3. Säule Maximalbetrag 2012 (gleich wie 2011)
Für die Säule 3a 2011 und 2012 gilt folgender Maximalbetrag:
CHF 6’682 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) – “kleine Säule 3a”
CHF 33’408 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens (AHV-Einkommen)) – “grosse Säule 3a”
3. Säule Maximalbetrag für Einzahlungen 2010
Sowohl in 2009 wie auch in 2010 konnte der folgende Maximalbetrag in die Dritte Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:
CHF 6’566 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG)
CHF 32’832 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens (AHV-Einkommen))
Wer über ein gutes Einkommen und über genügend freie Mittel verfügt, die er langfristig nicht benötigt, dem empfehlen wir, jeweils den Maximalbetrag in die 3. Säule einzuzahlen. Dieser kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Durch diesen Abzug ist der Steuerspar-Effekt gross und beträgt zwischen 20 und 40% des einbezahlten Betrags.
Viele Leute zahlen den Maximalbetrag jeweils erst Ende des Jahres ein und lassen das Geld vorher auf dem Privatkonto. Wer sowieso beabsichtigt, das Geld in die Säule 3a einzuzahlen, dann raten wir, die Einzahlung des Maximalbetrags bereits am Anfang des Jahres vorzunehmen: Die Zinsen bei Säule 3a-Konten sind deutlich höher als auf Privatkonten.
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Sehr geehrte Damen und Herren
Kann ich als arbeitslose Person in einem Jahr ohne Erwerbstätigkeit, einzig bei Einkünften aus der Arbeitslosenkasse, die aktuell gültige Höchsteinzahlung von CHF 6’566.- auf die Säule 3a tätigen und dies steuerlich voll in Abzug bringen?
Verhält es sich in einem Jahr mit nur einigen Monaten Arbeitslosengeld (Jahr ebenso ohne Erwerbstätigkeit) gleich, oder gibt es eine Art pro-rata-Regelung für eine Einzahlung in die Säule 3a und des Steuerabzuges?
Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Sehr geehrter H. S.,
Sie können auch als Arbeitsloser in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie Arbeitslosengelder von der ALV beziehen. Der Maximalbetrag ist nicht abhängig davon, wie viele Monate Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Es gibt keine Pro-Rata Regelung.
Entscheidend ist nur, ob Sie einer Pensionskasse, z.B. der Auffangeinrichtung der Pensionskassen, angeschlossen sind und ob Sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. In diesem Fall beträgt der Maximalbetrag CHF 6’566 für 2010 (6’682 für 2011).
Waren Sie im entsprechenden Jahr keiner PK angeschlossen und haben keine Beiträge für die Risiken Tod/Invalidität bezahlt, dann gilt der maximale Betrag von 20% des Nettoerwerbseinkommens (maximal 32’832 im 2010, 33’408 im 2011).
Ich war bis vor kurzem angestellt. Nun beziehe ich ALV und mein BVG Geld wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Kann ich dann 20% von meinem Einkommen 2010 einbezahlen? Ich frage, weil ich nicht verstehe ob das Freizügigkeitskonto als Auffangeinrichtung gilt.
Beste Dank für Ihre Hilfe.
Es ist in der Tat nicht so einfach verständlich. Ein Freizügigkeitskonto ist nicht dasselbe wie die Auffangeinrichtung BVG (dies ist eine Pensionskasse für Personen ohne Arbeitsstelle).
Wenn Sie im aktuellen Jahr Geld in eine Pensionskasse einbezahlt haben, dann gilt der Maximalbetrag für Erwerbstätige (CHF 6’566 für 2010, CHF 6’682 für 2011) und nicht die 20%. Da Sie dieses Jahr als Angestellter einer Pensionskasse angeschlossen waren, können Sie als maximal 6566 Franken einzahlen.
Kann ich in die Säule 3a einzahlen, wenn ich
gar nicht gearbeitet hab in diesem Jahr?
Guten Tag
Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist eine Erwerbstätigkeit. So können z.B. Rentner, Hausfrauen oder Hausmänner, Ausgesteuerte oder IV-Vollrentner keine Einzahlung in die Säule 3a tätigen. Das heisst, dass Sie nicht in die Säule 3a einzahlen können – wobei der Nutzen einer Einzahlung ohne hohes steuerbares Einkommen sowieso geringer wäre.
Kommentar zu Antwort vom 20.2.2011:
Rentner/innen welche noch erwerbstätig sind, können bis zum 70. Lebensjahr
den Betrag für Erwerbstätige(CHF 6’682.– für das Jahr 2011) in die Säule 3a einzahlen.
Hallo
Ich bin selbständig, und könnte als zeitweise Unterstützung nun doch noch die 3.Säule brauchen. Man sagte mir jedoch, das sei nur im 1.Jahr der Selbständigkeit möglich.
Komischerweise ist das so nicht schriftlich zu finden.
