Der BVG-Mindestzinssatz ist die minimale Verzinsung, mit der Vorsorgeguthaben in Schweizer Pensionskassen verzinst werden müssen. Dieser Mindestzinssatz wird mindestens alle zwei Jahre, in der Regel aber jährlich, im Herbst durch den Bundesrat überprüft und gegebenenfalls für das folgende Jahr angepasst. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die durchschnittliche Rendite von langfristigen Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.

Die langfristigen Bundesobligationen sind praktisch eine „risikolose“ Anlage – ihr Zins ist entsprechend tief. Eine Pensionskasse oder auch jeder andere Vermögensverwalter muss langfristig in der Lage sein, den Zins von langfristigen Bundesobligationen zu schlagen, ansonsten würde es gar keine aktive Vermögensverwaltung benötigen. Der BVG-Mindestzinssatz sollte deswegen deutlich über der Rendite von langfristigen Bundesobligationen liegen.

Die Teuerung ist ebenfalls ein sehr wichtiger Faktor: Wenn die Teuerung höher als die Mindestverzinsung ist, dann verlieren die Vorsorgenehmer real Geld: Sie können sich mit ihrem Vorsorgekapital wegen der Inflation zukünftig weniger kaufen.

Wir haben die Entwicklung des Mindestzinssatzes seit 2002 analysiert und diesen mit der Zinsentwicklung für langjährige Bundesobligationen und mit Inflationsrate verglichen.

Entwicklung BVG-Mindestzinssatz, risikolose Anlage und Teuerung

Die folgende Grafik zeigt den Verlauf des Mindestzinssatzes, des Zinssatzes für 10jährige Bundesobligationen und der Jahresteuerung seit 2002.

Mindestverzinsung Pensionskasse im Vergleich

Dabei fällt auf, dass aktuell die Arbeitnehmer verglichen mit 2002 einen deutlich niedrigeren Zinssatz für Ihre Pensionskassenguthaben erhalten. Die Verzinsung ist von 4.0% im 2002 auf 2.0% im 2009 gesunken. Der Zins für Vorsorgegelder in der zweiten Säule ist seit 2006 sogar tiefer als die Rendite von 10jährigen Bundesobligationen.

Differenz BVG-Mindestzinssatz zu risikoloser Anlage

Dieser Zusammenhang wird besser sichtbar, wenn wir in der Grafik die Differenz zwischen dem BVG-Mindestzinssatz und langfristigen Bundesobligationen darstellen.

Differenz Mindestzins und Rendite Bundesobligatoinen

Während die Anlagespezialisten bei Pensionskassen noch im 2002 und 2003 eine Outperformance von 0.8% respektive 0.6% gegenüber einer risikolosen Investition erzielen mussten, ist es in den letzten Jahren viel einfacher für sie geworden, den geforderten Mindestzinssatz zu erreichen.

Differenz BVG-Mindestzinssatz zur Teuerung

Letztendlich entscheidend für Arbeitnehmer ist aber der Realzins: Die Differenz zwischen Verzinsung des Pensionskassen-Geldes und der Inflation. Insgesamt war der Realzins mit 1.86% (Durchschnitt 2002 bis 2009) recht mager. Dank der negativen Teuerung von 2009 – das Preisniveau ist in dem Jahr um 0.5% gesunken – betrug der Realzins auf Vorsorgegeldern in der zweiten Säule ansprechende 2.5%. Dies war aber auch eine notwendige Korrektur, da das Anlagejahr 2008 nur zu einer geforderten Nettorendite bei Pensionskassengeldern von 0.35% führte.

Vergleich Mindestzins PK und Teuerung

Ausblick 2010

Für 2010 beträgt der BVG-Mindestzinssatz wiederum 2.0%. Da das Bundesamt für Statistik im Januar 2010 eine Jahresteuerung von 0.8% erwartete, ist von einem Realzins für Arbeitnehmer von 1.2% auszugehen. Trifft diese Prognose ein, dann wird die Verzinsung des Vorsorgekapitals 2010 um einden Drittel unter dem langjährigen Mittel liegen.