3. Säule Maximalbetrag 2013
Für die Säule 3a 2013 gilt folgender Maximalbetrag:
CHF 6’739 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) – “kleine Säule 3a”
CHF 33’696 für Erwerbstätige (Angestellte oder Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens (Bruttolohn minus Lohnabzüge für AHV, IV, EO und ALV)) – “grosse Säule 3a”
Für 2011/2012 beliefen sich die Beträge auf CHF 6’682 respektive CHF 33’408.
Historische 3. Säule Maximalbeträge
Sowohl in 2009 wie auch in 2010 konnte der folgende Maximalbetrag in die Dritte Säule (Säule 3a) einbezahlt werden:
CHF 6’566 für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG)
CHF 32’832 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG (max. 20 % des Erwerbseinkommens)
Wer über ein gutes Einkommen und über genügend freie Mittel verfügt, die er langfristig nicht benötigt, dem empfehlen wir, jeweils den Maximalbetrag in die 3. Säule einzuzahlen. Dieser kann vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Durch diesen Abzug ist der Steuerspar-Effekt gross und beträgt zwischen 20 und 40% des einbezahlten Betrags.
Viele Leute zahlen den Maximalbetrag jeweils erst Ende des Jahres ein und lassen das Geld vorher auf dem Privatkonto. Wer sowieso beabsichtigt, das Geld in die Säule 3a einzuzahlen, dann raten wir, die Einzahlung des Maximalbetrags bereits am Anfang des Jahres vorzunehmen: Die Zinsen bei Säule 3a-Konten sind deutlich höher als auf Privatkonten.
Tipp: Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur 3. Säule.

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Sehr geehrte Damen und Herren
Kann ich als arbeitslose Person in einem Jahr ohne Erwerbstätigkeit, einzig bei Einkünften aus der Arbeitslosenkasse, die aktuell gültige Höchsteinzahlung von CHF 6’566.- auf die Säule 3a tätigen und dies steuerlich voll in Abzug bringen?
Verhält es sich in einem Jahr mit nur einigen Monaten Arbeitslosengeld (Jahr ebenso ohne Erwerbstätigkeit) gleich, oder gibt es eine Art pro-rata-Regelung für eine Einzahlung in die Säule 3a und des Steuerabzuges?
Herzlichen Dank und freundliche Grüsse
Sehr geehrter H. S.,
Sie können auch als Arbeitsloser in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie Arbeitslosengelder von der ALV beziehen. Der Maximalbetrag ist nicht abhängig davon, wie viele Monate Sie Arbeitslosengeld bezogen haben. Es gibt keine Pro-Rata Regelung.
Entscheidend ist nur, ob Sie einer Pensionskasse, z.B. der Auffangeinrichtung der Pensionskassen, angeschlossen sind und ob Sie gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. In diesem Fall beträgt der Maximalbetrag CHF 6’566 für 2010 (6’682 für 2011).
Waren Sie im entsprechenden Jahr keiner PK angeschlossen und haben keine Beiträge für die Risiken Tod/Invalidität bezahlt, dann gilt der maximale Betrag von 20% des Nettoerwerbseinkommens (maximal 32’832 im 2010, 33’408 im 2011).
Ich war bis vor kurzem angestellt. Nun beziehe ich ALV und mein BVG Geld wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Kann ich dann 20% von meinem Einkommen 2010 einbezahlen? Ich frage, weil ich nicht verstehe ob das Freizügigkeitskonto als Auffangeinrichtung gilt.
Beste Dank für Ihre Hilfe.
Es ist in der Tat nicht so einfach verständlich. Ein Freizügigkeitskonto ist nicht dasselbe wie die Auffangeinrichtung BVG (dies ist eine Pensionskasse für Personen ohne Arbeitsstelle).
