Sie wollen Wohneigentum erwerben, wissen aber nicht, ob Sie es sich leisten können? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Banken eine Tragbarkeitsrechnung durchführen, ob Sie konkret Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung finanzieren können (inklusive kostenlosem Finanzierungs-Rechner) und was Sie tun können, wenn Sie ein Grenzfall bei der Hypothekar-Finanzierung sind.
Immobilien-Finanzierung: So rechnen Banken
Wenn Sie eine Bank aufsuchen, um eine Offerte für eine Hypothek einzuholen, dann wird der Bankberater folgendes machen: Er wird prüfen, ob Sie sich das gewünschte Haus oder die Eigentumswohnung auch leisten können und dazu eine Tragbarkeitsrechnung anstellen. Dabei wird er wie folgt vorgehen:
1. Bedarf an Fremdkapital ermitteln
In einem ersten Schritt wird der Bankberater bestimmen, wie gross Ihr Bedarf an Fremdkapital ist. Dieses bemisst sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis des Hauses und Ihrer Eigenmittel. Ihr Eigenkapital sollte dabei mindestens 20% des Kaufpreises betragen. Je nach Bank können Sie ganz oder teilweise auf Gelder aus der zweiten Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) und der dritten Säule (Säule 3a und 3b) zurückgreifen – mittels Verpfändung oder Auszahlung.
2. Kosten für das 1. Jahr abschätzen
Anschliessend wird er Ihre Kosten für das erste Jahr abschätzen. Diese setzen sich zusammen aus:
Kosten 1. Hypothek: Banken belehnen Wohneigentum in der Regel nur bis zu 65 bis 70% mit einer zinsgünstigen Hypothek im 1. Rang. Für darüber hinausgehende Belehnungen müssen Sie eine Hypothek im 2. Rang abschliessen, die über einen deutlich höheren Zinssatz verfügt. Für die Tragbarkeitsrechnung gehen die Banken nicht vom aktuellen Hypothekarzins aus, sondern verwenden einen kalkulatorischen Zinssatz, der meistens zwischen 4.5 und 5.0% beträgt. Die Überlegung dabei ist, dass Ihr Wohneigentum für Sie auch noch finanziell tragbar sein soll, wenn die Hypothekarzinsen steigen.
Kosten 2. Hypothek: Wenn Sie über weniger als 30-35% Eigenmittel verfügen, dann wird die Differenz zwischen dem Kaufpreis abzüglich Ihrem Eigenkapital und der 1. Hypothek mit einer Hypothek im zweiten Rang finanziert. Diese beläuft sich auf maximal 15% des Kaufpreises. Auch hier rechnet Ihre Bank mit einem kalkulatorischen Zinssatz zwischen 4.5 und 5.0%
Amortisation 2. Hypothek: In der Regel müssen Sie die zweite Hypothek bis zur Pensionierung oder innerhalb von 15-20 Jahren amortisieren, also zurückbezahlen. Zusätzlich zu den Hypothekarzinsen wird die Bank also 1/15 oder 1/20 der Höhe der 2. Hypothek als Kosten in die Tragbarkeitsrechnung einfliessen lassen.
Nebenkosten: Als Wohneigentümer müssen Sie sämtliche Nebenkosten selbst tragen. Diese kommen zu den Hypothekarzinsen und den Ausgaben für die Amortisation hinzu. Banken kalkulieren hier nach der Faustregel: Jährliche Nebenkosten = 1.0% des Kaufpreises.
3. Verhältnis zwischen Kosten und Bruttolohn berechnen
Die Summe der obigen vier Kostenarten ergibt die jährlichen geschätzten Kosten für Ihr Eigenheim. Ihre Bank wird diese nun ins Verhältnis zum jährlichen Bruttolohn von Ihnen (oder falls Sie mit Ihrem Partner die Immobilie erwerben: Der Summe der beiden Bruttolöhne) setzen. Hier gilt die Faustregel, dass die Kosten nicht mehr als 33% bis 35% des Bruttolohns betragen sollten. Ansonsten gilt die Hypothek als finanziell nicht tragbar.
Beispiel Immobilien Finanzierung und Tragbarkeitsrechnung
Schauen Sie sich zum besseren Verständnis dieses Beispiel an. Familie Muster will eine Wohnung zum Preis von CHF 500‘000 erwerben und verfügt über CHF 100‘000 Eigenkapital. Sie verfügt damit gerade über die erforderlichen 20% Eigenmittel. Der jährliche Bruttolohn von Herrn Muster beträgt CHF 80‘000, seine Frau ist nicht erwerbstätig. Bei einer maximalen Belehnung von 65% durch die erste Hypothek und 15% durch die zweite Hypothek ergibt sich folgende Ausgangslage:

Je nach Zinsen ergibt sich folgende Tragbarkeitsrechnung (linke Seite: Zinsen von 2.25% für die 1. Hypothek und 3.0% für die zweite Hypothek, rechte Seite: Kalkulatorische Zinsen von 5.0% für beide Hypotheken) für das erste Jahr:

Bei tiefen Zinsen lässt sich die Wohnung gut finanzieren. Die Kosten von CHF 1‘526 pro Monat betragen lediglich 22.9% des Bruttoeinkommens. Da die Bank aber mit Zinsen von 5.0% rechnet, ergibt sich eine Belastung durch die Wohnung von 35.9% des Bruttoeinkommens. Das ist über der Grenze von 33-35%, bis zu der Banken die Finanzierung des Eigenheims unterstützen.
