Säule 3a: Wichtigste Fragen und Antworten
Die Säule 3a ist für viele Schweizer ein wichtiges Mittel zum Geld sparen geworden. Einerseits sorgen sie damit fürs Alter, für die Zeit nach der Pensionierung, vor. Und andererseits sparen Sie bei der Einzahlung Steuern, weil der einbezahlte Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Die Steuerersparnis hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab und beträgt in der Regel zwischen 15% und 35% des einbezahlten Betrages.
Regelmässig tauchen immer wieder dieselben Fragen von Leserinnen und Lesern auf. Wir haben Ihnen deswegen die wichtigsten Fragen und Antworten zur Säule 3a zusammengestellt.
„Wie hoch ist der Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a?“
Wenn Sie angestellt (mit Anschluss an eine Pensionskasse) sind, dann beträgt der Säule 3a-Maximalbetrag im 2024 CHF 7’056 (wie 2023), während er 2021-2022 CHF 6‘883 betrug. Beachten Sie, dass Sie nicht mehr als Ihr jährliches Erwerbseinkommen (Bruttolohn minus Abzüge für AHV, IV, EO und ALV) einzahlen dürfen. Verdienen Sie beispielsweise nur CHF 5‘000 in einem Jahr, dann dürfen Sie maximal CHF 5‘000 einzahlen.
Wenn Sie erwebstätig ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind (z.B. Selbständig oder Teilzeit-Angestellte mit geringem Einkommen), dann können Sie bis zu 20% Ihres Erwerbseinkommens (maximal CHF 35’280 im Jahr 2024, unverändert zu 2023; vorher von 2021-2022 CHF 34’416) einzahlen.
„Unter welchen Voraussetzungen kann ich Geld in die dritte Säule einzahlen?“
Sie müssen in der Schweiz erwerbstätig sein und AHV/IV-pflichtig sein. Auch Ausländer oder Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland können in die Säule 3a einzahlen, falls sie in der Schweiz arbeiten.
„Bis zu welchem Alter kann ich Geld in die dritte Säule einzahlen?“
Sie können bis zum Austritt aus dem Arbeitsleben Geld in die Säule 3a einzahlen. Für die meisten Schweizer ist dies der Zeitpunkt der Frühpensionierung oder der Pensionierung. Als Frau können also bis 64 Jahre, als Mann bis 65 Jahre steuerlich begünstigt fürs Alter vorsorgen. Wenn Sie über dieses Alter hinaus noch erwerbstätig sind (mit AHV/IV-Pflicht), dann können Sie maximal 5 weitere Jahre (Frauen: Vollendung des 69. Altersjahres, Männer: Vollendung des 70. Altersjahres) Geld in die Säule 3a einzahlen.
„Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder in der Säule 3a beziehen?“
Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters, also bei Frauen ab 59 Jahren und bei Männern ab 60 Jahren möglich.
Ein frühzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen möglich:
- Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Ihre bisherige Selbständigkeit aufgeben und eine andere selbständige Arbeit aufnehmen
- Wenn Sie auswandern
- Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben oder eine Hypothek darauf zurückzahlen wollen (pro Ehegatte nur alle fünf Jahre)
- Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen
- Wenn Sie einen Nachkauf in die Pensionskasse tätigen wollen (bei einem solchen Transfer sparen Sie keine Steuern)
„Wir sind verheiratet. Dürfen wir beide in die Säule 3a einzahlen?“
Ja, sofern beide Ehepartner ein AHV/IV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können sie beide Einzahlungen in die dritte Säule tätigen.
„Darf ich mehr als ein Säule 3a-Konto eröffnen?“
Ja, Sie dürfen mehrere 3a-Konten eröffnen. Der jährlich abzugsfähige Maximalbetrag bleibt jedoch bestehen. Es ist aber möglich, z.B. CHF 3‘000 auf ein Konto und weitere CHF 3‘000 auf ein anderes Konto einzuzahlen.
Mehrere Konten sind aus Gründen der Sicherheit und der Steuerersparnis beim Bezug sinnvoll. Sie können mit einem gestaffelten Bezug die Progression bei der Bundessteuer und auch bei den meisten Kantonssteuern brechen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel Steuern sparen bei der Auszahlung der Säule 3a.
Zur Anzahl der 3a-Konten gibt es unterschiedliche Meinungen. Jedes Konto erhöht ja auch den Verwaltungsaufwand bei Ihnen selbst. Es erscheint uns nicht sinnvoll, mehr als fünf Konten zu unterhalten. Schliesslich haben Sie als Angestellter nur fünf Jahre Zeit, die Konten aufzulösen. Auch zur Frage, wann man ein zweites oder drittes Konto eröffnen soll, gibt es unterschiedliche Antworten und Strategien. Das Ziel muss letztendlich sein, dass Sie mehrere etwa gleich grosse Konten haben. Sie können von Anfang an mit mehreren starten und dort jeweils gleich viel einzahlen. Oder Sie können auch nur ein Konto eröffnen, regelmässig einzahlen und sobald der Kontostand z.B. 50’000 Schweizer Franken beträgt, ein zweites Konto eröffnen und nur noch dort einzahlen. Aus Gründen der Risikostreuung empfiehlt es sich, die Konten bei unterschiedlichen Banken zu eröffnen.
„Ich konnte in den letzten beiden Jahren nichts in die Säule 3a einzahlen, verfüge jetzt aber über genügend Vermögen. Kann ich die verpassten Einzahlungen nachholen?“
Nein, solche Nachkäufe sind im Gegensatz zur zweiten Säule/Pensionskasse bei der Säule 3a leider nicht möglich.
„Ich habe mein Haus teilweise mit Geldern der Säule 3a finanziert. Kann ich die bezogenen Gelder nachzahlen, so wie dies auch bei der 2. Säule/Pensionskasse möglich ist?“
Nein, solche Nachkäufe sind in der 3. Säule leider nicht erlaubt.
„Ich bin Ausländer und arbeite in der Schweiz. Ich unterliege der Quellensteuer und muss keine Steuererklärung einreichen. Kann ich dennoch mit einer Einzahlung in die Säule 3a Steuern sparen?“
Ja, Sie können auch als Quellensteuerpflichtiger mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern sparen. Setzen Sie sich anfangs Jahr mit Ihrer Steuerbehörde in Verbindung und fragen Sie nach, wohin Sie die Einzahlungsbescheinigung Ihrer Bank senden sollen.
„Ich ziehe die Rente einer einmaligen Kapitalauszahlung vor. Kann ich die Säule 3a auch als monatliche Rente beziehen?“
Nein, das ist nur bei der 1. Säule (die AHV wird ausschliesslich als lebenslange Rente ausbezahlt) und bei der 2. Säule (die Pensionskasse zahlt eine lebenslange Rente aus, wenn man nichts unternimmt; es ist auch möglich, 25% oder je nach PK-Reglement auch mehr des Altersguthabens auf rechtzeitigen Wunsch als Kapital zu beziehen) der Fall. Die Säule 3a muss als Kapital und nicht als Rente bezogen werden. Es ist aber möglich, mit diesem Geld danach z.B. eine Leibrente bei einer Versicherung zu erwerben.
„Ich besitze ein Säule 3a-Konto mit CHF 200‘000. Kann ich die Hälfte davon auf ein zweites Konto überweisen, um beim Bezug Steuern zu sparen?“
Nein, ein nachträgliches Splitting eines bestehenden Kontos ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Konto nur als Ganzes zu einer neuen Bank transferieren, z.B. weil diese einen höheren Säule 3a-Zins bietet.
„Muss ich auf Vorsorgeguthaben in der Säule 3a Vermögenssteuern bezahlen?“
Nein, die Beiträge in der Säule 3a sind von der Vermögenssteuer befreit.
„Ich wohne im Kanton A und ziehe noch vor Ende Jahr in den Kanton B um. Wo bezahle ich die Steuern, wenn ich aufgrund der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Säule 3a-Gelder beziehe?“
Grundsätzlich sind Sie in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie Ende Jahr Ihren Wohnsitz haben. Beim Bezug von Säule 3a-Geldern sind Sie jedoch in dem Kanton steuerpflichtig, in dem Sie sich zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihren Wohnsitz haben.
„Ich will auswandern. Kann ich die Säule 3a frühzeitig beziehen?
Ja, wer die Schweiz definitiv ins Ausland verlassen hat, kann sich die gesamte Säule 3a auszahlen lassen. Dies im Unterschied zur Regelung bei Auswanderung mit der Pensionskasse, wo dies nur bei Auswanderung in ein Nicht-EU/EFTA-Land vollständig möglich ist (bei Auswanderung in die EU/EFTA kann nur der überobligatorische Teil frühzeitig bezogen werden, wenn man dort der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen angeschlossen ist).
„Bis wann muss ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?“
Sie müssen Ihr Alterskapital bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (Frauen: 64 Jahre, Männer: 65 Jahre) beziehen. Wenn Sie jedoch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig sind, dann können Sie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben und während dieser Zeit weitere Einzahlungen in die dritte Säule vornehmen.
„Wo muss ich meine Einzahlung in die Säule 3a anmelden?“
Sie müssen die Einzahlung in die Säule 3a nicht anmelden. Eröffnen Sie ein 3a-Konto und zahlen Sie dort in einem Kalenderjahr einen Betrag bis höchstens zum Maximalbetrag 3a ein. Sie erhalten im Januar des folgenden Jahres eine Steuerbescheinigung („Bescheinigung der an die Säule 3a geleisteten Beiträge) von Ihrer Bank, auf der der eingezahlte Betrag steht. In Ihrer Steuererklärung können Sie diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen und so Steuern sparen. Als Beweis legen Sie die Bescheinigung als Beleg der Steuererklärung bei.
„Kann ich 3a-Gelder beziehen, mich damit in die Pensionskasse einkaufen und so zweimal Steuern sparen?“
Das Bundesgericht hat im Urteil vom 14.05.2020 (2C_652/2018) entschieden, dass dies möglich ist. Bedingung war, dass der Bezug der 3a-Gelder „ordentlich“ erfolgte, dh nach dem 60. Geburtstag (Männer, resp. 59 für Frauen). Konkret tätigte ein 61jähriger Mann aus dem Kanton Solothurn unter anderen Ende Oktober einen Einkauf von 93’000 Franken in die Pensionskasse, und bezog einen Monat später aus zwei 3. Säule Konten etwa denselben Betrag im Rahmen der ordentlichen Auszahlung. Wir empfehlen bei Unklarheiten und einem geplanten, ähnlichen Vorgehen vorgängig die kantonale Steuerbehörde mit Verweis auf diesen Bundesgerichtsentscheid zu kontaktieren.
Fragen zur Erhöhung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre
„Mit welchem Alter erreicht man als Frau neu das Rentenalter? Wie läuft die Erhöhung von 64 auf 65 Jahre ab? Und bis wann muss eine Frau neu ihre 3a-Gelder beziehen?“
Das Rentenalter für Frauen beträgt 64 Jahre. Mit der Reform der AHV 21, welche ab 01.01.2024 gilt, erhöht sich das Rentenalter schrittweise von 64 auf 65 Jahre um jeweils 3 Monate pro Jahr. Die erste Erhöhung des Rentenalters erfolgt 2025. Diese Erhöhung des Rentenalters gilt nicht nur für die AHV (1. Säule), sondern auch für die berufliche Vorsorge (2. Säule, Pensionskasse) und hat auch einen Einfluss auf die dritte Säule.
Das Rentenalter für Frauen sieht neu wie folgt aus:
Jahrgang 1960: 64 Jahre
Jahrgang 1961: 64 Jahre und drei Monate
Jahrgang 1962: 64 Jahre und sechs Monate
Jahrgang 1963: 64 Jahre und neun Monate
Jahrgang 1964 und jünger: 65 Jahre
Entsprechend verschiebt sich auch die Möglichkeit zum spätesten Bezug von 3a-Geldern nach hinten, falls man nicht über das neue Rentenalter hinaus erwerbstätig ist. Zum Bespiel muss also eine Frau, die am 31.05.1962 geboren wurde, ihre 3a-Gelder spätestens mit 64 Jahren und 6 Monaten beziehen, also per 30.11.2026.
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532 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Kann das 3a-Konto (klassisches Konto bei der Bank) bezogen werden, wenn jemand nach Österreich auswandert, aber dennoch (somit neu als Grenzgänger) in der Schweiz weiterhin arbeitstätig ist?
Die Bank verweigert die Auszahlung, da in dieser Konstellation das definitive Verlassen der Schweiz NICHT gegeben sei.
Eine andere Bank sagt, das sei kein Problem
Guten Tag Susanne
Ein kurzer Check bei der UBS zeigt dies an auf dem Auszahlungsformular: „Grenzgänger: Endgültige Erwerbsaufgabe in der Schweiz. Voraussetzung: Keine Erwerbstätigkeit und kein Wohnort mehr in der Schweiz“. Im Gegensatz dazu hat die ZKB keinen solchen Passus.
Unserer Meinung nach ist der Wohnsitz entscheidend und nicht der Arbeitsort (die Vorsorgestiftung weiss gar nicht, ob und wo man arbeitet; und ob eine Einzahlung steuerlich abzugsfähig ist, prüft das Steueramt). Wenn Ihre Bank schwierig tut, könnten Sie das 3a-Guthaben zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung transferieren. Beachten Sie die Auszahlungsgebühren und die Steuern, die in Ihrem Fall vom kantonalen Sitz der Stiftung abhängig sind.
Kann ich für meinen Hausumbau nur einen Teil des Geldes vom Konto 3a herauslösen?
Guten Tag Regula
Ja. Ein Bezug ist alle fünf Jahre möglich, und es gibt keinen Mindest- oder Maximalbetrag. Dh Sie können auch nur einen Teil des 3a-Kontos beziehen.
Ich bin anfang 30. Wie hoch soll in das Vermögen in der Säule 3a im Verhältnis zum Gesamtvermögen in etwa sein? Gibt es hierbei einen empfohlenen %-Satz?
Guten Tag Kevin
Es gibt keine Faustregel dazu. Wenn Sie Millionär sind mit 30, dann werden Sie – selbst wenn Sie immer das Maximum einbezahlt haben – unter 10% liegen. Wenn Sie nur 100 Franken besitzen, dann werden bereits wenige Franken in der Säule 3a dazu führen, dass Sie einen sehr hohen Prozentsatz investiert haben.
Es ist sinnvoller, erstmal einen Notgroschen anzusparen. Und erst danach mit Geld, welches man erst zur Pensionierung wieder benötigt, die Säule 3a zu füllen. Idealerweise zahlen Sie jedes Jahr den Maximalbetrag ein, da man verpasste Einkäufe (noch) nicht nachhohlen kann. Bei einem so langen Anlagehorizont lohnt es sich, einen Anbieter zu wählen, bei dem man mit tiefen Kosten (unter 0.5%) einen sehr hohen Anteil (über 80%) in Aktien anlegen kann. Dies im Gegensatz zu früheren Empfehlungen hier, als es diese Möglichkeit (Vorsorgesparen mit hohem Aktienanteil und sehr tiefen Kosten) noch nicht gab.
Ich bin 18 Jahre alt und habe meine Lehre diesen Sommer abgeschlossen. Da ich noch nicht 25 bin, zahle ich noch keine PK. Mein Geschäft ist aber der PK angeschlossen. Darf ich das Maximum einbezahlen (ich erreiche 21‘510 brutto)?
Guten Tag Luca
Wenn Sie mehr als CHF 21’510 verdienen, dann sind Sie einer PK angeschlossen, auch wenn Sie noch keine Sparbeiträge bezahlen (nur geringe Risikobeiträge).
Das bedeutet, dass Sie aktuell im 2021/2022 den Maximalbetrag von CHF 6’883 in die Säule 3a einzahlen dürfen.
Eine andere Frage ist, ob das in Ihrem Alter bereits sinnvoll ist:
– die Steuerersparnis ist umso geringer, je tiefer der Lohn ist (und bei Lehrabgängern ist der Lohn meist nicht sehr hoch)
– das Vermögen ist bei jungen Leuten meist tief (wir empfehlen ca 6 Monatsausgaben sofort verfügbar zu halten)
– eine Anlage in praktisch 100% Aktien kann sinnvoll sein (via eine Neo-Bank bei 3a oder ohne 3a – idealerweise in ETF mit minimalen Kosten)
Ich bezahle 6883.- im Jahr in meine Säule 3 a ein. Meine Frau arbeitet, aber hat kein Säule 3a Konto. Wir haben ende Monat noch etwas Geld vorhanden, was wir sparen können. Nun frage ich mich aber, wie soll ich das sinnvoll sparen?
Soll ich ein Sparplan machen mit ETF`s bei einer Bank?
Soll ich für meine Frau ein Säule 3a Konto eröffnen und darauf zusätzlich einzahlen? Wenn ja, haben wir dadurch noch mehr Steuerersparnis?
Guten Tag Thomas Ch.
Die Funktionsweise mit den Vorteilen und Nachteilen der Säule 3a kennen Sie ja schon. Das Problem ist halt, dass das Geld, von ein paar Ausnahmen (zB Hauskauf) abgesehen, für lange Zeit blockiert ist.
Wenn sie beide über genug Ersparnisse verfügen (6 Monatsausgaben sollten es schon sein) und auf das Geld vom Monatsende verzichten können, dann kann die langfristige Anlage des Geldes sinnvoll sein.
Eine Möglichkeit wäre auch, ETF und Säule 3a zu kombinieren. Bei einer „Neon-Bank“ wie zB VIAC geht das einfach und kostengünstig.
Mit jedem zusätzlichen Franken, den Sie in die Säule 3a einzahlen, sparen Sie wegen der Steuerprogression etwas weniger Steuern (aber Sie sparen Steuern, nur z.B. statt 30 Rappen pro Franken nur noch 20 Rappen pro Franken auf dem letzten Franken). Den genauen Effekt können Sie mit einem kantonalen Steuerrechner berechnen.
Wenn ich in einem Jahr nur eine gewisse Zeit z.B. 4 Monate über eine Anstellung mit Pensionskasse hatte (die restliche Zeit keine Anstellung oder nur eine unter der Schwelle der Pensionskasse), kann ich dann trotzdem den gesamten Betrag in die 3a einzahlen? Wenn ja, spielt das Datum der Einzahlung eine Rolle?
Guten Tag Peter
Ja, Sie können dieses Jahr mindestens die CHF 6’883 einzahlen – idealerweise zahlen Sie das während der Zeit ein, in der Sie angestellt mit PK waren (auf der Bescheinigung der Bank steht allerdings nur das Jahr, nicht der exakte Zeitpunkt der Einzahlung…).
Bei Wechsel in die Selbständigkeit ist es sogar so, dass man in dem Jahr auch noch zusätzlich 20% vom Lohn aus der Selbständigkeit (allerdings in der Summe maximal CHF 34’416 Stand 2021) einzahlen kann.
Beachten Sie, dass sich die Säule 3a umso mehr loht, je höher das steuerbare Einkommen ist.
Ist es sinnvoll, dem Partner eine Vollmacht über das 3a-Konto auszustellen – zwecks Vereinfachung der Abläufe im Falle eines Ablebens?
Guten Tag M. B.
Nein. Die Bank muss zum Zeitpunkt der Auszahlungsanfrage sowieso prüfen, wer Anspruch auf das Geld hat.
Wenn Sie von „Partner“ sprechen denken Sie aber daran, eine entsprechende Meldung an die Pensionskasse zu machen, da ein Lebenspartner sonst leer ausgehen kann.
Ich bezahle stets am 3. Januar meine Säule 3a vollständig ein. Nun habe ich meine Liegenschaft renoviert. Aufgrund dieser Renovationsarbeiten resultiert ein negatives steuerbares Einkommen. Auch ohne die Vorsorgebeiträge wäre das steuerbare Einkommen negativ gewesen. Zahlt mir die Bank die geleistete Vorsorgeeinzahlung zurück, wenn es zu keiner Steuerreduktion kam. Oder bleibt das Geld bestehen und ich muss dann bei der Auszahlung analog der Bemessungslücke geltend machen, dass keine Steuerersparnis angefallen ist im Jahr 2020. Für Ihre Rückmeldung danke ich bestens.
Guten Tag Simon
Nach unserem Verständnis besteht keine Verpflichtung der Bank, Ihnen das Geld zurückzuzahlen. An Ihrer Stelle sollten Sie dort jedoch nachfragen.
Falls der einbezahlte Betrag in der Säule 3a verbleibt, wird er bei der Auszahlung nicht separat betrachtet. Sprich: Sie sparen jetzt bei der Einzahlung keine Steuern, aber bezahlen trotzdem die Kapitalauszahlungssteuer… Allerdings sparen Sie auf dem Geld ja die Vermögenssteuer plus auf den Erträgen die Einkommenssteuer, sodass sich dieser „Irrtum“ möglichweise trotzdem gelohnt haben wird.
Ich habe mich letztes Jahr mit 60 Jahren frühpensionieren lassen, bin nun demzufolge nicht mehr erwerbstätig. Ich habe 3 Säule 3a Konten, welche ich noch nicht habe auszahlen lassen. Frage : Muss ich diese 3 Konten nun als Vermögen versteuern, obwohl ich diese noch nicht habe auszahlen lassen ?
Guten Tag Marco
Nein, 3a-Konten müssen nicht in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden, auch wenn man keine Einzahlungen darauf tätigt (weil man in diesem Jahr nicht will oder nicht kann). Sie müssen die 3a-Konten spätestens zum 65. Geburtstag auflösen und jeweils ab dem Bezugsjahr als Vermögen in der Steuererklärung angeben (dies wird idR einfach ein höherer Kontostand eines bereits bestehenden Kontos sein).
Möglicherweise macht es aufgrund der tiefen Zinsen/Negativzinsen sogar Sinn, die Konten nicht in verschiedenen Jahren aufzulösen, sondern erst mit 65.
Ich arbeite seit der Geburt meiner Tochter (2017) nur noch ca. 20% auf Stundenlohnbasis, ca. 15000sfr Jahreseinkommen und bin seit 2015 verheiratet.
Wieso kann ich nicht mehr alle 4000 sfr einbezahlten 3a Gelder, in der Steuererklärung abziehen? Mein Mann und ich sind ja verheiratet und ich könnte mit meinem Gehalt ja nicht überleben… Wird das nicht zusammengerechnet und durch 2 geteilt?
Oder müsste ich neu ein Konto auf meinen Mann eröffnen und dort einzahlen, da er 100% verdient..
Guten Tag Irene
Der Maximalbetrag für die Säule 3a wird pro Person berechnet.
Ihr Mann kann dieses Jahr höchstens CHF 6’826 auf sein Konto einzahlen .
Bei Ihnen (ohne Anschluss an eine Pensionskasse) sind es 20% von ca CHF 15’000, also rund CHF 3’000.
Als Familie macht es besonders Sinn, Einzahlungen in die dritte Säule auf mehrere Konten zu verteilen (tiefere Steuern beim Bezug). Falls Ihr Mann noch kein Konto hat, sollte er ein Konto eröffnen und ihr solltet eure Einzahlungen auf das neue Konto tätigen.
Wenn ich auswandere kann ich die 3a-Gelder beziehen. Meine Frage ist, ob ich sie vom Zeitpunkt der Auswanderung bis zum Zeitpunkt der Pensionierung beziehen kann wann ich möchte, d.h. z.B. auch erst 5 Jahre nach der Auswanderung, aber 20 Jahre vor der Pensionierung? Oder kann ich sie nur bei der Auswanderung beziehen und wenn ich das nicht mache erst wieder bei der Pensionierung?
Guten Tag Armin
Mit der Auswanderung haben Sie das Recht (nicht aber die Pflicht), 3a-Gelder frühzeitig zu beziehen. Die Gelder müssen Sie spätestens zum 65. Geburtstag beziehen. Dh ja, Sie können die Gelder auch erst 5 Jahre nach Auswanderung beziehen, wenn Sie bis dann noch nicht 65 Jahre alt sind.
Ich werde im November 2019 65 Jahre alt und beziehe ab dann einen Teil des PK Altersguthabens als Rente. Ich arbeite teilweise noch weiter in der gleichen Firma (bezahle AHV, zahle aber NICHT mehr in die Pensionskasse ein) bis November 2020, wenn ich den Rest PK Guthaben als Kapital beziehe.
Was bedeutet genau «keinen Pensionskassenanschluss zu haben»? => keine Beiträge einzuzahlen?
Ist eine Einzahlung von 20% des Einkommens, maximal CHF 33‘840 in der 3a Säule im Jahr 2020 (bis November) möglich?
Wenn es zutrifft:
• Welche Unterlagen muss ich bei den Behörden / Bank vorlegen?
• Muss ich das Kapital von der 3a Säule im Dezember 2020 beziehen oder darf ich zuwarten bis im Jahr 2024?
Ich bin selbständig erwerbend (Inhaber einer Einzelfirma) und hätte die Möglichkeit, mich teilzeitlich anstellen zu lassen, Als selbständig Erwerbender habe ich mich keiner PK angeschlossen, sondern zahle jährlich in die Säule 3a ein (20% vom Nettoeinkommen). Wenn mich teilzeitlich anstellen lassen würde, wäre mein Lohn so hoch, dass ich einer PK angeschlossen wäre. Welche Folgen hätte dies für die Beiträge an die Säule 3a? Würde sich dann der Beitrag auf Fr. 6’826 p.a. für Angestellte reduzieren mit der allfälligen Möglichkeit, frewillige Beiträge in die PK einzuzahlen? Oder hätte ich dann die Möglichkeit, als Selbständiger 20% vom Nettoeinkommen und überdies als Angstellter Fr. 6’826 in die Säule 3a einzuzahlen (sowie zusätzlich freiwillige Beiträge in die PK)?
Guten Tag Thomas A.
Entscheidend ist, ob Sie einer PK angeschlossen sind oder nicht. Wenn Sie mit der Teilzeitstelle einer PK angeschlossen sind, dann gelten ab nächstem Jahr ausschliesslich die CHF 6’826 (resp. der dann geltende Maximalbetrag).
Für dieses Jahr gibt es eine Übergangsregelung: Sie können max. 20% des Erwerbseinkommens (für die Zeit bis zum Anschluss an eine PK) plus die maximal CHF 6’826 (für Zeit ab Anschluss an eine PK) in die Säule 3a einzahlen, in der Summe aber höchstens CHF 34’128.
NB: Das Einkaufspotenzial in eine PK ist begrenzt und bemisst sich nach aktuellem Lohn und Vorsorgeguthaben. Freiwillige Einkäufe sind möglich, sobald Sie einer PK angeschlossen sind. Wenn Sie nur Teilzeit und damit zu einem reduzierten Lohn arbeiten, kann es sein, dass Sie nur wenig oder gar kein Einkaufspotenzial haben, zumal auch Guthaben auf Freizügigkeitskonten sowie Beträge in die Säule 3a, welche über dem Maximalbetrag der „kleinen“ Säule 3a liegen, abgezogen werden müssen. Die maximal möglichen Einkaufssumme kann Ihnen die PK berechnen.
Ich habe seit Januar 2019 ein Konto Säule 3a gebunden, habe aber bisher nicht eingezahlt, was passiert wenn man nicht einzahlt, und wie lange ? Was wenn man gar nicht einzahlt ?
Guten Tag Christian
Da wird in absehbarer Zeit nichts passieren.
Einzahlungen auf ein Säule 3a Konto sind freiwillig. Wir empfehlen jedem, der genug Geld sparen kann und dieses Geld langfristig nicht benötigen wird, die Säule 3a zu nutzen, idealerweise gleich Anfang Jahr mit dem Maximalbetrag. Aber es ist rein Ihre Entscheidung, wann Sie wie viel einzahlen.