Wenn Sie im aktuellen Jahr Geld in eine Pensionskasse einbezahlt haben, dann gilt der Maximalbetrag für Erwerbstätige (CHF 6’566 für 2010, CHF 6’682 für 2011) und nicht die 20%. Da Sie dieses Jahr als Angestellter einer Pensionskasse angeschlossen waren, können Sie als maximal 6566 Franken einzahlen.
Kann ich in die Säule 3a einzahlen, wenn ich
gar nicht gearbeitet hab in diesem Jahr?
Guten Tag
Voraussetzung für die Einzahlung in die Säule 3a ist eine Erwerbstätigkeit. So können z.B. Rentner, Hausfrauen oder Hausmänner, Ausgesteuerte oder IV-Vollrentner keine Einzahlung in die Säule 3a tätigen. Das heisst, dass Sie nicht in die Säule 3a einzahlen können – wobei der Nutzen einer Einzahlung ohne hohes steuerbares Einkommen sowieso geringer wäre.
Kommentar zu Antwort vom 20.2.2011:
Rentner/innen welche noch erwerbstätig sind, können bis zum 70. Lebensjahr
den Betrag für Erwerbstätige(CHF 6’682.– für das Jahr 2011) in die Säule 3a einzahlen.
Hallo
Ich bin selbständig, und könnte als zeitweise Unterstützung nun doch noch die 3.Säule brauchen. Man sagte mir jedoch, das sei nur im 1.Jahr der Selbständigkeit möglich.
Komischerweise ist das so nicht schriftlich zu finden.
Wenn es mir also finanziell nicht reichen würde- gäbe es als einzige Möglichkeit das Sozialamt? (was ich natürlich nicht möchte)
Ich lebe alleine.
vielen Dank
Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a können Sie nur innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbständigkeit beziehen. Sie haben aber andere Möglichkeiten als den Gang zum Sozialamt, etwa ein Kredit von einer Bank oder ein privates Darlehen. Oder Sie suchen sich eine Teilzeitstelle, bis Ihr Geschäft besser läuft. Wir wünschen Ihnen viel Durchhaltevermögen!
Grüezi
Ich bin seit 1,5 Jahren penisoniert (bezog damals mein Pensionskassenguthaben), arbeite aber seither wieder im Stundenlohn (Einkommen pro Monat ca. Fr. 800.- bis 1000.-)in einer kleinen Firma. Auf der Bank sagte man mir ich könne weiterhin bis 69 in die 3a Säule einzahlen, allerdings nur max. 20% meines Jahresverdienstes und nicht die aktuellen Fr. 6682.-.Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre promte Antwort.
Grüezi L. M.
Ihre Bank hat Ihnen die richtige Auskunft gegeben. Wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind und dort Beiträge einzahlen (was nicht der Fall zu sein scheint), dann dürfen Sie maximal 20% des Erwerbseinkommens gemäss Steuererklärung in die Säule 3a einzahlen. Dies können Sie tun, solange Sie noch arbeiten und noch nicht 70 Jahre alt geworden sind.
Grüezi FinanzMonitor
Ich bin zu 60% angestellt und die übrige Zeit (40%) arbeite ich selbständig. Was gilt in diesem Fall als Maximalbetrag, den ich in die 3. Säule einzahlen darf? 6’566.-, da ich bei meiner Anstellung für eine Pensionskasse habe, oder 40% von den 32’832 für Selbständige?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und beste Grüsse
M’zelle M.
Grüezi Mzelle
Weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen ist, können Sie nur den maximalen Betrag der “kleinen” Säule 3a einzahlen.
Hallo,
ich habe im Jahr 2010 den vollen Beitrag in zwei Säule 3a Konten, gleichermassen aufgeteilt, einbezahlt. Für die Steuererklärung 2010 wurden beide Beitrags-Bescheinigungen eingereicht. Wie ich eben erst jetzt festgestellt habe, wurde jedoch nur ein Beitrag (ich vermute versehentlich) berücksichtigt. Aufgrund der nicht mehr nutzbaren 30 Tage Beschwerdefrist gegen den Steurbescheid 2010 muss ich das so akzeptieren.
