Die Schweizer haben am 7. März 2010 die Abstimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen deutlich verworfen. Insgesamt 72.7% der Stimmenden lehnten die Senkung ab, obwohl Bundesrat, bürgerliche Parteien und die Wirtschaftsverbände die Senkung befürworteten. Kein einziger Kanton befürwortete die Senkung, und in den Westschweizer Kantonen Jura, Neuenburg und Wallis lag der Anteil an Nein-Stimmenden sogar bei über 80%.

Das Resultat zeigt klar, dass die Schweizer keine Kürzungen in Ihrer Altersvorsorge wünschen. Was bedeutet das für die nähere Zukunft der Schweizer mit Pensionkasse? Zuerst einmal nichts. Die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 7.2% auf 6.8% wurde bereits beschlossen und wird unabhängig vom Abstimmungsresultat in den nächsten Jahren durchgeführt. Eine weitere Senkung auf 6.4% ist jedoch aufgrund des Abstimmungsergebnisses für die nächsten Jahre vom Tisch.

Somit können auch Personen, die in 6 Jahren in Rente gehen werden, mit einem Umwandlungssatz auf ihrem Pensionskassenguthaben von 6.8% rechnen. Das bedeutet, dass sie pro 100’000 Franken angespartes Kapital eine jährliche Rente von 6’800 Franken erhalten werden.

Für die Pensionskassen gilt es nun, den Entscheid des Volkes zu akzeptieren. Der Umwandlungssatz ist nur einer der Faktoren, die ihre Verpflichtungen beeinflussen. Mit dem gegenwärtig sehr tiefen Mindestzinssatz auf Pensionskassen-Geldern, der mit 2.0% im Bereich der Zinsen für (auch kurzfristige Freizügigkeitskonten) liegt, besteht beispielsweise einiges an Potenzial, um Reserven für die mögliche Zunahme der Lebenserwartung zu schaffen.