Solange keine Kontoführungsgebühren anfallen, kostet es Sie ja nichts, ein leeres Vorsorgekonto zu besitzen. Vermutlich werden Sie Briefe oder auch mal einen Anruf von der Bank erhalten, dass Sie doch eine Einzahlung tätigen sollen. Und es ist möglich, dass das Konto geschlossen wird, wenn Sie jahrelang nichts einzahlen. Aber negative Konsequenzen wird das alles nicht haben.
Meine Frau hat ein kleinst Einkommen von etwa 4000 – 6000 Fr. im Jahr (mit AHV Abzug aber ohne Anschluss an Pensionskasse). Darf ich von meinem Einkommen (Jahreslohn von 80 000 Fr.) in Ihre 3. Säule bis zum Maximalbetrag einzahlen und dies von der Steuer abziehen (für jeden von uns den Maximalbeitrag). Oder gilt in Ihrem Fall die 20% Regel und ich kann nur meinen maximal Beitrag abziehen und bei Ihr 20% Ihres Nettoeinkommens?
Falls letzteres gilt:
Können wir bei Ihrem Kleinstlohn darauf bestehen, dass Sie an eine Pensionskasse angeschlossen wird? Damit wir 100% Ihres Nettoeinkommens in die 3. Säule (3a) einzahlen und von der Steuer abziehen können?
Guten Tag Stefan H.
Es gilt Letzteres (d.h. nur 20% des Nettolohns bei Ihrer Frau).
Eine PK-Pflicht (BVG Obligatorium) gibt es erst ab CHF 21’330 Jahreslohn (Stand 2019). Ihre Frau könnte sich freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern. Das wird sich aber kaum lohnen.
Wenn Sie nebst der Säule 3a mehr Geld in die Vorsorge investieren und damit Steuern sparen wollen, machen Sie dies am einfachsten via freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse. Das Einkaufspotenzial ist auf dem PK-Ausweis ersichtlich.
ich werde im Herbst 2019 65-jährig; per 31.12.18 habe ich mich pensionieren lassen und bin seither nicht-erwerbstätig. Mein Bonus aus 2018 wird mir im 1. Quartal 2019 ausbezahlt (mit Abzug AHV-Beitrag). Kann ich in 2019 noch in die Säule 3a einzahlen oder nicht ?
Guten Tag Remo
Ja, aber beachten Sie, dass Sie nur maximal 20% des Nettobetrags einzahlen dürfen, weil Sie keine Beiträge mehr in eine Pensionskasse einzahlen.
Ich bin fast 64 jährig. Bis Ende Januar 2018 habe ich im Spital A mit PK gearbeitet, nachher frühpensoniert.
Dann ca. 10% in Spital B auch mit PK. Ich habe das Maximum für Säule 3a, 6768 CHF bezahlt..
Nun habe ich inzwischen Stellvertretung im Spital C gearbeitet, hier ohne PK.
Darf ich 20% von Netto des Spitals C auch in Säule 3a einbezahlen?
Guten Tag Jimi
Unserer Meinung nach ja, weil dies der gleiche Fall ist, wie wenn jemand in die Selbständigkeit wechselt: Dann sind auch zwei Einzahlungen möglich, die in der Summe aber nicht höher als CHF 33’840 sein dürfen.
Ich bin selbständigerwerbend (Einzelfirma) und besitze eine Liegenschaft (Wohnung und Geschäft, beides selber genutzt). Aus steuerlichen Gründen führe ich die Liegenschaft im Geschäftsvermögen. Kann ich trotzdem indirekt amortisieren?
Guten Tag Andy M
Ja.
Indirekt amortisieren heisst ja nichts anderes, als dass man ein Säule 3a-Konto nutzt, welches bei der Bank ist, bei der auch die Hypothek abgeschlossen wurde. Mehr als den 3a Maximalbetrag pro Jahr darf man nicht einzahlen.
Wenn Ihre Einzelfirma gut läuft und Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dann sollten Sie mehr als nur den Amortisationsbetrag in die Säule 3a einzahlen, um mehr Steuern zu sparen und fürs Alter vorzusorgen.
Ich wohne mit meinem Partner in seinem Haus. Wir sind nicht verheiratet und möchten gerne einiges umbauen. Kann ich für das meine 3. Säule brauchen? Wenn nein, was muss erfüllt werden?
Guten Tag Jennifer
Um 3a-Gelder für Wohneigentum beziehen zu können, muss man Wohneigentümer sein. Sie müssten sich also im Grundbuch als (Mit-)Eigentümer eingetragen lassen, um 3a-Gelder beziehen zu können.
Eine wohl einfachere Möglichkeit wäre, wenn Sie sich mit sonstigen Ersparnissen mit einem zinslosen Darlehen am Umbau beteiligen würden. Im Falle einer späteren Trennung wäre das auch die viel einfachere Lösung.
Ich bin bereits Eigentümer einer Wohnung, welche vermietet ist. Kann ich meine 3a Vorsorge für den Kauf einer weiteren Immobilie welche ich selber bewohne vorbeziehen?
Ja.
Ich zahle bereits den vollen Betrag von CHF 6 768.00 in die Säule 3a. Meine Frau ist teilerwerbstätig und erzielt ein AHV-pflichtiges Einkommen ohne BVG-Anschluss. Bei einem AHV-pflichtigen Einkommen von ca. CHF 20 000 dürfte sie max. CH 4 000.00 (20%) auf ein 3a Konto einzahlen. Verstehe ich das richtig?
Guten tag Marc H.
Ja, Ihre Frau kann 20% vom ausbezahlten Nettolohn in die Säule 3a einzahlen.
Ich arbeite seit diesem Jahr 35% im Stundenlohn und habe nun seit 1.Mai Pensionskassenanschluss. Darf ich fürs 2018 den vollen Beitrag einzahlten?
Guten Tag Bettina
Sie können für die Zeit seit 01.05. maximal CHF 6’768 für dieses Jahr einzahlen: Es gibt keine anteilige Berechnung des Maximalbetrags; dieser gilt fürs ganze Jahr, egal wie viel Zeit man dabei gearbeitet hat, entscheidend ist nur der Nettolohn.
Wenn Sie in diesem Jahr vorher schon Einzahlungen tätigten, können Sie diese ebenfalls vom steuerbaren Einkommen abziehen (maximal 20% des Nettolohns von Jan-Apr). Es kann also sein, dass Ihre Abzüge dieses Jahr einmalig höher sind als die CHF 6’768, sie dürfen aber CHF 33’840 nicht übersteigen.
Ist es möglich bei meinem Eigenheim für den Bau eines Wintergartens die Finanzierung mit einem Vorbezug von der Säule 3a zu tätigen?
Guten Tag Thomas St.
Dies ist nicht klar geregelt. Da ein Wintergarten aber dem „Wohnen“ dient (was zB bei einem Swimmingpool nicht gegeben ist) und es sich dabei weder um eine Luxus-Investition noch um eine Kleinstausgabe handelt, sollte die 3a-Vorsorgestiftung einverstanden sein.
Eine Bekannte von mir ist IV-Bezügerin (CHF 18’800 p.a.) und arbeite daneben zu 100 %, wo sie netto CHF 14’700 p.a verdient und dabei keinen Pensionskassenanschluss hat.
Somit unterliegt sie der 20 % Limite. Von welchem Betrag rechnet sich der einzahlungsberechtigte Betrag nun? Nur vom Nettoerwerbseinkommen von CHF 14’700 oder kann die IV-Rente ebenso dazu gezählt werden, so dass sie jährlich CHF 6’700 einbezahlen kann?
Guten Tag Reto
Die IV-Rente zählt nicht zum AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen und berechtigt deswegen nicht zur Einzahlung in die Säule 3a.
Ihre Bekannte kann also höchstens 20% von CHF 14’700 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Beachten Sie, dass bei tiefem steuerbaren Einkommen der Steuerspar-Effekt von 3a-Einzahlungen gering oder sogar null (bei hohen Abzügen) sein kann.
Ich überlege es mir, in die EU auszuwandern. Falls ich meine 3te Säule Konten nicht auflösen will, kann ich sie einfach stehenlassen oder müsste ich sie in Freizügigkeitskonten, oder etwas ähnliches, konvertieren?
Guten Tag Jeff
Sie können Ihr 3a-Konto bis zum 65. Geburtstag in der Schweiz stehen lassen. Sie können aber nach der Auswanderung keine Einzahlungen mehr darauf tätigen.
Kann ich mein gesamtes 3a Konto auf das 3a Konto meiner Frau übertragen?
Wenn ja: Für wen ist der bereits eingezahlte Betrag im laufenden Jahr steuerfrei?
Guten Tag Reiskorn
Nein, ein 3a-Konto ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
Der eingezahlte Betrag kann vom Kontoinhaber vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, egal, wer die Einzahlung auf das 3a-Konto tätigte.
Kann man z.B. im Januar in die Säule 3a einzahlen und infolge Erreichen der Altersgrenze das gesamte Konto im April beziehen?
Ja.
Ich wurde von meiner Firma frühpensioniert mit 63 – – nun erhalte ich bis zum 65ten Lebensjahr von der Firma eine Übergangsrente von monatlich Fr. 2350.-
Frage: da ich ja immer noch auf der Lohnliste der Firma bin , möchte ich wissen, ob dies als erwerbstätig gilt, und ich somit das recht hätte, Fr. 5600.- in die 3te Säule einzuzahlen, bis zu meinem offiziellen Pensionsalter von 65.
Guten Tag Marco
Nein, in diesem Fall sind Sie nicht mehr erwerbstätig und erzielen auch kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen mehr, auch wenn Sie noch AHV-Beiträge leisten müssen.
Wenn Sie erst jetzt pensioniert wurden, können Sie aber für diesen Monat noch eine 3a-Einzahlung leisten (höchstens CHF 6768 oder Ihr Nettolohn, der tiefere Betrag gilt).
Meine Frau ist seit Frühling selbständig Erwerbende ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse). Aufgrund unserer Kenntnisse können selbständig Erwerbende bis 20% des Erwerbseinkommens (netto nach Abzug AHV/IV/EO) in die Säule 3a einzahlen.
Was bedeutet das:
a) Einkünfte (brutto) minus AHV/IV/EO? oder
b) Einkünfte (brutto) minus Geschäftsmiete, Materialbeschaffung, Werbung, Fahrkosten, Verpflegung, usw. und AHV/IV/EO?
Guten Tab B.G.
b); Ihre Frau zahlt ja auch nur Sozialbeiträge auf dem Gewinn (Ertrag – Aufwand) und nicht auf dem Umsatz.
Ich habe einen Bruttolohn von 20’000 bei 2 verschiedenen Arbeitgebern. Bei beiden Arbeitgebern zahle ich AHV/IV. Aber nur an einem Ort PK. Darf ich trotzdem den gesamten Betrag für die kleine Säule 3a von CHF 6768.- einzahlen oder nur 20% des Nettolohneinkommens, weil der Mindestlohn für BVG bzw. PK (21’150 brutto) nicht gegeben ist?
Guten Tag Cornelia
Da Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt für Sie der Höchstbetrag von CHF 6’768.
Beachten Sie, dass bei so tiefen Einkommen der Steuerspareffekt gering bis nicht vorhanden ist. Wenn Sie aber verheiratet sind und Ihr Partner erwerbstätig ist, dann lohnt sich eine Einzahlung aus steuerlicher Sicht.
Meine Frau ist Schweizerin und arbeitet in einem Spital im Kanton ZH. Nach ihrem Wegzug zu mir ins Fürstentum Liechtenstein möchte sie ihre Säule 3a auflösen. Ihre Bank sagt, das ist nicht möglich. Stimmt das?
Guten Tag Anton W.
Bei der zweiten Säule gilt Liechtenstein zusammen mit der Schweiz als ein Wirtschaftsraum, weswegen keine frühzeitige Auszahlung aufgrund „Auswanderung“ möglich ist. Offenbar gilt dies auch für die dritte Säule.
Ich habe einen Säule 3a Fonds mit dessen Rendite ich sehr zufrieden bin. Letztes Jahr bin ich ausgewandert und habe das 3a Konto nicht aufgelöst. Nun möchte ich weiterhin zweckgebunden für die Altersvorsorge/Wohneigentumsförderung sparen und überlege mir einfach weiterhin in den Fonds einzuzahlen. Können Sie das Vorgehen empfehlen, auch wenn nicht mehr von den steuerlichen Vorteilen profitiert werden kann? Da ich ja keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz habe, könnte ich bei Bedarf relativ flexibel auf das Geld zugreifen.
Guten Tag
Es ist für nicht in der Schweiz erwerbstätige Personen nicht vorgesehen, dass sie Einzahlungen auf 3a-Konten/Fonds machen können.
Wir raten davon ab, zumal Sie bei der Einzahlung ja keine Steuern sparen und bei der Auszahlung dann steuerpflichtig sind.
Sie sollten stattdessen auf einen anderen Fonds, etwa auf einen passiv investierenden ETF, setzen. Wenn Sie permanent im Ausland bleiben wollen, sollten Sie auch überlegen, in welche Währungen Sie investieren wollen. Lassen Sie sich von Ihrer lokalen Bank beraten.
Ich war/bin seit bald 30 Jahren selbständig und habe in den letzten ca. 20 Jahren das Max. in die Säule 3a einbezahlt. Nun bin ich seit August neben meiner selbständigen Tätigkeit mit einem 60% Pensum angestellt. Müssen nun die einbezahlten Gelder der Säule 3a (nach)versteuert werden? Können auf die 40% Selbständigkeit weiter Gelder in die Säule 3a bezahlt werden?
Guten Tag Franziska
Nein, Steuern werden erst fällig, wenn Sie die 3a-Gelder beziehen, was für Sie als Frau spätestens mit 64 (falls nicht mehr erwerbstätig) resp. mit 69 (falls übers Rentenalter hinaus erwerbstätig) der Fall sein muss.
Da Sie vermutlich jetzt einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie ab nächstem Jahr nur noch die „kleine“ Säule 3a nutzen.
Für dieses Jahr gilt eine Übergangsfrist, in der Sie sowohl die „kleine“ Säule 3a nutzen können (maximal CHF 6‘768) plus maximal 20% Ihres Einkommens als Selbständige. In der Summe dürfen sich die Beträge aber nicht auf mehr als CHF 33’840 belaufen.
Wir (Deutscher, verheiratet mit CH-Bürgerin) sind ins Ausland (nicht EU-Land) ausgewandert und ich möchte meine 3a-Gelder beziehen, was auch lt. der Bank mit den entsprechenden Bescheinigungen möglich ist.
a) Werden bei der Auszahlung Steuern oder ähnliches erhoben (bin bereits seit einem halben Jahr abgemeldet, demnach also auch nicht mehr steuerpflichtig in CH).
b) Eventuell kommen wir ja nach einiger Zeit wieder in die Schweiz zurück. Gilt es dabei irgendetwas zu beachten hinsichtlich des bezogenen 3a-Kapitals (steuerlich…)?
Guten Tag Josef
Im Falle der Auswanderung ist die komplette Auszahlung des Vorsorgeguthabens möglich. In der Schweiz wird in dann eine Quellensteuer erhoben. Massgeblich ist beim Bezug aus dem Ausland der Sitz der Vorsorgestiftung. Ev. lohnt es sich, das Geld vor Bezug zu einer Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton zu transferieren. Dies hängt aber auch davon ab, wie der Bezug in Ihrem neuen Heimatland gehandhabt wird (es kann sein, dass die Steuerlast mit der Quellensteuer in der Schweiz verrechnet wird, sodass es am Ende keinen Unterschied für Sie macht). Dies müssten Sie bei einer Fachperson oder dem Steueramt in Ihrem neuen Wohnland abklären.
Wenn Sie wieder in die Schweiz zurückkehren, können Sie ein neues 3a-Konto eröffnen und wie bisher Einzahlungen tätigen. So gesehen ändert sich nichts, ob Sie das Geld jetzt beziehen oder nicht.
Kann man den Maximalbetrag von 6’768.- CHF im gleichen Jahr auf zwei verschiedene Konten zahlen? Sprich: 6768.- auf das erste Konto und zusätzlich nochmals 6768.- auf das zweite Konto, wenn man bereit ist, nachher den Betrag aber bloss einmal (nur Maximalbetrag) von den Steuern abzuziehen?
Ich glaube, ich kenne die Antwort bereits – jedoch konnte ich dazu bislang keine konkrete Schilderung eines solchen Falls im ganzen Netz finden.
Guten Tag R. W.
Wie Sie richtig vermuten, kann der Maximalbetrag pro Person und Jahr nur einmal eingezahlt und nur einmal von den Steuern abgezogen werden. Man kann aber dem Maximalbetrag auf verschiedene Konten verteilen.
Der Grund, warum Sie nicht mehr einzahlen dürfen ist, dass das Geld ja dann in einem steuerbefreiten Gefäss landet: Sie sparen ja nicht nur einmalig einen Teil der Einkommenssteuer, sondern zukünftig auch Einkommenssteuer auf den Zinserträgen und Vermögenssteuer auf dem Guthaben.
Ich bin seit April pensioniert, arbeite aber weiter. Im Januar habe ich den Maximalbetrag für 2017 in die 3.Säule einbezahlt. Seit 1.5.17 bezahle ich keine PK Beiträge mehr (Teilkapitalbezug & Rente). Kann ich für die Monate von Mai – Dezember 20% meines Einkommens zusätzlich in die 3. Säule einzahlen oder ist dies erst im nächsten Jahr möglich?
Guten Tag Marianne
Ja, Sie können vom Nettolohn, den Sie seit der Pensionierung bis Ende Jahr erhalten werden, 20% in die Säule 3a einzahlen. Sie können also dieses Jahr mehr als in den Vorjahren einzahlen. Insgesamt dürfen Sie in diesem Jahr nicht mehr als CHF 33’840 in die Säule 3a einzahlen.
Ab nächstem Jahr können Sie höchstens 20% des Nettolohns einzahlen.
Ich erreiche nächstes Jahr das ordentl. Rentenalter und werde voraussichtlich noch weiterarbeiten und erziele dabei ein AHV-pflichtiges Einkommen. So könnte ich ja weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Wie sieht es aus, wenn ich weiterarbeite und parallel dazu die AHV-Rente beziehen werde, da ich das ordentl. Rentenalter erreicht habe. Kann ich dann immer noch in die Säule 3a einzahlen oder muss ich die Konten auflösen und weitere Einzahlungen sind nicht möglich, da ich die AHV-Rente beziehe, obwohl ich weiterarbeite?
Guten Tag D. K.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sie müssen die AHV-Rente nicht aufschieben, um weiterhin die Säule 3a nutzen zu können.
Die Bedingung, um ab Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin in die Säule 3a einzahlen zu dürfen (und die Konten noch nicht auflösen zu müssen) ist das Nachgehen einer Erwerbstätigkeit. Sobald Sie aber nicht mehr erwerbstätig sind oder 70 Jahre alt wurden (was zuerst erreicht wird), können Sie keine Einzahlungen mehr tätigen und müssen die Konten auflösen.
Ich habe nun mehrmals die Frage gelesen, wie das mit der Auszahlung der 3a und gleichzeitiger Erhöhung der Hypothek geht. Ihren Hinweis (und die Akte) auf den Bundesgerichtsentscheid habe ich gelesen.
Meine Frage: Diese Auszahlung der 3a für selbst benutztes Eigenheim, wird das nicht direkt auf die Bank bezahlt, damit diese „Umgehung“ nicht funktionieren kann? Fliesst dieses Geld auf ein frei zugängliches Konto oder wie funktioniert das?
Guten Tag Markus
Nein, das Geld wird aus Sicherheitsgründen nicht auf ein selbst verfügbares Konto überwiesen, sondern wird direkt der Bank überwiesen. Das hat damit aber nichts zu tun, denn letztendlich wird damit ja die Hypothek reduziert, egal wo das Geld zuerst landen würde.
Wir raten davon ab, kurz nach einem 3a-Bezug zur direkten Amortisation die Hypothek wieder zu erhöhen: das führt dazu, dass man unter dem Strich „gesperrte“ 3a-Gelder frei verfügbar hat. Aus diesem Grund muss gemäss Bundesgericht der 3a-Bezug als Einkommen (statt nur zum reduzierten Satz) besteuert werden.
Bin Selbstständig Erwerbender mit Hypothek auf dem Wohnhaus.
Ich habe 3 verschiedene 3a Konten. Ich werde im Jahr 2017 auf ein 3a Konto einzuzahlen. Im Jahr 2018 werde ich auf ein anderes 3a Konto einzahlen. Ende 2018 läuft die Festhypothek aus, und muss erneuert werden.
Ist es möglich die Gelder die im 2017 auf ein Konto eingezahlt wurden zu verwenden um die Hypothek zu tilgen? Der letzte Bezug dieser Konten liegt schon über 5 Jahre her. Beziehen kann mann nur alle 5 Jahre, gilt die nur je Konto oder für jedes alleine?
Guten Tag Marcel T.
Bei 3a-Konten gibt es keine Wartefrist zwischen Einzahlung und Bezug. Es ist ja auch möglich, im Jahr der Pensionierung vor Erreichen des Rentenalters eine Einzahlung zu tätigen und diese von den Steuern abzuziehen, obwohl im gleichen Jahr das Geld bezogen werden muss.
Die Frist von fünf Jahren gilt pro Vorsorgeeinrichtung und ist somit bei Ihnen möglich. Es besteht aber das Risiko, dass die Steuerverwaltung die Bezüge zur Steuerberechnung innerhalb von fünf Jahren zusammenzählt, was zu einem höheren Steuersatz führen kann.
Ev. ist es sogar möglich, im Fall von mehreren 3a-Konten bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung innerhalb von fünf Jahren mehr als einen Bezug zur Amortisation zu tätigen – das müssten Sie direkt nachfragen, falls dies bei Ihnen der Fall wäre.
Ich möchte 100’000 aus der 3.Säule zum abzahlen der Hypothek verwenden. Das sollte ich glaube ich alle 5 Jahre möglich sein. Ab wann kann ich die Hypothek wieder erhöhen?
Guten Tag Alex
Ja, man sollte fünf Jahre zwischen zwei 3a-Bezügen warten, weil sonst die Steuerverwaltung die Auszahlungen für die Steuerberechnung zusammenzählen kann, was zu einem höheren Steuersatz führen kann.
Eine Wartefrist zur Erhöhung der Hypothek ist nirgends vorgeschrieben. Allerdings hat das Bundesgericht im Januar 2015 (BGE 2C_325/2014) entschieden, dass ein Ehepaar, welches 3a-Gelder zur Reduktion der Hypothek bezog und im gleichen Jahr eine andere Hypothekartranche für die gleiche Liegenschaft erhöhte, den Vorbezug als Einkommen zu versteuern hat. Sie sollten das Vorgehen und vor allem die Fristen mit Ihrem kantonalen Steueramt abklären.
Die Frage ist auch, was Sie mit Ihrem Vorgehen bezwecken wollen: Geld von der Säule 3a aufs Privatkonto umschichten? Das sollten Sie sich gut überlegen, weil dann die Zinserträge der Einkommenssteuer und das bezogene Kapital der Vermögenssteuer unterliegt. Je nach Kanton und Vermögensverhältnissen macht dies schnell 0.5% aus, was angesichts aktuellen Zinsen viel ist.
Maximalbetrag Säule 3a sind 20% vom Nettoeinkommen ohne PK Anschluss. Wenn ich AHV + PK beziehe, zählt dies auch zum Einkommen. Kann ich diese Beträge auch zur Berechnung des Maximalbetrags der 20% mit einbeziehen zur Einzahlung in die Säule 3a?
Guten Tag Loris
D.h. Sie sind pensioniert und noch erwerbstätig. Renten zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie können nur 20% des Nettolohns, welchen Sie für Ihre Erwerbstätigkeit erhalten, in die Säule 3a einzahlen, d.h. Sie können die AHV + PK-Rente bei der Berechnung des Maximalbetrags nicht mit einbeziehen.
Meine Frau arbeitete bis zur Geburt unseres Kindes 20%, war aber trotzdem vom Arbeitgeber an einer Pensionskasse versichert (freiwillig, da sie unter dem Mindesteinkommen ist).
Daher konnte sie die ganzen 6768.- in 3a einbezahlen. Nun hat sie gekündigt nach dem Mutterschaftsurlaub (alles im Jahr 2017).
Meine Frage, welches ist die maximale Summe, die sie in 3a für 2017 einbezahlen kann? 6768.- aber nicht mehr als ihr Nettoeinkommen inkl. Mutterschaftsentschädigung?
Guten Tag James
Ja, maximal 6768 oder so viel wie Sie netto verdient und als Mutterschaftsentschädigung erhalten hat. Die Einzahlung sollte vor Stellenaustritt erfolgen.
Ich bin mit 62 Jahren frühpensioniert, habe jetzt ein Arbeitsvertrag mit jährl. Einkommen von 5500. CHF. Wieviel kann ich ich in die 3 Säule einzahlen?
Guten Tag P.G.
Wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind, dann 20% Ihres Nettolohns, also rund CHF 1’000.
Kann ich auch nur einen Teil vom 3. Säulenkonto beziehen?
Guten Tag Helen
Ein Teilbezug ist möglich, aber nur im Rahmen der Wohneigentumsförderung. Deswegen ist es empfehlenswert, mehrere 3a-Vorsorgekonten aufzubauen.
Ich bin geschieden und bezahle meiner Frau Fr. 3000 Unterhalt im Monat. Nun bin ich, 61ig und nach langer Arbeitslosigkeit „ausgesteuert“. Das heisst ich habe nur noch ein kleines Einkommen aus Miete. Nun kann ich den Frauenunterhalt nicht mehr bezahlen. Das einzige was ich besitze bereits gesplittete Gelder aus der 3.Säule und aus dem BVG. Können mir diese durch eine Betreibung weggenommen werden?
Guten Tag Silvio K.
Nein, Gelder in der 2. und 3. Säule können einem nicht durch eine Betreibung weggenommen werden, weil eine Betreibung kein Auszahlungsgrund ist. Solange das Geld dort parkiert ist (Säule 3a bis 65 ohne Erwerbstätigkeit, 2. Säule/Freizügigkeitskonto bis 70), ist dieses Geld vor Betreibungen geschützt.
Sie sollten prüfen lassen, ob Sie die Unterhaltszahlungen reduzieren können, da Sie ja seit längerem weniger verdienen als beim Scheidungsurteil.
Ich wandere nach Singapur aus für 1 bis 2 Jahre und melde mich aus der schweiz ab. Nun frage ich mich, ob es sich lohnt vor meinem Wegzug noch in die Säule 3a einzuzahlen, um Steurn zu sparen? Ich habe nicht vor, die Säule 3a zu beziehen, da ich noch Anfang 30 bin und das Geld nicht brauche im Moment. Es handelt sich um das Steuerjahr 2017 und lediglich um 5 Monate in denen ich nicht so viel verdient habe, knapp 15000 CHF…. Ich blicke nicht ganz durch und würde gerne ihre Meinung einholen.
Guten Tag Singapur
Bei einem Wegzug ins Ausland ensteht eine unterjährige Steuerpflicht. Wenn Sie sich z.B. zum 30. Juni hier abmelden, dann wird Ihr Einkommen aufs ganze Jahr hochgerechnet, um den Steuersatz zu bestimmen. Vereinfacht gesagt, ohne Abzüge zu berücksichtigen, werden Sie also zu einem Steuersatz von 30’000 besteuert (z.B. 15%), anstelle zum Steuersatz bei einem Jahreslohn von 15’000 (z.B. 8%). Die 15’000 würden dann also mit 15% besteuert werden. Aufgrund der Abzüge wird die Steuerersparnis vermutlich allerdings sehr gering ausfallen, so dass sich eine Einzahlung nur lohnt, wenn Sie das Geld wirklich nicht benötigen, vom etwas höheren Zins als auf Sparkonten profitieren wollen und es sicher verwahren wollen.
