Was passiert mit der Pensionskasse im Todesfall?
Viele Schweizer verstehen nicht genau, was mit ihrem Kapital in der Pensionskasse passiert, wenn sie sterben. Das Problem hier betrifft vor allem Alleinstehende und solche, die in einem Konkubinat leben. Wenn man hier nichts unternimmt, dann fällt das Geld an die Pensionskasse zurück. Doch schauen wir uns zuerst den klassischen Fall eines verheirateten Paares an.
Was passiert mit Geld in Pensionskasse bei Tod einer verheirateten Person?
Als verheiratete Person muss man in diesem Fall zu Lebzeiten nichts unternehmen. Um eine Hinterbliebenenrente (Witwer- oder Witwenrente) von der Pensionskasse zu erhalten, muss der überlebende Ehepartner mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Bedingungen für die Hinterbliebenenrente durch die Pensionskasse
- Überlebender Ehegatte ist älter als 45 Jahre und die Ehe dauerte mindestens fünf Jahre oder
- Überlebende Person war im Moment des Todes für den Unterhalt von mindestens einem Kind (jünger als 18 Jahre oder bis 25 Jahre falls in Ausbildung) zuständig
Viele Pensionskassen sind auf freiwilliger Basis weniger streng als vom Gesetz vorgeschrieben und verzichten beispielsweise auf die Alterslimite von 45 Jahren für den überlebenden Ehepartner.
Ist keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, dann erhält der überlebende Ehepartner eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.
Zudem haben die Kinder des Verstorbenen Anspruch auf Waisenrenten. Und ein Anspruch auf eine Rente besteht auch dann, wenn die verstorbene Person bereits pensioniert war.
Was passiert mit Geld in Pensionskasse bei Tod des Lebenspartners (Konkubinat)?
Seit der BVG-Revision im Jahr 2005 ist es den Pensionskassen möglich, in ihrem Reglement vorzusehen, dass Lebenspartner / Konkubinats-Partner den Ehepaaren gleichgestellt werden. Diese Möglichkeit haben bereits viele Pensionskassen umgesetzt. Dazu muss aber noch zu Lebzeiten die Pensionskasse über die Begünstigung informiert werden. Denn war die verstorbene Person ledig und ohne Kinder und hat nichts unternommen, dann erhält die Pensionskasse das Altersguthaben.
Bedingungen für Rente an Konkubinatspartner durch Pensionskasse
- der überlebende Partner muss für ein gemeinsames Kind sorgen
- der Konkubinatspartner wurde vom Verstorbenen zu Lebzeiten massgeblich unterstützt
- die Lebenspartnerschaft dauerte zum Zeitpunkt des Todes mehr als fünf Jahre an
Es reicht aus, wenn eine dieser drei Bedingungen erfüllt ist, damit der überlebende Partner aus dem Konkubinat einem Ehepartner gleichgestellt ist, falls die Pensionskasse eine solche Begünstigung vorsieht.
Ganz wichtig ist hier aber zu beachten, dass man noch zu Lebzeiten die begünstige Person schriftlich seiner Pensionskasse melden muss und sich diesen Eintrag auch schriftlich bestätigen lässt. Die meisten Pensionskassen, die in ihrem Reglement diese freiwillige Gleichstellung des Lebenspartners mit der überlebenden Ehefrau/dem überlebenden Ehemann vorsehen, verlangen eine solche schriftliche Begünstigtenerklärung. Dass eine solche verlangt werden kann, hat das Bundesgericht im März 2010 in einem Urteil (9C_3/2010) bestätigt. Die Pensionskasse verweigerte eine Zahlung an den überlebenden Konkubinatspartner zu Recht, obwohl eine der obigen Bedingungen erfüllt war. Der Grund für die Ablehnung des Anspruchs war, dass gemäss PK-Reglement eine Begünstigungserklärung für die Überweisung einer Rente vorausgesetzt wurde.