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Was wenn die Hypothek nicht tragbar ist?
Vielleicht befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation wie die Familie Muster im obigen Beispiel. Sie will sich die Traumwohnung kaufen, aber die Bank verweigert die Finanzierung weil die monatliche kalkulatorische Belastung im Verhältnis zum Einkommen zu hoch ist. Sie haben nun folgende Möglichkeiten, wie wir sie am Beispiel der Familie Muster aufzeigen:
Tieferer Kaufpreis: Bereits bei einem Kaufpreis von CHF 470‘000 reduziert sich die Belastung von 35.9% auf 33.0% des Bruttolohns. Entweder kann also die Immobilie günstiger gekauft werden (z.B. durch Verhandeln oder den Verzicht auf einen Tiefgaragenplatz), oder die Familie sucht sich eine billigere Wohnung.
Höhere Eigenmittel: Durch zusätzliches Eigenkapital von CHF 25‘000 senken sich die monatlichen Kosten um CHF 209 und die Belastung des Bruttolohns reduziert sich auf tragbare 32.8%. Wenn ein Elternteil der Familie Muster über genügend Vermögen verfügt, dann wäre ein Erbvorbezug oder eine Schenkung ideal. Dies ist für viele junge Familien ein Weg, um schnell und kostenlos über mehr Eigenkapital zu verfügen.
Höherer Lohn: Bei einem Bruttolohn von CHF 88‘000 sinkt die Belastung auf 32.7%. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herr Muster eine Lohnerhöhung um 10% erhält oder ob seine Frau eine Teilzeitarbeit aufnimmt (hier würde eine 20%-Stelle mit einem Monatslohn von CHF 700 ausreichen).
Höhere 1. Hypothek: Je nach Bank oder Bankberater besteht die Möglichkeit, bei einem günstig erworbenen Objekt an besonderer Lage die maximale Belehnung mit einer günstigen Hypothek im 1. Rang bis auf 70% des Objektpreises auszudehnen. Im Beispiel der Familie Muster würde dies sowohl die Zinskosten als auch die Amortisationskosten senken und zu monatlichen Kosten von CHF 2‘292 führen, was die Belastung um 1.5% auf 34.4% senken würde.
Langsamere Amortisation 2. Hypothek: Vielleicht lässt die Bank von Herrn Muster bei der Amortisation der zweiten Hypothek mit sich reden. Wenn die Familie noch jung ist, könnte man auch mit einer Amortisation über 25 Jahren kalkulieren. Die Belastung würde sich so um immerhin 0.9% auf 35.0% senken.
Tiefere Nebenkosten: Dass die Nebenkosten 1.0% des Kaufpreises betragen, ist eine Faustregel. Bei modernen und energieeffizienten Gebäude, die z.B. nach dem Minergie-Standard gebaut wurden, können die Nebenkosten (allen voran die Heizkosten) in der Summe weniger als 1.0% betragen. Wenn die Bank mit im Falle des Beispiels von Familie Muster mit lediglich 0.75% Nebenkosten rechnet, dann sinkt die kalkulatorische Belastung auf 34.4% des Bruttolohns.
Mit der Bank verhandeln: Die Bank hat Interesse, Hypothekarkredite zu vergeben, schliesslich verdient sie damit Geld. Sie will aber auch kein zu grosses Risiko eingehen. Familie Muster ist hier ein Grenzfall. Wenn sie lediglich CHF 10‘000 mehr Eigenkapital aufbringt und die Bank die 1. Hypothek bis 70% des Wohnungswerts ausdehnt und mit 0.9% Nebenkosten rechnet, dann sinkt die Belastung von 35.9% auf akzeptable 32.5%.
Warten: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wenn die Bank die Immobilie nicht finanzieren will, dann bleibt auch noch die Option, einfach zuzuwarten und weiter Geld zu sparen. Auf ein, zwei oder drei Jahre sollte es ja nicht darauf ankommen, man wird ja voraussichtlich danach noch Jahrzehnte in den eigenen vier Wänden wohnen.
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Hallo
Auch von mir erst einmal ein grosses Lob für die Seite. Es sind wirklich viele hilfreiche Informationen vorhanden!