Wir haben geerbt. Darf man das Erbe zum steuerbaren Einkommen dazu zählen und somit den Beitrag für die Säule 3a (ohne PK Anschluss) erhöhen?
Guten Tag Daniele
Nein, weil es sich bei einem Erbe nicht um Erwerbseinkommen handelt. Sie können das Geld aber nutzen, um innerhalb des Maximalbetrags in den nächsten Jahren jeweils den höchstmöglichen Betrag einzuzahlen.
Miene Frau beginnt jetzt dann wieder Teilzeit zu arbeiten. Sie ist unselbständig erwerbend ohne Anschluss an eine Pensionskasse.
Das heisst sie kann maximal 20 Prozent in die 3.Säule einzahlen, ist das vom Netto- oder Bruttoeinkommen?
Guten Tag Alex
Sie kann 20% vom Nettoerwerbseinkommen einzahlen, d.h. dem in ganzen Jahre verdienten Nettolohn (Bruttolohn minus Abzüge für AHV/IV/EO/ALV).
Ich arbeite bei einer deutschen Firma in Deutschland, wohne aber hier in der Schweiz und werde auch hier besteuert. Kann ich in die Säule 3a und/oder in die Pensionskasse einzahlen?
Guten Tag Hans
Nein, das ist nicht möglich, weil Sie nicht in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Erkundigen Sie sich, welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge/Steueroptimierung in Deutschland bestehen, die in der Schweiz vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Ich zahle seit einem Jahr monatlich 250.- für die 3.Säule. Am Anfang ging es ohne Probleme aber momentan habe ich finanzielle Schwierigkeiten. Wäre es möglich die Einzahlungen zu stoppen ? (es wird mir automatisch vom Konto abgezogen)
Guten Tag Marie K.
Wenn es sich um eine reine Säule 3a-Kontolösung handelt und Sie nicht eine Hypothek indirekt damit amortisieren, dann können Sie den Dauerauftrag stoppen. Bei 3a-Konten gibt es keine Einzahlungsverpflichtung.
Wenn Sie hingegen eine 3a-Versicherungslösung abgeschlossen haben, dann sollten Sie sich mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Ab diesem Jahr arbeite ich nur noch Teilzeit, mit einem Arbeitspensum von knapp 10%, ohne BVG Versicherung. Obwohl ich kein hohes steuerbares Einkommen erziele, wäre trotzdem sichtlich Steuerersparnis eine Einzahlung in die Säule 3a von Nutzen?
Wann lohnt es sich als wenig Verdiener in die Säule 3a einzuzahlen damit man vom Steuerabzug profitieren kann?
Guten Tag Julia
Sofern man nach allen Abzügen über ein steuerbares Einkommen verfügt, spart man mit einer Säule 3a-Einzahlung Steuern. Wegen der Progression ist die Steuerersparnis umso höher, je höher das steuerbare Einkommen ist.
Es gibt aber keine allgemein gültige Faustregel, ab wann sich eine 3a-Einzahlung lohnt. Sie müssten das für Ihren Wohnort und mit Ihrer finanziellen Situation zweimal ausrechnen – einmal mit, und einmal ohne Einzahlung, und dann für sich entscheiden, ob die die Einzahlung wegen der Steuerersparnis lohnt.
Vermutlich wird es bei Ihnen keine Steuerersparnis (wegen möglichen allgemeinen Abzügen könnte Ihr steuerbares Einkommen auch ohne 3a-Einzahlung bereits bei 0 liegen) oder nur eine sehr geringe geben, die Sie dann noch mit dem Steuerbetrag bei der Auszahlung gegenrechnen müssten.
Sie schreiben, mehrere Bezüge 3a für WEF innert den 5 Jahren von verschiedenen Banken könnten zusammengerechnet werden, was zu einem höheren Stuersatz führt (Antwort an M.R 17.01.17).
Bei den Steuertips „Auszahlung Säule 3a: Steuerspar-Tips
schreiben Sie unter das Beispiel der Bezüger Ihre Empfehlung: Mehrere Säule 3a-Konten aufbauen und gestaffelt auflösen.
Gibt es da einen Unterschied zwischen WEF-Bezug und Bezug Alterskapital?
Ich bin davon ausgegangen, dass pro Konto eine Sperrfrist von 5 Jahren besteht, die Steuer beim Bezug (3a) aber nur pro neues Jahr gerechnet wird.
Guten Tag Markus
Beim WEF-Bezug gelten andere Regeln als beim ordentlichen Bezug. Der ordentliche Bezug ist für Männer ab 60 bis 65 (max. bis 70 falls man weiterhin erwerbstätig ist) möglich. Beim ordentlichen Bezug handhaben es die kantonalen Steuerverwaltungen idR so, dass Bezüge aus verschiedenen Jahren nicht zusammengezählt werden, sodass man bei einem Splitting (Aufbau mehrere 3a-Konten und anschliessender gestaffelter Bezug in verschiedenen Jahren) Steuern spart.
Ich habe zwei 3a Konten jeweils bei verschiedenen Banken. Nun habe ich im Jahr 2015 für den Hauskauf bei der Bank A eine Auszahlung beantragt und auch erhalten. Somit ist ja dieses Konto für weitere Auszahlungen während 5 Jahre „gesperrt“ also bis 2020. Aus diesem Grund habe ich nun jährlich bei Bank B in mein 3a einbezahlt und würde da nun gern wieder einen Vorbezug machen um Sanierungsmassnahmen an unserem Haus zu bezahlen. Ist das möglich oder ist die 5 Jahres Regel bankenübergreifend?
Danke für die Antwort.
Guten Tag M. R.
Die fünf Jahre Frist zwischen zwei WEF-Bezügen für die Säule 3a gelten pro Person und entsprechend auch bankenübergreifend. Wenn Sie das Geld bei Bank B vor 2020 beziehen, müssen Sie davon ausgehen, dass die Steuerbehörde die beiden Beträge zusammenzählt, was zu einem höheren Steuersatz führen wird.
Ich habe am 28/12/2015 ein 3. Säule Konto eröffnet und damals würde mir gesagt dass es zu spät wäre für die Steuerabzug von 2015. Kann ich es jetzt für das Jahr 2016 benützen um Abzug von den Quellensteuer zu verlangen?
Guten Tag Aurélien
3a-Einzahlungen sollte man bis etwa zum 20. Dezember tätigen, sodass der Geldeingang rechtzeitig erfolgt und verbucht wird. Rückwirkende Einzahlungen sind nicht möglich, und pro Jahr kann nur höchstens der Maximalbetrag einbezahlt werden. Sie können also jetzt oder in diesem Jahr eine Einzahlung tätigen und diese dann in der Steuererklärung nächstes Jahr fürs 2017 vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn Sie Ende 2015/Anfang 2016 eine Einzahlung tätigten, dann haben Sie eine Einzahlungsbestätigung von Ihrer Bank erhalten. Für das Jahr, das auf der Bestätigung vermerkt ist, können Sie den Abzug vom steuerbaren Einkommen vornehmen.
Wir empfehlen, jeweils gleich Anfang Jahr Einzahlung in die Säule 3a zu tätigen: so geht sie nicht vergessen und man profitiert fast ein Jahr länger von einem höheren Zins verglichen mit dem Privat- oder Sparkonto.
Könnten Sie mir bitte mitteilen wann der allerletzte Termin ist für einen Teilbezug für Amortisation der Säule 3a. Ist der Tag des Geburtstages massgeblich oder das Jahr des Geburtstages? Und wird dies bei Banken und Versicherungen gleich gehandhabt? Gibt es zwecks Steueroptimierung andere Lösungen um auch bsp. im Alter 61 noch eine Teilung vornehmen zu können (Bsp. Splitten der Versicherung oder Übertrag in andere 3a Lösung oder in die PK)??
Guten Tag Monika G.
Ein Teilbezug bei vorliegen eines Auszahlungsgrund (z.B. Reduktion Hypothek) ist für Frauen bis vor dem 59. Geburtstag möglich. Danach kann immer nur das gesamte 3a-Konto bezogen werden (ordentlicher Bezug).
Ein grosser Hebel zur Senkung von Einkommenssteuern ist Bezug der Säule 3a und der anschliessende Einkauf in die PK. Die Fristen bei einem solchen Vorgehen sollten mit dem kantonalen Steueramt abgesprochen werden (bspw. 3-Jahresfrist zw. freiwilligem Einkauf und Kapitalbezug Pensionskasse).
Ich habe von meiner Frau Säule 3a Guthaben geerbt. Als Ehemann bin ich von der Erbschaftssteuer befreit.
Wie aber sieht das mit der Kapitalbezugssteuer aus? Wird diese auch fällig wenn das Säule 3a Guthaben vererbt wird?
Guten Tag Felix E.
Ja. Eine Auszahlung bei Vererbung ist zwingend, und entsprechend erfolgt eine Kapitalversteuerung (zu einem reduzierten Steuersatz).
Als Lehrer der Sekundarstufe 1 hatte ich mich im Sommer dieses Jahres mit 63 Jahren vorzeitig pensionieren lassen. Ich bin nun aber zu zwanzig bis fünfzig Prozent als Stellvertreter tätig und verdiene so einiges zur nun laufenden Rente dazu. Frage: Darf ich trotz Pensionierung, aber dank Weiterarbeit als Stellvertreter bis 65 in die Säule 3a einzahlen oder bleibt mir das total verwehrt?
Guten Tag Joseph M.
Als Mann können Sie bis zum 70. Geburtstag Einzahlungen in die Säule 3a leisten, falls Sie erwerbstätig bleiben.
Da Sie jetzt keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind, können Sie zukünftig die „grosse Säule 3a“ (siehe erste Frage ganz oben im Artikel) nutzen und 20% Ihres Nettolohns einzahlen.
Dieses Jahr ist noch ein Spezialfall, weil Sie zuerst einer PK angeschlossen waren und jetzt nicht mehr. Sie können deswegen zusätzlich zu einer allfällig in diesem Jahr noch als Angestellter mit PK getätigten Einzahlung 20% Ihres Nettolohns seit dem Sommer einzahlen (in der Summe darf aber der Maximalbetrag der „grossen Säule 3a“ nicht überschritten werden).
Zählen bei selbständiger Erwerbstätigkeit und dem Erhalt der Alimente die Alimente auch zu dem Erwerbseinkommen, von dem 20% in die Säule 3a einbezahlt werden können?
Guten Tag Sibylle P.
Nein, siehe Antwort vom 3. Januar 2015.
Ich würde gerne wissen, ob folgendes möglich ist:
Einzahlung VP3 6768 Fr. im Jahr 2016
Vorbezug VP3 Amortisation 3. Säule vom selben Konto im 2016
Ist dies steuerlich möglich, d.h. kann ich so die 6768 Fr. dennoch vom zu versteuernden Einkommen abziehen?
Guten Tag Marc
Ja, das ist möglich, weil es bei der Säule 3a im Gegensatz zur Pensionskasse keine Wartefristen gibt.
Mich würde interessieren, ob ich einen Teilbetrag von meinem 3. Säulekonto auf das 3. Säulekonto meiner Frau übertragen könnte.
Guten Tag Marc
Nein, das ist nicht möglich.
Ich werde im Frühjahr 2018 ordentlich mit 65 pensioniert und ich gehe keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach.
Kann ich anfangs des Jahres 2018 den Maximalbetrag mit Steuerwirksamkeit noch einzahlen?
Wann ist das Kapital spätestens zu beziehen/abzurufen?
Guten Tag Paul
Ja, eine 3a-Einzahlung in dem Jahr, in dem man pensioniert wird, ist noch möglich. Sie müssen die Einzahlung tätigen, solange Sie noch erwerbstätig sind. Da Sie ab 65 nicht mehr arbeiten werden, müssen Sie die 3a-Konten per 65. Geburtstag beziehen.
Wenn Sie mehrere 3a-Konten besitzen, kann es u.U. Sinn machen, diese gesplittet von 2016-2018 zu beziehen. Wenn Sie aus der Pensionskasse Kapital beziehen wollen, kann es steuerlich Sinn machen, die 3a-Konten per Ende 2017 aufzulösen (und im 2018 ein neues Konto für die letzte Einzahlung zu eröffnen).
Ich habe im Jahr 2015 den Maximalbetrag von Fr. 6’768.– auf mein Säule 3a-Konto bei einer Bank einbezahlt. Im Jahr 2015 musste ich mein Einfamilienhaus gründlich renovieren, so dass nach Abzug der Liegenschaftsunterhaltskosten kein steuerbares Einkommen mehr verbleibt. Leider habe ich erst jetzt realisiert, dass ich dadurch vom steuerlichen Abzug des Beitrages an die Säule 3a nicht profitieren konnte. Besteht nun die Möglichkeit, dass ich den einbezahlten Beitrag bei der Vorsorgeeinrichtung zurückfordern kann?
Guten Tag Simon
Zu viel bezahlte, über den Maximalbetrag hinausgehende Beträge können resp. müssen sogar zurückgefordert werden.
Ansonsten können 3a-Guthaben nur unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig bezogen werden. Eine zu tiefe Steuerersparnis oder z.B. dringender Kapitalbedarf gehören nicht dazu. Sie können den Betrag also nicht zurückfordern.
Wenn meine Frau einer Teilzeitarbeit im Angestelltenverhältnis nachgeht und da sagen wir mal 15’000 Franken netto verdient, wieviel kann sie dann maximal in die 3.Säule einzahlen?
Sind es die 20% also Fr.3000.- für selbständigerwerbende die keiner Pensionskasse angeschlossen sind oder den Maximalbeitrag für Angestellte von 6768.-?
Guten Tag Alex
Da Ihre Frau erwerbstätig, aber keiner PK angeschlossen ist, kann Sie 20% des Nettolohns, also CHF 3’000 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Ich habe noch nie in die dritte Säule einbezahlt. Ich bin nun seit juli frühpensioniert. Faktisch könnte ich also jetzt ein 3. Säule Konto eröffnen, Fr. 6700.- einzahlen und diesen Betrag dürfte ich ja bei den Steuern abziehen. Das Konto müsste ich, so wie ich informiert wurde, Ende Jahr wieder auflösen, weil ich ja im Juli frühpensioniert wurde. Frage: lohnt sich das? Weil die Fr.6700.- müsste ich ja dann, nach der Auflösung, wiederum als Einkommen versteuern.
Guten Tag Marc
Schade haben Sie die Säule 3a nicht früher für sich „entdeckt“. Gerade ab Alter 59 (Frauen) / 60 (Männer) bis zur Pensionierung ist dies das einfachste Mittel, um Steuern zu sparen, weil man ja ab 59/60 3. Säule Konten direkt wieder auflösen kann. Bei der Einzahlung spart man die Einkommenssteuer (meist hoch), bei der Auszahlung fällt nur eine einmalige Steuer an (meist tief und deutlich tiefer als die gesparte Einkommenssteuer).
Um steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen zu können, muss man erwerbstätig sein. Sie sind nicht mehr erwerbstätig und können deshalb die Säule 3a nicht mehr nutzen.
Wer sich gern in den „Graubereich“ begibt könnte es allenfalls trotzdem versuchen in der Hoffnung, dass die Steuerbehörde nicht nachfragt, ob die Einzahlung noch vor dem Zeitpunkt der Frühpensionierung getätigt wurde.
Als nicht erwerbstätiger Mann muss man seine 3a-Konten spätestens zum 65. Geburtstag auflösen.
Ich bin 63 und seit 2 Monaten frühpensioniert. Ich bekomme von meiner Firma bis zum Erreichen meines ordentlichen Pensionsalters eine Überbrückungsleistung in Form einer vollen AHV-Rente sprich fr. 2350.-. Ebenfalls seit 2 Monaten erhalte ich monatlich Fr. 2050.- von der Pensionskasse. Die Überbrückungsleistung ist AHV/IV/EO/ALV-pflichtig. Bei Ausgleichskasse sagte man mir, dies sei so, weil diese Überbrückungsleistiung als Einkommen zähle. Frage: kann ich die nächsten 2 Jahre bis zu meiner offiziellen Pensionierung mit 65, trotzdem in die Säule 3a einzahlen?
Guten Tag Marco
Nein, weil die Einzahlung in die Säule 3a eine Erwerbstätigkeit voraussetzt, und diese haben Sie ja aufgegeben (siehe auch Antwort an Susanne F. vom 10.03.2016).
Meine Hypothek läuft Ende März 17 ab. Ist es möglich wegen Steuererhöhung im Kanton SZ im 2017 die Säule 3a Gelder bereits per Ende 2016 auszahlen lassen zwecks Hypo Rîückzahlung per Ende Ende März 17?
Guten Tag Bruno
Ja, das sollte möglich sein. Es würde aber vermutlich bedeuten, dass Sie die Hypothek frühzeitig zurückzahlen würden, was für die Bank zu einem Zinsausfall führen würde. Wenn Ihnen die Bank nicht entgegenkommt, lohnt sich das Ganze nur, wenn die Entschädigung an die Bank geringer ist als die Steuerersparnis beim 3a-Bezug unter Berücksichtigung des Einflusses auf die Einkommens- und Vermögenssteuern. Besprechen Sie dies mit Ihrer Bank.
Ich bin Deutscher und wandere nächstes Jahr in die Schweiz aus. Mein deutscher Versicherungsmakler möchte mir jetzt noch eine Rentenversicherung „andrehen“. Kann ich diese in der Schweiz steuerlich geltend machen oder geht das nur bei einem 3a-Konto?
Guten Tag Oliver S.
Nein, eine solche Rentenversicherung werden Sie in der Schweiz nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen können.
Kann ich bei ordentlichem Bezug aus der Säule 3a (d.h. Bezug ab 60. Altersjahr) die so bezogenen Gelder verwenden, um einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen? (Oder ist das ‚unzulässig‘, weil man quasi zweimal Steuern spart – zuerst in der Säule 3a, dann nochmal beim Einkauf in die Pensionskasse?)
Guten Tag Gido H.
Ein direkter Übertrag Säule 3a -> Pensionskasse ist steuerneutral.
Ihr geplantes Vorgehen ist aber theoretisch möglich und würde dazu führen, dass Sie den gleichen Franken zweimal von der Einkommenssteuer abziehen können (abzüglich der Kapitalauszahlungssteuer, die aber idR deutlich geringer als die Einkommenssteuer ist). Damit das möglich ist, muss die Pensionskasse so späte Einkäufe noch zulassen. Ausserdem muss Ihr Steueramt dies nicht als Steuerumgehung bewerten. Wenn Sie dies nur einmal machen und mehr als ein Jahr zwischen 3a-Auszahlung und PK-Einzahlung warten, sollte dies möglich sein. Eine definitive Antwort kann Ihnen aber nur Ihr Steueramt geben. Beachten Sie ausserdem, dass Sie die Steuerersparnis zurückerstatten müssen, wenn Sie innerhalb von drei Jahren PK-Gelder als Kapital beziehen werden.
Ich bin nun ein wenig verwirrt, da ich in Ihren Berichten oft gelesen habe, wenn ich mehrere 3a Kontos habe, diese bei Bezug miteinander aufgelöst werden müssen und erst nach 5 Jahren wieder geleert werden dürfen.
Selber habe 5x 3a, 3 jeweils bei anderen Instituten und 2 (gesplittete bei der gleichen Bank).
Ich bin davon ausgegangen, dass ich nun pro Jahr ein Konto auflösen könnte (Rückzahlung Hypo, Auswanderung usw) und dann wieder von vorne beginnen könnte.
Was ist nun richtig?
Guten Tag Jürg
Im Rahmen der Wohneigentumsförderung kann nur alle 5 Jahre ein Bezug stattfinden. Es ist möglich, mehrere Konten gleichzeitig aufzulösen, was aber zu einem höheren Steuersatz führt.
Um Steuern beim Bezug zu sparen, können ab dem 60. Geburtstag jährlich ein Konto auflösen, und normalerweise wird dieses dann jeweils separat besteuert (Ausnahmen sind in Bezüge von Ehegatten sowie der 2. Säule und einige Kantone).
Angenommen ich kaufe eine Liegenschaft und nehme dafür 3a Gelder in Anspruch.
Muss ich diese 3a Gelder bei der Veräusserung der Liegenschaft erneut in das 3a Konto einzahlen? Oder wäre das Geld somit frei?
Guten Tag Tasan
Ja, das Geld wäre frei, weil eine Rückzahlung von 3a-Geldern nicht möglich ist.
Ist es steuerlich sinnvoller, dass meine Frau und ich je in einem 3a Kto. einzahlen (6700.- Fr)?
Oder nur einer in 1 Kto. 6700- und zusätzlich 1x jährlich 10.000.- Fr in die 2te Säule mit 1,25% Zins?
Guten Tag Andreas
Je mehr sie beide also einzahlen, umso grösser die Steuerersparnis durch die Einzahlung. Damit ist es „steuerlich sinnvoller“, 6’700 + 10’000 statt 6’700 + 6’700 einzuzahlen. Allerdings sollte man Gleiches mit Gleichem vergleichen: Im gleichen Jahr eingezahlte Beträge in die 2. und 3. Säule werden zusammengezählt. Somit spielt es steuerlich bei der Einzahlung keine Rolle, ob ein Franken in die 2. oder 3. Säule eingezahlt wird.
Bei der Auszahlung ist es hingegen sinnvoll, wenn das Geld in verschiedenen Jahren bezogen werden kann. Deswegen empfehlen wir idR, zuerst jeweils Einzahlungen in die Säule 3a zu tätigen, und das auf verschiedene Konten (zumindest wenn der Kontostand um die CHF 50’000 erreicht).
Sollten Sie später eine höhere Rente wünschen, können 3a-Gelder immer noch in die Pensionskasse transferiert werden.
Für die Einzahlung in die PK spricht allenfalls, dass die Versicherungsleistungen ev. besser werden und dass as Geld besser verzinst wird. Dies sollten Sie mit Ihrer PK prüfen, denn die aktuell 1.25% gelten möglicherweise nur für den obligatorischen Topf.
Ich bin seit 1.6. in Pension. Kann ich Gelder von Säule-3a-Konten im Dezember beziehen um die Zinsen noch zu nutzen?
Guten Tag Albert C.
Wenn man nicht mehr erwerbstätig ist, muss man die 3a-Gelder bis zum ordentlichen Rentenalter beziehen. Dies ist der 65. Geburtstag (Männer) resp. der 64. Geburtstag (Frauen). Entscheidend ist für den Bezug also nicht Ihr Pensionierungszeitpunkt, sondern Ihr Geburtsdatum.
Bei einem Bruttoeinkommen über 120`000 CHF wird man als Ausländer und B-Ausweisbesitzer ja normal versteuert / veranlagt und nicht über die Quellensteuer.
Trägt eine Einzahlung in die Säule 3a zur Minderung des zu Grunde gelegten Bruttoeinkommens bei wenn man knapp über diesen 120`000 CHF läge?
Guten Tag Carsten
Nein, das Bruttoeinkommen kann man dadurch eine 3a-Einzahlung nicht verändern. Aber das steuerbare Einkommen sinkt, und dadurch sinkt auch die Steuerbelastung.
Schon seit langem suche ich nach der Info, das die Säule 3a nur als Kapital bezogen werden kann (danach aber in eine Leibrente umgewandelt werden kann). Jetzt steht dies auf ihrer Seite schwarz auf weiss. Können Sie mir bitte sagen, ob bzw. welche gesetzliche Quelle es hierfür gibt? Zweite Frage: Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ja jede Kapitalauszahlung der ESTV melden. Wie ist das im Falle einer Umwandlung in einer Rente? Wird die Kapitalauszahlung gemeldet, die Rente, oder beides? Und wie das wenn das bezogene Kapital bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung in eine Rente umgewandelt wird? Wird dann nur der erste Kapitalbezug gemeldet?
Guten Tag Olivia
Eine direkte Umwandlung 3a-Konto -> Leibrente ist nicht möglich. 3a-Gelder können aber ab Alter 59 (für Frauen) als Kapital bezogen werden. Darauf wird eine Steuer fällig. Anschliessend kann über das Geld frei verfügt werden und damit z.B. eine Leibrente gekauft werden. Die Auszahlung des 3a-Kontos und der Kauf der Leibrente sind also zwei voneinander getrennte Vorgänge. Beim Kauf einer Leibrente spielt es steuerlich somit keine Rolle, ob das Geld von Ihrem Konto ursprünglich aus der Säule 3a stammt oder aus einer anderen Quelle.
Besten Dank für die Antwort vom Wochenende.
Bezüglich meiner Anfrage ist mir etwas doch noch nicht klar:
Ausgangslage:
– ich habe bei Pensionskasse A meine 2. Säule
– bei den Banken B und C eine „Banklösung 3a“
– bei Versicherung D eine „Versicherungslösung 3a“
Ich möchte nun die Gelder von Bank B vorbeziehen. Kann ich dann jederzeit Vorbezüge bei A und C tätigen oder bin ich wegen des Vorbezugs bei B auch 5 Jahre blockiert bei anderen Beziehungen?
Guten Tag Pascal
Die 5 Jahre Sperrfrist gelten pro Person und pro „Säule“. Wenn Sie also das Geld bei Bank B beziehen, dann sind Sie bei Bank C und Versicherung D für 5 Jahre blockiert, nicht aber bei der Pensionskasse A.
Ich habe zwei Fest-Hypotheken, wovon ich die kleinere per Ablauf „abzahlen“ möchte. Dazu überlege ich mir, die gut 50’000 CHF aus der 3. Säule (3a Bank)vorzubeziehen.
Hätte ein solcher Bezug einen Einfluss auf weitere Bezugsmöglichkeiten (z.B. WEF-Vorbezug) in der 2. oder der 3. Säule (bei mir und meiner Frau) analog der 5-jährigen Wartefrist in der 2. Säule?
Guten Tag Pascal
Ja, das hat einen Einfluss auf die weiteren Bezugsmöglichkeiten bei Ihnen. Wie bei der 2. Säule kann man 3a-Konten pro Person nur alle 5 Jahre im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehen.
Um möglichst maximal vom hohen Zins auf dem Sparen 3 Konto zu profitieren, macht es ja Sinn, bereits anfangs Jahr den ganzen oder einen Teil des Höchstbetrags einzuzahlen. Was passiert aber, wenn man noch im selben Jahr einen Vorbezug macht für die Finanzierung eines Eigenheims? Kann dieser, soeben erst einbezahlte Betrag wieder bezogen werden? Die steuerliche Begünstigung würde natürlich hinfällig.
Guten Tag Corinne
Ja, man sollte wenn möglich die Einzahlung in die dritte Säule gleich im Januar durchführen. Einerseits profitiert man dann länger vom höheren Zinssatz, und andererseits besteht nicht das Risiko, dass man die Einzahlung vergisst oder das Geld für Konsumausgaben nutzt.
Bei der Säule 3a gibt es im Gegensatz zur Pensionskasse keine Wartefrist von 3 Jahren zwischen Einzahlung und Kapitalbezug. Es ist also möglich, eine Einzahlung zu tätigen (und diese in der nächsten Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen) und im gleichen Jahr einen Vorbezug für Wohneigentum (wo eine geringe Steuer bei der Auszahlung anfällt) zu tätigen. Dies ist analog zu angehenden Pensionierten, die im letzten Arbeitsjahr noch eine Einzahlung machen können. Eine solch kurze Verweildauer in der dritten Säule ist der steuerlich interessanteste Fall.
Ich bin Mutter geworden und arbeite deshalb zur Zeit nicht. Mein Mann schon. Können wir trotzdem beide den Maximalbetrag einzahlen? Und ist es nötig als Hausfrau in die 2. Säule freiwillig einzuzahlen?