Tod einer alleinstehenden Person
Stirbt eine alleinstehende Person, dann geht das Geld aus der Pensionskasse nicht automatisch an die gesetzlichen Erben. Ähnlich wie beim Konkubinat erlauben viele Pensionskassen den Arbeitnehmern in ihrem PK-Reglement aber eine Begünstigung von speziellen Personen. Dabei ist es auch möglich, festzulegen, wer welche Anteile erhält. Hat man keine solche Aufteilung festgelegt, dann wird das Geld gleichmässig unter den Begünstigten verteilt. Zu beachten ist hier zudem, dass nur gesetzliche Erben berücksichtigt werden können und dass Kinder, Eltern und Geschwister zuerst begünstigt werden.
Es ist nicht möglich, das Geld aus der Pensionskasse anderen Personen (wie Ex-Partner, Kollegen oder wohltätige Stiftungen) zu vermachen.
Unterlässt man zu Lebzeiten auf eine Mitteilung an seine Pensionskasse, dann besteht kein Anspruch der Erben auf das Geld – die Pensionskasse respektive deren versicherte Personen erhalten das Altersguthaben.
Keine Begünstigung durch Pensionskasse möglich
Was soll man tun, wenn das Pensionskassenreglement keine Begünstigung bei einem Konkubinat oder bei alleinstehenden Personen vorsieht? Man kann bei der Pensionierung eine Auszahlung des PK-Guthabens verlangen. Die Pensionskasse muss dabei mindestens 25% des Altersguthabens auszahlen – einige Vorsorgeeinrichtungen erlauben auch den Bezug des gesamten Alterskapitals. Hier erfahren Sie mehr zur Entscheidung bei der Frage „Rente oder Kapital?“. Wenn man noch erwerbstätig ist, dann kann man einen Vorbezug tätigen, etwa zum Erwerb von Wohneigentum. In beiden Fällen sollte man ein Testament verfassen, um die gewünschten Personen maximal zu begünstigen.
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46 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Guten Tag, ich bin noch nicht zur Pensionierungsalter erreicht.
Wenn ich vor der Pensionierung sterbe, bekommt meine Frau (älter als 45J und mehr als 5 J verheiratet) eine Witwenrente mit dem gleichen Betrag bis zum Lebensende? Oder reduziert sich mit dem Zeitpunkt meines möglichen Pensionierungszeitpunkt (65J) auf die Niveau 2/3 meiner möglichen Rente? Freundliche Grüsse
Guten Tag Cinbis
Die Witwenrenten resp. Partnerrenten bei Tod vor der Pensionierung hängen von der PK ab. Diese Informationen mit den erwarteten Leistungen können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.
Ich bin mit 60 Jahren frühpensioniert worden und erhalte bereits eine PK-Rente. Was passiert mit der Rente grundsätzlich im Todesfall? Wenn diese verfällt, wäre es ja besser gewesen, das Kapital zu beziehen? Oder ist das je nach Pensionskasse unterschiedlich geregelt?
Guten Tag André D.
In der Regel erhält der überlebende Ehepartner noch eine Witwenrente von 60% der Rente, oder eine einmalige Zahlung. Die genaue Regelung müssten Sie bei Ihrer PK nachfragen, da teilweise grosszügigere Leistungen erfolgen als vom Gesetz minimal gefordert.
Die erwartete Lebenserwartung ist ein wichtiges Kriterium beim Entscheid Kapital und/oder Rente.
Es ist richtig, dass wenn man kurz nach der Pensionierung stirbt, es idR besser gewesen wäre, das Kapital zu beziehen, weil das so „verlorene“ Kapital verwendet wird, um die Renten der besonders langlebigen Personen zu finanzieren. Umgekehrt wäre es ein Fehler, das Kapital zu beziehen, wenn man weiss, dass man 110 Jahre alt werden wird. Nur: wer weiss schon genau, wann er sterben wird?
Lediger Vater einer minderjährigen Tochter ist ausgesteuert und stirbt vor dem Pensionsalter (hat noch nie bezogen). Was bekommt die Tochter?
Guten Tag Beat
Das Geld von Freizügigkeitskonten wird an die Hinterlassenen gemäss BVG zu gleichen Teilen verteilt. Zuerst berechtigt sind Ehepartner / eingetragene Partner und Kinder bis 18 resp. bis 25 falls sie noch in Ausbildung sind.
