3. Säule: Vergleich Zinsen Säule 3a Schweiz 2012
Obwohl die Zinsen absolut gesehen überall niedrig sind und die Differenzen oft nur ein halbes Prozent ausmachen, ist der Unterschied relativ gesehen massiv: Ein Zins von 2.0% ist verglichen mit einem Zins von 1.5.0% um 33% höher. Nur wenige Finanzberater werden in der Lage sein, Ihre Rendite mit einer einfachen Massnahme um 33% zu steigern. Beispielhafte Berechnungen, wie stark sich Zinsunterschiede auf das in der Dritten Säule angesparte Altersgutsguten auswirken, haben wir in diesem Artikel zum Thema “Effekt Zinsen Säule 3a” veröffentlicht.
Es lohnt sich deswegen enorm, bei der Wahl des Vorsorgeanbieters die Zinsen zu vergleichen und den Zinssatz als wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters zu gewichten. Überpüfen Sie jetzt unten im Zinsvergleich Säule 3a der grössten Schweizer Banken sowie einer ausgewählten Stiftung, ob Sie Ihr Säule 3a-Konto (gebundene Vorsorge) bei der richtigen Bank haben und ob Sie viel Geld bei einem Bankwechsel sparen könnten:
3. Säule: Zinsvergleich Säule 3a
| Anbieter | Zins 3a-Konto | Formular |
|---|---|---|
| Credit Suisse | 2.125% | |
| Raiffeisen | 2.000% | |
| Liberty Stiftung | 1.800% | Kontoeröffnung (PDF) |
| Berner Kantonalbank BeKB | 1.750% | |
| Migros Bank | 1.750% | |
| Postfinance (Post) | 1.750% | |
| St. Galler KB | 1.750% | |
| UBS | 1.750% | |
| Luzerner Kantonalbank | 1.625% | |
| Valiant | 1.625% | |
| Zürcher Kantonalbank ZKB | 1.625% | |
| Bank Coop | 1.500% | |
| Basler Kantonalbank | 1.500% | |
| Alternative Bank Schweiz ABS | 1.250% |
Stand 01.02.2012
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Postfinance hat im Moment den 2.höchsten Zinssatz.
Kann ich nur einen Teil eines 3. Säule-Kontos angelegt bei einer anderen Bank auf die Postfinance transferieren oder muss die gesamte Summe transferiert werden?
Sehr geehrte Frau R.
Danke für Ihre Frage zum Transfer eines Säule 3a-Kontos. Wie Sie vielleicht hier in unserem Artikel Wichtigste Fragen und Antworten zur Säule 3a” bereits gesehen haben, ist es leider nicht möglich, ein Konto nachträglich aufzuteilen: Sie können nur ein ganzes Säule 3a-Konto von der einen Bank zur anderen transferieren.
Ist es möglich, ein 3.Säule Fonds-Konto bei einer Bank in ein 3a-Konto umzuwandeln um dieses Konto dann zu einer anderen Bank zu transferieren?
Sehr geehrte Frau B.
Vielen Dank für Ihre Frage. Das Vorgehen ist sogar noch einfacher (und nebenbei auch kostenlos):
1. Eröffnen Sie bei Ihrem neuen 3a-Anbieter ein Konto
2. Teilen Sie Ihrer bisherigen Bank mit, dass Sie Ihr 3. Säule Fondskonto saldieren wollen und dass sie das Guthaben auf das Konto bei der neuen Bank überweisen soll.
Es ist also nicht notwendig, dass Sie den “Umweg” über ein 3a-Konto bei Ihrer bisherigen Bank gehen.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Hallo
kann ein 3a das ich jetzt aufgeteilt führe bei der Swisslife und ein 3a Konto bei der UBS, jetzt möchte ich das UBS Konto zur einem anderen Anbieter transferieren da es dort eine weit aus höhere Rentite gibt. Geht das??
Sehr geehrter Herr B
Sie können Ihr bestehendes 3a-Konto bei der UBS ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten auflösen und zu einem neuen Anbieter transferieren lassen.
Das Vorgehen ist einfach und hier beschrieben: Wechsel Bank Säule 3a. Am Ende des Artikels finden Sie auch einen Musterbrief, den Sie für die Kündigung und den Transfer Ihres dritte Säule Kontos verwenden können.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Gibt es eine Empfehlung, wieviele liquide Mittel man mindestens haben sollte bevor man davon Geld in die 3. Säule einbezahlt? Es macht ja nicht Gross Sinn Geld langfristig zu binden wenn man nicht liquid ist. Ich studiere schon lange darum herum wo diese Grenze ca liegt.
