Die Kommission für berufliche Vorsorge hat dem Bundesrat vorgeschlagen, den Mindestzins für Pensionskassengelder im 2011 bei 2.0% zu belassen. Der Bundesrat hat hier das letzte Wort, in der Regel folgt er aber dem Vorschlag der Kommission.

Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, inbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften. Dabei prüfte sie Zinssätze zwischen 1.5% und 2.75%.

Nimmt der Bundesrat den Vorschlag an, dann würde der Mindestzinssatz zum dritten Mal in Folge bei 2.0% verharren. 2008 betrug er noch 2.75%.

Berücksichtigt man die Rendite von sicheren Anlagen, dann ist der Mindestzinssatz relativ hoch im Verhältnis zu den Vorjahren. Wie Sie hier im Vergleich von Mindestzinssatz Pensionskasse und Bundesobligationen sehen können, war der Mindestzinssatz zwischen 2007 und 2009 immer tiefer als der Zins bei 10jährigen Bundesobligationen. Verharrt die Rendite der 10jährigen „Eidgenossen“ auf dem aktuellen tiefen Niveau von 1.2%, dann sind 2.0% Mindesverzinsung von Pensionskassenguthaben als fair zu betrachten.

Nachtrag 04.10.2010: Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV mitgeteilt hat, hat der Bundesrat beschlossen, wie von der Kommission vorgeschlagen den Mindestzinssatz für Pensionskassenguthaben für 2011 bei 2.0% zu belassen.