Als Angestellter sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, in die Sie und Ihr Arbeitgeber monatlich Beiträge für Ihre Altersvorsorge einzahlen. Damit Sie einen Überblick über Ihr Vorsorgeguthaben erhalten, wird Ihnen jährlich von Ihrer Pensionskasse ein Vorsorgeausweis zugestellt. Unterjährig erhalten Sie einen Vorsorgeausweis, wenn Sie eine Lohnerhöhung erhalten oder eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse tätigen.

Für viele Arbeitnehmer ist der Vorsorgeausweis schwer verständlich. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte aus dem Vorsorgeausweis.

Gemeldeter und versicherter Jahreslohn

Der versicherte Jahreslohn entspricht Ihrem AHV-Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 23‘940 (Stand 2010). Wenn Ihre PK über das Gesetz hinausgehende Leistungen anbietet, dann fällt dieser Abzug tiefer aus. Der versicherte Jahreslohn ist auf maximal CHF 58‘140 beschränkt. Wenn Sie mehr als CHF 82‘080 verdienen (23‘940 + 58‘140), dann ist in der Regel nicht Ihr ganzer gemeldeter Lohn versichert. Viele Pensionskassen versichern aber freiwillig höhere Löhne. Dies sind die überobligatorischen Leistungen.

Kontrollieren Sie bei Erhalt des Vorsorgeausweises, ob Ihr gemeldeter AHV-Jahreslohn mit dem auf Ihrem Lohnausweis von Ihrem Unternehmen übereinstimmt.

Vorhandenes Altersguthaben

Der unter „vorhandenes Altersguthaben“ aufgeführte Betrag zeigt Ihnen an, wie viel Geld Sie bisher in der Pensionskasse angespart haben. Dieses Pensionskassen-Guthaben setzt sich zusammen aus

  • der eingebrachten Freizügigkeitsleistung, falls Sie früher bei einem anderen Arbeitgeber angestellt waren
  • den freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse
  • Ihren Sparbeiträgen
  • den Sparbeiträgen Ihres Arbeitgebers
  • den Zinsen auf Ihrem Altersguthaben

Prüfen Sie, ob das vorhandene Altersguthaben gegenüber dem Vorjahr um die im letzten Jahr einbezahlten Beiträge von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber plus Zinsen angestiegen ist. Kontaktieren Sie bei Unstimmigkeiten Ihre Pensionskasse.

Leistungen im Alter

Unter diesem Punkt sehen Sie, wie hoch Ihr Alterskapital oder Ihre Rente zur Pensionierung hochgerechnet sein werden. Bei dieser Schätzung geht die Pensionskasse davon aus, dass Sie bis zur Pensionierung gleich viel verdienen werden. Der für die Berechnung verwendete Zins ist eine Schätzung Ihrer Pensionskasse. Dieser Zins ist nicht garantiert. Bei einem tieferen effektiven Zins kann die Altersleistung deutlich tiefer liegen als in der Hochrechnung angegeben.

Die voraussichtliche jährliche Altersrente wird anhand des Alterskapitals multipliziert mit dem Umwandlungssatz berechnet. Bei einem Alterskapital von CHF 500‘000 und einem Umwandlungssatz von 6.8% errechnet sich eine jährliche Altersrente von CHF 34‘000.

Altersleistung bei vorzeitiger Pensionierung

Sie sehen in diesem Punkt auf dem Vorsorgeausweis, wie hoch Ihre Rente bei einer frühzeitigen Pensionierung ausfallen würde. Je früher Sie sich pensionieren lassen wollen, desto geringer wird die Rente ausfallen: Sie bezahlen weniger lange Geld ein und beziehen über einen längeren Zeitraum Ihre Altersrente.

Hinterlassenenleistungen (Leistungen im Todesfall)

Sie können hier die jährliche Witwenrente, die jährliche Waisenrente und das Todesfallkapital entnehmen. Wenn Sie in einer Partnerschaft leben, dann prüfen Sie die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihr Konkubinatspartner auch eine Rente erhält. Die Kinderrenten sind zeitlich beschränkt: Kinder erhalten die Waisenrente nur bis zum Alter von 18 Jahren respektive bis 25, wenn sie sich in Ausbildung befinden.

Leistungen bei Invalidität

Die Invalidenleistungen erhalten Sie nach einer bestimmten Wartefrist, wenn Sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig sind. Wenn Sie durch einen Unfall invalide werden, dann zahlt die Schweizerische Unfallversicherung SUVA. Beachten Sie, dass es aufgrund der Wartefrist zu Einkommensausfällen kommen kann. Wenn Sie zudem nicht immer gearbeitet haben, können Deckungslücken bestehen. In diesen Fällen können Sie den Abschluss privaten Taggeldversicherung respektive einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente (bei einer Krankenkasse) prüfen.

Finanzierung

Unter dem Punkt „Finanzierung“ können Sie entnehmen, wie hoch die Beiträge von Ihnen und von Ihrem Arbeitgeber sind und welche Verwaltungskosten bestehen.

Maximal möglicher Vorbezug für Wohneigentum (WEF)

Mit dem hier aufgeführten Betrag können Sie selbst genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum oder Haus) finanzieren oder eine bestehende Hypothek amortisieren.

Maximal möglicher Einkauf

Abhängig vom Reglement Ihrer PK, Ihrem aktuellen Lohn und dem bereits angesparten Guthaben in der Pensionskasse können Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Solche zusätzlichen Einkäufe helfen Ihnen, die Altersleistungen zu erhöhen und Steuern zu sparen: Ihr steuerbares Einkommen reduziert sich um den einbezahlten Betrag, genauso wie dies beim Sparen in der Säule 3a der Fall ist. Verteilen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse auf mehrere Jahre, um eine höhere Steuerersparnis zu erzielen.

Deckungsgrad

Der Deckungsbeitrag Ihrer Pensionskasse stellt die Verpflichtungen dem Vermögen gegenüber. Beträgt er weniger als 100%, dann sind aktuell nicht alle zukünftigen Verpflichtungen durch das Vermögen der Pensionskasse abgedeckt und man spricht von einer Unterdeckung. In einem solchen Fall sollten Sie sich einen freiwilligen Einkauf gut überlegen.