Der Bundesrat hat zwei wichtige Änderungen in der Säule 3a (private Vorsorge) sowie 1. Säule (staatliche Vorsorge) beschlossen. Die Änderungen treten per 01.01.2011 in Kraft.

Säule 3a

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6’682 Franken (2009/2010: 6’566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33’408 Franken für erwerbstätige Personen ohne 2. Säule. Die Grenzbeträge werden somit um 1.75% nach oben angepasst.

AHV-Rente, IV-Rente

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’140 auf 1’160 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’280 auf 2’320 Franken. Ehepaare erhalten somit ab 2011 eine AHV-Rente von bis zu CHF 3’480.

Die Erhöhung der Renten führt bei der AHV zu Mehrkosten von CHF 650 Millionen.

Hinweis: Die jeweils aktuellen 3a Höchstbeträge finden Sie hier.