Jetzt die Frage: Kann der nicht berücksichtigte Beitrag für die Steuererklärung 2011 rückwirkend berücksichtigt werden? Auch im Jahr 2011 wurde der volle Beitrag einbezahlt.
Hallo T. L.
Sie können nur den Maximalbetrag oder die Summe der Einzahlungen in einem Jahr abziehen. Rückwirkend können Sie leider nichts mehr abziehen.
Schade, dass Sie den Fehler der Steuerverwaltung zu spät bemerkt haben. Vielleicht können Sie trotzdem dort anrufen und nachfragen, ob sich was machen liesse.
Hallo nochmals
Danke für Ihre rasche Antwort. Ich habe mich bei der Steuerverwaltung gemeldet. Sie zeigte sich sehr kulant und wird den fehlenden Betrag für das Steuerjahr 2010 berücksichtigen. Es liegen alle Unterlagen vor und sei ein Bearbeitungsfehler gewesen. Hätte ich die Unterlagen damals nicht vollständig eingereicht, wäre dies nicht möglich. Daher nochmals Glück gehabt.
Super, danke für Ihre Rückmeldung und schön das zu hören! Dann hat sich der Anruf gelohnt! :)
Hallo,
Es scheint doch ziemlich verwirrend zu sein. Ich habe im 2011 das ganue Jahr Arbeitslosengeld (Maximal versicherter Lohn) von der ALK BL erhalten. Nach vorgängiger Anfrage bei der Bank, wo ich das 3s Konto hatte, hat man mir gesagt, wenn ich das ganze Jahr zu 100% Arbeitslosengeld erhalte, kann ich bis max. 20% einbezahlen. So habe ich dann also ca. 13% einbezahlt (ca. 4000.- Fr.) mehr und auf der Steuererklärung 2011 so abgezogen. Nun habe ich einen Brief der Steuerverwaltung einen Brief erhalten, in dem ich aufgefordert werde das zu viel einbezahlte Geld von der Bank wieder zurück zu fordern und natürlich wurde der Abzug entsprechend korrigiert und meinem Vermögen angerechnet. Begründung war: nach BVV3, ich sei für Unfall / IV versichert und somit einer Kasse angeschlossen, auch wenn ich schon seit 2010 mein Geld auf einem Freizügkeitskonto parkiert habe. So muss ich wohl das Geld wieder zurückfordern und meine Steuern fallen entsprechend höher aus. Das ist doch so, oder?
Vielen Dank für eine promote Antwort. mfG.
Hallo Peter
Wenn man arbeitslos ist und Versicherungsbeiträge für die Risiken Invalidität und Tod bezahlt, dann kann man nur in die “kleine Säule 3a” einzahlen.
Im Zweifelsfall sollte man besser beim kantonalen Steueramt als bei der Bank nachfragen.
Wir beabsichtigen, per Ende August ins Ausland zu ziehen. Können wir bis dahin den kompletten Betrag von CHF 6682 einbezahlen und erhalten so die vollen Steuerabzüge oder wird der 3. Säule pro rata abgezogen?
Im Voraus besten Dank für die Unterstützung!
Guten Tag Seraina
Ja Sie können den vollen Betrag einzahlen. Die Steuerersparnis im 2012 dürfte aber geringer sein als im 2011, weil Sie im 2012 weniger verdienen und bei tieferem Einkommen auch der Grenzsteuersatz tiefer ist.