Guten Tag Iris
Sie können momentan nicht in die Säule 3a momentan nicht nutzen, weil Sie nicht erwerbstätig sind.
Auch ein Einkauf in die 2. Säule setzt den Anschluss an eine Pensionskasse und damit die Erwerbstätigkeit voraus. Sie als Frau sind via die Pensionskasse Ihres Mannes abgesichert, falls ihm etwas passiert. Allenfalls könnten Sie eine Todesfall-/Lebensversicherung für sich selbst prüfen, falls Ihnen etwas zustossen würde (kann ihr Mann noch 100% arbeiten wenn er alleine für euer Kind schauen müsste?). Dies ist jedoch oft zu teuer, und unflexibel wenn Sie dann wieder arbeiten würden.
Ich habe für meine Frau vor 8 Jahren eine 3a gebundene Lebensversicherung (Prämienbefreieung, Leistung bei Erwerbsunfähikgkeit, Todesfallkapital, etc.) abgeschlossen. Seit dem zahlt sie jährlich 2’400 an Prämien. Damals war sie 100% erwerbstätig. Mittlerweile, weil Mutter, ist sie noch 50% erwerbstätig. Die Prämien von 2’400 zahlt sie weiterhin ein und gibt sie der Steuererklärung als Abzug an. Was passiert nun, wenn sie die Arbeitstätigkeit aufgibt?
1. Darf Sie die 2’400 an Prämien trotzdem noch zahlen? Obwohl sie nicht mehr erwerbstätig ist? (Ansonsten würde Sie ja viel Geld und Schutz verlieren, da die Prämien immer bezahlt werden müssen)
2. Gibt man der Steuererklärung an, dass man einbezahlt hat. Macht aber den Abzug nicht geltend? Ich habe gesehen, dass im EASY TAX (Kanton AG) die Möglichkeit besteht, bei der Ehefrau die Einzahlung anzugeben obwohl sie nicht erwerbstätig wäre. Der Abzug beträgt selbstverständlich automatisch bei 0.-
3. Zahlt man einfach ein und deklariert nichts bei der Steuererklärung? Der Versicherung ist es ja egal ob sie arbeitet oder nicht. Hauptsache man begleicht die Prämien.
Besten Dank für die Beantwortung. Ich kann leider im ganzen Netz keine Antwort auf meine Situation finden.
Ganz generell noch eine Frage: Darf man auch ohne Erwerb in ein 3a Konto einzahlen? Die Bank weiss ja nicht ob man immer noch einen Erwerb hat oder nicht. Ich weiss, dass man keinen Abzug geltend machen kann ohne Einkommen und auch Sinn macht es nicht, da ohne Abzug keine Steuern gespart werden kann und bei der Auszahlung zusätzlich Steuern anfallen, aber trotzdem: Könnte man?
Guten Tag Domenico M.
Wir empfehlen grundsätzlich, sparen und versichern zu trennen und keine Lebensversicherung abzuschliessen, es sei denn, man weiss genau was man will und schliesst diese nur für kurze Zeit ab (nicht Jahrzehnte). Die Frage 1 sollten Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrem damaligen Berater klären; normalerweise ist eine Sistierung möglich.
Es ist zwar richtig, dass die Bank/Versicherung nicht prüft, ob man erwerbstätig ist oder nicht bei der Einzahlung. Das bedeutet, dass Sie theoretisch eine Einzahlung in die Säule 3a leisten können. Wie Sie erwähnen spart man aber keine Steuern bei der Einzahlung und zahlt bei der Auszahlung Steuern. Zusätzlich ist das Geld dann aber möglicherweise für sehr lange Zeit blockiert. Hingegen würde man von einem höheren Zinssatz als auf dem Sparkonto profitieren, der Zins ist steuerfrei und das Guthaben unterliegt nicht der Vermögenssteuer. Selbst wenn sich das Ganze also unter dem Strich rechnen würde, raten wir dringend von einer Einzahlung in die Säule 3a als nicht erwerbstätige Person ab, weil man damit eine Steuerhinterziehung begehen würde.
Im Rahmen einer Fusion (Sozialplan) erhalte ich die Möglichkeit, mich mit 60 aus dem Berufsleben zurück zu ziehen. Meine Firma zahlt mir bis zum ordentlichen Rentenalter 64 eine Übergangs’rente‘ (AHV pflichtig).
Meine 3. Säule wird zur indirekten Amortisation genutzt. Kann ich in meinem Fall weiter einzahlen? ‚Richtig‘ pensioniert bin ich ja erst mit 64.
Guten Tag Susanne F.
Sie dürfen die Pflicht, AHV-Beiträge zahlen zu müssen, nicht mit der Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen, gleichstellen. Um die Säule 3a nutzen zu können, muss man erwerbstätig sein. Und eine Rente ist kein Erwerbseinkommen. Wenn Sie keine neue Stelle annehmen, dann können Sie also nur noch bis zum Termin der Frühpensionierung eine Einzahlung leisten.
Wir sind verheiratet, beide berufstätig und beide in einer PK. Ich bin zu 30% erwerbstätig, mein Mann zu 100% und zahlen den vollen Betrag in die 3. Säule ein. Welchen Betrag (Obergrenze) darf ich als Nachzahlung in die 2. Säule einzahlen? a) Bis zum Gesamteinkommen beider Verdiener. b) Bis zu meinem Gesamteinkommen? Was wird als Gesamteinkommen angesehen, der Nettolohn, oder der Bruttolohn?
Guten Tag Susanne
Nachzahlungen in die Säule 3a sind nicht möglich. Sie können jährlich den Maximalbetrag einzahlen, aber verpasste Jahre oder Jahre, in denen nicht das Maximum einbezahlt wurde, können nicht „nachgeholt“ werden.
Bei der 2. Säule (Pensionskasse) hängt das Einkaufspotenzial primär davon ab, wie hoch Ihr aktueller Lohn ist, wie viel Sie bereits an Vorsorgeguthaben angespart haben und wie hoch die zu bezahlenden Lohnanteile sind. Das Einkaufspotenzial in die PK können Sie dem jeweils Anfang Jahr verschickten Vorsorgeausweis entnehmen oder bei Ihrer PK erfahren. Hier finden Sie mehr Infos zum PK-Einkauf.
Ist es möglich im Alter von 60 Jahren die Gelder aus einer 3a Versicherungspolice zu beziehen und im selben Jahr auf ein 3a Bankkonto den Maximalbetrag einzuzahlen? Ich bin 100% erwerbstätig und habe die 3a Beiträge teilweise in einer Versicherungspolice und teilweise bei zwei Banken.
Guten Tag Pance A.
Ja, es ist auch bei Auszahlungen aus der 3. Säule möglich, im gleichen Jahr Einzahlungen in die Säule 3a zu tätigen und diese Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Bedingung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Einzahlung erwerbstätig sind und noch nicht 69 Jahre (Frau) resp. 70 Jahre (Mann) alt sind.
Ich arbeite 50%, bin einer PK angeschlossen und konnte bis anhin immer den Maximalbetrag der kleinen Säule 3a einzahlen. Da ich mich voll und ganz unserem Kind widmen möchte, habe ich gekündigt und arbeite deshalb nur noch bis Ende März.
Kann ich wieder den gesamten Maximalbetrag fürs 2016 einzahlen oder nur noch 1/4?
Guten Tag Frau K.
Es gibt keinen anteiligen Maximalbetrag. Wenn Sie also in diesen 3 Monaten mindestens den Maximalbetrag verdienen, können Sie auch so viel einzahlen.
Meine Frau und ich haben zusammen fünf 3a-Konton. Wir sind beide 59 Jahre alt und wir wollen die Konten in den nächsten 5 Jahren gestaffelt auflösen.
Kann ich im selben Jahr den vollen Betrag bei meiner Frau und mir einzahlen, eines der 3a-Konton meiner Frau zum reduzierten Steuertarif auflösen und gleichzeitig Geld in die 2. Säule meiner Frau einzahlen um Beitragslücken zu schliessen? Können die Beiträge an die 2. und 3. Säule, trotz Auflösung eines der 3a-Konton, steuerlich voll genutzt werden?
Wir wohnen im Kanton Bern. Gibt es Einschränkungen welche beachtet werden müssten?
Guten Tag Hans S.
Man kann im gleichen Jahr in die Säule 3a einzahlen und das Konto (oder ein anderes) beziehen und den einbezahlten Betrag ganz normal in der Steuererklärung angeben und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Ein Transfer von der Säule 3a in die Pensionskasse ist hingegen steuerlich neutral, d.h. man spart damit keine Steuern, bezahlt aber auch keine. Wenn sie jetzt ein 3a-Konto auflösen und das Geld für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse nutzen, dann müssen Sie davon ausgehen, dass die Steuerbehörde nicht damit einverstanden ist, wenn sie den Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehen wollen. Idealerweise tätigen sie erst den Einkauf und warten ein Jahr mit dem Bezug eines 3a-Kontos. Fragen sie im Zweifelsfall direkt bei der Steuerbehörde nach.
Vorweg: dies ist nur eine Überlegung und keine Absicht. Aber wo man sparen kann da kann man eben einsparen und denkt oftmals mehr als zwei mal.
Was ist, wenn man sein 3a Konto gar nicht deklarieren würde?
Klar hätte man keine Steuerersparnis. Aber würde sich das schlussendlich doch mehr lohnen wenn man z.b 50’000 CHF bei ordentlichem Bezug dann auch noch versteuern muss?
Oder wird es zu einem bestimmten Prozentsatz versteuert?
Es würde sonst keinen Sinn ergeben jährlich steuerlich weniger zu bezahlen und bei Bezug der 3a Säule sozusagen das jahrelange eingesparte Geld wieder zu verlieren.
Guten Tag Carlo
Es kommt sehr auf die einzelnen relevanten Parameter darauf an, ob sich ein solcher Steuerbetrug rein rechnerisch lohnen würde (unter Ausklammerung des Risikos, erwischt zu werden), sprich Zinssatz der beiden Alternativen, Grenzsteuersatz, Vermögen, Wohnort, Zivilstand, Religion, Anlagedauer.
Mit 50’000 CHF erwirtschaftet man in der Säule 3a vielleicht 0.5% mehr Rendite als auf einem Sparkonto nach Steuern. Zusätzlich spart man sich die Vermögenssteuer, die z.B. 0.1% beträgt (stark abhängig von Wohnort und Gesamtvermögen). Bei der Auszahlung wird eine Steuer von z.B. 5% fällig (stark abhängig von Wohnort und Betrag). In 10 Jahren (ohne Zinseszins; total weniger als CHF 100) erwirtschaftet man also mit der (nicht erlaubten) Einzahlung von einmalig CHF 50’000 eine Rendite von 6% (CHF 3’000), um dann bei der Auszahlung 5% (CHF 2’500) Steuern zu bezahlen. Ob sich ein solcher Steuerbetrug mit einer Deliktsumme von CHF 50’000 für eine jährliche Steuerersparnis von CHF 50 lohnt, muss jeder für sich entscheiden, aber wir raten davon ab. Damit spart man sich dann auch schon die Zeit, dem Steuerbeamten zu erklären, wie plötzlich in einem Jahr CHF 50’000 „verschwinden“ konnten, weil man 3a Konten ja nicht in der Steuererklärung deklarieren muss.
Mir ist bewusst,dass ich nur einmal pro Jahr den Maximalbetrag für die Säule 3a bei den Steuern abziehen kann.
Kann ich aber trotzdem bei mehreren Konten den vollen Betrag einzahlen?
Guten Tag Beat
Sie sollten auf keinen Fall mehr als den erlaubten Maximalbetrag pro Jahr einzahlen. Das hat zwei Gründe.
Erstens ist Geld in der Säule 3a steuerlich begünstigt, weil weder Einkommenssteuern (auf dem Zinsertrag) noch Vermögenssteuern (auf dem Kapital) anfallen. Sie würden also mit einer zu hohen Einzahlung unzulässigerweise Steuern sparen.
Zweitens sparen Sie ja keine Einkommenssteuern, wenn Sie zu viel Geld einzahlen würden. Aber bei der Auszahlung fällt dann trotzdem eine Steuer von idR zw. 5-10% an, Sie würden dann also zu viel an Steuern bezahlen.
Ich arbeite bei 2 Arbeitgebern. Bruttolohn A ist 5960.- (keine PK-Beiträge) und Bruttolohn B ist 16’490.- (mit PK-Beitrag). Wieviel darf ich nun in die Säule 3a einzahlen? Totaler Bruttolohn wäre 22’450.-. Da hätte ich das Minimum von 21’150.- erreicht. Kann ich nun den Maximalbetrag von 6768.- abziehen oder lediglich 20%? Und sind diese 20% vom Brutto- oder vom Nettolohn gerechnet?
Guten Tag Jeannette
Weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, gelten für Sie die CHF 6’768, was also für Sie vorteilhafter ist. Wenn Sie nur bei Arbeitgeber A arbeiten würden, dann würde die 20% (vom Nettolohn) gelten.
Ich habe mich in diesem Jahr selbständig gemacht. Nun war ich zur Häfte des Jahres noch angstellt. Nun möchte ich ein 3a Säule Konto eröffnen und einzahlen. Wieviel darf ich? 20% oder in diesem Jahr nur der Maximalbetrag eines Angestellten?
Guten Tag Roman
Sie waren bis Mitte Jahr angestellt und sind nun selbständig. Somit konnten zunächst die kleine Säula 3a nutzen und jetzt seit der Selbständigkeit die grosse Säule 3a. Siehe dazu das Kreissschreiben Nr. 18 der Eidgenössischen Steuerverwaltung, 5.6.g), wo sinngemäss steht: Während der Zeitspanne der unselbständigen Erwerbstätigkeit mit Anschluss an eine Pensionskasse kann die steuerpflichtige Person nur die kleine Säule 3a nutzen. Für die Zeitspanne der Selbständigkeit ohne Anschluss an eine Pensionskasse kann die steuerpflichtige Person bis zu 20% ihres selbständigen Erwerbseinkommens einbezahlen, Buchhaltung per Ende des Jahres abgeschlossen wird. Für das ganze Jahr kann insgesamt nicht mehr als der Maximalbetrag für die grosse Säule 3a einbezahlt werden. Der umgekehrte Fall gilt analog.
Ich möchte eine Wohnung im Ausland kaufen? Kann ich das Geld aus der 3a (gebunden bei der Versicherung) Säule beziehen?
Guten Tag E.B.
Ferienwohnungen, Zweit-Wohnungen oder Renditeobjekte kann man mit der Säule 3a nicht finanzieren. Man kann das Geld im Rahmen der Wohneigentumsförderung nur frühzeitig beziehen, wenn man die Immobilie dann auch selbst bewohnt. Sie können das Geld also nur beziehen, wenn Sie dorthin auswandern. Weil es sich um eine Versicherungslösung handelt, führt ein frühzeitiger Ausstieg vermutlich zu grösseren Verlusten (Stichwort Rückkaufswert).
Kann man nach einer Teilpensionierung weiterhin steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen?
Guten Tag Hans
Ja, solange Sie noch erwerbstätig sind und (als Mann) noch nicht 70 Jahre alt, können Sie die Säule 3a weiter nutzen.
Bei Wegzug aus der Schweiz kann man sein Sparen 3 Konto ja vorzeitig auflösen. Muss das Geld bezogen werden oder ist dies nur eine Option?
Im Falle einer Auswanderung mit vorzeitigem Bezug der Sparen 3-Gelder würde mich interessieren, zu welchem Zeitpunkt man sich das Geld auszahlen lassen kann (erst nach Abmeldung am Schweizer Wohnort?) und wo und zu welchem Steuersatz das Geld dann zu versteuern ist.
Guten Tag Anna
Eine Auflösung eines 3a-Kontos beim Verlassen der Schweiz ist freiwillig. Sie müssen es aber als Frau spätestens bis zum 64. Geburtstag auflösen.
Das Geld kann man beziehen, sobald für die Vorsorgestiftung klar ist, dass man die Schweiz tatsächlich definitiv verlassen hat. Fragen Sie direkt bei Ihrem 3a-Anbieter nach, welche Dokumente Sie dort einreichen müssen. Fragen zu Steuern im Ausland können wir leider nicht beantworten.
Meine Frau und führen je ein eigenes Säule 3a Konto. Ist es möglich dass ich (aus meinem Einkommen)auf das Konto meiner Frau einzahle? Hintergrund der Frage ist dass wir, bevor wir ein drittes Konto eröffnen, dasjenige meiner Frau bis zu einem gewissen Betrag äufnen.
Guten Tag Marco G.
Ja, es ist möglich, dass Sie mit Ihrem Geld den die Einzahlung aufs Konto Ihrer Frau tätigen, weil es keine Rolle spielt, woher das Geld kommt. Allerdings muss Ihre Frau erwerbstätig sein. Wenn Sie beide viel sparen können, dann kann es Sinn machen, auf beide Säule 3a-Konten den Maximalbetrag einzuzahlen.
Muss man regelmässig einzahlen und gibt es einen minimalen Betrag oder ich entscheide selber wie viel und wie oft ich einzahlen möchte? (bis max.Betrag pro Jahr)
Guten Tag Michael
Wenn Sie ein 3a-Konto bei einer Bank eröffnen, dann können Sie selbst bestimmen, wann und wie viel pro Jahr (bis zum maximal möglichen Betrag) Sie einzahlen wollen. Sie müssen nichts einzahlen, wenn Sie nicht wollen.
Wenn Sie eine 3a-Lösung bei einer Versicherung abschliessen (zusammen mit einem Versicherungsprodukt wie einer Lebensversicherung), dann müssen Sie idR jährlich einen bestimmten Betrag einzahlen.
Wir empfehlen, ein Konto (oder ggf. ein 3a-Depot, falls Sie auch in Aktien anlegen wollen – wählen Sie hier aber ein günstiges Indexprodukt) bei einer Bank zu eröffnen, und keine mit der Säule 3a verbundene Versicherung abzuschliessen, weil Sie so flexibel sind und keine Einzahlungsverpflichtung haben.
Welche maximale Einzahlung auf ein Säule 3a Konto kann man tätigen, wenn man als Arbeitsloser bei der ALV angemeldet ist (weder in einer PK noch selbständig)?
Guten Tag Marc B.
Sie können als Bezüger von Arbeitslosengeldern die „kleine“ Säule 3a nutzen und dieses Jahr maximal CHF 6‘768 einzahlen.
Ein frühzeitiger Bezug meiner Gelder in der Säule 3a ist möglich wenn ich auswandere. Für EU/EFTA Staaten gilt dies nur, wenn ich nicht erwerbstätig sein werde. Stimmt diese Aussage? Was passiert, wenn ich aber nach ein paar Jahren doch einer Arbeit in einem EU/EFTA Staat nachgehe ?
Guten Tag Sepp B.
Nein, das stimmt so nicht. Bei Auswanderung können Sie die gesamten Säule 3a-Gelder beziehen, und es besteht auch keine Rückzahlungspflicht. Bei Auswanderung in ein EU/EFTA-Land ist es hingegen idR nur möglich, den überobligatorischen Teil der Pensionskasse (2. Säule) zu beziehen.
Ich möchte für meine Frau (selbständig) und mich (angestellt) dieses Jahr noch Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Allerdings werden wir aller Voraussicht nach zu Beginn des nächsten Jahres nach Asien auswandern und unsere PK und Säule 3a mitnehmen. Muss ich hinsichtlich meiner 3a Einzahlung für dieses Jahr mit einer „Aufrechnung“ seitens des Steueramtes rechnen?
Guten Tag Tony
Bei der Säule 3a gibt es keine Fristen zu beachten. Jemand, der z.B. im April pensioniert wird, kann auch im März noch eine Einzahlung in die 3. Säule tätigen und diese dann vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Sie sollten sich aber informieren, inwieweit die 3a-Gelder dann (nebst der Quellensteuer in der Schweiz) beim Bezug im Ausland versteuert werden.
Ich bin 20-Jahre alt und bin zurzeit 100% erwerbstätig (Lehre fertig).
Darf ich in die 3. Säule einzahlen und diesen Betrag anschliessend in der Steuererklärung 2015 deklarieren oder muss ich dafür 25 Jahre alt sein?
Guten Tag Ryan
Ja, Sie können die Säule 3a nutzen und den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Abhängig davon, ob Sie schon einer Pensionskasse angehören (erst ab Alter 25 Pflicht) können Sie einen unterschiedlichen Maximalbetrag einzahlen (siehe ganz oben).
Weil Ihr Einkommen vermutlich noch nicht sehr hoch ist, fällt die Steuerersparnis geringer aus als in späteren Jahren. Das Geld ist zudem (bis auf ein paar frühzeitige Bezugsgründe wie Finanzierung von Wohneigentum) für sehr lange Zeit „weg“. Ausserdem besitzt man in jungen Jahren meist noch wenig Vermögen. Es könnte deswegen sinnvoller sein, damit noch 1-2 Jahre zu warten und sich erstmal ein genügend grosses finanzielles Polster anzulegen (z.B. 6 Monatslöhne). Nutzen Sie eine 3a-Lösung bei einer Bank (Konto oder Depot-Lösung mit kostengüstnigen Fonds), wo Sie selbst jährlich festlegen können, wie viel Sie einzahlen wollen, und keine Versicherungslösung.
Wie hoch ist den Maximalen Betrag den ich einzahlen kann? Meine Frau arbeitet zwischen 40-60% und ich 100%. Verschiedene Konten auf verschiedene Namen.
Guten Tag Joe
Sie können höchstens CHF 6‘768 einzahlen. Ihre Frau kann höchstens CHF 6‘768, falls sie einer Pensionskasse angeschlossen ist (falls nein: 20% des Nettoerwerbseinkommens). Der Höchstbetrag gilt pro Person und nicht pro Konto.
Ich habe seit 2003 ca. 75000.- in eine gebundene 3a bei einer Versicherung einbezahlt. Zwecks eines Eigenheims habe ich wieder mal den Rückkaufswert geprüft und musste feststellen, dass es nicht mal ganz 50000.- gäbe.
Ich muss gestehen es hat etwas lange gedauert, bis auch ich bemerkt habe, dass dies eine Abzockerei ist. Wohl zu viel Vertrauen ins Schweizer Versicherungssystem gehabt. Nun bin ich auf der Suche nach einem möglichst moderaten Ausstieg damit ich möglichst wenig Geld dabei verliere. Ich muss es (im Moment zumindest) auch gar nicht beziehen oder in eine anderes Konto transferieren. Was würde passieren wenn ich die Prämie einfach nicht mehr einbezahlen würde? Oder gibt es eine Möglichkeit den Betrag auf ein Minimum zu reduzieren? Wenn ich das Kapital einfach so stehen lassen würde wäre der Rückkaufswert in den nächsten 15-20 Jahren evtl. auf der bisher einbezahlten Summe? Aktuell bezahle ich ca. 6200.- / Jahr. Ich muss dazu auch noch erwähnen, dass ich keine Familie habe. Mir wurde diese Versicherung auch etwas zu früh angedreht und wirklich gebracht hat sie in den 13 Jahren nichts.
Guten Tag Dominik
Eine 3a Vorsorgepolice abzuschliessen ist in der Regel ein Fehler. Das Problem ist, dass das Produkt über eine sehr lange Laufzeit (oft 20-40 Jahre) abgeschlossen wird. In dieser Zeit kann sich sehr viel ändern (Heirat/Scheidung, Kinder, Arbeitsplatzverlust, Wegzug ins Ausland etc), und dieses Versicherungsprodukt ist dafür nicht flexibel genug. Wir raten dazu, via ein 3a-Konto (oder einen 3a-Fonds) ohne Einzahlungsverpflichtung flexibel fürs Alter zu sparen und – nur bei Bedarf – separat eine Versicherung gegen Tod/Invalidität abzuschliessen. Eine solche Versicherung macht z.B. Sinn, wenn man Familie hat und selbständig ist oder eine hohe Hypothek hat. Wer weder Frau noch Kinder finanziell unterstützen muss, benötigt das nicht – Sie wurden offenbar falsch beraten, wie Sie jetzt selbst erkannt haben.
Der Rückkaufswert ist so gering, weil einerseits die Kosten/Provision beim Abschluss von Ihren Einzahlungen abgezogen wurde, und andererseits nur ein Teil einbezahlten Geldes in den Sparteil floss. Ein Teil wurde verwendet, um die Prämien für den Versicherungsschutz zu bezahlen.
Am besten wenden Sie sich an Ihre Versicherung und lassen sich die Auswirkungen der verschiedenen Varianten (Weiterführung, Auflösung oder Unterbruch) aufzeigen und entscheiden dann.
Ich bin zu 93 % IV , bin seit 2015 frühpensioniert und beziehe IV + PK Rente, kann ich ohne Erwerb in die 3.Säule einzahlen?
Guten Tag Martin
Nein, das ist nicht möglich, weil die Einzahlung in die Säule 3a eine Erwerbstätigkeit voraussetzt.
Ich habe seit 7 Jahren eine 3a fondsgebundene Erlebensfallversicherung. Nun bin ich am überlegen, ob ein Übertrag in die Pensionskasse sinnvoll ist. Wird bei einem Übertrag in die Pensionskasse der Rückkaufswert oder die eingezahlten Beträge zu Grunde gelegt?
Guten Tag Stefan K.
Bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung erhält man immer nur den Rückkaufswert zurück, auch beim Übertrag in die Pensionskasse. Bei einem solchen Übertrag sparen Sie im Vergleich zu einem freiwilligen PK-Einkauf auch keine Steuern.
Ich habe aus der PK für Eigenheim auf meinen Namen einen Kapitalbezug getätigt und kann somit Einkäufe in die PK nicht mehr bis zum Betrag des Vorbezuges steuerlich in Abzug bringen.
1. Frage: Kann ich nun trotzdem jederzeit Kapital aus dem 3a Konto zwecks Amortisation der Hypothek verwenden?
2. Frage: Kann auch Kapital aus dem 3a Konto meiner Frau für meine Hypothek (bin alleiniger Eigentümer) verwendet werden?
3. Frage: Wenn man nur alle 5 Jahre 3a Konto Guthaben in die Hypothek transferieren kann, geht das auch wenn man erst vor einem Jahr das Konto eröffnet und einbezahlt hat oder muss man ab erster Einzahlung 5 Jahre warten?
Guten Tag Thomas
1) Ja.
2) Nein, das geht nur für selbst bewohntes Wohneigentum. Ihre Frau müsste Miteigentümerin sein oder das Eigenheim müsste sich im Gesamteigentum von euch beiden befinden.
3) Das ist sofort möglich, weil es bei der Säule 3a keine Wartefrist gibt.
Ich habe eine Frage zur Einzahlung in die Säule 3a. Meine Frau und ich haben seit 2 Jahren jeweils den vollen Betrag einbezahlt. Nun ist es so, dass wir aufgrund unseren kleinen Kindern dieses Jahr möglichst weniger einzahlen möchten um etwas flüssiger zu sein. Trotzdem möchten wir optimal steuern sparen. Meine Frau Arbeitet 60% und ich 100%. Ist es nun sinnvoll wenn meine Frau den vollen Betrag einbezahlt. Oder kann sie auch optimal steuern sparen mit einem kleineren Einzahlungsbetrag, aufgrund Ihres niedrigen Arbeitspensum?
Guten Tag Serafin R.
Wenn Sie beide eine reine Kontolösung haben, dann können Sie jedes Jahr selbst bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen wollen. Als Verheiratete füllen sie beide eine gemeinsame Steuererklärung aus. Es spielt so gesehen also keine Rolle, wer von euch beiden die Einzahlung tätigt, weil der Abzug derselbe bleibt.
Je mehr sie beide einzahlen, desto mehr Steuern sparen sie. Am besten wäre es also, wenn sie beide den vollen Betrag einzahlen würden. Aber besser eine kleinere Einzahlung als gar keine Einzahlung.