Wenn es mir also finanziell nicht reichen würde- gäbe es als einzige Möglichkeit das Sozialamt? (was ich natürlich nicht möchte)
Ich lebe alleine.
vielen Dank
Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a können Sie nur innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbständigkeit beziehen. Sie haben aber andere Möglichkeiten als den Gang zum Sozialamt, etwa ein Kredit von einer Bank oder ein privates Darlehen. Oder Sie suchen sich eine Teilzeitstelle, bis Ihr Geschäft besser läuft. Wir wünschen Ihnen viel Durchhaltevermögen!
Grüezi
Ich bin seit 1,5 Jahren penisoniert (bezog damals mein Pensionskassenguthaben), arbeite aber seither wieder im Stundenlohn (Einkommen pro Monat ca. Fr. 800.- bis 1000.-)in einer kleinen Firma. Auf der Bank sagte man mir ich könne weiterhin bis 69 in die 3a Säule einzahlen, allerdings nur max. 20% meines Jahresverdienstes und nicht die aktuellen Fr. 6682.-.Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre promte Antwort.
Grüezi L. M.
Ihre Bank hat Ihnen die richtige Auskunft gegeben. Wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind und dort Beiträge einzahlen (was nicht der Fall zu sein scheint), dann dürfen Sie maximal 20% des Erwerbseinkommens gemäss Steuererklärung in die Säule 3a einzahlen. Dies können Sie tun, solange Sie noch arbeiten und noch nicht 70 Jahre alt geworden sind.
Grüezi FinanzMonitor
Ich bin zu 60% angestellt und die übrige Zeit (40%) arbeite ich selbständig. Was gilt in diesem Fall als Maximalbetrag, den ich in die 3. Säule einzahlen darf? 6’566.-, da ich bei meiner Anstellung für eine Pensionskasse habe, oder 40% von den 32’832 für Selbständige?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und beste Grüsse
M’zelle M.
Grüezi Mzelle
Weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen ist, können Sie nur den maximalen Betrag der “kleinen” Säule 3a einzahlen.
Hallo,
ich habe im Jahr 2010 den vollen Beitrag in zwei Säule 3a Konten, gleichermassen aufgeteilt, einbezahlt. Für die Steuererklärung 2010 wurden beide Beitrags-Bescheinigungen eingereicht. Wie ich eben erst jetzt festgestellt habe, wurde jedoch nur ein Beitrag (ich vermute versehentlich) berücksichtigt. Aufgrund der nicht mehr nutzbaren 30 Tage Beschwerdefrist gegen den Steurbescheid 2010 muss ich das so akzeptieren.
Jetzt die Frage: Kann der nicht berücksichtigte Beitrag für die Steuererklärung 2011 rückwirkend berücksichtigt werden? Auch im Jahr 2011 wurde der volle Beitrag einbezahlt.
Hallo T. L.
Sie können nur den Maximalbetrag oder die Summe der Einzahlungen in einem Jahr abziehen. Rückwirkend können Sie leider nichts mehr abziehen.
Schade, dass Sie den Fehler der Steuerverwaltung zu spät bemerkt haben. Vielleicht können Sie trotzdem dort anrufen und nachfragen, ob sich was machen liesse.
Hallo nochmals
Danke für Ihre rasche Antwort. Ich habe mich bei der Steuerverwaltung gemeldet. Sie zeigte sich sehr kulant und wird den fehlenden Betrag für das Steuerjahr 2010 berücksichtigen. Es liegen alle Unterlagen vor und sei ein Bearbeitungsfehler gewesen. Hätte ich die Unterlagen damals nicht vollständig eingereicht, wäre dies nicht möglich. Daher nochmals Glück gehabt.
Super, danke für Ihre Rückmeldung und schön das zu hören! Dann hat sich der Anruf gelohnt! :)
Hallo,
Es scheint doch ziemlich verwirrend zu sein. Ich habe im 2011 das ganue Jahr Arbeitslosengeld (Maximal versicherter Lohn) von der ALK BL erhalten. Nach vorgängiger Anfrage bei der Bank, wo ich das 3s Konto hatte, hat man mir gesagt, wenn ich das ganze Jahr zu 100% Arbeitslosengeld erhalte, kann ich bis max. 20% einbezahlen. So habe ich dann also ca. 13% einbezahlt (ca. 4000.- Fr.) mehr und auf der Steuererklärung 2011 so abgezogen. Nun habe ich einen Brief der Steuerverwaltung einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert werde das zu viel einbezahlte Geld von der Bank wieder zurück zu fordern und natürlich wurde der Abzug entsprechend korrigiert und meinem Vermögen angerechnet. Begründung war: nach BVV3, ich sei für Unfall / IV versichert und somit einer Kasse angeschlossen, auch wenn ich schon seit 2010 mein Geld auf einem Freizügkeitskonto parkiert habe. So muss ich wohl das Geld wieder zurückfordern und meine Steuern fallen entsprechend höher aus. Das ist doch so, oder?
Vielen Dank für eine promote Antwort. mfG.
Hallo Peter
Wenn man arbeitslos ist und Versicherungsbeiträge für die Risiken Invalidität und Tod bezahlt, dann kann man nur in die “kleine Säule 3a” einzahlen.
Im Zweifelsfall sollte man besser beim kantonalen Steueramt als bei der Bank nachfragen.