Die Swiss Life (ehemals Rentenanstalt) hat angekündigt, die sogenannten Leibrenten zu kürzen. Betroffen sind 25’000 Pensionierte.

Mit einer Leibrente erwirbt man sich das Recht, nach der Pensionierung bis zum Lebensende eine monatliche Altersrente – die sogenannte Leibrente – zu erhalten. Pensionierte, die Teile ihres Kapitals in eine Leibrente investieren, schätzen dabei, dass sie bis zum Ableben eine feste Rente erhalten. Wenn sie ihr Kapital selbst verwalten, besteht das Langlebigkeits-Risiko: Was, wenn man 95jährig wird?

Nun wären Leibrenten an sich ein gutes Mittel, um eine feste Rente bis ans Lebensende zu erhalten. Das Problem dabei ist, dass Versicherungen wie Swiss Life, aber auch andere Anbieter wie Providenta (Mobi Life), Helvetia, Nationale Suisse oder die Zürich ihre Rentenkalkulationen in einen garantierten Anteil und in einen nicht garantierten Überschussanteil aufsplitten. Während der garantierte Anteil nicht gekürzt werden kann, haben die Versicherungen beim nicht garantierten Überschussanteil vollen Handlungsspielraum. Dieser wurde jetzt durch die Swiss Life ausgenutzt, indem die laufenden Renten um durchschnittlich 11% gekürzt wurden, in einigen wenigen Fällen sogar um 30%. Von der Kürzung betroffen ist nur der Überschussanteil.

Während früher oft darauf verzichtet wurde, laufende Renten zu kürzen, wurde dieses Tabu jetzt gebrochen. Juristisch gesehen ist Swiss Life hier im Recht. Ob dies allerdings eine gute Werbung für die Firma ist, darf bezweifelt werden. Informierte Schweizer, die Besuch von einem Swiss Life Agenten erhalten, werden diesen Versicherungsvertreter zu Recht mit Fragen zum Überschussanteil löchern.

Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf die Überschussanteile. Kalkulieren und vergleichen Sie nur mit den garantierten Anteilen bei Leibrenten.