ihrer Vorsorgepolice ist.
Wenn Sie ein reines 3a Konto führen, in welches Sie freiwillig jedes Jahr einzahlen können, dann ist eine Auszahlung erst fünf Jahre vor dem Pensionierungsalter möglich.
Seit einigen Jahren zahle ich in ein 3a Konto ein. In der Zwischenzeit wohne ich im Ausland. Da mein Mann und ich dringend Geld brauchen zur Teil-Amortisation eines Hypothekes, das wir ausserhalb der Schweiz haben, dachte ich daran, das Geld aus meinem 3a Konto auszahlen zu lassen. Gibt es eine Zeitlimite nachdem man die Schweiz verlassen hat für die Auszahlung des Kontos (so wie bei der Pensionskasse) oder ist dies jederzeit möglich?
Hallo Daniela
Es gibt weder bei der Pensionskasse noch bei der Säule 3a eine Zeitlimite.
Nach Verlassen der Schweiz ist die Auszahlung der Säule 3a jederzeit möglich – auch ohne das Erfüllen von besonderen Kriterien. Sie können sich das Geld vom 3a-Konto also auszahlen lassen.
Den obligatorischen Teil des Geldes aus der Pensionskasse hingegen kann man sich bei Wohnsitz in der EU nur unter wenigen Bedingungen auszahlen lassen. Wenn Sie das Haus selbst bewohnen, auf dem die Hypothek lastet, und Miteigentümerin sind, dann erfüllen Sie eine dieser Voraussetzungen. Sie könnten sich in dem Fall auch das PK-Geld auszahlen lassen (höchstens so viel, wie Sie im Alter 50 in der PK hatten oder die Hälfte des Betrags, falls Sie älter sind – der höhere Wert gilt).
Ich habe seit 10 Jahren hier in der CH meinen Hauptwohnsitz und seit 4-5 Jahren meine 3a Säule.
Ich will mir eine immobilie im benachbarten Ausland kaufen. 100 000€ wären noch zu finanzieren.
1) Wird ein kurzer Hauptwohnsitzwechsel für eine Auszahlung von 3a akzeptiert?
2) Die 2. Säule würde ich auch ausbezahlt bekommen, bei Hauptwohnsitz in neuem Eigentum, richtig? (EU-Land)
3) Aus steuerlichen Gründen hätte ich Hauptwohnsitz lieber in der Schweiz. Also am besten 3a räumen und Kredit nehmen, oder?
Guten Tag Don
Wenn Sie die Immobilie im EU-Ausland selbst bewohnen werden, dann können Sie sowohl die 2. Säule wie auch die Säule 3a zur Finanzierung beziehen. Sobald Sie nachweisen können, dass Sie ausgewandert sind, können Sie den Antrag auf Auszahlung an die entsprechenden Institutionen einreichen.
Die genauen Konsequenzen, wenn Sie kurz nach dem Bezug der Vorsorgegelder Ihren Wohnsitz wieder in die Schweiz verlegen, können wir Ihnen nicht sagen.
Ich möchte zu der Antwort die Sie am 13.Sept 2011 gegenüber dem Fragesteller Markus beantwortet haben nochmals eine ergänzende Frage stellen. Ich möchte mich so wie Markus auch früher (mit 60) pensionieren lassen. In meinem Fall habe ich eine 3. Säule mit Versicherungslösung gewählt. Ich würde es alls sinnvoll betrachten diese Versicherungslösung bis zum Erreichen des regulären Pensionsalter 65 noch weiter zu betreiben. Nun haben Sie gegenüber Markus geantwortet das dies bei keinem Einkommen (In meinem Fall nur noch die Rente aus der 2. Säule) nicht mehr möglich wäre. Ist da die Meinung, dass es für die Einzahlungen der restlichen 5 Jahre lediglich keine Steuervergünstigung mehr gibt. Eine weitere Einzahlung bis zum regulären Ende des 3. Säule-Vertragsabschlusses jedoch noch möglich ist?
Guten Tag Robert
Es kommt darauf an, ob Sie ein Produkt aus der gebundenen Säule 3a oder aus der freien Säule 3b haben. Bei der gebundenen Vorsorge 3a muss man erwerbstätig sein und kann als angestellter Mann höchstens bis 65 einzahlen. Solche Bedingungen betreffend Erwerbstätigkeit und Maximalalter gibt es bei der freien Vorsorge 3b nicht.
Rufen Sie Ihre Versicherung an, sie wird Ihnen sagen, wie lange Sie in Ihrem Fall die Versicherungslösung weiterführen können/müssen.