Ich bin momentan Hausfrau werde ab Dez. 2015 wieder berufstätig mit AHV-pfichtigem Erwerbseinkommen und Anschluss an eine PK. Darf ich dann im Dez. 2015 den vollen Säule 3a-Beitrag einzahlen, obwohl nur 1 Monat erwerbstätig im 2015.
Guten Tag „Hausfrau“
Ja, Sie können auch schon dieses Jahr die Säule 3a voll nutzen, sofern Sie mindestens so viel verdient haben, wie Sie einzahlen.
Bisher Ende 2014 war ich bei Angestellter in einer Firma und konnte jährlich den Maximalbetrag (zuletzt 6’739.-) auf mein 3a Konto einzahlen.
Nun bin ich seit diesem Jahr selbständig als Inhaber und Geschäftsführer einer eigenen GmbH ohne weitere Angestellte. Für einen regelmässigen Lohn reicht der Gewinn im Moment noch nicht aus; das Erwerbseinkommen ist also im Moment 0.- Allerdings schüttet mir die Gesellschaft wohl zum Jahresende eine Dividende aus.
Kann ich in dieser Situation überhaupt noch etwas auf mein 3a-Konto einzahlen?
Guten Tag Klaus P.
Sie sind aus Sicht 3. Säule weiterhin ein Angestellter (jetzt bei Ihrer eigenen Firma). Sie können weiterhin die kleine Säule 3a nutzen und höchstens die CHF 6768 oder Ihr Erwerbseinkommen einzahlen (der kleinere Wert gilt). Wenn Sie sich also in diesem Jahr keinen Lohn auszahlen, können Sie auch nicht aufs 3a-Konto einzahlen.
Bin 50% angestellt und 50% Selbständig. Kann ich nun 2 mal bei der 3 Säule einzahlen? 20% vom Reingewinn bei Selbständigkeit und max. Beitrag bei Angestelltenverhältnis?
Guten Tag Susanne
Nein, entscheidend ist, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Wenn ja, dann gelten die CHF 6’768 (2015), ansonsten die 20%.
Ich arbeite 20% Teilzeit (temporär) und habe einen Jahreslohn unter CHF 17’000. Trotzdem bin ich einer Pensionskasse angeschlossen und bezahle monatlich ein. Wie hoch ist mein Säule 3a Abzug? 20% vom Nettolohn oder darf ich den vollen Abzug nehmen?
Guten Tag Tanja A.
Siehe die allererste Frage im Artikel: wegen dem Anschluss an die Pensionskasse können Sie dieses Jahr maximal CHF 6‘768 einzahlen.
Ich habe zwei gebundene Vorsorgeversicherungen bei einer grossen Gesellschaft abgeschlossen, eine seit 2006, die andere seit 2012, beide kombiniert mit einer Lebens- und Erwerbsausfallversicherung. Ich stelle nun fest, dass ich überversichert bin und möchte eine der beiden Policen auflösen – ist das gesetzlich überhaupt möglich?
Guten Tag Sandra W.
Wir empfehlen, Vorsorgen und Versichern zu trennen. Während es praktisch für jedermann sinnvoll ist, via Säule 3a fürs Alter zu sparen (und gleichzeitig Steuern zu sparen), sind Lebensversicherungenoft nicht empfehlenswert. Beim 3a Sparen via Bank kann man jedes Jahr selbst bestimmen, wie viel man einzahlen will. Bei Versicherungen ist dies nicht der Fall. Solche Lösungen werden zudem meist über viel zu lange Zeiträume (Jahrzehnte) abgeschlossen und sind nicht flexibel an die einzelnen Lebensphasen anpassbar. Zudem ist man oft überversichert, weil man in der Schweiz mit IV, Pensionskasse etc. gesetzlich schon recht gut abgesichert ist.
Will man dann aus einer solchen Versicherung frühzeitig aussteigen, dann verliert man idR einen Teil des eingezahlten Geldes. Es dauert momentan rund 20 oder mehr Jahre, bis man bei einem vorzeitigen Ausstieg mehr erhält als man einzahlte. Grund sind die momentan tiefen Zinsen, die Kosten für Versicherungsleistungen und die Provision, die gut eine Jahresprämie betragen kann, welche der Versicherungsvertreter erhält.
Erkundigen Sie sich nach dem Rückkaufswert Ihrer Police bei Ihrer Versicherung, dann erfahren Sie, wie viel Geld Sie noch zurück erhalten.
Erneuere die Hypothek meines Zweitwohnsitzes und plötzlich will meine Bank indirekte Amortisation nicht mehr wie bisher akzeptieren mit der Begründung „dass indirekte Amortisationen nur für selbstbewohnte Erstwohnsitz möglich sind“.
Meine Frage: Ist die Rechtslage, dass indirekte Amortisationen nur bei „selbstbewohnten“ Objekten möglich ist, oder nur bei „selbstbewohnten Erstwohnsitz“ wie die Bank behauptet? Möchte mich steuerlich nicht ummelden, wenn nicht nötig. Bewohne beide Wohnräume bisher 50%/50%, Zweitwohnsitz Eigentum, Erstwohnsitz Miete mit besserem Steuerfuss. Besten Dank für Ihre Info!
Guten Tag Claudia
3a-Gelder kann man nur für selbst bewohntes Wohneigentum einsetzen, und zwar dort, wo man seinen Wohnsitz hat (das ist idR auch dort, wo man seine Steuern bezahlt). Eine Ferienwohnung o.ä. kann man nicht mit der 3. Säule finanzieren. So gesehen ist es konsequent, wenn die Bank die indirekte Amortisation nicht akzeptiert. Für eine Beurteilung der Rechtslage wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.
Es macht – falls es Ihre finanziellen Verhältnisse zulassen – dennoch Sinn, die 3. Säule zwecks Steueroptimierung und Altersvorsorge zu nutzen.
Ich (26) habe gerade mein Studium beendet und möchte mich nun um meine Altersvorsorge kümmern. Bei einem 3a-Konto ist das Geld gebunden, die Zinsen relativ tief und die Banken verdienen ordentlich mit. Könnte sich als Alternative allenfalls ein freiwilliger Pensionskasseneinkauf lohnen?
Guten Tag Lara
Es ist gut, dass Sie sich bereits jetzt mit Ihrer Altersvorsorge auseinander setzen. Abhängig von Ihrem Lohn und Vermögen macht es sicher Sinn, zunächst einmal sofort verfügbare Ersparnisse auf dem Bankkonto für Unvorhergesehenes anzulegen. Wenn Sie dann 3-6 Monatslöhne beiseite gelegt haben, können Sie mit freiwilligen, steuerlich begünstigen Einzahlungen in die Altersvorsorge beginnen.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst jährlich die Säule 3a voll zu nutzen. Der Grund ist, dass im Gegensatz zur 2. Säule keine nachträglichen Einzahlungen möglich sind. Vermutlich werden Sie in Zukunft zudem mehr verdienen, sodass sich dann die Einzahlung in die Pensionskasse mehr lohnen wird. Ausserdem können Sie später die Bezüge von Vorsorgegeldern auf verschiedene Jahre aufteilen, und so bei der Auszahlung Steuern sparen. In der Regel ist dann das Guthaben in der PK grösser als auf dem 3a-Konto, was zu einem höheren Grenzsteuersatz führt, sodass es sinnvoll ist, zunächst das 3a-Konto maximal möglich zu „füllen“.
Die Verzinsung auf 3a-Konten ist momentan geringer als in der Pensionskasse. Wir gehen aber davon aus, dass die Mindestverzinsung auf dem obligatorischen Teil der PK gesenkt werden wird. Es könnte aufgrund des langen Anlagehorizonts sinnvoll für Sie sein, eine 3a-Depotlösung zu wählen, bei der Sie in kostengünstige, passiv anlegende Indexfonds investieren. Tiefe Verwaltungskosten vorausgesetzt dürften diese eine höhere Rendite abwerfen als eine Kontolösung. Wählen Sie aber eine Lösung, bei der Sie jährlich frei bestimmen können, wie viel Sie einzahlen können, und wählen Sie einen Fonds mit dem maximal möglichen Aktienanteil (ca. 45%), weil so die Verwaltungskosten im Vergleich zur erwarteten Rendite am geringsten sind. Wenn Ihnen das zu riskant erscheint, können Sie die Hälfte auf einen solchen Fonds und die andere Hälfte auf ein reines 3a-Konto einzahlen.
Ich unterstehe einem GAV und werde in diesem Arbeitsverhältnis bereits mit 60 Jahren pensioniert. Frage: kann ich dann bereits mit 55 die 3.Säule-Gelder regulär beziehen oder geht dies erst fünf Jahre vor der offiziellen Pensonierung, also erst mit 60 Jahren?
Guten Tag Oliver
Der GAV oder das effektive Pensionierungsalter haben keinen Einfluss auf den frühestmöglichen Bezugszeitpunkt für 3a-Gelder. Dieser ist für Männer, wie Sie richtig vermuten, der 60. Geburtstag.
Ich habe auf mein 3a Konto bei der Zurich Versicherung während 10 Jahren jeweils 3900 Franken einbezahlt. Nun heisst es, dass der Auszahlungsbetrag rund 31’000 Franken sei, der Rest werde für das Risiko, dass ich vor Erreichen des Versicherungsendes sterbe abgezogen. Ist mehr als 20% eine übliche Marge? Und gibt es 3a Konti, wo man einfach nur sparen kann ohne dass man auch noch eine Art Lebensversicherung mitbezahlen muss, die ich gar nicht will?
Guten Tag Sevy
Bei Lebensversicherungen geht schon mal etwa ein voller Jahresbeitrag als Provision an den Verkäufer. Und danach müssen ja noch die Risikoleistungen abgedeckt werden. Kombiniert mit den sehr tiefen Zinsen kann man momentan davon ausgehen, dass der Rückkaufswert auch bei sehr lang laufenden Versicherungen geringer sein wird als die Summe der einbezahlten Beiträge.
Wir empfehlen grundsätzlich, flexibel via 3a-Konto (wo man selbst bestimmt, ob, wann und wie viel man einzahlt) bei einer Bank steuerlich begünstigt fürs Alter vorzusorgen. Wenn tatsächlich eine Versicherung gegen Tod/Invalidität zusätzlich zur AHV/IV sowie der Pensionskasse benötigt wird (oft nicht notwendig, resp. zu teuer im Verhältnis zu was es bringt), dann sollte diese separat und ohne Sparteil abgeschlossen werden.
Kann man die Säule 3a und b gleichzeitig nutzen und da einzahlen, oder nur eine von beiden Varianten?
Guten Tag Daniel
Ja, Sie können sowohl die Säule 3a als auch 3b gleichzeitig nutzen, allerdings können Sie nur die Einzahlungen in die Säule 3a von den Steuern absetzen. Wir raten idR davon ab, via Säule 3b langjährige Lebensversicherungen abzuschliessen.
Meine Frau (23), ausländische Staatsangehörige, hat letztes Jahr vom 13. Aug. – 31. Dezember teilzeit als Reinigerin gearbeitet. Dabei hat sie insgesamt netto 3333.- Fr verdient, aber keine 2. Säule Beiträge bezahlt. Ich habe für sie ein 3a Konto eröffnet und 3000.- einbezahlt. Beim ausfüllen der elektronischen Steuererklärung (Kt. AG) konnte ich diese 3000.- nicht absetzen.
Erst als ich bei den Einkünften die Option „zahlt BVG Beiträge“ angewählt habe, konnte ich die 3000.- absetzen. Aber das ist ja auch nicht korrekt.
Können Sie mir Auskunft darüber geben, wo der Fehler liegt?
Guten Tag Simon M.
Nein, die Option „zahlt BVG Beiträge“ ist in Ihrem Fall nicht korrekt. Ohne BVG (Pensionskasse) kann man nur 20% des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Sie können also nicht 3’000 absetzen und müssen die zu viel bezahlten Beiträge durch die Bank zurückbuchen lassen. IdR erhält man nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung ein solches Schreiben von der Steuerverwaltung, das man dann an die Bank weiterleiten kann.
Wie werden bei Nichterwebstätigkeit die Vorbezüge vom 3a Konto (von 63 bis zur ordentlichen Pension) bei der AHV bewertet? Ist das ein AHV-Pflichtiges Einkommen/Rente oder ein Vermögen?
Guten Tag Othmar
Das hat nichts mit der AHV zu tun. Bei der Auszahlung wird das Kapital vom übrigen Einkommen getrennt zu einem reduzierten Satz besteuert. Danach unterliegt das Geld der Vermögenssteuer.
Ich habe meine drei Säule 3a-Konten bis 2014 gestaffelt bezogen und bin seit letztem Jahr pensioniert. Nun nehme ich für die nächsten Jahre einen Nebenerwerb auf (ohne PK). Kann ich mit Alter 66 wieder ein Säule 3a-Konto neu eröffnen und bis Alter 70 die 20% einbezahlen?
Ja.
Ich bin verheiratet mit einer Nicht-Schweizerin und plane für zwei Wohnheime, eines in der Schweiz und eines im Ausland. Kann ich für ein Haus im Ausland ebenfalls Geld von der Säule 3a beziehen? Oder ist dies nur auf die Schweiz limitiert?
Guten Tag Michael
Nein, der 3a-Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist nicht auf die Schweiz limitiert. Aber auf den eigenen Wohnsitz, und dieser kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nur an einem Ort sein. Die Finanzierung des Ferienhauses mit 3a-Geldern ist nicht möglich.
Ich habe mehrere 3a Konten. Nun wurde bei einem 3a Swisscanto BVG seitens der Bank fürs 2014 Debotgebühren in Rechnung gestellt bzw. belastet. Dies überrascht mich, zumal dies das erste Mal ist. Ist dies rechtens und „normal“?
Guten Tag Andreas R.
Mit dem Wegfall von Retrozessionen haben die Banken damit angefangen, Gebühren auf 3a-Depots zu verlangen. Es ist also leider mittlerweile nicht unüblich. Diese Gebühren müssten Ihnen im Vorfeld angekündigt worden sein, damit es rechtens ist. Wir können Ihnen keine Rechtsberatung geben, aber vermutlich wird das schon ordnungsgemäss angekündigt worden sein.
Meine Frage ist kurz und bündig: Ich bin Student, verdiene nichts &bin keiner Pensionskasse angeschlossen. Kann ich trotzdem ein 3a Konto eröffnen und einzahlen?
Kurz und bündige Antwort: nein.
Ich lasse mich per 31.7.15 frühpensionieren. Darf unter diesen Umständen dieses Jahr (2015) den vollen Betrag von 6768.- einzahlen – oder nur 7/12 davon?
Guten Tag Ernst
Sie dürfen noch das Maximum einzahlen, wenn Sie mindestens soviel verdienen, wie Sie einzahlen wollen. Die Einzahlung muss vor dem Pensionierungszeitpunkt erfolgt sein.
Ich habe eine Versicherung mit 3a abgeschlossen. Die Läuft bis 2051. Ist dies zu lang? Ich habe eine Frau und zwei Kinder, deshalb hatte ich dies abgeschlossen. Falls mir was passiert,Krankheit ider Unfall und ich nicht mehr arbeiten kann, dass meine Familie finanziell durchkommt. Ich zahle 300.- CHF monatlich ein. Ich lese aber überall, dass solch eine Versicherung schlecht ist? Wieviel kann ich noch in die Säule 3a bei der Bank einzahlen?
Guten Tag Fabian
Ja, das ist viel zu lange. Bis in fast 40 Jahren müssen Sie Ihre Kinder sicher nicht mehr unterstützten, sind vielleicht geschieden oder Ihre Frau lebt nicht mehr, haben vielleicht Kapital für ein Haus benötigt oder sind ausgewandert. Wir empfehlen idR, sparen und versichern zu trennen und keine so langen Laufzeiten abzuschliessen. Der Versicherungsvertreter hingegen verdient gerade mit solchen Verträgen am meisten Geld. Ausserdem sind die meisten recht gut mit der 1. und 2. Säule abgesichert, und eine private 3a-Versicherung ist dann oft nur wenig mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein (was bringt ein Todesfall-Kapital von 100’000 Franken wenn man über die nächsten 20 Jahre zwei Millionen Franken verdient hätte und die Hypothek 600’000 Franken beträgt)?
Sie können in der Summe höchstens diesen Betrag in die Säule 3a einzahlen.
Letztes Jahr habe ich ein Sparen-3-Konto eröffnet und 20 % meines Erwerbseinkommen (Teilzeit-Angestellte ohne BVG)eingezahlt. Dieses Jahr überschreite ich die Grenze von 21’060.00 um knapp 7’000.00 und werde somit BVG-pflichtig. Wieviel darf ich dann auf mein Sparen-3-Konto einzahlen? Den max. Betrag von 6’739.00?
Guten Tag Sabine R.
Wenn Sie bereits der PK angeschlossen sind und noch nichts in die 3. Säule eingezahlt haben, dann gilt der Maximalbetrag für die kleine Säule 3a, also CHF 6739 für 2014.
Wenn der Anschluss an die PK im Laufe des Jahres erfolgte, dann können Sie
– 20% des Erwerbseinkommes (für die Zeit ohne PK-Anschluss)
– plus den Maximalbetrag die kleine Säule 3a (höchstens aber so viel wie Sie in der Zeit mit PK verdienten)
einzahlen. Insgesamt dürfen es nicht mehr als CHF 33’696 sein (was bei Ihnen nicht erreicht wird).
Folgende Frage hat sich mir gestellt:
Kann ich jetzt (Ich bin 63 Jahre alt) meine Säule 3a beziehen und danach für meine restlichen Jahre in der Arbeitswelt wieder eine neues Konto eröffnen und da wieder „normal“ einzahlen so wie ich es bin anhin gemacht habe?
Ja.
Besten Dank für Ihre Antwort. Zur letzten Frage: d.h. dass ich ab 1.11.2014 nichts mehr in die 3. Säule einbezahlen darf, auch wenn ich den Maximalbetrag vorher nicht einbezahlt habe? Wie wissen die Steuerbehörden bzw. die 3a-Stiftungen, dass ich nicht mehr in einer PK bin bzw. das Geld nach Austritt au der PK einbezahlt habe?
Guten Tag Heinz M
Normalerweise steht auf der Einzahlungsbestätigung der Bank nur der gesamte Betrag und das Jahr, nicht aber das Datum der Einzahlungen. Wenn die Steuerbehörde aber Verdacht schöpfen würde, dann könnte sie einen Auszug aus den Kontobewegungen verlangen.
Die 3a-Vorsorgestiftung interessiert das Thema nicht, da es nicht deren Aufgabe ist, zu prüfen, ob Einzahlungen auch steuerlich abzugsfähig und nicht zu hoch sind.
Ich war bis Ende November 2014 angestellt und PK-pflichtig und habe anfangs Jahr fast den vollen Betrag für die Säule 3a einbezahlt. Per 1.11.2014 endete mein Arbeitsvertrag und mein PK-Geld wurde in ein Freizügigkeitskonto umgewandelt. Wie viel beträgt nun der Maximalbetrag, den ich für das Jahr 2014 in die Säule 3a einbezahlen darf? Ich bin weder angestellt noch selbstständig, sondern Student. Kann nun 20% des bisher erwirtschafteten Nettolohns aus dem Jahr 2014 einbezahlen?
Guten Tag Heinz M.
Für Sie galt der Maximalbetrag aus der „kleinen“ Säule 3a. Seit November dürfen Sie nichts mehr einzahlen, weil Sie nicht mehr erwerbstätig sind.
Wenn Sie sich hingegen im November selbständig gemacht hätten, dann dürften Sie zusätzlich zur „kleinen“ Säule 3a auch noch 20% des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens aber in der Summe CHF 33’696.
Meine Frau ist 33 Jahre jung, sie arbeitet Teilzeit mit einem Einkommen brutto von 1500 CHF. Darauf bezahlt sie laut Lohnausweis lediglich 3 CHF Quellensteuer. Sie zahlt in die Pensionskasse ein.
Lohnt sich in dieser Konstellation eine Einzahlung auf ein Säule 3a Konto? Steuern kann man ja keine sparen, vielmehr muss man bei Bezug des Geldes wiederrum Steuern bezahlen? Oder sind die Zinsen auf 10 Jahre (evtl. Selbstständigkeit) oder 30 Jahre (Pension) so hoch, dass sich dies lohnen könnte?
Guten Tag Hans
Die Steuerersparnis ist der wichtigste Grund, in die Säule 3a einzuzahlen. Dafür vergibt man sich Flexibilität, weil das Geld dann je nachdem sehr lange nicht verfügbar ist. Da bei Ihrer Frau die Steuerersparnis minimal ist, sprechen wie Sie sagen nur die den höheren, steuerfreien Zinsen für eine Einzahlung. Aber es kann zudem sein, dass wenn der Bezug im Ausland stattfindet, dort hohe Steuern fällig werden. Ob sich das für sie trotzdem lohnt, müssen sie abwägen – vermutlich ist es besser, auf eine Einzahlung zu verzichten und diese Entscheidung zu überdenken, wenn der Lohn ihrer Frau deutlich höher sein wird oder wenn ihre beiden Löhne zusammen versteuert werden.
Folgendes: Anstellung (inkl. Mutterschaftsurlaub) 80% mit BVG bis 31.05.2014, ab 01.06.2014 Anselltung 20% ohne BVG. Kann ich die 3a noch voll einbezahlen für 2014?
Guten Tag Vreni
Ja das mit den CHF 6’739. Idealerweise hätten Sie die Einzahlung aber vor Ende Mai tätigen sollen. Allerdings ist der Zeitpunkt der Einzahlung auf dem Einzahlungsbeleg durch die Bank ja nicht ersichtlich. Und im Prinzip könnten Sie unserer Meinung nach sogar für die Zeit der Anstellung ohne BVG noch zusätzlich 20% des Erwerbseinkommens (Bruttolohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge) einzahlen (Kreisschreiben ESTV Nr. 18, Punkt 5.6 Absatz g).
Ab nächstem Jahr können Sie dann höchstens 20% des Erwebseinkommens einzahlen.
Ich habe dieses Jahr mein 3a Konto aufgelöst. (Eigenkapital Eigenheim) Der Maximalbetrag habe ich am 3. Jan.2014 einbezahlt und Mitte Jahr dann bei der Auflösung wieder bezogen. Da ich dieses Jahr somit eigentlich keine Einzahlung getätigt habe, (Kontostand 3a Fr.0.00.-) frage ich mich ob ich jetzt nochmals den Maximalbeitrag einzahlen kann? Ist dies möglich? Wenn nein kann ich den einbezahlten Betrag vom Jan. 14 steuerlich in Abzug bringen?
Guten Tag Andreas M.
Sie müssen nichts unternehmen und Sie können nicht nochmals eine Einzahlung tätigen.
Sie haben ja bereits eine Einzahlung getätigt. Für diese werden Sie Anfang 2015 eine Einzahlungs-Bestätigung der Bank erhalten. Mit dieser Bestätigung, welche Sie der Steuererklärung beilegen, können Sie den Abzug bei den Steuern vornehmen.
Ich habe bei einer Versicherung eine Säule 3a gebundene Vorsorgepolice mit Jahresziel 3000.-, Höchstentnahme 6077.-, aktuell 2% Zins.
Nun möchte ich diese Police zur indirekten Amortisation verwenden und an die Bank verpfänden.
Da ich nun künftig den vollen Betrag einzahlen möchte (6739.-) muss angeblich die Police angepasst werden was gemäss Versicherung bis 15. Nov. möglich ist.
Erhalte ich mit der neuen Police allenfalls schlechtere Bedingungen, z.B. tieferer Zins?
Laut tel. Auskunft der Versicherung soll das nicht der Fall sein.
Guten Tag Berner
Eine Erhöhung der Einzahlungen ist im Sinne der Versicherung. Lassen Sie sich aber den Vorschlag zur Policenanpassung zusenden – dann können Sie vergleichen und immer noch entscheiden. Alternativ können Sie die Differenz zum Maximalbetrag auch auf ein separates Konto einzahlen.
Ich (w; jg 1951) lasse mich per 31.12.2014 mit 63 Jahren frühpensionieren. Im 2014 habe ich noch eine Einzahlung in die 3. Säule geleistet.
a) Kann ich per 1.12.2014 ein Säule 3a Konto auflösen, ohne den steuerlichen Abzug beim Einkommen zu „verlieren“?
b) Ist es möglich im 2014 einen Säule 3a-Bezug zu tätigen und im 2015 als „Selbständigerwerbende nach dem ordentlichen AHV-Pensionsalter“ eine Einzahlung (max. 20% des Einkommens) zu tätigen?
Guten Tag Nic
Ja, das ist beides möglich.
Als Frau können Sie ab 59 frei über Ihre 3a-Gelder verfügen. Und Einzahlungen sind bis vor dem 69 Geburtstag möglich, solange Sie ein Erwerbseinkommen erzielen (egal ob als Angestellte oder als Selbständige). Gerade bei über 59jährigen ist es speziell sinnvoll, den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen, weil man im Prinzip sofort wieder über das Geld verfügen kann, was eine viel höhere Rendite ergibt als wenn man den Steuer vorteil auf z.B. 30 Jahre verteilen müsste. Es ist also eine gute Idee, mit den Einzahlungen fortzufahren, solange Sie noch arbeiten.
Und anders als bei Einkäufe in die Pensionskasse gibt es bei 3a-Konten keine Wartefristen oder Sperrfristen zu beachten. Sie können im gleichen Jahr eine steuerlich abziehbare Einzahlung tätigen und gleichzeitig ein 3a-Konto auflösen.
Ich habe mich Selbstständig im Nebenerwerb gemacht. Kann ich das Geld von der 3b Säule rausnehmen?
Guten Tag Dario
Über Ersparnisse der Säule 3b können Sie frei verfügen. Beachten Sie aber, dass bei Versicherungslösungen (z.B. Lebensversicherung) meist hohe Ausstiegskosten entstehen, sodass man oft weniger ausbezahlt erhält, als man insgesamt einzahlte.
Falls Sie die Säule 3a meinten: Hier ist ein frühzeitiger Bezug für die Selbständigkeit nur möglich, wenn Sie keiner Pensionskasse mehr angehören.
Ich werde für 3 Jahre im Ausland wohnen und auch arbeiten. Zusätzlich werde ich 2-3 x /Jahr jeweils 2 Wochen in der Schweiz arbeiten. Kann ich als Schweizer mit Wohnsitz im Ausland weiterhin in die Säule 3a einbezahlen oder muss ich sie in eine 3b wechseln?
Guten Tag Tabea
Wenn Sie in der Schweiz kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen, dann können Sie die Säule 3a nicht nutzen. Eine Einzahlung in die Säule 3a macht auch keinen Sinn, wenn Sie hier nur sehr wenig verdienen. Vermutlich ist es am sinnvollsten, auf die Einzahlungen in den Jahren zu verzichten, in denen Sie hier kein steuerpflichtiges Einkommen erzielen. Sie können das Geld trotzdem sparen und es z.B. später für einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse nutzen.
Können wir die Prämien unserer deutschen Lebens-/Rentenversicherung ebenfalls angeben als Säule 3a und somit von dem Steuerabzug profitieren?
Nein, das ist nicht möglich.
Ich habe zu 50% ein Einkommen als Nichtselbstständig Erwerbend und bin dort einer Pensionskasse angeschlossen. Die anderen 50% erwirtschafte ich aus Selbstständiger Erwerbstätigkeit (dies ist der grössere Teil des Einkommens). Gibt es eine Möglichkeit trotzdem mehr als den Maximumsatz von ca. 6500.– abzuziehen? Schliesslich erwirtschafte ich ja min. die Hälfte aus Selbstständiger Erwerbstätigkeit und dort zahle ich nichts in eine Pensionskasse ein kann aber scheinbar trotzdem nur den max. Satz für Nicht-Selbstständig Erwerbende abziehen. Bleibt mir nichts anderes übrig als den „Freibetrag“ in die Pensionskasse des Arbeitgebers einzuzahlen?