Ich war 2011 erwerbstätig und habe vom Oktober bis und mit Dezember Mutterschaftsentschädigung bekommen (Geburt unserer Zwillinge war im September 2011). Seit Januar 2012 arbeite ich nicht mehr und beziehe keine Taggelder oder Sonstiges. Meine monatliche Einzahlungen auf mein Säule 3a Konto bei der Versicherung hat mein Ehemann weiter einbezahlt. Nun haben wir mit Schrecken erfahren, dass man bei Erwerbslosigkeit nicht einzahlen darf aufs Säule 3a Konto. Wie sollen wir uns verhalten? Ich werde dieses Jahr im November und Dezember wieder mit einem 20% Pensum arbeiten. Reicht das dann schon, um die schon vorgenommenen Einzahlungen zu rechtfertigen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Hallo Lena
Sie können dieses Jahr schon Geld einzahlen, aber nicht mehr als den Maximalbetrag und in Ihrem Fall wichtig: auch nicht mehr als Sie überhaupt Erwerbseinkommen (Bruttolohn minus Lohnabzüge für AHV, IV, EO und ALV) verdienen. Wenn Sie also nicht einen sehr hohen Lohn verdienen, dann werden Sie wohl bereits zu viel eingezahlt haben.
Es passiert allerdings häufig dass zu viel eingezahlt wird – da sind Sie bei weitem nicht die einzige. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung damit der zuviel bezahlte Betrag zurückerstattet oder aufs nächste Jahr übertragen wird.
Ich habe mein Studium abgeschlossen und arbeite dieses Jahr nur 3 Monate (Oktober bis Dezember) und bin daher auch nur während dieser 3 Monaten einer Pensionskasse angeschlossen (werde aber weiterhin dort arbeiten). Darf ich trotzdem den Maximalbeitrag einzahlen?
Hallo David
Ja, das dürfen Sie.
Die andere Frage ist, ob das jetzt sinnvoll ist: Als Ex-Student verfügt man idR über wenig Ersparnisse, und die Steuerersparnis dürfte aufgrund des tiefen Jahreseinkommens recht gering ausfallen. Wenn Sie jedoch vorhaben, auch in Zukunft mit der 3. Säule Geld zu sparen und deutlich mehr verdienen als Sie ausgeben (und vielleicht in einigen Jahren ein Haus kaufen wollen oder sich selbständig machen wollen), dann ist das dennoch sinnvoll.
Wer bestimmt den Maximalbetrag der Einzahlungen auf ein 3. Säulen Konto?
Hallo Nicola
Diese sind im Gesetz (Verordnung über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, “BVV 2″) festgelegt. Der Bundesrat passt entsprechenden Grenzbeträge jeweils an – in der Vergangenheit im 2-Jahres-Rhythmus, zuletzt vor einem Monat per 2013.
Nach vielen Jahre als Vollzeit-Mutter steigt meine Frau wieder in der Arbeitswelt ein. Ihre Arbeitspensum ist 20%-40%. Der Firma hat eine Pensionskasse. Kann meine Frau eine 3.Säule Konto eröffnen und wie viel darf Sie pro Jahre einzahlen? Oder würde es mehr Sinn machen (steuerlich gesehen) jedes Jahr ein bisschen Geld in die Pensionskasse einzuzahlen bis der maximale mögliche Einkaufssumme erreicht ist?
Guten Tag Stephan
Weil Ihre Frau einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann Sie höchstens den Maximalbetrag für die “kleine Säule 3a”, also CHF 6’682 im 2012 resp. CHF 6’739 ab nächstem Jahr einzahlen.
Steuerlich macht es keinen Unterschied ob das Geld in die 2. oder 3. Säule eingezahlt wird – der Betrag kann jeweils vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wenn die PK als Kapital bezogen werden würde, wäre die Einzahlung via Säule 3a bei der Auszahlung steuergünstiger, weil diese in einem anderen Jahr getätigt werden könnte (tieferer Steuersatz). Die 3a-Zinsen sind zudem idR höher als der Mindestzinssatz bei der Pensionskasse. Auch unter dem Gesichtspunkt der Risikostreuung ist die Säule 3a sinnvoller. Auf der anderen Seite können freiwillige Einkäufe in die PK jedoch die Versicherungsleistungen bei Invalidität und für Hinterlassene erhöhen.
Aus den obigen Gründen empfehlen wir Sparern meistens, zuerst die maximal mögliche Einzahlung in die Säule 3a zu tätigen. Will und kann man noch mehr Geld steuerbegünstigt fürs Alter zur Seite legen, dann kann man sich damit auch noch in die Pensionskasse einkaufen.