Tod einer alleinstehenden Person: Mein Bruder ist 60jährig gestorben. Er hatte keine Kinder und seine (geschiedene) Ehe dauerte weniger als 5 Jahre. Er hat 3 Brüder. Frage: Wird sein Guthaben in der Pensionskasse auf die 3 Brüder aufgeteilt oder bleibt das Geld bei der Pensionskasse?
Guten Tag Peter
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Pensionskasse im Todesfall Geld an eine nicht unterstützungspflichtige Person (Partner oder Kinder) auszahlt. Die Pensionskasse in ihrem Reglement aber vorsehen, dass weitere Personen ein Todesfallkapital erhalten, falls wie im Falle Ihres Bruders keine Rente ausbezahlt wird. Sie müssen also das Reglement der PK Ihres Bruders konsultieren oder direkt bei dieser nachfragen.
Mein Mann hat das Alterskapital von dem Arbeitgeber (ausl. Firma) ausbezahlt erhalten.
Er hat den Betrag in Bank hinterlegt. Leider er ist jetzt gestorben. Entsprechend Erbrecht kann mein Sohn (48 jährig) davon 50% davon erben. Stimmt das?
Guten Tag A. P.
Den Entscheid zwischen Rente und Kapital bei der Pensionskasse muss man sich gut überlegen, und in Szenarien denken.
Sinnvoll ist es oft, den Ehepartner besonders zu Begünstigen, mindestens indem Kinder via Testament auf die Pflichtteile gesetzt werden.
Stirbt ein Ehepartner und wurde nichts vereinbart, dann wird in einem Fall wie Ihrem das Vermögen des Verstorbenen hälftig auf den überlebenden Ehepartner und das Kind aufgeteilt. Bedenken Sie aber, dass ein Teil der ausbezahlten Pensionskassen-Gelder Ihnen gehört. Dh Ihr Sohn hat nur Anspruch auf 50% des Anteils, der Ihrem Mann gehörte. In einem ganz vereinfachten Fall wären dies also 25% des Guthabens, die an Ihren Sohn gehen würden, und 75% an Sie (50% gehören Ihnen schon, und von den anderen 50% nochmals die Hälfte, also 25%).
Ich bin geschieden und habe einen Sohn (20 Jahre, abgeschlosse Berufslehre).
Seit sechs Jahren lebe ich mit meiner Partnerin zusammen. Bekommt mein Sohn das Alterskapital beim meine Tod , oder kann ich dafür sorgen das er es erhält. Oder soll ich meine Partnerin als begünstigte eintragen damit das Geld nicht verloren geht.
Guten Tag Jürg W.
Das Geld aus der Pensionskasse fällt nicht in den Nachlass, sondern wird „separat“ verteilt.
Bei Ihnen ist es so, dass Ihr Sohn volljährig ist und seine Ausbildung abgeschlossen hat. Er wird deswegen keine PK-Rente erhalten, möglicherweise aber ein Todesfallkapital als Einmalzahlung. Ihre Partnerin könnten Sie mit schriftlicher Nachricht an die Pensionskasse begünstigen.
Massgebend ist das Reglement Ihrer PK. Sie sollten dieses verstehen und wenn nicht, direkt dort nachfragen.
Ich, 62 Jahre, erhalte von der Pensionskasse meines verstorbenen Mannes Witwenrente, von der AHV keine Rente da zu wenig lang verheiratet. In 2 Jahren werde ich pensioniert. Erhalte ich meine AHV separat, und die Witwe Rente mein Leben lang?
Guten Tag Theresia
Ja, Sie erhalten sowohl die Rente aus der Pensionskasse als auch später dann die AHV-Rente ein Leben lang (ausser bei Wiederverheiratung). Beides wird separat ausbezahlt.
Für Ihre AHV-Rente sollten Sie sich mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug bei Ihrer Ausgleichskasse melden.