Guten Tag Markus
Da Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie nur die „kleine“ Säule 3a nutzen und höchstens CHF 6739 (2014) einzahlen. Ein höherer Betrag wäre nur möglich bei Aufgabe der Tätigkeit als Angestellter. Sie sind damit aber punkto Säule 3a nicht schlechter gestellt als alle anderen Angestellten. Wenn Sie steuerbegünstigt fürs Alter vorsorgen wollen, dann sind Einkäufe in die Pensionskasse eine gute Option. Sind diese ausgereizt und benötigen Sie auch bessere Versicherungsleistungen, dann könnten Sie auch versuchen, sich als Selbständiger einer Pensionskasse anzuschliessen.
Ich will Säule 3a Gelder (Bankguthaben) für den Umbau eines selbstbewohnten Liegenschaft verwenden (d.h. einen Vorbezug in Höhe von z.B. Fr. 30’000.– im Jahr 2014 machen). Gleichzeitig habe ich aber bereits in demselben Jahr Gelder in die Säule 3a eingezahlt und ich habe auch noch eine laufende Säule 3a Risikoversicherung (Maximalbetrag). Kann ich demselben Jahr einen zu versteuernden Vorbezug und eine von den Steuern abziehbare Einzahlung machen? Oder werden Ein- und Auszahlung miteinander verrechnet und beim Vorbezug nur den die Einzahlung überschiessende Betrag (Fr. 30’000 – 6’739) besteuert?
Guten Tag Ivo S.
Nein, es gibt keine Verrechnung. Sie können also die ganze Einzahlung von CHF 6739 vom steuerbaren Einkommen abziehen und von einer deutlichen Steuerersparnis profitieren. Die Auszahlung von CHF 30’000 für den Umbau wird dann separat zu einem tieferen Steuersatz versteuert. Es ist also gut für Sie, dass es keine solche Verrechnung gibt.
Erstmals vielen Dank für die interessanten Beiträge! Sie schreiben, dass man mehrere Konten machen sollte, damit man die 3a Konten gestaffelt auszahlen kann. Ich habe für meine Frau und mich vor Jahren je 5 Konten eröffnet, jedes mit etwa gleich grossem Kontostand (meine Frau ist 1 Jahr jünger). Das Ziel wäre somit, dass ich jedes Jahr (5 Jahre lang) je eine Konto von mir und meiner Frau aufzulösen. Nun hat jemand vom Steueramt mir mitgeteilt, dass sie dies ev nicht dulden werden. Sie seien der Ansicht, dass so 3 Tranchen durchgelassen würden. Es könnte sein, dass sie mir die einzelnen Jahresauszahlungen zusammen zählen, was eigentlich einer Einmalauszahlung entsprechen würde. Stimmt diese Aussage und besteht ein Gesetz dazu?
Guten Tag Willi
Mehrere Säule 3a-Konten zu eröffnen entspricht der generellen Empfehlung von Steuerberatern, Konsumentenschutz-Magazinen wie K-Tipp und K-Geld und auch unserer Empfehlung. Durch die gestaffelte Auszahlung lassen sich Steuern sparen und das Geld ist breiter gestreut (Risikosenkung).
Es gibt kein Gesetz, welches die Anzahl 3a-Konten regelt, und es gibt kantonale Unterschiede in der Steuerpraxis, ab wann eine Steuerumgehung vermutet wird. Wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung geben. Vermutlich werden Sie bis zur zweiten Auszahlung warten müssen und – falls diese mit der ersten Auszahlung zusammengezählt wird – Einsprache erheben müssen. Sie können auch jetzt schon beim Steueramt nachfragen, worauf denn die Einschätzung, dass „mehr als drei Auszahlugen von 3a-Konten evebtuell nicht geduldet werden“, gestützt wird. Aber schon das Wort „eventuell“ zeigt ja, wie unklar das selbst für das Steueramt ist.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wieso ist eine 3b unflexibel und das einzige was ich brauche ist die Prämienbefreiung oder sind die Bearbeitungskosten viel höher. Ist die Kostendifferenz so gross. Kann man die Kosten irgendwo sehen. Ich habe bereits eine Offerte von der Pax bei der ich eine Garantie auf die Summe der bezahlten Beiträge habe ohne Überschüsse. Meine Rente ist bei Allianz mit 30’000.- nach 24 Monaten bei Krankheit. Die Offerte von Pax ist sehr flexibel. Meine Lohnsumme beläuft sich auf 63’000.-, somit sind 80% meines Einkommens versichert. Wenn ich mich der PK anschliessen bin ich zu wenig flexibel. Das heisst ich müsste auch meine EU Rente bei Allianz kürzen. Ich war fest entschlossen eine 3b zu machen, doch jetzt bin ich wieder irritiert. Kosten? 3a oder 3b? PK? In ein paar Jahren sieht es vielleicht schon anders aus. Wenn ich eine 3 Säule mache, dann bei der Versicherung. ich habe einen bekannten dem etwas passiert ist und der ist sehr Froh über diese Prämienbefreiung. Ich finde diese Versicherung ziemlich gut und kostet auch nicht viel.
Bei der Pax war ich der Meinung sehr flexibel zu sein. Ich kann da Erhöhen. Runtersetzen, stoppen, switchen zwischen 3a und 3b und das Geld später in die PK einzahlen. Mein Gott, es ist unglaublich wie die Meinungen auseinander gehen.
Hallo Rushiti
Ja, es ist kompliziert und man weiss höchstens im Nachhinein, was die beste Lösung gewesen wäre. Am besten lassen Sie sich von den beteiligten Gesellschaften nochmals beraten und Ihnen sagen, warum Sie sich für sie entscheiden sollen. Da Sie nicht unter Zeitdruck stehen, sollten Sie sich auch nicht zu etwas drängen lassen. Falls Sie zum Schluss kommen, dass überhaupt eine der Lösungen notwendig ist, dann schliessen Sie dort ab, wo Sie das Produkt verstehen und wo sich die Lösung flexibel an sich verändernde Lebenssituationen (z.B. Heirat, Wechsel in die unselbständige Tätigkeit) anpassen lässt. Schliessen Sie keinen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als 3-5 Jahren ab.
Angenommen ich als Selbständiger mit unterschiedlichen Einkünften. Mir wurde vorgeschlagen mich der PK anzuschliessen wo ich meinen Arbeiter versichert habe. Ich bin ledig und Kinderlos. Ich habe auch mein Einkommen mit einer EU Rente versichert. Ich will aber was für meine Altersvorsorge tun. Soll ich eben mich der Pk anschliessen oder eine 3a lösung wählen oder 3b. Ich tendiere zu 3b. Eine 3a habe ich bereits bei der Bank für meine Hypothek hinterlegt und wenn ich eine 3a wieder abschliesse könnte es kompliziert werden da mein Einkommen variiert. Wenn ich Steuern sparen will, dann kann ich immer noch in dieser bei der Bank einzahlen. Was würdet ihr mir raten. PK oder 3b. Wenn ich aber irgendwann Familie habe, dann siche eine PK. Ist schwierig.
Guten Tag Rushiti
Es kommt darauf an, wie viel Sie verdienen und ob Sie nur fürs Alter sparen wollen oder auch eine Risikoabsicherung gegen Erwerbsunfähigkeit (z.B. wegen Unfall – Invalidität) benötigen.
Wenn Sie nur sparen wollen und die rund 33’000 Franken 3a-Beiträge pro Jahr noch nicht ausschöpfen, dann können Sie einfach ein weiteres Säule 3a-Konto eröffnen und dort flexibel so viel einzahlen, wie Sie vermögen. Das ist nicht kompliziert, und allenfalls zu viel eingezahlte Beiträge können/müssen Sie einfach zurückfordern.
Sie sollten aber auch als Alleinstehender auch gegen das Risiko Erwerbsunfähigkeit geschützt sein, weil via AHV/IV nur eine geringe Invalidentrente ausgeschüttet wird (momentan höchstens CHF 2’340 Franken). Hier ist die Pensionskasse eine günstige Lösung für einen guten und flexiblen Schutz. Zwar können Sie dann nur noch die kleine Säule 3a nutzen, aber Sie können jährlich mit Ihrem Lohn und den Lohnprozenten „spielen“, sodass Sie letztendlich bei einem hohen Einkommen mehr Steuern sparen. Der Versicherungsschutz via Pensionskasse ist viel günstiger als via Lebensversicherung. Von einer 3b Lebensversicherung raten wir ab, da diese zu unflexibel und zu teuer ist.
Ich 59 bin seit einem Monat arbeitslos. Mit 60, also nächstes Jahr werden meine 3a Ersparnisse ausbezahlt und direkt zum amortisieren der Hypotheken verwendet. Heute habe ich vom RAV-Berater vernommen, dass bei einer Auszahlung
der 3a Gelder, die Leistungen des RAV gekürzt würden.
-> Im Fragebogen „Angaben der versicherten Person für den Monat (z.B. Juli 2014), steht unter Punkt 8: Haben Sie Leistungen einer Sozialversicherung erhalten? (z.B. IV, SUVA, berufliche Vorsorge, AHV-Rentenvorbezug).<-
Diese Frage muss ich ja dann wohl mit JA beantworten und den Beleg einreichen. Und dann, Leistungskürzungen? Wenn dem so wäre, dann fände ich das höchst ungerecht, zumal es sich hier ja um hart erspartes Geld handelt, welches eben für Amortisationszwecke eingesetzt werden soll.
Können Sie mir was dazu sagen?
Guten Tag Gianni
Nein, das stimmt so nicht. Die Säule 3a ist die private Vorsorge und keine Sozialversicherung. Sie können die entsprechende Frage also mit „nein“ beantworten, wenn keiner der anderen Punkte zutrifft.
Übrigens können Sie mit der Auszahlung der Säule 3a auch noch zuwarten (bis maximal zum 65. Geburtstag).
Zu meiner Situation. Ich (25) habe im letzten Jahr mein Bachelorstudium abgeschlossen. In diesem Jahr habe ich 2 Praktika absolviert und ab September werde ich Teilzeit arbeiten. Da ich genügend Geld auf der Seite habe, plane ich, in die 3. Säule einzuzahlen.
Meine Frage: Ich habe von Jan-Mrz monatlich 3’500 brutto verdient. Im Apr-Aug verdiene ich 2’500 brutto. Kann ich den maximalen Beitrag in die 3. Säule einzahlen?
Guten Tag Hans Peter
Ja klar.
Ich bin frühpensioniert, Jahrgang 1951, zahle keine Beträge mehr für die 2. Säule. Ich habe noch ein Erwerbseinkommen, mit AHV-Abzug und frage mich ob es im Kanton Bern auch vom steuerlichen Aspekt her sinnvoll ist noch in die 3. Säule einzuzahlen und bis zu welchem Betrag ich das allenfalls tun kann?
Guten Tag Daniel M.
Ja, Sie können noch (bis 70) in die Säule 3a einzahlen, solange Sie noch erwerbstätig sind: höchstens 20% vom Einkommen und höchstens CHF 33‘696 dieses Jahr.
Wenn Sie das Geld kurzfristig nicht benötigten und nach den Abzügen ein steuerbares Einkommen aufweisen, sollten Sie aus finanzieller Sicht auf jeden Fall die Einzahlung tätigen. Sie könnten jetzt die Steuerersparnis genau ausrechnen (siehe in der Einleitung oben das Thema „Grenzsteuersatz“), aber es wird sich auf alle Fälle lohnen. Sie binden das Geld ja auch nicht jahrelang, weil Sie es als über 60jähriger ohne Bedingungen beziehen können; und die Verzinsung ist steuerfrei und höher als auf einem Sparkonto.
Ich habe in letzter Zeit viel über Lebensversicherungen recherchiert und Ihre Seite ist wirklich sehr interessant. Leider habe ich für mein Thema keinen speziellen Beitrag gesehen und bin in dieser Woche auf einen alten Beitrag im K-Tipp gestossen.
Ich bin 26 Jahre alt, habe vor 2.5 Jahren eine fongsgebundene / gemischte Lebensversicherung mit einer Laufzeit bis 2052 bei der Generali abgeschlossen und zahle monatlich einen Beitrag von CHF 300.- ein. Ich bin zur Zeit sehr verunsichert, was ich genau machen soll, vorallem als ich diese Zeilen gelesen habe:
„Besonders problematisch ist die Sparversicherung, wenn sie im Rahmen der steuerbegünstigten Säule 3a abgeschlossen wird. Sparer dürfen dann die einbezahlten Prämien bei den Steuern abziehen; Voraussetzung ist aber, dass man einen Job hat.
Hat eine Frau jedoch keine bezahlte Arbeit mehr (beispielsweise wegen der Babypause), darf sie gar nicht mehr in die 3. Säule einzahlen. Dies bestätigt Alex Frischkopf von der Eidgenössischen Steuerverwaltung: «Eine Arbeitnehmerin, welche ihre Erwerbstätigkeit beispielsweise infolge einer Babypause aufgibt, ist nicht mehr berechtigt, weiterhin Beiträge in ihre Säule-3a-Vorsorgeform einzuzahlen.»
Exakt dieses Problem hat Allianz-Kundin Beatrice Meier (Name geändert). Sie hat mit 31 Jahren eine Sparversicherung im Rahmen der 3. Säule abgeschlossen und fragt sich, was passiert, wenn sie ein Kind bekommt, Hausfrau wird und den Job aufgibt.
Antwort der Allianz: Sie kann die Prämie reduzieren. Vom K-Tipp auf das Einzahlungsverbot hingewiesen, zieht sich die Allianz bauernschlau aus der Affäre mit der Hoffnung, der Fiskus werde ein Auge zudrücken: «In einigen Kantonen verhindern die Steuerbehörden diese Möglichkeit nicht aktiv.»“
Zur Zeit steht noch keine Familienplanung an, aber gleichzeitig würde ich gerne wissen, was passiert wenn es dann vielleicht mal soweit ist –> Was bedeutet genau, dass man ein Einzahlungsverbot hat? Da ich ja bei der Lebensversicherung eigentlich jeden Monat etwas einzahlen „muss“. Was sind die Konsequenzen, wenn ich dies offiziell nicht machen darf? Wird die Zahlung ausgesetzt und es verrringert sich so einfach die Versicherungssumme oder würde es auch Sinn machen, die Prämie auf 100-150.- im Monat zu senken und wenn ein solcher Fall eintreten würde, würde ich weiterzaheln, aber könnte es einfach nicht so von den Steuern abziehen?
Guten Tag Simona
Wir empfehlen, sparen und versichern zu trennen. Nur in wenigen Fällen ist eine 3a-Lebensversicherung sinnvoll. Bei Ihnen stellt sich z.B. die Frage, für wen denn die Versicherung ist, wenn Sie noch gar keine Kinder haben. Eine Laufzeit von 40 Jahren ist zudem viel zu hoch, weil sich die eigene Situation in der Zeit zu oft ändert. Eine solch hohe Laufzeit ist nur sinnvoll für Ihren Versicherungsvertreter, der eine hohe Provision an Ihnen verdient hat. Sie sollten sich mit Ihren Fragen direkt an ihn wenden.
Wie gebunden ist die Nutzung der 3a Säule Gelder nach der Pension?
Ich habe Jahrgang 1953 und werde dieses Jahr rund Fr.100000.- aus der Säule 3a zur Amortisation der Hypothek verwenden. Anschliessend habe ich noch rund Fr.500000.- auf dem 3a Konto
Ebenfalls diese Jahr kommt eine Erbschaft von ca. Fr.100000.- zur Auszahlung.
Meine Fix-Hypothek kann ich jährlich mit Fr.20000.- amortisieren. Ich plane aus der Erbschaft zur zusätzlichen Amortisation Fr.60000.- zu nutzen.
Kann ich die 3a Säule Gelder nach Pension völlig frei nutzen; also keine Verpflichtung für Hypothek etc?
Guten Tag Loris
Ja, als Mann können Sie ab dem 60. Geburtstag frei über 3a-Gelder verfügen, wenn Sie nicht eine besondere Vereinbarung mit der Bank (z.B. betreffend indirekter Amortisation) getroffen haben. Das Geld können Sie sich ohne Angabe von Gründen auszahlen lassen und können es so einsetzen, wie Sie wollen.
Spart man über die 3a-Säule denn tatsächlich Steuern, wenn man während des Erwerbslebens einige Jahre einzahlt, aber noch vor dem Erreichen des Rentenalters das Geld wieder entnimmt, um eine Hypothek abzuzahlen?
Denn angenommen, der eigene Steuersatz & steuerbare Einkommen haben sich bis dorthin nicht verändert, so führt die Entnahme doch zu einer sofortigen Steuerpflicht, die aufgrund der Steuerprogression sogar noch höher ausfällt?
Guten Tag Arno
Bei der Auszahlung kommt ein reduzierter Satz zur Anwendung (typischerweise im einstelligen Prozentbereich%), sodass sich eine Einzahlung aus steuertechnischer Sicht auf jeden Fall lohnt.
Ich bin Doppelbürger (Deutscher und Schweizer), wohne in Deutschland und arbeite als sogenannter „Grenzgänger“. Habe 2 Fragen:
1. kann ich Beträge an die Säule 3a einzahlen und wenn ja, wird dies dann bei der deutschen Steuerbehörde auch steuerlich geltend gemacht werden, d.h. vom Einkommen abgezogen werden?
2. Können die angesparten Sparen3-Gelder an meine Kinder, die in der Schweiz wohnen übertragen werden? Falls Ja, zu welchem Zeitpunkt ist das möglich (z.B. erst nach meiner Pensionierung).
Hallo Michael
1) Wenn Sie in der CH Einkommenssteuern bezahlen, dann können Sie die Säule 3a nutzen und damit die Steuerlast in der CH reduzieren. Dazu müssen Sie nach Vorliegen der Einzahlungsbestätigung (diese erhalten Sie automatisch von der Bank Anfang Jahr) ein Formular bei Ihrer CH-Steuerbehörde zur Rückerstattung der Quellensteuer ausfüllen. Die Handhabung mit den Steuern in Deutschland können wir nicht beantworten.
2) Die 3a-Gelder können nur in wenigen Fällen zweckgebunden vor dem 60. Geburtstag bezogen werden. Ein Übertrag auf andere Personen ist nicht möglich. Nach dem ordentlichen Bezug (ab Alter 60) können Sie aber frei darüber verfügen.
Ich möchte gerne wissen, ob ich 4 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (weiblich/unselbständig) eines meiner zwei 3. Säule Konti auflösen und gleichzeitig (und in den kommenden 3 Jahren) auf mein zweites 3. Säulen Konto die jährliche Einzahlung tätigen kann.
Guten Tag Marianne
Ja, das geht. Als Frau können Sie frühestens ab Alter die 3a-Konten auflösen, und müssen sie spätestens zum 64. Geburtstag auflösen, wenn Sie danach nicht weiter erwerbstätig sind. Einzahlungen sind solange möglich, wie Sie angestellt sind – es spielt keine Rolle, ob Sie vorher schon ein Konto aufgelöst haben.
Wenn Sie das Geld nicht sofort benötigen, das Geld auf ein Sparkonto legen würden und an Vorsorgegeldern nur noch das andere 3a-Konto besteht (kein Bezug PK-Kapital geplant, kein Ehemann mit weiteren 3a-Konten), macht es Sinn, mit der Auflösung noch zu warten. So profitieren Sie noch länger vom im Vergleich höheren und erst noch steuerfreien Zins.
Wir haben im Dez. 2013 einen Kaufvertrag für ein Haus in Thailand unterschrieben,inkl. Leasing mit Landrecht(quasi im Baurecht) für 30/60 Jahre. Das Haus muss aber zuerst noch gebaut werden. Im Herbst 2014 wollen wir dann def. nach Thailand auswandern. Kann das Guthaben Konto 3a wirklich erst beim Verlassen der Schweiz bezogen werden, oder ist es möglich schon vorher den Betrag als Teilzahlung für den Bau zu verwenden? Meine Bank sagt: nur für Wohneigentum in der Schweiz möglich…
Ich habe aber in diversen Vorsorgereglementen nie den Vermerk ‚Wohneigentum in der Schweiz‘ gefunden.
Soll ich nun bei der Bank nochmals insistieren mit dem Verkaufsvertrag oder muss ich halt bis in den Herbst warten?
Guten Tag D. B.
Geld aus der Säule 3a können Sie auch für eine Immobilie im Ausland verwenden. Allerdings muss die Liegenschaft selbst bewohnt werden. Und das ist bei Ihnen nicht offensichtlich der Fall. Sie können versuchen, noch mit einer anderen Vorsorgestiftung zu sprechen und sonst das Geld dorthin zu transferieren.
Was auf jeden Fall dann geht ist, das Geld zu beziehen, sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Thailand verlegt haben: Lebt man im Ausland, kann man sich die 3a-Gelder ohne Vorliegen von Gründen auszahlen lassen.
Ich , verheiratet, arbeite 100% und bezahle den vollen 3a Betrag auf ein Bankkonto 3a ein. Da ich jedoch noch einen Nebenjob von ca. 20% mit AHV Abzüge ausübe (ohne Pensionskasse), kann ich weitere / zusätzliche Einzahlungen in das 3a Konto einzahlen?
Guten Tag Rolf
Nein, das ist nicht möglich. Weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie nur die „kleine“ Säule 3a nutzen.
Meine Frau und ich wollen je die 6739.- chf auf unsere 3a-Konti überweisen. Nun haben wir ein Privatkonto, welches auf meine Frau lautet und ich lediglich eine Vollmacht besitze. Wenn wir nun beide von diesem Konto aus die Beiträge einzahlen, dürfen wir es dann trotzdem beide von den Steuern abziehen? Oder kann dann nur meine Frau den Maximalabzug geltend machen?
Guten Tag Samuel
Es spielt keine Rolle, woher das Geld stammt. Wichtig ist, dass ihr je ein eigenes, auf euren Namen lautendes 3a-Konto habt.
Können meine Frau und ich je den Maximalbetrag auf das selbe 3a-Konto einzahlen oder benötgen beide Eheparter jeweils ein eigenes 3a-Konto?
Guten Tag Matthias
Sie müssen je ein eigenes Konto nehmen. Sonst gäbe es bei der Auszahlung ein Problem, weil sie nicht beide auf den gleichen Termin hin das Geld ordentlich beziehen können. Ausserdem lohnt es sich idR auch aus steuerlicher Sicht, das Geld auf mehrere Konten zu verteilen, um diese in verschiedenen Jahren aufzulösen (geringerer Steuersatz bei der Auszahlung).
Ein Bekannter unserer Familie ist Teilbehindert und verdient 1’200 netto plus eine IV-Rente von 1’500 netto. Kann er 3 a einzahlen und wenn ja wieviel?
Guten Tag Thomas
Als Teilzeitbeschäftiger mit kann man die dritte Säule auch nutzen. Das gilt auch wenn man daneben eine IV-Rente bezieht. Wenn Ihr Bekannter einer Pensionskasse angeschlossen ist, dann kann er die „kleine Säule 3a“ voll nutzen. Ohne Anschluss an eine PK kann er die „grosse Säule 3a“ nutzen, was bei seinem Lohn aber zu einem geringeren Höchstbetrag führt.
Bei tiefem Verdienst ist die Steuerersparnis aufgrund des tieferen Grenzsteuersatzes geringer als bei einem Normalverdiener, weswegen die Vor- und Nachteile einer Einzahlung besonders sorgfältig abgewogen werden sollten.
Darf man pro verheirate Person je ein Konto 3. Säule haben und den max Betrag einzahlen? Heisst das, dass als Paar beide Beträge aus diesen zwei 3. Säule Kontos bei der Steuer Erklärung jedes Jahr abziehen darf? Je höher dieser Betrag auf dem 3. Säule Konto, desto mehr kann man jedes Jahr abziehen?
Guten Tag Emilia
Man darf pro Person und Jahr höchstens den Maximalbetrag einzahlen. Um einzahlen zu dürfen, muss man erwerbstätig sein. Das Geld kann man auch auf verschiedene Konten einzahlen. Wenn sie beide als Angestellte erwerbstätig sind, können sie beide also dieses Jahr jeweils max. 6739 Franken einzahlen und dann die Summe der in diesem Jahr geleisteten Einzahlungen (nicht den Kontostand) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wenn man in einem Jahr nichts einzahlt, kann man auch nichts abziehen.
Ich habe im Nov 2011 ein Säule 3a konto eröffnet, seither den max Betrag eingezahlt und möchte nun Anfang 2014 das Guthaben für einen Hauskauf vorbeziehen. Ist das möglich, oder muss ich erst die 5 Jahresfrist abwarten?
Guten Tag Torsten
Die fünf Jahre Frist gelten zwischen zwei 3a-Bezügen für die Finanzierung von Wohneigentum. Wenn Sie diese in der Vergangenheit nie nutzten, dann müssen Sie keine Frist beachten. Sie können sogar im Januar 2014 eine Einzahlung tätigen und diese kurz darauf mit dem übrigen 3a-Kapital beziehen.
Ich bin selbständig ohne BVG, zahle jeweils die 20% in Säule 3a ein. Geht folgendes Szenario?: AHV-pflichtige selbständige Weiterarbeit über 65j. hinaus, dabei jährliche Bezüge bzw. Auflösungen Säule 3a-Konten ab 60j. bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, also bis max. 70j. und gleichzeitig jeweils jährliche Einzahlungen in Säule 3a. Somit wären Bezüge während 10j. möglich und zusätzliche Einzahlungen während ca. 5j. verglichen zum Standardfall.
Guten Tag Daniel
Ja, das können Sie so machen. Es ist im Prinzip dasselbe wie bei Angestellten, die sich mit 65 pensionieren lassen, nur dass Sie nicht nur während 5 Jahren parallel einzahlen/beziehen können, sondern im Falle einer Weiterarbeit noch bis maximal Alter 70.
Mir ist klar, dass man pro Jahr den maximalen Betrag (6739 Franken) einzahlen kann. Aber was passiert eigentlich, wenn ich auf 2 verschiedene Kontos einzahle (z.B. 4000 und 6000 Franken)und dabei mehr als der max. Betrag eingezahlt habe? Mir ist klar, dass ich dabei nur den einen Betrag (z.B. 6000 Franken) an den Steuern abziehen kann. Den 2-ten Betrag gebe den Steuern nicht an. Dabei würde ich ja von den guten Zinsen profitieren.
Guten Tag Herr Bachmann
Wenn Sie zu viel einzahlen, können Sie dies durch die Bank umbuchen lassen. Wenn Sie dies nicht machen, dann zahlen Sie auf der Differenz keine Vermögenssteuer und keine Einkommenssteuern auf den Zinsen. Die Konsequenzen können Sie bei Ihrer Steuerverwaltung erfahren.
Wenn ich zwei 3a-Säule-Konten eröffne – wieviel darf ich auf jedes Konto pro Jahr maximal einzahlen wenn ich normal angestellt bin und einer PK angehöre? Und wieviel darf ich bei der Steuererklärung in Abzug bringen?
Hallo Sandra
Siehe die allererste Frage – die 6739 Franken im 2013 sind, was Sie höchstens einzahlen und auch in der Steuerklärung angeben können. Der Betrag gilt pro Person und nicht pro Konto. Sie können die Aufteilung auf die beiden Konten frei wählen.
Vielen Dank für die vielen wertvollen Antworten.
Ich bin seit 1995 selbstständig, zahle bisher jeweils die 20% in die 3. Säule ein. (auch mal weniger)
Seit August habe ich nun eine 40%-Stelle angenommen und bin nun 40% angestellt und 60% selbstständig. Der selbstständige Anteil des Einkommens liegt deutlich höher als der Lohn.