Eine Frage, auf die ich bisher jedoch keine Antwort gefunden habe: Es wird immer bei der Finanzierung davon ausgegangen das 66% des Kaufpreises einer Immobilie nie armortisiert werden. Warum? Soweit ich verstanden habe, ist die Idee den steuerlichen “Nachteil” der durch den Eigenmietwert entsteht wieder durch die Schuldzinsen auszugleichen (die ich ja vom zu versteuernden EInkommen abziehen kann). D.h. das Optimum der 1ten Hypothek kann bei 66% liegen-muss es aber nicht. Gibt es eine einfache Möglichkeit dieses Optimum zu definieren und damit die Höhe der Eigenmittel entsprechend diesem Optimum zu berechnen (2te Hypothek ist dann nicht notwendig, was ich als klaren Vorteil sehe).
Ist es schlussendlich nicht doch besser die Hypothek komplett zu tilgen?
Vielen Dank. Ich bin gespannt auf Ihre Anmerkungen zu diesem Thema.
Freundliche Grüsse
Andre
Guten Tag Andre
Danke für Ihr Lob und Ihre spannende Frage.
Zur Frage wie hoch das Eigenheim belehnt sein soll, gibt es zwei Sichtweisen: Die der Bank und die des Eigentümers.
Die Bank verdient nur Geld, wenn das Haus belehnt ist, möchte aber einen Zahlungsausfall des Schuldners vermeiden. Eine Belehnung von 2/3 des Wertes wird hier als gute Faustregel durch die Banken betrachtet: Selbst bei einer Immobilienkrise ist es unwahrscheinlich, dass der Wert der Liegenschaft um mehr als 1/3 sinkt. Das ist der eine Grund, warum Banken eine Amortisation der 2. Hypothek verlangen. Der zweite Grund ist, dass man in der üblichen Abzahlungsfrist (15 bis 25 Jahre) in die Nähe des Pensionierungsalters kommt oder bereits aus dem Arbeitsleben ausscheidet. Bei den meisten Schweizern bedeutet dies, dass das Einkommen sinkt – und damit die Fähigkeit, die Zinsen weiter bezahlen zu können.
Aus Sicht des Eigentümers einer Liegenschaft kann das Optimum der Höhe der Hypothek berechnet werden. Man hat zwei Faktoren: Hypothekarzinsen (die sich steuerlich absetzen lassen) sowie Zinsen auf dem sonst vorhandenen eigenen Kapital (die zu einer Erhöhung der Steuern führen). Wichtig ist, die Situation nach Steuern zu vergleichen. Ist der Hypothekarzinssatz nach Steuern höher als die Nettorendite auf dem vorhandenen Kapital, dann lohnt sich eine Abzahlung der Hypothek, vorausgesetzt man hat danach noch eine genügend hohe finanzielle Flexibilität.
Diese Berechnung muss jeder Eigenheimbesitzer selbst durchführen, da es unterschiedliche Resultate ergeben kann. Zwei Beispiele dazu, jeweils ausgehend von CHF 100’000 Franken, die man unerwartet geerbt hat und einem Grenzsteuersatz von 25%:
Fall 1, wo sich die Abzahlung lohnt: Der Hypozins beträgt 4.0%, netto nach Steuern sind das 3.0%. Das geerbte Vermögen liegt auf dem E-Depositokonto von PostFinance und wirft 1.0% Zins, netto nach Steuern 0.75%. Weil die Schuldzinsen nach Steuern höher sind als der Ertrag auf dem Kapital, lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek.
Fall 2, wo sich die Amortisation nicht lohnt: Die Hypozins mit einer Libor-Hypothek beträgt 1.2%, netto nach Steuern 0.9%. Das Geld aus dem Erbe wird in Aktien angelegt, wo man mit entsprechendem Kursschwankungsrisiko nach Steuern 5.0% Rendite pro Jahr erwirtschaftet. Hier lohnt sich eine Amortisation nicht.
Wer es sich leisten kann und ein konservativer Anleger ist, für den lohnt sich die Rückzahlung der Hypothek oft – sofern er eben über das notwendige Kleingeld dazu verfügt.
Ist es heute unbedingt nötig dass ich Eigenkapital in Barform habe um eine Hypothek zu erhalten.Reicht es nicht das ich zum Beispiel eine gute Passionskasse habe oder so? Natürlich wenn Tragbarkeit uns so weiter gegeben ist.
Hallo Michael
Banken verlangen offiziell 20% Eigenkapital, wovon die Hälfte aus der Pensionskasse stammen kann. Je nach Ihrer persönlichen finanziellen Situation, dem Kaufobjekt sowie der Bank sind auch Lösungen mit weniger als 20% Eigenkapital oder weniger als 10% eigenen Barmitteln möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob diese (oder eine andere Bank) Ihnen einen Kredit für die Immobilie geben würde.