Zudem erhalten Sie von Ihrer eigenen Pensionskasse auch eine Rente (oder auf rechtzeitigen Wunsch zumindest teilweise eine Kapitalauszahlung).
Beim Tod meines Bruders war er noch keine zwei Jahre verheiratet, d. h. seine Witwe bekommt laut Reglement der Freizügigkeitsstifung (wie BVG) drei Jahresrenten. Was passiert mit dem Rest des Kapitals?
Guten Tag Beat
Gewisse Pensionskassen verlangen sogar fünf Jahre statt nur zwei Jahre…
Das übrige Kapital fällt an die Pensionskasse resp. wird zur Verwendung der anfallenden Kosten für andere Versicherte verwendet. Wenn Ihr Bruder mit sehr wenig PK-Kapital gestorben wäre, dann hätte umgekehrt seine hinterbliebene Frau von den übrigen Versicherten profitiert.
Frage: Der Ehepartner ist im Rentenalter und bezieht BVG und AHV-Rente. Die Ehefrau hat gearbeitet und AHV und BVG-Beiträge einbezahlt. Erhält sie im Todesfall des Ehepartners nebst der AHV-Witwenrente und BVG-Witwenrente in ihrem Rentenalter noch ihre eigene BVG-Rente dazu?
Guten Tag Seraina B.
Ja, falls die Frau zum Zeitpunkt der Pensionierung noch angestellt mit Pensionskasse war.
Andernfalls wäre ihr BVG-Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto und würde als Kapital ausbezahlt werden.
Meine Mutter (80J.) bekommt seit dem Tod meines Vaters, vor fast 2 Jahren, jeden Monat Geld aus dessen Pensionskasse. Was passiert mit dem restlichen Geld aus meines Vaters Pensionskasse, wenn meine Mutter auch stirbt?
Bekommen wir Kinder(Erben) den Rest ausbezahlt?
Guten Tag Regula F.
Nein, es gibt in diesem Fall keine Auszahlung der Rente an Erben, wenn Ihre Mutter stirbt. Das System funktioniert so, dass eine Rente lebenslang garantiert wird, später auch noch für den überlebenden Ehegatten. Stirbt man früh, hat man netto mehr in die Pensionskasse eingezahlt, als man später als Rente erhalten hat. Lebt man lange, profitiert man netto.
Ein Trost: Es ist gut möglich, dass Ihre Eltern bereits jetzt mehr Geld aus der Pensionskasse erhalten haben, als Ihr Vater je einzahlte, und sicher netto profitieren werden, wenn Ihre Mutter sehr alt wird.
Ich bin seit 3 Jahren pensioniert ,also ich bin 70 Jhare alt. Ich bin 10 Jahre verheiratet, ohne Kinder. Bekommt nach meinem Tod meine Frau eine Pension?
Guten Tag Frank
Wenn Ihre Frau zum Zeitpunkt Ihres Todes 45 Jahre oder älter ist, dann erhält sie eine Rente von der Pensionskasse. Zusätzlich würde sie in dem Fall eine AHV-Witwenrente erhalten. Die Höhe genaue Höhe müssten Sie bei Ihrer PK und AHV nachfragen.
Eine Bekannte von mir bekommt nur 300.-SFR im Monat von der Pensionskasse ihres verstorbenen Mannes, und sie selbst noch 1’800, ist das korrekt mit den 300, oder müsste sie in der Regel mehr bekommen?
Guten Tag Desa
Bei den meisten Pensionskassen erhält man umso mehr Rente, je mehr man Zeit seines Lebens einbezahlt hat.
Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% erhält man bei CHF 100’000 Alterskapital CHF 6’800 Rente pro Jahr, also CHF 567 im Monat. Bei einem Alterskapital von einer halben Million wären es CHF 2’833 pro Monat.
Wenn man ein geringes Alterskapital hat, etwa weil man spät in der Schweiz zu arbeiten anfing (Zuzug aus dem Ausland), nur Teilzeit arbeitete, das Kapital früher bezog (zB für den Kauf eines Eigenheims) oder einen tiefen Lohn erhielt, dann ist die Pensionskasse-Rente entsprechend tiefer.