Hallo Sibille
Ihre Frage ist exzellent und die Antwort sollte in einem ganzen Artikel und nicht nur in wenigen Sätzen behandelt werden. Es macht erst Sinn, Geld in langfristige Anlagen wie Aktien oder in sehr illiquide Anlagen wie die 3. Säule zu investieren, wenn man über genügend Vermögen verfügt. Doch ab welchem Vermögen ist dies sinnvoll? Grundsätzlich kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Überlegen Sie sich Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wie viel Vermögen habe ich nach der Einzahlung in die Säule 3a noch zur freien Verfügung? Je höher der Geldbetrag, desto eher können Sie eine Einzahlung vornehmen
- Wie viel Geld kann ich pro Jahr insgesamt sparen und welchen Anteil davon würde der einzuzahlende Betrag ausmachen?
- Wie viel Steuern spare ich bei der Einzahlung in die Säule 3a? Je höher der Wert, desto eher lohnt sich eine Einzahlung
- Fehlt mir das Geld sicher nicht, auch nicht in “Notfällen” (z.B. Zahnarztrechnung, Trennung und Wohnungswechsel, neues Auto, Jobverlust)?
- Wie wird sich meine zukünftige Einkommenssituation entwickeln? Werde ich in Zukunft viel Geld ansparen können oder werde ich in absehbarer Zeit von meinem Vermögen zehren müssen?
- Werde ich das Geld in kurzer Zeit wieder beziehen können (weil ich bald pensioniert werde, mich selbständig mache oder Wohneigentum damit finanziere)?
- Sinkt durch die Einzahlung in die Säule 3a mein sofort verfügbares Bankguthaben unter meine “Komfortgrenze”?
- Was würde ich mit dem Geld machen, wenn ich es nicht in die Säule 3a einzahlen würde? Würde ich es “einfach verprassen” oder dennoch ansparen?
Sie sehen, die Beantwortung dieser Frage ist sehr individuell. Als sehr grobe Faustregel würden wir sagen, dass eine Einzahlung des Maximalbetrags nur tätigen sollte:
- wer mehr Geld verdient als er ausgibt
- UND mindestens 20% des einbezahlten Betrags in Form von Steuern spart
- UND nach der Einzahlung noch über ein Barvermögen von mindestens drei Bruttomonatslöhnen verfügt.
Hat Ihnen diese Antwort weitergeholfen?
Vielen herzlichen Dank! Die oben stehenden Fragen habe ich mir bereits durch den Kopf gehen lassen. Sie haben mir sehr weitergeholfen mit den “Faustregeln” im 2. Absatz.
Kann man 3. Säule-Konti über die Pensionierung hinaus stehen lassen? Wie lange?
Hallo Erika
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV sagt dazu folgendes:
“Ein Bezug der Gelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich: (…) ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr); die Altersleistungen werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Weist der Vorsorgenehmer nach, dass er auch nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV erwerbstätig ist, kann er weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und es kann der Bezug bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden”.
Das bedeutet, dass Sie die 3. Säule Konten nur stehen lassen können, wenn Sie nach der ordentlichen Pensionierung mit 64 Jahren noch arbeiten. Sie können die Konten dann maximal bis 69 stehen lassen, wenn Sie so lange erwerbstätig bleiben.
Hallo
Ich habe mehrere 3a-Kontos. Ich möchte mich Frühpensionieren und Auswandern.
Kann ich ein 3a-Konto auflösen und die anderen stehen lassen?
Wenn ja, darf ich die nächsten 3a-Kontos erst alle 5 Jahren oder bei meiner ordentlichen Pensionierung auflösen?
Hallo René
Es gibt aktuell keine gesetzliche Regelung wie beim Bezug der Säule 3a zur Finanzierung von Wohneigentum, nach der Sie nur alle fünf Jahre Geld beziehen könnten.
Sie können also Ihre 3a-Guthaben bei der Auswanderung in bar beziehen – oder eines oder mehrere Konten stehen lassen und später beziehen.
Im Gegensatz zur zweiten Säule (Pensionskasse, oder wenn kein Arbeitgeber mehr: Freizügigkeitskonto) spielt es auch aktuell keine Rolle, ob Sie in ein EU-Land oder in ein anderes Land auswandern: Sie können alle Konten auflösen zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie wollen.
Beachten Sie in Ihrem Fall folgendes:
Steuern: Wenn Sie das Konto erst nach der Auswanderung auflösen, dann werden Steuern in dem Kanton fällig, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Die Liberty-Stiftung bietet aktuell hohe Zinsen auf 3a-Konten und hat ihren Sitz im steuergünstigen Schwyz.
Sicherheit: Ihr Geld auf 3a-Konten ist sicher. Wenn Sie “für immer” auswandern, tragen Sie aber ein Währungsrisiko. Wenn der Schweizer Franken gegenüber der Währung Ihres neuen Landes abwertet, dann verlieren Sie Geld. Umgekehrt können Sie sich mit den Schweizer Franken in Ihrem neuen Land mehr leisten, wenn der Schweizer Franken aufwertet. Geld in der Säule 3a ist für die Altersvorsorge gedacht. Wir denken, dass es deswegen eine gute Idee ist, einen Notgroschen in der Schweiz zu belassen und nicht alles Geld sofort zu beziehen, wenn das Risiko besteht, dass Sie das Geld nicht für ein Haus oder die Selbständigkeit, sondern für Konsumgüter ausgeben werden.
Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei Ihrem Auswanderungs-Projekt.
Guten Tag
Ich habe gleich 2 Themen und einige Fragen dazu:
1. Ich habe ein Freizügigkeitskonto bei der Migros Bank, das ich nicht in die Pensionskasse einzahlen möchte. Kann ich das Geld auf eine andere Bank mit besserem Zins transferieren? (so wie bei 3a)
Weil ich das Konto ja stehen lasse, muss ich dies in der Steuererklärung als Vermögen deklarieren?
2. Vor einigen Jahren, als die Zinsen noch attraktiv waren, liess ich mich von einem Generali-Vertreter überreden, mein Säule 3a-Konto auf ein 3b-Konto bei Generali umzuwandeln.
Nun würde ich – bei der aktuellen Zinslage – gerne wieder umwandeln lassen.
Ist dies möglich? Welche steuerlichen Konsequenzen hätte dies?
Guten Tag Frau Pfister
Hallo Franziska
Ein Transfer des Freizügigkeitskontos zu einer anderen Bank ist wie bei Säule 3a-Konten möglich. Setzen Sie sich mit Ihrer neuen Bank in Verbindung, die Ihnen beim Wechsel helfen wird. Wie bei der Säule 3a unterliegen Zinserträge auf dem Freizügigkeitskonto nicht der Einkommenssteuer und Sie müssen auf dem Kapital auch keine Vermögenssteuern bezahlen. So sagt z.B. die Wegleitung des Kantons Bern: “Ihre Guthaben bei Einrichtungen der 2. Säule (Pensionskasse / berufliche Vorsorge) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie auf Freizügigkeitskonten sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und nicht im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen.”
Lange Laufzeiten bei Säule 3b-Policen sind ein Ärgernis. Sie werden aber von Versicherungsvertretern empfohlen, weil bei einer Laufzeit über 10 Jahre die Auszahlung der Leistungen steuerfrei ist – und weil bei längerer Laufzeit die Vertreter eine höhere Provision erhalten. Eine Umwandlung in die Säule 3a ist nicht möglich. Ein “verpasstes” Jahr kann nicht nachträglich nachgeholt werden.
Im Falle einer frühzeitigen Auflösung der Säule 3b erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser kann deutlich tiefer sein als die von Ihnen eingezahlten Beträge. Konsultieren Sie Ihren Generali-Vertreter – er kann Ihnen die Konsequenzen für Sie aufzeigen.
Hallo allerseits,
werden die Steuern beim späteren Bezug des 3a-Guthabens in dem Kanton fällig, wo die 3a-Stiftung den Sitz hat, oder dort wo der Bezieher (Rentner) wohnt?
Falls z.B. die Einzahlungen mit Wohnsitz ZG erfolgen (max. 10% Steuern gespart) und die Auszahlung als Rentner dann mit Wohnsitz in JU oder NE, kann das dann ein steuerliches Verlustgeschäft sein?
Die Steuern beim Bezug der Säule 3a werden in dem Kanton fällig, in dem man wohnt.
Der Kanton der 3a-Stiftung ist nur von Bedeutung, wenn man auswandert und anschliessend die Säule 3a bezieht. Ist man bereits ausgewandert, dann bezahlt man in dem Kanton die Steuer, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.
Ich habe vor Jahren ein Vorsorgekonto 3a bei der Zürich Invest Bankstiftung abgeschlossen mit einer 10 jährigen Kapitalerhaltungsgarantie. Die Garantiefrist ist unterdessen abgelaufen und ich habe dort auch nichts mehr einbezahlt. Das Geld ist mit der Anlagestrategie Targe Investment Funds angelegt, da ich diesbezüglich nicht risikofreudig bin. Nur habe ich das Gefühl, dass die Rendite über all diese Jahre auch eher bescheiden war und ich denke, dass ich auf einem Bankkonto 3a eine bessere Rendite erzielen würde.
Ist auch bei diesem Produkt ein Wechsel “problemlos”? Leider konnte ich in den Bedingungen nichts finden.
Sehr geehrte Jacqueline
Sie haben Ihr Geld in einen 3a Fonds angelegt. Die Zürich Versicherung bietet zusammen mit der Deka Bank Schweiz verschiedene 3a-Fondslösungen mit unterschiedlichem Aktienanteil an. Wir wissen nicht, wie gross Ihr Aktienanteil ist und welchen dieser Target Investment Fonds (TIF) Sie damals erworben haben. Aber das spielt für Ihre Frage keine Rolle.
Zu Ihrer Frage: Sie können problemlos zu einer Bank wechseln. Hier ist das Vorgehen zum Wechsel der Bank beschrieben.