Im Angestellten-Verhältnis bin ich an eine PK angebunden.
Darf ich in 2013 noch einmal die 20% in die 3. Säule einzahlen oder wird das anteilig berechnet oder darf ich nur noch die „kleine“ 3. Säule einzahlen?
Guten Tag Regula
Diese Frage hatten wir schon mehrmals. Hier noch eine andere Quelle, nämlich die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, mit der Antwort (Seite 6, unten) zur Frage, welchen Betrag man beim Wechsel selbständig -> angestellt oder umgekehrt einzahlen darf. Es ist also so, dass Sie in diesem Jahr höchstens die grosse Säule 3a nutzen dürfen.
Besten Dank für die vielen aufschlussreichen Antworten.
Hier meine Situation/Frage: arbeitslos, ausgesteuert seit Mai 2013, Freizügigkeitskonto aber keine PK.
Wieviel kann ich 2013 in die 3. Säule einzahlen? Und falls sich 2014 an dieser Situation nichts ändert, kann ich dann allenfalls den Betrag bis zu demjenigen eines „Selbständigerwerbenden“ erhöhen?
Guten Tag Match
Als Arbeitsloser mit ALV darf man noch in die Säule 3a einzahlen. Auch wenn Sie jetzt bereits ausgesteuert sind, sollte es noch möglich sein, die maximal CHF 6739 für 2013 einzuzahlen, weil auf der Bestätigung für die Steuerbehörde nicht das Datum der Einzahlung, sondern nur das Jahr steht.
Im 2014 können Sie nur Geld einzahlen, wenn Sie wieder einer Arbeit nachgehen, denn Voraussetzung für die Einzahlung ist die Erwerbstätigkeit.
Ich arbeite und bin wohnhaft in der Schweiz und zahle in die Säule 3a bereits ein. Ist es möglich ein Vorbezug zur Finanzierung des Wohneigentums im Ausland zu erhalten, was mich dann zum Grenzgänger machen würde?
Guten Tag Maik
Ja, das ist möglich; es gelten die gleichen Regeln wie bei der Pensionskasse wie dass es sich um selbst bewohntes Wohneigentum handeln muss.
Alternativ ist es möglich, die Schweiz zu verlassen schon bevor Sie das Geld benötigen – dann können Sie sich die 3a-Gelder sowieso frühzeitig (also auch ohne Wohneigentum) auszahlen lassen.
Ich bin frühpensioniert und erhalte als Selbständiger mit Einzelfirma jährlich ca CHF 4’000. Unkosten aus dieser Tätigkeit fallen praktisch keine an, der steuerbare Gewinn der Einzelfirma ist somit ca CHF 4’000. AHV mässig gelte ich nicht als selbständig (nur ein Auftrag, zudem zahle ich AHV Beiträge aufgrund des Vermögens resp. der kapitalisierten Rente und der Auftraggeber begleicht die AHV Pflicht). Mit meiner Einzelfirma bin ich keiner PK angeschlossen.
Meine Frage: Kann ich in die Säule 3a 20% von 4’000, also CHF 800 einzahlen?
Guten Tag Ulrich
Ja, Sie können davon ausgehen, dass Sie dieses Jahr CHF 800 in die 3. Säule einzahlen dürfen, weil Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
Ich, Deutscher, verheiratet, 2 Kinder, lebe seit 12 Jahren in der Schweiz, arbeite aber in Deutschland, zahle also nicht in die Pensionskasse.
Meine Frau, auch Deutsche, arbeitet in der Schweiz. Ich besitze seit vielen Jahren ein 3a-Konto. Ist das rechtens, nachdem ich hier gelesen habe, dass man in die Pensionskasse einzahlen muss, um die 3. Säule zu nutzen?
Hallo Jack
Sie müssen in der Schweiz erwerbstätig sein, um Geld aufs 3a-Konto überweisen zu können. Bereits einbezahlte Beträge dürfen Sie aber stehen lassen bis spätestens zum 65. Geburtstag. Eine Auszahlung ist in Ihrem Fall jederzeit möglich.
Ist eine Rückzahlung von einer Einzahlung auf ein 3a-Bankkonto noch im gleichen Jahr als es einbezahlt worden ist gesetzlich zulässig? Man hat ja noch keine Bestätigung für den Steueramt erhalten! Bis jetzt konnte mir diese Frage niemand beantworten!
Guten Tag Laszlo
Ein ordentlicher Bezug (z.B. wegen Pensionierung, Wohneigentum etc) ist möglich und der Betrag kann trotzdem vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wenn Sie das Geld dieses Jahr eingezahlt haben und plötzlich dringend dieses Geld benötigen, ohne dass ein gesetzlicher Auszahlungsgrund vorliegt, müssten Sie die Möglichkeit einer Rückbuchung direkt mit Ihrer Bank abklären.
Mein Geburtstag ist der 9. Januar. Frage; Muss die Auszahlung bzw. Auflösung des Säule 3a Kontos vor diesem Datum erfolgen oder in kann ich das bis spätestens Ende Jahr beim Erreichen des ordentlichen Pensionierungs Alter in Auftrag geben. Gilt das auch bei mehreren 3a Konten bei gestaffelten Jahresbezügen bzw. Auflösungen?
Guten Tag Heinz
Alle 3a-Konten müssen spätestens zum 65. Geburtstag oder zur Pensionierung (falls Sie bis längstens 70 weiterarbeiten) aufgelöst werden. Es gilt was später erreicht wird. Bei mehreren 3a-Konten kann es sich lohnen, die Konten in verschiedenen Jahren aufzulösen. Dabei müssen die tieferen Steuern bei der Auszahlung mit den tieferen und steuerpflichtigen Zinserträgen verglichen werden.
Ich habe zwei 3a Konten. Kann ich das Guthaben von einem dieser Konten auf ein 3a Konto meiner Frau übertragen?
Nein, das ist nicht möglich.
Ich habe seit dem 1.8.2012 bei der Generali die Scala classic. Jetzt aus verschiedene Gründe will ich sie kündigen. Ich weiss das ich sicher mit Verluste rechnen muss. Ist überhaupt eine Kündigung möglich?
Guten Tag Cosi
Man kann sich natürlich wundern, warum jemand, der eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit zwischen 15 und 45 Jahren abgeschlossen hat, diese nach einem Jahr schon wieder kündigen will, aber das ist eine andere Frage. Vielen geht es jedoch so wie Ihnen.
Lebensversicherungen können gekündigt werden, eine solche ist jedoch – wie Sie anmerkten – mit Verlusten verbunden. Wenn es sich bei Ihrer Lebensversicherung um das Produkt „Scala Classic One“ von Generali handelt, dann haben Sie diese Versicherung mit einer Einmaleinlage (Einmalprämie) bezahlt. Sie werden also nach der Kündigung weniger Geld zurück erhalten, als Sie vor einem Jahr eingezahlt hatten. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung oder dem entsprechenden Versicherungsberater in Verbindung, um zu erfahren, wie gross der Rückkaufswert (also was Sie zurück erhalten werden) ist und wie Sie kündigen können, um aus dem Vertrag auszusteigen und um den Rest des Geldes zurück zu erhalten.
Danke für Ihre schnelle Antwort! Also auf der Police steht nur Scala classic (Ich zahle jeden Monat ein). Soviel ich weiss gibt es dieser Produkt nicht mehr. Generali hat so ca. Februar/März 2013 alle Sparversicherungen geändert. In der Zwischenzeit habe ich über e-mail mit der Generali kontakt aufgenommen. Als Antwort habe ich das bekommen: Für eine rechtsgültige Vertragsauflösung brauchen wir eine schriftliche Kündigung mit Ihrer Originalunterschrift per Post.Eine Kündigung ist ab dem 2. Versicherungsjahr möglich. Die Vertragsauflösung wird frühestens per nächstem Monatsersten nach Eintreffen des Begehrens vorgenommen.
Ich habe dann noch die AGB gefunden und dort steht: 7.1: Sie haben das Recht, die Versicherung schriftlich zu kündigen, sobald Sie die Prämien für ein Versicherungsjahr bezahlt haben.
Danke schön!
Kann man wenn man im Nebenerwerb selbständig ist auch zusätzlich zum Säule 3A-Abzug beim Haupteinkommen noch in die Säule 3A auf dem Gewinn des selbständigen Nebenerwerbs einbezahlen? Falls ja, wieviel?
Guten Tag Markus M.
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dann können Sie nur die „kleine Säule 3a“ nutzen (CHF 6’739 im 2013, siehe hier).
Mein Mann und ich haben ein Haus gekauft und tätigen die Amortisation mittels der 3. Säule. Ich arbeite 20 Proz. Teilzeit und bin nicht BVG angeschlossen. Wir wollten die Amortisation über mein 3. Säule Konto machen. Kann ich bei einer Amortisation mehr als die 20 Prozent meines Lohnes einzahlen?
Guten Tag Sonja T.
Nein, mehr als 20% sind nicht möglich.
Muss ich bei den verschiedenen Anbietern des 3.-Säule-Sparens irgendwelche Abwicklungsgebühren beachten?
Also können mir hier unabhängig vom Verzinsungssatz irgendwelche Nachteile entstehen, je nachdem wo / bei wem ich abschliesse und einzahle?
Mich interessiert nur das reine Banksparen, keine Fonds o. Lebensversicherung.
Guten Tag Ingo
Bei einer Kontolösung gehen Sie keine Verpflichtungen ein und können den Anbieter einfach wechseln.
3a-Konten haben keine monatlichen/jährlichen Gebühren. Auch der Transfer zu einem anderen Anbieter ist kostenlos, bei wenigen Instituten gibt es eine Wartefrist. Gebühren sind allenfalls relevant wenn Sie in Kürze einen Bezug (z.B. wegen Finanzierung Eigenheim oder wegen Auswanderung) tätigen wollen. Allerdings kann man diese umgehen wenn man dann bei Bedarf das Konto zu einem Anbieter wechselt, der dies kostenlos/günstiger handhabt.
Guten Tag
Meine Kollegin arbeitet Teilzeit und erreicht die BVG Eintrittsschwelle von CHF 21’060.00 nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt ihr trotzdem in die Pensionskasse ein, so wie sie selber auch. Somit ist sie ja Pensionskassenversichert. Kann sie trotz dem geringen Einkommen von CHF 3’000.00 den maximalen Betrag von CHF 6’739.00 in die 3. Säule einzahlen?
Guten Tag Theler
Weil Ihre Kollegin BVG-versichert ist gilt der Maximalbetrag. Man darf aber höchstens soviel einzahlen wie man verdient, also die CHF 3’000 bei Ihrer Kollegin. Der Zins auf 3a-Konten ist zwar hoch verglichen mit einem Sparkonto, aber bei sehr geringen Einkommen ist die Steuerersparnis sehr gering, weswegen sich eine Einzahlung nicht immer lohnt.
Ich bin 20% angestellt, bezahle keine Pensionskasse, aber AHV, IV, ALV etc. Ich bekomme für die Kinder Kinderzulagen. Darf ich diese zu meinem Nettoeinkommen dazuzählen und dann von diesem Jahrestotal die 20% 3.Säule Einzahlung berechnen?
Guten Tag Frau Ackermann
Nein, das ist leider nicht möglich. Als Basis dürfen Sie nur das Erwerbseinkommen (also Bruttolohn minus Lohnabzüge für AHV, IV, EO und ALV) verwenden.
Letzten Dezember kam unsere Tochter zur Welt. Meine Frau erhielt bis Mitte März 2013 ca. 11’500.- Mutterschaftsentschädigung. Momentan arbeitet sie nicht. Es ist auch nicht geplant, dass sie dieses Jahr wieder arbeiten geht. Kann sie jetzt noch in ihre Säule 3A einzahlen? Wenn ja, wieviel?
Guten Tag Herr Müller
Voraussetzung, dass man in die Säule 3a einzahlen darf, ist, dass man zum Zeitpunkt der Einzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Das ist bei Ihrer Frau nicht mehr der Fall. Sie hat somit die Frist für die Einzahlung, welche im Jahr 2013 maximal 6’739 betragen darf, verpasst.
Allerdings ist für die Steuerbehörde auf der Bestätigung der Bank, welcher der Steuererklärung beizulegen ist, nicht ersichtlich, wann genau die Einzahlung getätigt wurde.
Mein Mann hat seit anfang Jahr 100% IV. Darf er nun nicht mehr in seine Pensionskasse oder die Indirekte Amortisation (Fisscakonto) der Hypo einzahlen?
Guten Tag Frau K.
Nein, das ist beides leider nicht mehr möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Bank, um eine Lösung betreffend der indirekten Amortisation der Hypothek zu finden.
Ich bin selbständig erwerbend und habe daneben einen Nebenjob (25%), bei dem ich an einer Pensionskasse angeschlossen bin. Ich möchte den 3a-Abzug selbständig (20% Umsatz) und den Abzug angestellt (6’682) zugleich geltend machen, aber zumindest den 20%-Abzug geltend machen (und nicht nur den 6’682-Abzug). Ich bin als selbständiger keiner Pensionskasse angeschlossen. Wie muss ich vorgehen bzw. ist das zulässig?
Guten Tag Andreas
Nein das geht nicht. Weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie nur die „kleine“ Säule 3a nutzen. Der zulässige Höchstbetrag im 2013 beträgt übrigens CHF 6’739.
Anders wäre es, wenn Sie in diesem Jahr zusätzlich zur selbständigen Erwerbstätigkeit die Teilzeitstelle mit dem neuen Anschluss an eine PK angenommen hätten. Dazu schreibt z.B. die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau in der Steuerpraxis 34 – Nr. 16: „…gelten für die Steuerperiode, in welcher der Wechsel […] erfolgt ist, die jeweiligen Maximalabzüge und der höchst zulässige Abzug insgesamt“; und es gibt keine anteilsmässige (pro-rata) Berechnung.
Muss gestehen habe schon lage nicht mehr solch eine informative Seite gefunden/gelsesen. Herzlichen Dank dafür!
Zu meiner Frage: Ich 28 J. mache mir Gedanken ein 3a Konto bei BSI/Generali zu eröffnen. Mit dem Gedanken dieses nach ca. 10-15 Jahren aufzulösen. Angenommen ich zahle immer den max. Betrag pro Jahr ein würde das nach 10 Jahren ca. CHF 69000 machen + Zinsertrag. Wieviel von dem Geld muss ich regulär besteuern? Frisst mir die Besteuerung nicht die gesamte Rendite weg? Der Zinsertrag ist ja „steurfrei“ ist ja aber nicht gerade „sehr viel“.
Guten Tag Ivan
Eine Auszahlung ist ja nur in wenigen Fällen frühzeitig möglich, z.B. wenn Sie ein Haus kaufen. Sie können das Konto nicht einfach in 10-15 Jahren einfach so auflösen.
Abgesehen davon lohnt sich die Einzahlujng in die Säule 3a für Leute, die Geld sparen können. Die Steuer bei der Auszahlung beträgt nur wenige Prozente und ist abhängig von Kanton und Betrag. Bei den aktuell sehr tiefen Zinsen ist es richtig, dass ein wesentlicher Teil des Zinsertrags durch die Steuer „aufgefressen“ wird. Allerdings müssen Sie noch die gesparten Steuern bei der Einzahlung berücksichtigen, diese machen den grössten Teil des Vorteils der Säule 3a aus: Sie sparen ja auf der Einzahlung Ihren Grenzsteuersatz (z.B. 30%), bezahlen dann bei der Auszahlung nur einen geringen Steuersatz (z.B. 5%) – Ihr Nettogewinn aus Steuersicht beträgt also z.B. 25% auf den Einzahlungen (also bei 70’000 ca. 17’500). Hinzu kommt der Zinsertrag, der höher ist als auf einem Sparkonto und nicht versteuert werden muss.
Ich werde mit 59 „Zwangspensioniert“ und somit bekomme ich ein Rente. Nach der „Zwangspensionierung“ werde ich einen neuen Job mit 40%-50% antreten. Meine Frage lautet: Kann ich, da ich noch weiterarbeite weiter in ein 3a Säule-Konto einzahlen und im gleichen Jahr ein anderes 3a Konto auflösen?
Guten Tag Willi
Schön dass Sie schon wieder eine Stelle gefunden haben!
Weil Sie weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen sich auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen.
Ab dem 60. Geburtstag dürfen Sie 3a-Konten auflösen. Es spielt keine Rolle, welches Konto Sie auflösen.
Ich bin seit Anfang März Besitzer einer B Bewilligung und wohne
im Kanton Wallis. Ich glaube eine Säule A ist besser als eine Säule B
da ich wenn nötig Zahlungen auslassen kann und der Prozentsatz sicherer ist, ist das richtig so?
Und ich bin 36 Jahre alt und möchte mich absichern. Wie viel sollte man für die 3. Säule anlegen? Lohnt nur der Max. Betrag und wie viele 3. Säulen sollte man mindestens abschliessen 1, 2, 3 oder wie viele?
Guten Tag Thomas
Es ist richtig und wichtig, sich Gedanken über die Altersvorsorge zu machen. Aber Ihre Fragen zeigen, dass Sie mit dem Thema noch nicht so vertraut sind. Sie müssen nichts überstürzen. Warten Sie mal ein halbes Jahr lang ab und informieren Sie sich weiter zum Thema.
Das Geld in der Säule 3a ist für Sie fast 25 Jahre lang „weg“ (ausser einer der Auszahlungsgründe würde zutreffen, z.B. Rückkehr in Ihr Heimatland). Deswegen sollte man erst über ein finanzielles Polster verfügen, bevor man freiwillig einzahlt.
Ja, schliessen Sie keine Lebensversicherung oder ähnliches ab, wenn Sie nicht 100% davon überzeugt sind. Am einfachsten ist es, bei einer Bank ein 3a-Konto zu eröffnen und dann jährlich so viel Geld bis hin zum Maximalbetrag einzuzahlen, wie man problemlos darauf verzichten kann.
Mehrere 3a-Konten sind sinnvoll um das Risiko zu streuen und in der Schweiz weniger Steuern bei der Auszahlung zu bezahlen. Es reicht aber wenn Sie ein zweites Konto eröffnen wenn das erste auf 50’000 Franken angewachsen ist.
Vielen Dank für Ihre umgehende Antwort!
Bei meinem Arbeitgeber handelt es sich um eine Internationale Organisation der Vereinten Nationen, mit Sitz im Ausland. Ich arbeite von zu Hause aus. Als ich mich bei der schweizerischne Ausgleichskasse für die AHV angemeldet habe (deren Beiträge ich alleine zahle), hat man mir ausdrücklich versichert, dass ich mich nicht als Selbstständiger anmelden kann, sondern nur als Arbeitnehmer dessen Arbeitgeber nicht verpflichtet ist Sozialleistungen zu zahlen.
Da mein Arbeitgeber keinerlei Verpflichtung unterliegt, Sozialbeiträge für mich zu zahlen, bin ich momentan nicht an die Pensionskasse angeschlossen. Soweit ich weiss, erfülle ich aber als nicht-Selbstständiger die Kriterien für die freiwillige Pensionskasse ebenfalls nicht. Die ist einer der Hauptgründe, weshalb ich mich nun dazu entschlossen habe ein 3a Vorsorgekonto zu eröffnen.
Unklar bleibt mir nach wie vor, wieviel ich in mein neu eröffnetes 3a Vorsorgekonto einzahlen kann..
Danke für die Erläuterungen. In dem Fall sind es die 20% vom Nettoerwerbseinkommen bis maximal CHF 33’696. Da Sie keine Pensionskasse haben (in die ja >10% Ihres Lohnes fliessen würde) ist es sehr sinnvoll, möglichst viel in die Säule 3a einzuzahlen.
Ich bin ein nicht-selbstständiger Erwerbstätiger, jedoch ohne BVG-Pensionskasse.
1. Kann ich somit bis zu 20% meines jährlichen Einkommens (und maximal CHF 33’696) pro Kalenderjahr ins 3a Vorsorgekonto einzahlen und von den Steuern abziehen?
2. Angenommen die Antwort auf meine erste Frage ist ja: Was passiert, wenn ich nun mehr als CHF 6739 ins 3a Vorsorgekonto einzahle, sich meine Arbeitssituation aber im Verlaufe des Jahres ändert (ich z.B. einen neuen Job annehme, bei dem ich an die BVG-Pensionskasse angebunden bin)?
Guten Tag Patrick
Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet „ja“, wobei anzumerken ist, dass ab einem bestimmten Einkommen (im 2013: CHF 21’060) die Pensionskasse gesetzlich vorgeschrieben ist. Als Angestellter ohne PK werden Sie somit nicht mehr als CHF 4’200 einzahlen können, sonst läuft da etwas falsch.
Ihre zweite Frage beantwortet die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV im Kreisschreiben Nr. 18 wie folgt:
„Während der Zeitspanne der unselbständigen Erwerbstätigkeit mit Anschluss an eine Pensionskasse kann die steuerpflichtige Person – ein entsprechendes Erwerbseinkommen vorausgesetzt – maximal den in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a BVV 3 vorgesehenen Maximalbetrag einbezahlen. Für die Zeitspanne der Selbständigkeit ohne Anschluss an eine Pensionskasse kann die steuerpflichtige Person bis zu 20% ihres selbständigen Erwerbseinkommens einbezahlen, vorausgesetzt sie schliesst die Buchhaltung per Ende des Jahres ab. Für das betroffene Jahr kann insgesamt (inkl. allfällige Einzahlung in die kleine Säule 3a) nicht
mehr als der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b BVV 3 vorgesehene Maximalbetrag (40% des oberen Grenzbetrages nach Art. 8 Abs. 1 BVG, CHF 33’696 im Jahr 2013) einbezahlt werden. Gleich verhält es sich beim Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung infolge Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit
während des Jahres.“
Das mit dem Abziehen der Beiträge in der Steuererklärung ist mir klar. Hingegen ist mir nicht klar, ob man das KONTO (bzw. die Konti), wo die 3a-Beiträge liegen, in der Steuererklärung angeben muss oder nicht.
Hallo Rolex
3a-Guthaben müssen Sie nicht als Vermögen in der Steuererklärung deklarieren. Somit sparen Sie auch die Vermögenssteuer auf dem Betrag, was ein weiterer Vorteil dieser Form des Sparens ist.
Danke für die superschnelle Antwort. Bin leider auf Facebook nicht aktiv, deshalb finde ich wohl keinen „gefällt mir“ Button den ich sonst gerne anklicken würde.
Frage: Ist es richtig, dass ich die Beträge die ich auf Konten 3a liegen habe bis zum Alter 65 beziehen muss?
Hallo Mogli
Ja das ist richtig: Wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind müssen Sie als Mann die Konten spätestens per 65. Geburtstag auflösen. IdR macht es Sinn bei mehreren Konten die Auflösung auf verschiedene Jahre zu verteilen, um Steuern bei der Auszahlung zu sparen. Das „grösste“ Konto sollte zuletzt aufgelöst werden. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://www.finanzmonitor.com/3-saule/auszahlung-saule-3a-steuerspar-tipps/
Ich habe mich mit 62 im Herbst 2012 frühpensioniert und beziehe eine Rente aus der Pensionskasse. Ich arbeite nicht mehr, habe aber noch zusätzliches Einkommen aus einem Mehrfamilienhaus das ich vermiete. Frage: kann ich wegen des Zusatzeinkommens aus dem MFH noch Einzahlungen in die Dritte Säule machen?
Guten Tag Mogli
Nein, das ist nicht möglich, denn Sie müssen erwerbstätig sein. Dass jemand Einnahmen erzielt (egal ob AHV-Rente, PK-Rente, Dividenden, Zinsen vom Sparkonto, Haushaltsgeld vom erwerbstätigen Ehepartner oder eben Mieteinnahmen vom Mehrfamilienhaus) berechtigt noch nicht zur Einzahlung und steuerlichen Abzugsfähigkeit mit der Säule 3a.
Ich wohne und arbeite in Basel-Stadt, möchte aber gerne in Deutschland im Grenzgebiet ein Eigenheim mit Hauptsitz bauen. Dafür würde ich gerne die Säule 3a verwenden, geht das? Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft.
Guten Tag Bella
Es spielt keine Rolle welche Staatsbürgerschaft Sie haben und wo das Haus steht, aber es muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
Wir haben im Moment 2 Konten der Säule 3a welche wir regelmässig „füttern“. Das eine lautet auf den Namen meiner Frau (bei ihrer Bank) und das andere auf meinen Namen (bei meiner Bank). Was geschieht wenn einer von uns das Pensionsalter nicht erlebt? Verfällt sein Guthaben oder geht es an den Partner (ev. sogar die Kinder)? Würden wir besser die Konten gemeinsam auf uns als Familie laufen lassen?
Guten Tag Markus
Das Guthaben verfällt nicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV geht das Geld aus der Säula 3a in dieser Reihenfolge weiter:
1. überlebender Ehegatte resp. eingetragener Partner
2. Kinder, erheblich unterstützte Personen, Person mit der man die letzten 5 Jahre oder die für gemeinsame Kinder sorgen muss
3. Eltern
4. Geschwister
5. Übrige Erben
In Ihrem Fall würde also der überlebende Ehepartner das gesamte Geld des 3a-Kontos erhalten (im Unterschied zum übrigen Vermögen, bei dem auch Kinder erbberechtigt sind).
Ich werde Mitte diesen Monat einen Kaufvertrag für selbstbewohntes Stockwerkeigentum unterzeichnen. Dafür werde ich unter anderem auch meine 3. Säule verwenden.
Empfiehlt es sich bereits heute (Anfangs Januar) den möglichen Maximalbetrag in die 3. Säule einzubezahlen, um diesen dann in zwei Wochen wieder zu beziehen? Ist dies rechtlich zulässig?
Der Vorteil liegt auf der Hand: Ende Jahr erhalte ich seitens der Bank die Einzahlungsbestätigung und kann diese steuerlich absetzen – auch wenn das Geld nicht mehr auf dem Konto liegt.
Hallo Tobias
Ja das ist rechtlich zulässig weil es keine minimale Frist gibt zwischen Einzahlung und Auszahlung; siehe u.a. auch unsere Antwort vom 17. November 2011.
Als selbständig Erwerbendem ohne PK liegt mir die Bilanz erst Ende Januar des Folgejahres definitiv vor. Erst dann kenne ich den definitiven Verdienst und somit, was die zulässigen 20% Einzahlung in die Säule 3a sind. Was passiert, wenn sich so nachträglich herausstellt, dass mehr als die zulässigen 20% in die Säule 3a eingezahlt habe?
Guten Tag Hans
So etwas kommt vor. Wenn Sie zu viel eingezahlt haben, dann muss das Geld dann zurückgebucht werden; Sie können nur die maximal 20% einzahlen. Wenn Sie diesen administrativen Aufwand vermeiden wollen, dann machen Sie es so wie die meisten Selbständigen: sie schätzen den Jahresgewinn ab und ziehen dann eine Sicherheitsmarge ab. Siehe dazu auch die Frage / Antwort vom 29. August 2011.
Mir wurde im Frühling 2011 ungerechtfertigt gekündigt. Nach langer Klage vor Arbeitsgericht zahlte mir der Arbeitgeber dieses Jahr (2012) noch rund CHF 50’000 und die AHV wurde davon abgezogen (aber kein PK-Abzug, da dies schon auf Freizügigkeitskonto war). Seither bin ich „Jung-Privatier“. Darf ich dieses Jahr in die Säule IIIa einzahlen? Wieviel?
Guten Tag Herr Müller
Wie Ihnen nach unserem Mailverkehr Ihre Gemeinde mitgeteilt hat, können Sie 20% vom Nettolohn als Abzug in die Säule 3a geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie keiner Säule 2a angeschlossen sind.