Grüezi, ich habe noch Einkaufspotenzial in meiner Pensionskasse. Wird dieses Geld oder ein Teil davon als Todesfallkapital meiner Frau ausbezahlt, wenn ich nach der Pensionierung sterbe. Oder ist nach der ersten Rentenzahlung kein Todesfallkapital mehr möglich. Gibt es das Unterschiede bei den Pensionskassen?
Guten Tag Richard F.
Manche Pensionskasse zahlen zusätzlich zur Rente ein einmaliges Todefallkapital aus, andere nicht. Sie sollten deswegen das Reglement Ihrer Pensionskasse studieren und ggf. direkt bei Ihrer PK nachfragen, falls etwas unklar ist. Klären Sie, was mit dem Geld aus dem freiwilligen Einkauf vor/nach Bezug der Rente passieren würde.
Wir haben bereits CHF40000.- in die PK meiner Frau zusätzlich einbezahlt und planen nochmals CH40-60000.- einzuzahlen.
Was würde bei einem Todesfall mit diesem Teil der PK passieren.
Gibt es dazu eine separate Regelung oder fällt dies unter den „Goodwill-Anteil“ der PK?
Guten Tag Loris
Einige Kassen behalten das Geld schlicht für sich, um die Hinterlassenenrenten damit zu finanzieren (wobei freiwillige Einkäufe idR die Hinterlassenenleistungen nicht erhöhen, da diese abhängig vom Lohn und nicht vom Kapital sind).
Andere Pensionskassen zahlen hingegen die freiwilligen Einkäufe zurück, und/oder zahlen zusätzlich ein Todesfallkapital aus.
Sie müssen sich informieren, wie das bei der Pensionskasse Ihrer Frau geregelt ist. Schauen Sie im Vorsorgeausweis unter „Leistungen bei Tod vor der Pensionierung“ (o.ä.) nach, konsultieren Sie das PK-Reglement oder wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an die Pensionskasse.
Ich bin von der ALK ausgesteuert. Mein PK-Geld musste ich deshalb auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Ich bin nicht verheiratet, lebe alleine und habe keine Kinder. Ich erfülle keine der Bedingungen für eine frühzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals. Ist es tatsächlich rechtlich so geregelt, dass MEIN Guthaben inkl. den jährlichen Zinsen nach meinem Tod an die PK fällt? Das kann doch nicht sein? Das ist doch mein Geld!?
Guten Tag Rolf M.
Sie müssen das Vorsorgereglement der Pensionskasse resp. in Ihrem Fall das der Freizügigkeitsstiftung studieren. In der Regel fällt das Kapital den gesetzlichen Erben in einer bestimmten Reihenfolge zu. Im Vorsorgereglement ist festgelegt, was mit dem Kapital beim Tod passieren würde. Es kann sein, dass bei Fehlen von Ehepartner oder Kindern das Geld in der Vorsorgestiftung verbleibt. Freiwillig kann das Reglement eine Auszahlung an übrige gesetzliche Erben vorsehen. Hat jemand gar keine gesetzlichen Erben und niemanden in erheblichem Masse unterstützt, dann fällt das Kapital beim Tod an die Vorsorgeeinrichtung.
Die 68-jährige Mutter meiner Partnerin (wir sind nicht verheiratet, beide 43 und haben aber ein gemeinsames Kind, 5) leidet an unheilbarem Krebs und wird leider in näherer Zeit versterben. Der Mann der Mutter ist schon seit längerer Zeit verstorben.
Besteht die Möglichkeit der Auszahlung von Restguthaben Ihrer Pensionskasse? Wird meine Partnerin eine Waisenrente erhalten?
Guten Tag Gregor B.
Sie müssen aber davon ausgehen, dass Ihre Partnerin kein Geld aus der PK ihrer Mutter erhalten wird, weil sie älter als 18/25 Jahre ist und damit keinen Anspruch auf eine Waisenrente hat.