Wir haben das Thema “3a Konto oder Fonds” sowie hier 3a Fonds lohnen sich primär für die Bank übrigens in Artikeln auf FinanzMonitor.com besprochen. Das Fazit ist, dass die Gebühren bei solchen Fonds-Lösungen viel zu hoch sind, weswegen die Rendite meist sehr bescheiden ist im Verhältnis zum eingegangenen Kursschwankungsrisiko. So wird denn auch meist die Zielrendite von 5% oder mehr nicht erreicht. Eine Möglichkeit wären höchstens 3a-Fonds, welche den Aktienanteil passiv in ETFs anlegen. Hier müsste man aber den höchsten Aktienanteil wählen, da die Gebühren auf dem Obligationen-Anteil aktuell zu hoch sind im Verhältnis zum Zins, den man mit einer reinen Konto-Lösung erhält.
Guten Abend,
Bin leider von einem SwissLife Vertreter überannt worden.
-Habe seit dem 20.Lebensjahr eine Lebensversicherung (Säule 3a)
-Bin jetzt 39
von den versprochen 2.00% Zins,sind es jetzt 1.00%!
ich möchte den Vertrag kündigen,da ich mit einem Vorsolge-Plan der Bank besser
bedient wäre.
habt Ihr mir einen Tip,wie ich das einbezahlte Geld von der Versicherung
einforden kann?
Ohne viel Verlust.
Gruss Roger
Sehr geehrter Röschu
Sie können eine Lebensversicherung auflösen. Sie erhalten aber nicht die Summe der einbezahlten Beträge plus Zins, sondern nur den Rückkaufswert.
Eine Lebensversicherung umfasst einen Versicherungsteil und einen Sparteil. Ein Teil des einbezahlten Geldes ist also durch die Versicherungsdeckung der letzten 20 Jahre “verloren”. Weiter wird die Swiss Life Kosten für Verwaltung und die Verkaufs-Provision an den Vertreter abziehen. So fällt der Rückkaufswert tiefer aus, als die Summe der eingezahlten Beiträge – trotz Verzinsung des Sparanteils und ist insgesamt meist enttäuschend tief.
Fragen Sie bei der Swiss Life nach, wie hoch der Rückkaufswert für Ihre Lebensversicherung ist. Diesen Rückkaufswert könnten Sie auf ein 3a-Konto (ohne Versicherung) überweisen lassen. Überlegen Sie sich anhand der konkreten Zahlen, ob sich das für Sie lohnt.
Guten Tag
Zu welchem Satz muss ich mein 3A Konto versteuern (Kt. Zürich)wenn es ausbezahlt wird. Besten Dank für die Antwort.
Guten Tag Ernst
Die Steuer bei der Auszahlung der Säule 3a hängt nicht nur vom Kanton, sondern auch von Wohnort, Zivilstand, Konfession und der Höhe des Bezugs ab. Suchen Sie bei Google nach “Besteuerung Kapitalauszahlung Säule 3a”, dann finden Sie verschiedene Steuerrechner.
1. Ich habe bereits fünf 3A-Konten bei 5 verschiedenen Banken. Ist es möglich, bei der Bank mit den höchsten Zinsen ein 2. Konto zu eröffnen und die Summe der Bank mit dem niedrigsten Zins auf die Bank mit dem höchsten Zins zu transferieren?
2. Ich werde in 3 Jahren 59 Jahre alt. Ich will dann mein 1. Konto auflösen. Darf ich im gleichen Jahr im Januar nochmals auf eines der fünf Konten einbezahlen? und den 1. Bezug im April tätigen?
- d.h. bis ich 64 Jahre alt bin jeweils im Januar einbezahlen und im April ein Konto auflösen?
Guten Tag Heidi
Unsere Antwort auf Ihre beiden Fragen lautet jeweils “Ja”.
Eröffnen Sie zuerst ein zweites Konto bei Ihrer Bank mit dem hohen Zins. Sobald Sie die Kontonummer erhalten haben, teilen Sie diese der Bank mit dem tiefen Zins mit und bitten um die Auflösung des Kontos und Überweisung des Geldes auf das neue Konto. Sie können dazu z.B. unseren Musterbrief zur 3a Auflösung verwenden.
Es ist möglich, auch noch in dem Jahr, in dem Sie pensioniert werden, eine steuerbegünstigte Einzahlung in die 3. Säule zu tätigen. Diese muss bei der Bank eintreffen, solange Sie noch arbeitstätig sind. Wenn Sie aus der Pensionskasse ausschliesslich eine Rente beziehen wollen und Sie keine besseren Ideen zur Geldanlage haben, dann empfehlen wir Ihnen, die 3a-Konten mit dem geringeren Guthaben zuerst aufzulösen, damit Sie länger vom steuerfreien Vorzugszins auf Säule 3a-Konten profitieren können.
Ich habe seit 7 Jahren die Seule 3a.