Werden die Kunden schweizweit für ein 3a Säulenkonto registriert? Wäre es theoretisch möglich in zwei unterschiedliche 3a Säulenkonto einzubezahlen oder würden das die Banken bzw. Steuerbehörden realisieren?
Danke Christian für Ihre spannende Frage.
Wahrscheinlich wollen Sie einerseits von höheren Zinsen und andererseits von tieferen Steuern profitieren. Ersteres können wir nicht beantworten weil wir die Antwort schlicht nicht wissen. Bei letzterem ist aber klar, dass Sie nur den höchsten zulässigen Betrag insgesamt einzahlen dürfen und nicht mehr – die Steuerbehörde erkennt dies ja bei der Durchsicht Ihrer Steuerunterlagen.
Ich habe 2 Fragen:
-gilt der Brutto- oder der Netoverdienst für den Abzug von 20%?
-Wenn jemand einer PK angeschlossen ist, kann die Person 6’682 abziehen. (Wie viel sie auch verdient? ZB. 25’000 –> 20%= 5’000 / 6682)
Wenn ich aber keiner PK angeschlossen bin nur 20%; das ergäbe ein Nettoeinkommen von 33’410. Ist das gerecht oder liege ich falsch?
Guten Tag Franco
Es gilt das Netto-Erwerbseinkommen, also der Bruttolohn minus Lohnabzüge für AHV, IV, EO und ALV.
Als Angestellter gibt es einen festen Maximalbetrag. Verdient man mehr, kann man bis hin zu diesem Maximum einzahlen.
Als Selbständiger sind es 20% vom Verdienst. Verdient man mehr als die von Ihnen errechneten CHF 33’410, dann kann man mehr als ein Angestellter einzahlen (ansonsten: weniger). Bei einem Erwerbseinkommen über CHF 167’000 ist dann aber Schluss wegen der Obergrenze von 33’408 (2012) resp. 33’696 (2013).
Da viele Selbständige keiner Pensionskasse angeschlossen sind (wo einerseits ein “Zwangssparen” besteht und wo andererseits die Möglichkeit für freiwillige Einkäufe besteht), ist es schon richtig Selbständigen – bei höherem Verdienst stärker als bei Angestellten – auch eine Möglichkeit zu geben, zumindest mittels Säule 3a steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen.
Ich und meine Frau haben mehrere Konten Säule 3a.
Nun habe ich im 2011 für uns gesamthaft auf das eine Konto Säule 3a meiner Frau einbezahlt und auch entsprechend in der Steuererklärung bei Frau eingegeben. Meine Frau war aber im 2011 nur für 2 Monate temporär 2 Tage pro Woche angestellt. Nun habe ich in der Veranlagungsverfügung 2011 gesehen, dass nur 794.- angerechnet wurden. Ich gehe davon aus, dass das Maximum von 6682.- angerechnet werden sollten.
Guten Tag Peter
Der Steuerbeamte wird sich gesagt haben:
1. Einzahlung auf Konto der Frau
2. Die Frau war keiner PK angeschlossen und hat 3’970 Franken verdient
3. Maximalbetrag ist 20% davon
4. Also nehmen wir als Maximalbetrag die 794 Franken für den Säule 3a-Abzug
Kontaktieren Sie Ihre Steuerbehörde und sagen Sie, dass da ein Irrtum vorliegt. Es hätte sich (z.B. “wie in den Vorjahren”) um “Ihre” Einzahlung gehandelt und Sie hätten lediglich zwecks Risikostreuung (oder wegen dem höheren Zins) auf das Konto, das auf Ihre Frau lautet, eingezahlt. Vielleicht können Sie so noch eine Korrektur erwirken.
Melden Sie sich doch bitte (für die anderen Leser) wie es verlaufen ist, viel Erfolg!