Es ist leider so – aber so funktioniert das System mit der Pensionskasse. Einige Leute beziehen weniger Geld, als sie einzahlten, weil sie „zu früh“ versterben, andere werden sehr alt und beziehen deutlich mehr Rente, als was sie je einzahlten. Dieses Geld stammt von denjenigen Personen, welche die durchschnittliche Lebenserwartung nicht erreichten.
Die Alternative wäre der Bezug des Kapitals gewesen – mit den damit verbundenen Risiken wie dem Langleberisiko, dem Verprassen/Verarmen, dem Anlagerisiko sowie dem Aufwand fürs Verwalten.
Meine Ehefrau ist kürzlich verstorben. Nun habe ich mit der Migros-Pensionskasse Kontakt aufgenommen, welche mir auch die Unterlagen zustellte. Ich habe 2 Möglichkeiten, 1. eine monatliche Rente oder 2. eine einmalige Kapitalabfindung. Die 2. Möglichkeit würde mir wegen den jetzt entstehenden Kosten mehr dienen. Nun habe ich die Frage, kann eine solche Kapitalabfindung vom Betreibungsamt gepfändet werden oder nicht?
Guten Tag Daniel B.
Wenn Sie wieder zu Vermögen kommen, dann kann auch verlangt werden, dass dieses Geld zur Rückzahlung der Schulden eingesetzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, woher dieses neue Vermögen stammt.
Ohne die Hintergründe Ihrer Schulden und die Beträge für die Einmalzahlung oder die Rente zu kennen, würde es vermutlich in Ihrer Situation Sinn machen, die monatliche Rente zu wählen, weil Ihnen das trotz kurzfristigen Engpässen helfen kann, längerfristig selbst auf finanziell eigenen Beinen zu stehen.
Mein Vater bekommt als Hinterbliebener die Pensionskasse meiner verstorbenen Mutter. Was passiert mit der Pensionskasse wenn er wieder heiratet, fällt die dann weg oder bekäme er sie weiter?
Guten Tag Elisabeth V.
Der Grundgedanke der Hinterbliebenenrente ist, dass man, auch wenn man plötzlich auf sich alleine gestellt ist, dennoch über ein Einkommen verfügt. Heiratet man wieder, dann bedeutet das, dass notfalls auch jemand anderes für einem sorgen kann.
Bei der AHV ist es so, dass bei Wiederverheiratung die Witwen-/Witwerrente aufgehoben wird (im Gegensatz zu Waisenrenten).
Bei der Pensionskasse muss das Vorsorgereglement beachtet werden, da dies nicht einheitlich geregelt ist. Einige PKs bieten grosszügigere Regelungen an als bei der AHV, beispielsweise eine einmalige Abfindung, falls man wieder heiratet, oder sogar die Weiterführung der Ehegattenrente, falls man bei der neuen Heirat über 60 Jahre alt ist.
Stimmt es, dass die Witwen/Witwer Rente bei einem Todesfall in der Pension für den Hinterbliebenen 2/3 der Altersrente des Verstorbenen gibt?
Bsp: Meine Schwiegerelter haben zusammen 54516 BVG Rente. ER:36430.- SIE:18086.-
Wenn ER sterben würde, kriegt SIE dann 18086.- + (36430*2/3=24287) = 42373.- ?
Guten Tag Anton
Wenn Ihre Schwiegereltern mindestens 5 Jahre lang verheiratet waren und Ihre Schwiegermutter älter als 45 Jahre alt ist, dann beträgt die Witwenrente 60% der Altersrente, also 21’858, was einem total von 39’944 entsprechen würde. Die Höhe der Witwenrente ist auf dem Vorsorgeausweis der Pensionskasse ersichtlich, oder kann dort nachgefragt werden (es gibt einige PKs mit besseren Hinterlassenenleistungen).
Mein Bruder ist noch vor der Pensionierung gestorben. Er war alleinstehend und hat auch keine Nachkommen, sodass das PK Geld und der Todesfallrisikobetrag an uns 3 Geschwister ausbezahlt wird. Das ist so schon bestätigt. Frage: Entfällt auf dieses Geld Erbschaftssteuern?