Ich komme aus einem anderen EWR-Land. Ich werde in diesem Jahr aus der Schweiz entgültig auswandern zurück in meiner heimat zusammen mit Frau & Kinder, wo wir dabei sind ein Haus zu kaufen. Vertrag ist schon unterzeichnet. Wir haben ein Kredit deswegen schon aufgenommen. Ich würde das Geld benutzen um den Kredit zu reduzieren.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Ich habe es so verstanden dass ich die 3. Seule in einem mich auszahlen lassen kann. (Ich habe es nicht gesplittet). Stimmt das ?
2. Wenn Ja, wird es besteuert, und evt. wie ?
3. Muss ich es in diesem Jahr machen (ich arbeite bis Mitte Jahr in der Schweiz) oder kann ich warten bis evt. nächstes Jahr ?
4. Habe auch gelesen das man es auf einem Bankkonto in der Schweiz ruhen lassen kann bis 5 Jahre vor der Rente ?
5. Ich würde auch noch in diesem Jahr mein Beitrag bezahlen. Muss ich dass ? Macht es Sinn ?
6. Was empfehlen Sie in meinem Fall.
MfG und im Voraus vielen Dank, Frank
Guten Tag Frank
1) Über das Geld in der Säule 3a können Sie nach der Auswanderung aus der Schweiz in ein EU-Land frei verfügen. Anders ist es beim obligatorischen Teil in der Pensionskasse, dieser darf nur in wenigen Fällen wie z.B. Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder Aufnahme einer selbständigen Arbeit bezogen werden. Sie müssen Ihrer Bank dazu einen klaren Nachweis erbringen, dass Sie ausgewandert sind.
2) Steuern bei der Auszahlung von Kapital nach der Auswanderung werden zu einem reduzierten Satz in dem Kanton erhoben, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Hier kann es Sinn machen, das Geld auf ein Konto einer Stiftung zu verschieben, die ihren Sitz in einem steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz) hat. Die Steuer in der Schweiz beträgt ca. 5-10% des ausbezahlten Kapitals. Einen Steuerrechner finden Sie z.B. hier. Ob Sie zusätzlich Steuern in dem Land bezahlen müssen, in das Sie auswandern, wissen wir nicht.
3+4) Sie dürfen das Geld aus der Säule 3a frühestens nach erfolgter Auswanderung beziehen. Sie können aber auch bis spätestens zum Alter 65 warten (Ausnahme siehe nächste Frage von Raymond).
5) Wenn Sie über genügend Geld verfügen und das Geld wahrscheinlich bald beziehen werden, macht es ziemlich sicher Sinn, auch in diesem Jahr noch eine Einzahlung zu leisten. Diese Einzahlung muss erfolgen, solange Sie noch in der Schweiz erwerbstätig sind. Sie sparen so auch in diesem Jahr noch Steuern in der Schweiz, allerdings deutlich weniger als in den Vorjahren (die Steuerersparnis wächst progressiv mit dem Einkommen). Eine solche Einzahlung in die Säule 3a ist natürlich freiwillig.
6) Diese Frage ist sehr allgemein gehalten. An Ihrer Stelle würden wir noch Kontakt mit der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers aufnehmen und nachfragen, wie hoch Ihr obligatorisches und überobligatorisches Guthaben ist. Das Geld aus der Pensionskasse muss nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz auf einem oder zwei Freizügigkeitskonten deponiert werden. Über das überobligatorische Guthaben können Sie gleich wie bei der Säule 3a frei verfügen. Das obligatorische Guthaben können Sie bei Auswanderung in ein EU-Land jedoch auch verwenden, um Ihr selbst bewohntes Haus zu finanzieren. Hier könnte es Sinn machen, statt der Säule 3a einen Teil Ihres Geldes aus der Pensionskasse zu Finanzierung des Hauses zu verwenden: Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich etwas höher.
Wir wünschen Ihnen alles Gute bei Ihrem Umzug!
Guten Tag, müssen die Konti der Säule 3a im Alter von 65 (Mann) aufgelöst werden. Oder besteht die Möglichkeit, sie noch einige Jahre weiter laufen zu lassen? Besten Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Raymond
Die Säule 3a können Sie ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters der AHV (65 Jahre alt für die Männer und 64 Jahre alt für die Frauen) beziehen. Der spätester Termin zum Bezug für Sie wäre der 65. Geburtstag. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig sind, dann können Sie den Bezug der Säule 3a um maximal 5 Jahre bis zum 70 Geburtstag aufschieben. Dies gilt nur, solange Sie noch erwerbstätig sind.
Wer über das Pensionierungsalter hinaus noch arbeitet und das Geld nicht dringend benötigt, für den macht ein Aufschub des Bezugs der 3. Säule oft Sinn: Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich zu anderen sicheren Anlagemöglichkeiten hoch und steuerfrei.
Ich habe seit 1994 in ein Vorsorgekonto Säule 3a bei Generali-Versicherungen einbezahlt, Laufzeit bis 2011. Fr. 95’000.- werden mir jetzt ausbezahlt und ich wurde angefragt, wohin ich das Geld ausbezahlt haben möchte.
