Säule 3a Maximalbetrag 2012

Säule 3a Maximalbetrag 2012
Sie sind hier: Startseite » 3. Säule » Säule 3a Maximalbetrag 2012

3. Säule Maximalbetrag 2012 (gleich wie 2011)

Für die Säule 3a 2011 und 2012 gilt folgender Maximalbetrag:

CHF 6’682 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) – “kleine Säule 3a”

CHF 33’408 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens (AHV-Einkommen)) – “grosse Säule 3a”

3. Säule Maximalbetrag für Einzahlungen 2010

Sowohl in 2009 wie auch in 2010 konnte der folgende Maximalbetrag in die Dritte Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:

CHF 6’566 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG)
CHF 32’832 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens (AHV-Einkommen))

Wer über ein gutes Einkommen und über genügend freie Mittel verfügt, die er langfristig nicht benötigt, dem empfehlen wir, jeweils den Maximalbetrag in die 3. Säule einzuzahlen. Dieser kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Durch diesen Abzug ist der Steuerspar-Effekt gross und beträgt zwischen 20 und 40% des einbezahlten Betrags.

Viele Leute zahlen den Maximalbetrag jeweils erst Ende des Jahres ein und lassen das Geld vorher auf dem Privatkonto. Wer sowieso beabsichtigt, das Geld in die Säule 3a einzuzahlen, dann raten wir, die Einzahlung des Maximalbetrags bereits am Anfang des Jahres vorzunehmen: Die Zinsen bei Säule 3a-Konten sind deutlich höher als auf Privatkonten.

Tipp: Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur 3. Säule.

Haben Sie Ihr Vorsorge-Kapital in der 3. Säule bei der richtigen Bank? 1% mehr Zins entspricht CHF 100’000 mehr Geld nach 40 Jahren. Vergleichen Sie jetzt die Zinsen für Säule 3a-Konten.

Auch interessant:

Höherer Maximalbetrag 3. Säule, höhere AHV-Rente
Kundenzufriedenheit Krankenkassen 2012
Hypozinsen Q1/2012: Nochmals leichter Rückgang
Newsletter FinanzMonitor.com – Februar 2012
Michel Benedetti: “2012 – Wiedergeburt der BRIC-Staaten”