Ich habe bis Ende Dezember 2012 die 20 % (unselbständig erwerbstätig, ohne BVG) einbezahlt, aber im Januar und Februar 2012 den Bruttolohn statt des Nettolohns zur Berechnung herangezogen. Was mach ich nun?
Guten Tag Dorothee
Das passiert öfters, dass mehr als der erlaubte Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt wird. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung – diese wird den zu viel einbezahlten Betrag umbuchen.
Ist es richtig, dass “zu viel” einbezahltes 3a Kapital bei kleiner und großer Säule einem von der Bank (mit Zinsen) wieder gutgeschrieben wird?
Wenn dem so ist, könnte man ja “taktisch” zu viel einzahlen um die guten Zinssätze mitzunehmen, auch wenn man den Mehranteil später voll versteuern muss.
Da muss es doch einen Haken geben …
Guten Tag Max
Zinsen gibt es auf dem über dem Maximalbetrag liegenden Kapital keine, siehe: http://www.finanzmonitor.com/3-saule/frage-antwort-saeule-3a/#comment-887
Haken gibt es mehrere: Bei der Auszahlung bezahlen Sie auf dem gesamten Betrag Steuern, ohne auf dem gesamten Betrag bei der Einzahlung Steuern gespart zu haben. Ausserdem gehen Sie das Risiko eines Nachsteuer- / Strafsteuerverfahrens ein, weil Sie die “zu viel” eingezahlten Beträge nicht als Vermögen und die Zinsen darauf nicht als Einkommen versteuern.
Ich besitze ein 3a Konto bei einer Bank und ein Fond 3a und habe soeben noch ein drittes 3a Konto eröffnet . Ich weiss, dass ich pro Jahr nur den max . Betrag anziehen darf.
Meine Frage: Ich habe im 2012 wie immer in den Fond einbezahlt jedoch werde ich den Steuerabzug mit dem 3a Konto der Bank vornehmen . Ist dies zulässig?
Guten Tag Heinz
Wenn Sie nur in den Fonds, nicht aber auf das Konto eingezahlt haben, dann erhalten Sie nur für das Fondsdepot eine Einzahlungsbestätigung, mit der Sie den steuerlichen Abzug geltend machen können.
Wenn Sie sowohl auf das Konto wie auch in den Fonds insgesamt mehr als den Maximalbetrag eingezahlt haben, dann haben Sie zu viel eingezahlt. Beim Bezug bezahlen Sie dann Steuern für Gelder, die Ihnen keine Steuerersparnis einbrachten. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung um den zu viel einbezahlten Betrag auf dem Konto umzubuchen.
Ich bin 68 jährig, angestellt (noch berufstätig): welcher Betrag kann eingezahlt werden in die 3. Säule 3a?
Zum einen heisst es, dass die höheren Beträge allen AHV-Pflichtigen Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse zugestanden würden. In den Unterlagen heisst es aber immer wieder: “für Selbstständig erwerbende”. Was gilt nun?
Guten Tag Fritz
Es gilt für Sie dasselbe wie für erwerbstätige Personen vor Erreichen des Rentenalters: Wenn Sie einer PK angeschlossen sind, dann können Sie in die “kleine Säule 3a” einzahlen (Maximalbetrag siehe ganz oben). Wenn Sie keiner PK angeschlossen sind, dann können Sie in die “grosse Säule 3a” einzahlen. Einzahlungen sind für Sie bis vor dem 70. Geburtstag möglich.
Ich bin Hausfrau und arbeite nebenbei ca. 25 % und verdiene dabei ca. CHF 1’400/monatlich und bin keiner PK angeschlossen. Wieviel darf ich in die 3. Säule a einzahlen? CHF 6’739 oder max. 20 % vom erzielten Einkommen?
Guten Tag Frau Sparer
Weil Sie keiner Pensionskasse angesschlossen sind, können Sie maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens (also was Sie als Lohn nach Abzügen erhalten) in die Säule 3a einzahlen.