Ich werde dieses Jahr 63 und werde mit ziemlicher Sicherheit noch weitere 3 Jahre arbeiten, und brauche das Geld nach meiner Pensionierung nötiger als jetzt.
Ist es sinnvoll die Laufzeit zu verlängern, oder gibt es bessere Lösungen.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Wir gehen davon aus, dass Sie das Produkt GENERA 3a von Generali meinen. Der Zinssatz dort ist fair, wie Sie im Vergleich zu den Zinsen anderen Institute oben sehen können.
Als Frau können Sie den Bezug von Säule 3a-Geldern bis zum Alter von 69 Jahren aufschieben, wenn Sie bis dann erwerbstätig bleiben. Gemäss Ihrem Plan werden Sie bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten.
Ein Aufschub des Bezuges macht in unseren Augen viel Sinn: Sie benötigen das Geld jetzt nicht und Sie zahlen keine Steuern auf den Zinserträgen in der Säule 3a. Eine so hohe und praktisch risikolose Rendite nach Steuern können Sie aktuell nur in der Säule 3a erzielen. Behalten Sie also das Konto bis zum letztmöglichen Zeitpunkt mit 66 Jahren.
Wir nehmen an, dass Sie über kein weiteres 3a-Konto verfügen. Falls Sie weiterhin beabsichtigen, in die Säule 3a einzuzahlen (was je rascher man das Geld beziehen wird, umso sinnvoller ist), dann sollten Sie sich überlegen, ein zweites 3a-Konto zu eröffnen. Sie sparen so beim Bezug rund 1000 Franken Steuern. Wir haben dies mit folgenden Annahmen berechnet.
- Sie wohnen in der Stadt Basel (anhand Ihrer Mail-Adresse nehmen wir das an)
- Sie sind alleinstehend
- Sie sind reformiert
- Sie tätigen in diesem Jahr und in den folgenden 3 Jahren (während Sie noch angestellt sind) je eine Einzahlung von 5’000 Schweizer Franken in die Säule 3a
Fall 1: Wenn Sie nur das eine Konto bei Generali behalten, dann zahlen Sie dort noch 20’000 Schweizer Franken ein. Mit Zins und Zinseszins wächst das Guthaben von 95’000 auf etwa 103’000 Franken an. Zusätzlich kommen 20’000 Franken an Einzahlungen. Bei 123’000 Franken Guthaben bezahlen Sie laut Steuerrechner der PostFinance 7’560 Franken Steuern bei der Saldierung des Kontos.
Fall 2: Wenn Sie ein zweites Konto eröffnen, und dort dieses, nächstes und übernächstes Jahr je 5’000 Franken einzahlen, dann haben Sie (vereinfacht ohne Zinsen gerechnet) 15’000 Franken, die Sie in 2 Jahren beziehen können. Dort bezahlen Sie 451 Franken Steuern. Die letzte Einzahlung tätigen Sie auf das Generali-Konto, das dann ein Vermögen von 103’000 + 5’000 = 108’000 Franken aufweist. Beim Bezug mit 66 bezahlen Sie 6096 Franken Steuern.
In der Summe betragen die Steuern im Fall 2 6’547 Franken oder eben rund 1’000 Franken weniger, als wenn Sie weiterhin auf das bestehende Generali-Konto einzahlen würden.
Unter der Annahme, dass Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen wollen, empfehlen wir Ihnen also, erstens das bestehende Generali 3a-Konto weiterzuführen und erst im letzten Moment zu beziehen sowie jetzt ein zweites 3a-Konto zu eröffnen. Auf dieses neue 3a-Konto zahlen Sie 2011-2013 Geld ein und beziehen es Ende 2013. Sie sparen so im Vergleich zur Variante „weitere Einzahlungen auf bestehendes Generali-Konto“ unter obigen Annahmen rund tausend Franken an Steuern.
Liebes Finanz-Monitor-Team
ich ziehe nach 3 Jahren in der Schweiz wieder zurück nach Österreich. Meine Beschäftigung in der Schweiz hat per 31.7.2011 geendet. Kann ich jetzt trotzdem noch den Höchstbetrag der Säule 3a für 2011 einbezahlen? Macht das steuerlich Sinn?
Danke und besten Gruß,
Karin
Liebe Karin
Steuerlich und auch insgesamt finanziell betrachtet hätte es Sinn gemacht, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz noch in die Säule 3a einzuzahlen. Nach der Auswanderung hätten Sie sich den Betrag ja wieder auszahlen lassen können.
Leider sind Sie jetzt nicht mehr berechtigt, in die Säule 3a einzuzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abzusetzen. Zum Zeitpunkt der Einzahlung muss man über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Das ist bei Ihnen nicht mehr der Fall.
Wenn man das 3A Konto bei der Berner Kantonalbank saldieren will, muss man das 3 Monate vorher kündigen.