Guten Tag Regina
Ja, darauf werden idR Erbschaftssteuern fällig. Nur die Kantone Schwyz und Obwalden verlangen bei einem Erbe durch Geschwister keine Erbschaftssteuern. In den meisten Kantonen gibt es einen relativ geringen Freibetrag für Geschwister (meist zw. CHF 5’000 und CHF 20’000). Auf dem darauf übersteigenden Betrag wird eine Steuer von meist zwischen 5% und 20% fällig. Einen Anhaltspunkt bildet diese Tabelle von der Credit Suisse. Eine genaue Berechnung kann man idR auf der Webseite des kantonalen Steueramts vornehmen oder bei direkter Nachfrage dort vornehmen lassen.
Die Erbschaftssteuer in der Schweiz liegt in der Kompetenz der Kantone, d.h. der Bund erhebt keine solche Steuer.
Meine Cousine ist verstorben. Sie war alleinstehend und kinderlos. Sie wurde mit 62 jährig pensioniert. Monatlich erhielt Sie PK-Zahlungen. Wie sieht es aus mit dem PK-Kapital? Sie hat ein Testament zu meinen Gunsten gemacht. Gilt das auch für die PK oder muss explizit ein Begünstigungsschreiben bei der PK vorliegen?
Guten Tag Yolanda F.
Siehe die Antwort vom 28. November 2016 an Patrick H.
Wenn man sich für eine Rente entscheidet, ist danach keine Kapitalauszahlung möglich, und eine Rente an Hinterbliebene ist in Ihrem Fall nicht gegeben.
Der Vater meiner Frau ist vor einigen Jahren im Alter von 67 Jahren verstorben. Er hat sich das PK-Geld nicht ausbezahlen lassen, sondern eine Rente bezogen. Also müsste da noch ein stattliches Vermögen herumliegen, das er so nie bezogen hat. Hat meine Frau da einen Anspruch auf den Freizügigkeistanteil dieses Kontos?
Guten Tag Patrick H.
Die Rente aus der Pensionskasse wird lebenslang monatlich ausbezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man 65 oder 100 Jahre alt wird. Die Höhe der Rente bemisst sich nach dem Umwandlungssatz, welcher u.a. auf der durchschnittlichen Lebenserwartung basiert. Wer eine überdurchschnittliche Lebenserwartung hat, profitiert von der PK-Rente: er wird mehr Geld erhalten, als er insgesamt eingezahlt hat. Dieses Geld stammt von Rentnern, die frühzeitig versterben und weniger Rente erhielten, als sie insgesamt einzahlten.
Wenn ihr Schwiegervater nicht in einer Partnerschaft war oder keine Kinder unter 18/25 Jahren hat, dann besteht kein Anspruch auf eine Hinterbliebenen- oder Waisenrente. Eine Kapitalauszahlung des „nicht genutzten“ PK-Geldes ist nicht möglich, da diese Guthaben verwendet werden, um die Langlebigkeit anderer Rentner zu finanzieren.
Wer vor der Pensionierung steht, keinen Partner/keine Kinder mit Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente hat und nur noch von einer kurzen Lebenserwartung ausgeht, sollte deswegen seine Pensionskasse möglichst als Kapital und nicht als Rente beziehen.
Ich habe eine Frage zur Pensionskasse meines verstorbenen Vaters. Er hat ein Leben lang gearbeitet und ist vor 2 Jahren verstorben. Wie ist das mit seiner Pensionskasse. Müsste die nicht ausbezahlt werden?
Guten Tag Monika F.
Nein, die Pensionskasse wird im Todesfall nicht als Kapital ausbezahlt. Allenfalls werden freiwillige Einkäufe separat an die Erben ausbezahlt.
Hingegen gibt es beim Tod eine monatliche Ehegattenrente (Bedingung: der Ehepartner ist für den Unterhalt eines Kindes verantwortlich oder ist älter als 45 Jahre und war mindestens 5 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet) sowie eine jährliche Waisenrente (Bedingung: das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt oder befindet sich in Ausbildung und ist noch nicht 25 Jahre alt). Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an die Pensionskasse Ihres Vaters.