Liebes Finanz-Monitor-Team
Vielen Dank für Ihre Website. Ich habe auch ein paar Fragen auf welche ich bisher noch keine Antwort erhalten habe. Ich selber habe ein 3A Konto seit 3 Jahren und mache mir Gedanken dazu:
1. Wenn man ein 3a Konto und Bausparkonto hat und dieses für den Kauf eines Hauses nutzen will, muss man 51% des Hauses selber bewohnen damit es steuerreduziert, bzw. steuerfrei ist beim Bezug des Geldes ist. Wie lange muss dieser Tatbestand bestehen, d.h. wie lange muss man 51% bewohnen bevor man es vermieten kann ohne eine Steuerumgehung zu begehen?
2. Wenn man die 3a oder Pensionskasse bezieht um sich selbstständig zu machen, nach wie vielen Jahren darf man die Einzelunternehmung in eine Kapitalgesellschaft umwandeln ohne eine Steuerumgehung zu begehen?
3. Versicherungen verkaufen einem gerne Lebensrenten. Dazu meine Frage. Kennen Sie einen Fall, wo ein 3a Konto als Rente bezogen wurde? Oder muss man dann zwangsläufig eine Lebensrente abschliessen?
4. Die Pensionskasse ist ja bekannt dafür, dass sie keine Erben berücksichtigt und höchstens eine reduzierte Rente auszahlen? Was schlagen Sie vor sollte man tun um einen Ehepartner bei Todesfall im Pensionsalter auch abzusichern.
5. Die SNB hat 200 CHF Milliarden zur Schwächung des Franken gedruckt. Wie können 2-3% Verzinsung eines 3a Kontos diese zu erwartende Inflation decken?
Vielen Dank.
Toni S.
Lieber Toni
Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor.com und Ihre spannenden Fragen.
1) Bezug 3a für selbst bewohntes Wohneigentum: Bitte lassen Sie sich diese Frage schriftlich durch Ihre kantonale Steuerbehörde beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass Sie 3a-Gelder nur für selbst bewohntes Wohneigentum beziehen können. Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, dann müssten Sie die übrigen Wohnungen mit Eigenkapital ausserhalb der 2./3. Säule finanzhieren.
2) Frist Umwandlung Personengesellschaft in eine juristische Person nach Bezug Pensionskasse: Es gibt hier keine Fristen. Es ist möglich, PK-Geld für die Selbständigkeit zu beziehen und sehr kurz danach eine AG oder GmbH zu gründen. Sie würden hier keine Steuerumgehung begehen – Sie bezahlen ja beim Bezug des Alterskapitals eine einmalige Steuer.
3) Keine Rente mit Säule 3a-Konto: Sie können ein 3a-Konto nicht als Rente beziehen. Es ist aber möglich, das Geld zu beziehen und danach mit dem Geld z.B. eine Leibrente bei einer Versicherung zu erwerben. Dies lohnt sich aber oftmals nicht.
4) Pensionskasse und Hinterbliebene: Ehepartner und Kinder erhalten eine Rente, siehe http://www.finanzmonitor.com/2-saule/pensionskasse-todesfall-ehepartner-konkubinat-alleinstehend-tod/. Ob Sie zusätzlich noch eine weitere Versicherung für Ihre Ehefrau benötigen, hängt von Ihrer gesamten finanziellen Situation ab. Lassen Sie sich beraten, schliessen Sie aber nicht vorschnell eine solche Versicherung ab: Wenn Sie zuerst versterben würden, dann würden zwar die Rentenzahlungen (AHV und Pensionskasse) an Ihre Frau tiefer sein als jetzt, aber ihre Lebenshaltungskosten würden ja auch tiefer liegen als wenn Sie noch leben würden.
5) Zinsen Säule 3a und Inflation: Grundsätzlich verdient eine Bank Geld, indem Sie für Guthaben einen tieferen Zins zahlt, als sie für Kredite erhält. Sollte die Inflation ansteigen, dann steigen (zeitverzögert) sowohl die Kreditzinsen als auch die Zinsen für Guthaben, wie etwa in der 3. Säule. Im ersten Halbjahr 2011 betrug die Inflation in der Schweiz weniger als 1.0% im Vergleich zum Vorjahr. Die Säule 3a mit steuerfreien Zinsen von rund 2.0% ist aktuell sehr attraktiv, zumal andere “sichere” Anlagen wie die 10jährigen Bundesobligationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft aktuell gerade mal 1.09% Zins (und das vor Steuern auf den Erträgen) abwerfen. Wir sind der Meinung, dass der Zins in der 3. Säule aktuell zu hoch ist. Steigt die Inflation wie von Ihnen erwartet auf 3%, dann dürften nach einer zeitlichen Verzögerung auch die 3a-Zinsen steigen, sodass diese im Vergleich zur Inflation aber immer noch höher sein dürften.
Guten Tag, ich gehe mit 60 Jahre in die Pension. Ich habe bei Postfinance 2 Konto bei der Säule 3a. Kann ich die bis 65 Jahre (ordentliche Pension) bei der Postfinance lassen?
Besten Dank für Ihre Arbeit!
Hallo Paul
Ja, das ist möglich.
Sie können aber keine Einzahlungen mehr tätigen, sobald Sie nicht mehr arbeiten (im Jahr der Pensionierung, aber vor Ende der Arbeit ist das noch möglich).
Prüfen Sie, ob sich ein gestaffelter Bezug der zwei 3-Konten in zwei verschiedenen Jahren für Sie lohnt.
Guten Tag, in 2 Jahren werde ich mit 65 Jahren pensioniert. Ist es möglich, heute schon 2 Freizügigkeitskonten zu eröffnen?
Dabei habe ich mir gedacht, steuerfrei meine 3.Säulekonten direkt dorthin zu überweisen, um sie später zwischen 65 und 69 zusammen mit meinem Pensionskassenkapital auzulösen.
Die Vorteile wären eine längere Anlagezeit der 3.Säulekonten sowie steuerfreier Zins und Vermögen während dieser Jahre.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Reini
Ihre Idee lässt sich so leider nicht umsetzen. Ein Freizügigkeitskonto dient dazu, Gelder aus der Pensionskasse zu parkieren, wenn man nicht angestellt ist. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Einzige Möglichkeit, Ihre 3a-Konten länger zu behalten wäre, über das Alter 65 hinaus zu arbeiten.
Guten Tag
Ich bin seit kurzem bei der ZürichVersicherung für die 3.Säule versichert. Resp. ich habe da die 3 Säule abgeschlossen. Nun hört man vieles schlechtes von der 3. Säule bei der Versicherung. Unter anderem auch, dass man kein Zahlstopp machen kann.Wie sieht dies nun aus wenn man Schwanger wird und in dieser Zeit die Prämie nicht zahlen kann?
Vielen Dank.
Hallo Seraina
Wir empfehlen, vorsorgen und versichern zu trennen: Man kann einfach seine finanzielle Situation und seine finanziellen Bedürfnisse nicht über Jahrzehnte hinaus vorhersehen und büsst mit der Säule 3b Flexibilität ein und sieht sich im Falle einer Auflösung mit hohen Kosten/einem tiefem Rückkaufswert konfrontiert.
Wenn Sie eine Säule 3a bei der Zürich Versicherung abgeschlossen haben, dann sparen Sie nur fürs Alter und können frei bestimmen, ob Sie in einem Jahr Geld einzahlen oder nicht.
Bei der Säule 3b ist das nicht der Fall, dafür haben Sie eben noch einen Versicherungsschutz. In der Regel können Sie eine solche Versicherung auflösen (Sie verlieren aber wegen tiefem Rückkaufswert viel Geld) oder in eine prämienfreie Versicherung mit geringerer Leistung umwandeln. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater, der Sie offenbar über diesen wichtigen Punkt wenig unzureichend informiert hat.
Seit meiner Selbständigkeit vor 10 Jahren besitze ich ein Freizügigkeitskonto bei der Migros-Bank. Leider hätte ich das Geld damals abheben sollen, denn nun ist es gesperrt bis zu meiner Pensionierung.
Meine Frage: Kann ich das Freizügigkeitskonto auch in ein Säule-3a Konto umwandeln? Würde zinsmässig mehr bringen!
Guten Tag Anton
Die Zinsen auf dem Freizügigkeitskonto sind leider etwa einen halben Prozentpunkt tiefer als in der Säule 3a. Das, obwohl bei vielen Personen das Geld ebenfalls sehr lange unangetastet bleibt.
Leider ist ein Transfer in die 3. Säule nicht möglich. Sie müssen warten, bis Sie 60 Jahre alt sind. Falls Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, können Sie das Geld zur Rückzahlung der Hypothek verwenden.
Zuerst einmal ein grosses Kompliment für die ausführlichen Antworten!
Leider beziehen sich alle Fragen der Säule 3a auf Privat Wohneigentum daher meine Frage:
- wie ist die Situation bei Gewerbebau mit Anlieger Wohnung? Gelten dieselben Regeln?
- wenn der Gewerbebau nur als Nebenerwerb genützt wird (Wohnung aber bezogen)?
Kann das 3a Konto auch dann für die Finanzierung voll herangezogen werden?
Hallo Jakob
Im Rahmen der Finanzierung von Wohneigentum darf man nur eine selbst bewohnte Wohnung oder ein selbst bewohntes Haus mit der Säule 3a finanzieren. Sie könnten in Ihrem Fall also maximal den Gegenwert der Anlieger-Wohnung aus der 3. Säule beziehen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist eine weitere Möglichkeit, 3a-Gelder vorzeitig zu beziehen. Allerdings gibt es hier Einschränkungen wie etwa, dass die Auszahlung innerhalb eines Jahres nach Beginn der Selbständigkeit erfolgen muss.