Ist es sinnvoll mehr als der gesetzliche Mögliche Abzug (2012: CHF 6’682.-) auf die 3a-Konten einzubezahlen z.B. CHF 8’000.- im Jahr? Mir ist klar, dass ich nicht mehr als CHF 6’682.- bei den Steuern abziehen kann, zudem habe ich fünf verschiedene Konten, bei welchen ich gleichmässig einzahle.
Guten Tag Adrian
Sie sollten es vermeiden absichtlich zu viel einzuzahlen. Sie ersparen sich (und auch der Steuerverwaltung und der Bank) einiges an unnötigem Aufwand. Siehe hierzu die Anwort der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf die Frage was passiert, wenn man mehr als den erlaubten Maximalbeitrag einzahlt:
„Die kantonale Steuerverwaltung stellt eine Bestätigung aus mit der Aufforderung beim Vorsorgeträger eine Rückzahlung des zu viel eingezahlten Beitrages zu verlangen. Aufgrund dieser steuerlichen Bestätigung ist der Vorsorgeträger hierzu sowohl berechtigt als auch verpflichtet die Rückzahlung vorzunehmen. Wer übersetzte Beiträge in die Säule 3a nicht zum Abzug bringen kann und auf eine unmittelbare Rückforderung bei der Vorsorgeeinrichtung verzichtet, kann bei der späteren Auszahlung die Freistellung dieser Beiträge verlangen. Als Folge davon sind die auf den unzulässigen Beiträgen erzielten Zinsen nicht zum Vorsorgetarif, sondern zum ordentlichen Tarif zu besteuern. Die nicht im Vermögen deklarierten Beiträge (inkl. darauf angewachsenen Erträgen) unterliegen zudem nachträglich der Vermögenssteuer.“
Ich beziehe seit dem 01.08.12 eine Rente aus der Lehrer-Pensionskasse. Ich werde im Juni 2013 64 Jahre alt und werde ab 01. Juli 2013 eine AHV-Rente beziehen.
Darf ich noch im Januar 2013 in die 3. Säule einbezahlen?
Hallo Franziska
Eine Einzahlung ist nur möglich, wenn man noch ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Wenn Sie nun also bereits nicht mehr arbeiten, dann ist im 2013 keine Einzahlung mehr möglich.
Ich habe eine Bekannte, welche nicht erwerbstätig ist, AHV-Beiträge bezahlt, jedoch nur eine jährliche Alimente erhält. Darf sie Einzahlungen in die 3. Säule tätigen?
Hallo Päsce
Das geht leider nicht, weil Ihre Bekannte nicht erwerbstätig ist. Einzige Ausnahme wäre, wenn Sie ALV-Gelder beziehen würde und auf Arbeitssuche wäre.
Ein Bekannter von mir hat 3 dritte Säule Konten bei verschiedenen Banken in einer Woche eröffnet. Er hofft vom Mehrzins für ein Eigenheim profitieren zu können und Vermögen verringern zu können. Dies plant er jetzt jedes Jahr bei verschieden Banken zu machen. Ist das erlaubt und welches Risiko geht er dabei ein ?
Guten Tag Hans
Mehrere 3a-Konten sind erlaubt und machen zwecks Risikostreuung und Steuerersparnis beim Bezug Sinn: Bei der Auszahlung im Pensionierungsalter kann man so Steuern sparen (Stichwort gestaffelte Auflösung). Bei der Finanzierung von Wohneigentum ist allerdings nur einmal alle fünf Jahre eine Auszahlung möglich.
Wenn Ihr Bekannter also bald das Geld fürs Eigenheim beziehen will, dann macht es aufgrund des administrativen Aufwands wenig Sinn, zusätzlich noch jedes Jahr Konten zu eröffnen, zumal der Maximalbetrag ja pro Person und nicht pro Konto gilt.
Ich bin als Ausländer kürzlich in die Schweiz gezogen. Gerne würde ich auch Steuern sparen über die 3. Säule.
Gesehen habe ich, dass ich 3a bei Banken und Versicherungen machen kann. Da ich auch ein Haus kaufen will, könnte die Wahl ausschlaggebend sein. Ich bleibe bestimmt 2-3 Jahre, vielleicht auch länger (vielleicht auch nicht).
1. Welche Art (Bank/Versicherung) ist anzuraten. Ich überlege, dass selbst wenn ich wieder weg ziehe, ist es besser, dass Ersparte hier zu lassen für die Pension. Ich sehe, dass die Versicherungen das Ganze mit Risikoleistungen und Kapitalien (Tod/Invalidität) kombinieren. Kann ich diese Leistungen auch behalten, sollte ich wegziehen aus der Schweiz?
2. Da mein Arbeitgeber mir die Steuer bereits am Lohn direkt abzieht, wie soll ich vorgehen um die Differenz zurück zuerhalten.
3. Gibt es sonst noch Überlegungen, die ich als Ausländer beachten sollte.
Hallo Christian
1.) Wir empfehlen in den meisten Fällen, in der dritten Säule ein 3a-Konto zu nutzen. Dort sind Sie flexibel und können jedes Jahr so viel Geld einzahlen (bis zum Maximalbetrag), wie Sie wollen. Eine Versicherungslösung ist oft ein Problem (hohe Kosten beim Ausstieg), wenn sich die eigene Situation ändert und man die Beträge nicht mehr bezahlen kann/will. Ausserdem sind viele bereits über die obligatorischen Versicherungen gut versichert. Wenn zusätzliche Versicherungen benötigt werden, sollte man diese vom „Sparen“ trennen.
2.) Auch mit der Quellenbesteuerung können die geleisteten Beiträge steuerlich absetzen; siehe unsere Antwort im Artikel oben.
3.) Als Person, die bald wieder ins Ausland gehen will, sind Säule 3a-Einzahlungen besonders interessant, weil Sie sich das Geld nach der Ausreise jederzeit auszahlen lassen können. Damit verteilt sich die Steuerersparnis auf weniger Jahre, was die Rendite einer solchen Einzahlung deutlich erhöht.
Herr X ist 60, bezieht IV und Rente.
Er zahlt eine Beitrag von Nichterwerbstätigen an AHV berechnet aus Rente und Vermögen von chf 10000.
Herr X hat noch Einkünfte (abzüglich AHV) von chf 16000.
Er zahlt keine Beiträge zur 2. Säule – da er ja bereits Rente bezieht.
Deswegen darf er an die 3. Säule nur einen Maximalbeitrag von 20% seines Einkommens abzüglich AHV zahlen.
Darf Herr X an 3. Säule einen Betrag von chf 3200 = 20% * chf 16000 zahlen?
Oder muss er zuerst den Beitrag von Nichterserbstätigen an AHV abziehen. Dann wäre der Maximalbetrag an die 3. Säule:
chf 1200 = 20% * (chf 16000 – chf 10000)
Wo finde ich Dokumente, aus denen ich die Antwort ableiten kann?
Guten Tag Wolfgang
Ihr Bekannter kann 20% seines Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen; „bei Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist dies der Bruttolohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge“, siehe z.B. in diesem Kreisschreiben unter Punkt 5.5.
Bei Unklarheiten wendet sich Ihr Bekannter am besten vor der Einzahlung an seine Steuervewaltung.
Ich habe seit Februar 1991 eine 3. Säule a. Kann ich eine Gebundene Vorsorge zu einem anderen Anbieter verschieben?
Hallo Beat
Ja natürlich können Sie das – bei den meisten Banken ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten. Wir empfehlen, regelmässig einen Zinsvergleich zu konsultieren und ggf. die Bank fürs Sparen mit der Gebundenen Vorsorge 3a zu wechseln. Zudem empfehlen wir, mit der Zeit mehrere Konten aufzubauen (Steuerersparnis beim Bezug).
Danke für die rasche Beantwortung meiner Frage.
Was ist denn jetzt eigentlich „besser“ ? Hundert Menschen schreiben immer wie wo was ist besser, eine LV oder ein Konto … ?!
Kann man das konkret beantworten ?
Heute hatte ich einen Termin bei einer Grossbank mit 3 Buchstaben welche mir empfohlen hat eine weitere LV abzuschliessen weil dort der techn. Zins garantiert ist und bei einem Konto nur für die ersten 3-4 Monate und dieser danach sinkt auf weitaus weniger Ertrag.
Was meint ihr dazu ?
Guten Tag Joel
Der Zins in der Säule 3a ist zwar nicht garantiert, aber ist idR höher als bei Lebensversicherungen. Zudem sparen Sie bei der Einzahlung je nach Einkommen um die 30% Steuern, haben also gleich zu Beginn eine Rendite von 50% auf dem netto nach Steuern eingezahlten Kapital. Wenn Sie einen garantierten Zins haben wollen, dann kommen zB auch Kassenobligationen in Frage (momentan wegen sehr tiefen Zinsen idR nicht empfehlenswert).
Es macht einfach in den allermeisten Fällen keinen Sinn sich auf 40 Jahre zu binden. Die Säule 3a und andere Formen des Sparens sind ist freiwillig – Sie können in Jahren wo Sie weniger sparen können (etwa wegen Familie und Haus) auch auf Einzahlungen verzichten.
Einzig wenn Sie jemand sind, der jeden Franken auf dem Konto sofort ausgibt, aber eigentlich Geld sparen möchte, dann kann ein solches Zwangssparen Sinn machen. Ansonsten raten wir davon ab.
Ich habe auch einige Fragen zum Bereich 3A und 3B !
Ich habe vor kurzem eine LV SCALA Classic (Laufzeit noch 42 Jahre) bei der Generali abgeschlossen / monatl. 150,– (techn. Zins 1,75% Überschusszins 2%) um meine Pensionslücke später einmal zu decken. Ich hatte vor den Betrag noch im Laufe der Zeit (Bei Lohnerhöhung etc.) nach obenhin anzupassen.
Jetzt haben mir viele Freunde gesagt ich soll doch lieber ein 3A Konto eröffnen anstatt eine gebundene LV abzuschliessen. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher was gut für MICH ist.
Ich habe mittlerweile viel negatives über LV’s gelesen und überlege mir ein 3A Konto aufzumachen.
Der Zins ist doch sogar höher als bei einer LV, oder ist der dort nicht garantiert wie bei meiner LV ?
Habe den Überblick verloren ….
Guten Tag Joel
Sich finanziell für 40 Jahre für etwas festzulegen ist unserer Meinung nach ein Fehler. Die Lebensumstände und die finanzielle Situation werden sich in der Zeit ändern, während sich eine solche Lebensversicherung nicht ändern lässt. Benötigt man Kapital, verliert man viel Geld wegen des tieferen Rückkaufswerts. Bei Ihnen scheint das mit 150 Franken pro Monat immerhin wohl noch überschaubar zu sein.
Angenommen, dass Sie gut verdienen und dass Sie Geld fürs Alter sparen wollen: Dann empfehlen wir Ihnen, jährlich das 3a-Konto mit dem Maximalbetrag zu füllen. Können Sie deutlich mehr sparen, dann wäre allenfalls ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse sowie die Anlage in Aktien zu überlegen. Sie sind so einfach viel flexibler (keine Pflicht zur Einzahlung) als mit einer Lebensversicherung.
Ich habe eine Hypothek, welche in 3 Jahren abläuft. Kann ich meine Säule 3a trotzdem bereits jetzt vorbeziehen, ohne die Hypothek auflösen zu müssen (würde sich nicht lohnen da Zinsen heute tiefer sind als bei Abschluss + zusätzliche Gebühr) ?
Ich könnte die so freigewordene Liquidität aktuell besser anlegen als in der 3. Säule (natürlich auch entsprechend höheres Risiko das ist mir klar).
Guten Tag Mike
Nein, das ist nicht möglich, es sei denn ein anderer Grund für die Auszahlung ist erfüllt (z.B. Erreichen von Alter 60).
Die Rendite in der Säule 3a mag mager erscheinen, aber sie ist deutlich höher als bei anderen „sicheren“ Anlageformen und zudem sind die Zinserträge steuerfrei. Auf den kurzen Zeithorizont von 3 Jahren würde es unserer Meinung nach keinen Sinn machen, das Geld zu beziehen und „besser“ anzulegen.
Ich habe bei einer Versicherung eine 3a Lebensversicherung. Diese habe ich seit ca. 3 Jahren sistiert und zahle auch nichts mehr ein. Nun habe ich dort nachgefragt, ob ich das Geld haben kann wenn ich mich selbständig mache. Die Antwort war ja, aber nur Selbständig im Haupterwerb. Wenn im Nebenerwerb Selbständig, dann geht dies nicht. Stimmt das?
Guten Tag Sebastiano
Sie dürfen nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen, d.h. keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sein, um die 3a-Gelder für die Selbständigkeit zu beziehen. Es könnte auch sein, dass Sie mit einer Teilzeitstelle noch Beiträge in eine PK einzahlen müssen. Dann wäre eine Auszahlung nicht möglich.
Zudem müssen Sie von der regionalen Ausgleichkasse als Selbständig anerkannt werden und Sie dürfen keine AG oder GmbH gründen (dort würden Sie als „angestellt“ gelten). Mehr Infos erfahren Sie in diesem Artikel (die Regeln Pensionskasse/Säule 3a sind vergleichbar): https://www.finanzmonitor.com/2-saule/selbstaendig-pensionskasse/
Kann ich als IV-Rentnerin ein 3b Konto eröffnen? (3a ist ja nicht möglich.)
Vielen Dank für die Antwort!
Guten Tag Frau Schmid
Ja das ist möglich, bei der Säule 3b gibt es keine Einschränkungen wie Alter oder die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit.
Wenn mein Kollege und ich eine GmbH/AG Gründen und uns Selbständig machen, können wir die Säule 3a beziehen (oder nur bei einer Einzelfirma)?
Guten Tag Raphi
Sie dürfen nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen, um 3a-Gelder für die Selbständigkeit beziehen zu können. Bei einer AG oder GmbH gelten Sie als „Angestellte“ der Firma und müssen einer Pensionskasse angehören.
Sie können aber z.B. mit einer Kollektivgesellschaft starten und nach Bezug der Gelder die Firma in eine AG/GmbH (ohne Rückzahlungspflicht der Vorsorgegelder) umwandeln.
Danke für die vielen wertvollen Informationen.
Gelten die 5 Jahre Frist zwischen zwei Bezügen aus der 3. Säule für die Reduktion von Hypotheken genau von Datum zu Datum oder zählen nur die Kalenderjahre? Konkret: Ich habe November 2007 zuletzt bezogen. Muss ich nun 2013 auch wieder bis November warten?
Guten Tag Köbi
Die fünf Jahre gelten von Datum zu Datum. Sie können also im November 2012 den nächsten Bezug tätigen. Dieser muss übrigens nicht zwingend zur Reduktion der Hypothek eingesetzt werden, auch Renovationen wie z.B. der Einbau einer neuen Küche oder der Ersatz der Fenster können damit finanziert werden.
Ich bin 56 Jahre alt. Lohnt es sich für mich noch ein Säule 3a Konto neu zu eröffnen? In meiner 2. Säule habe ich rund 90’000 angespart.
Hallo Prisca
Unter den Annahmen dass Sie erwerbstätig sind, noch kein 3a-Konto haben und über Geld verfügen, das Sie die nächsten 3 Jahre nicht benötigen, lohnt es sich auf jeden Fall.
Sie können bereits mit 59 das Konto wieder auflösen (spätestens mit 64 wenn Sie dann pensioniert werden). Sie verzichten also nur 3 Jahre auf das Geld. Bei der Einzahlung sparen Sie je nach Grenzsteuersatz Steuern. Bei der Auszahlung fällt eine geringe Steuer an. Die Ersparnis auf dem eingezahlten Betrag beträgt meist zwischen 15% und 35%. Bei der Auszahlung fallen geringe Steuern an (meist unter 10%). Nehmen wir an dass Sie unter dem Strich 20% Steuern sparen. Bei einer Einzahlung von 6’000 Franken wären das 1’200 Franken. Hinzu kommt, dass in der Säule 3a der Zins im Vergleich zu einer Alternative wie dem Sparkonto wesentlich höher ist und erst noch steuerfrei ist. Ihre jährliche Rendite wird also unter diesen Annahmen bei einer Einzahlung in diesem Jahr um die 7% betragen – das lohnt sich auf jeden Fall. Bei Einzahlungen in den folgenden Jahren ist sie sogar noch höher.
Generell ist es so dass sich die Säule 3a je mehr lohnt, je älter man ist: Die Steuerersparnis wird auf weniger Jahre verteilt, was die Rendite einer Einzahlung erhöht.
In Ihrem Artikel schreiben Sie:
„Aus Gründen der Risikostreuung empfiehlt es sich, die Konten bei unterschiedlichen Banken zu eröffnen.“
Welche Risiken bestehen genau, und wo ist ersichtlich welches Institut welche Risiken birgt. Nach meiner Recherche sind Einlagen bis 100.000 SFR gesichert, ist dies korrekt? Anlagesicherheit ist für mich neben der Zinshöhe sehr wichtig.
Guten Tag Mario
Einen Vergleich mit einem Risiko-Barometer für Banken kennen wir nicht. Ein Indiz kann aber sein, wenn der Aktienkurs der Bank stark fällt. Dass eine Bank in der Schweiz Konkurs geht, ist sehr unwahrscheinlich.
Die Streuung des Risikos ist bei grösseren Beträgen dennoch empfehlenswert. Das betrifft vor allem Personen, die über eine sehr lange Zeit den Maximalbetrag eingezahlt haben oder die selbständig sind und deswegen mit der Säule 3a (als Ersatz für die Pensionskasse) dort viel Geld angespart haben.
Zudem spart man mit mehreren 3a-Konten Steuern beim Bezug. Dies dank der Möglichkeit, diese später in verschiedenen Jahren aufzulösen.
Ich arbeite 100%, meine Frau arbeitete auf Grund von Babypause im 2011 nicht.
Kann ich für 2011 beide Beträge einzahlen auf ein Konto 3a (das habe ich gemacht)? Und kann ich auch beide Beträge von den Steuern abziehen?
Hallo Marcel
Man muss ein Erwerbseinkommen erzielen, um in die Säule 3a einzahlen zu können. Wenn Ihre Frau im 2011 keinen Mutterschaftsurlaub hatte, sondern einfach nicht arbeitete, dann darf Sie im 2011 keine Einzahlung in die dritte Säule leisten und den Betrag auch nicht von den Steuern absetzen. Das Sie die Einzahlung ja schon getätigt haben, wird es vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Steuerverwaltung den Abzug für Ihre Frau nicht akzeptiert und Sie Ihre Bank bitten müssen, den Betrag zurückzubuchen.
Wir leben nun seit 3 Jahren in der Schweiz, möchten jedoch aus familiären Gründen zurück nach Deutschland. Wie verhält es sich mit der AHV? Kann ich mir die Beträge auszahlen lassen? Wie muß ich mich verhalten?
Hallo Anex
Die AHV kann nur als Rente bezogen werden. Den Antrag auf die Rente können Sie ein paar Monate vor dem Erreichen des Rentenalters (in der Schweiz für Frauen: 64 Jahre) bei Ihrem Sozialversicherungsamt in Deutschland stellen.
Ich möchte 3. Säule Geld für Eigenheim vorbeziehen und habe zwei 3. Säulen Konten. Kann ich beide Konten im gleichen Jahr auflösen? Kann man auch je ein Konto über zweu Jahren auszahlen lassen?Und muss man das ganze Konto auflösen oder kann man einen Teilbezug machen?
Und kann ich das einbezahlte Geld in diesem Jahr wo ich die Auszahlung mache, trotzdem von den Steuern abziehen?
Hallo Tobias
Sie können die Konten im gleichen Jahr auflösen. Es gibt auch keinen Mindestbezug, d.h. Sie können z.B. aus einem Konto nur einen Teil des Geldes beziehen (Teilbezug). Ein frühzeitiger Bezug von Säule 3a-Geldern ist alle 5 Jahre möglich. Wenn Sie wie gefragt innerhalb von 2 Jahren die beiden Konten auflösen, dann kann Ihre Steuerbehörde die Beträge addieren, was zu einer höheren Besteuerung führt. Und ja, es ist möglich im gleichen Jahr in die Säule 3a einzuzahlen, das Geld zu beziehen und trotzdem den eingezahlten Betrag von den Steuern abzusetzen.
Eine Frage, die Sie sich stellen sollten ist, ob ein Bezug jetzt überhaupt Sinn macht. Wenn Sie den Betrag stattdessen als kurzfristige Hypothek über 2 Jahre aufnehmen, zahlen Sie vielleicht 1.2%. Nach Steuern werden das etwa 0.9% sein. In der Säule 3a erhalten Sie 1.75% Zins, d.h. Sie gewinnen über 3/4% pro Jahr. Selbst wenn die 3a-Zinsen weiter sinken sollten, könnten Sie aus der aktuellen Zinssituation in den nächsten zwei Jahren Profit schlagen.
Ich lebe im Ausland seit 3 Jahren und möchte mein 3a Konto auszahlen lassen. Wie wird das steurlich gehandelt? Info: ich mache in der Schweiz keine Steuerabklärung.
Hallo Otto
In der Schweiz wird eine Quellensteuer auf dem 3a-Betrag erhoben. Diese hängt u.a. vom Kanton ab, in welchem die 3a-Vorsorgestiftung ihren Sitz hat. Ev. lohnt es sich, das Geld zuerst zu einer Stiftung in einem günstigeren Kanton zu transferieren.
Wie die Besteuerung im Ausland abläuft, wissen wir nicht. Am besten fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Steueramt nach.
Meine Frau und ich werden Ende März unsere 3. Säule für unser Eigenheim beziehen. Macht es nun noch Sinn, 2x den Höchstbetrag CHF 6682.- für 2012 einzuzahlen, wenn wir das Geld 3 Wochen später wieder beziehen? Es geht um den Steuerabzug, d.h. rund 13’000 CHF abziehen zu können macht ja durchaus etwas aus, wenn wir es auch abziehen können und das akzeptiert wrid. Ist es korrekt, dass das Einzahlen nun noch Sinn macht? Die Kosten für den Bezug müssten ja wohl deutlich kleiner sein als die Steuerersparnis (113 KCHF vs. 100 KCHF; wohl ca. 2’0000 Ersparnis). Danke für Ihre Hilfe.
Hallo Christian
Dieses Vorgehen in der Säule 3a wird von den Steuerbehörden akzeptiert. Der gleiche Fall ist, wie wenn jemand kurz vor seiner Pensionierung noch einzahlt.
Solche Einzahlungen mit einem kurz darauf folgenden Bezug machen finanziell sehr viel Sinn. Wo sonst können Sie in einem Monat risikolos eine Rendite im zweistelligen Prozentbereich erzielen…
Ich bin seit Ende Januar 2012 im Mutterschaftsurlaub und werde anschliessend meine Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, d.h. Zeitpunkt dafür muss sich erst noch ergeben (Stellensuche). Darf ich voll auf mein 3a-Konto einzahlen (ich war Anfang Jahr ja noch ordentlich angestellt)?
Hallo MM
Ja, Sie haben im 2012 ja ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt.
Meine Lebenspartnerin wird in Kürze aus dem Job ausscheiden (kein Bezug von Arbeitslosengeld!) und dann weiter AHV/und IV Pflichtbeiträge leisten. Kann sie steuerbefreite Einzahlungen (CHF 6682) in die Säule 3a machen, obwohl sie nicht erwerbstätig ist, aber AHV/IV zahlt?
Vorab schon vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Hallo H. S.
Einzahlungen in die Säule 3a setzen voraus, dass man ein Erwerbseinkommen erzielt. Ihre Lebenspartnerin kann jetzt noch eine Einzahlung leisten, nach Stellenaustritt dann aber nicht mehr.
Hallo mein Mann (27) und ich, staatsangestellt(22), möchten sehr gerne ein Haus kaufen. Wir zahlen seit knapp einem Jahr auf das 3a Konto ein (200 monatlich). Können wir uns trotzdem ein Haus durch Verpfändung leisten, obwohl wir bei der Pensionskasse und auch auf dem 3a Konto sehr wenig Geld haben? Gemäss einem Markler sollte dies kein Problem sein. Ist das möglich?
Hallo Leila
Es gibt Faustregeln zur Finanzierung eines Hauses, die Sie wohl zumindest betreffend Eigenkapital nicht erfüllen dürften. Schlussendlich entscheidet aber die Bank. Wir empfehlen Ihnen, ein erstes unverbindliches Gespräch mit Ihrer Hausbank zu führen.
Vielen Dank für die Information.
Könnten Sie mir evtl. noch sagen, wie hoch dieser Auszahlungsbetrag im Kanton Bern versteuert wird?
Die Steuer ist abhängig vom Betrag und liegt in der Regel zwischen 5 und 10 Prozent. Im Kanton Bern beträgt sie für eine alleinstehende, konfessionslose Person und einen Betrag von 50’000 Franken rund 1800 Franken oder 3.6%.
Da Sie nicht mehr in der Schweiz wohnen (ansonsten wäre eine Auszahlung gar noch nicht möglich): Beachten Sie, dass Ihnen die Steuer direkt bei der Auszahlung abgezogen wird – und zwar von dem Kanton, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat und nicht dort, wo Sie zuletzt wohnten.
Ende 2011 bin ich (29) nach Deutschland ausgewandert und würde nun gerne meinen Vorsorgesäule 3A Betrag auzahlen lassen. Da es jedoch sein könnte, dass ich nun unerwartet wieder zurück in die Schweiz gehen muss(evtl. Mitte 2012), wollte ich fragen, ob das mit der Auszahlung überhaupt möglich ist. Falls mir der Betrag ausbezahlt wird, könnte ich trotzdem wieder neu beginnen mit der Vorsorgesäule 3A und somit Steuern sparen?
Hallo Marielle
Ja das ist möglich. Sie können sich das Geld jetzt auszahlen lassen. Wenn Sie später (auch schon im 2012) wieder in der Schweiz arbeiten, können Sie wieder ein 3a-Konto eröffnen, darauf einzahlen und Steuern sparen.
Ich, 40-jährig, tätigte vor einem Jahr einen Säule 3a-Vorbezug von CHF 80’000.00 für den Kauf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung. Nun will ich die Wohnung zum gleichen Preis wieder verkaufen und in eine Mietwohnung umziehen. Kann ich über den Vorbezug von CHF 80’000.00 nach dem Verkauf frei verfügen oder muss der Betrag in irgendeiner Form wieder in eine Vorsorgestiftung fliessen wie dies bei Pensionskassen-Vorbezügen der Fall ist?
Hallo Herr Marti
Es ist nicht möglich, einen Vorbezug aus der Säule 3a wieder einzuzahlen. Sie können jährlich nur höchstens den Maximalbetrag einzahlen. Somit können Sie über den Betrag frei verfügen.
Hallo Herr und Frau Finanzexperte/in
Ich möchte eine 3a. Säulekonto einrichten und wollte wissen, ob ich ein 3a Konto im Ausland eröffnen kann und dies von der Steuer in der Schweiz abziehen kann?
Die Zinsen sind in gewissen Länder höher als in der Schweiz…
Hallo Schakal
Die Zinsen sind in den meisten Ländern höher als in der Schweiz. Allerdings – so zumindest die Theorie – gleichen sich über die Zeit die Wechselkurse wegen den höheren Zinsen/höherer Inflation aus, sodass die realen Zinsen in etwa gleich sein sollten.
Aber zu Ihrer Frage: Nein, es ist nicht möglich, ein 3a-Konto im Ausland zu eröffnen. Diese werden nur in der Schweiz angeboten und werden in CHF geführt.
Meine Freundin und ich werden dieses Jahr am 3.3.12 heiraten und erwarten mitte Mai ein Baby. Zurzeit bezahlen wir beide in die Säule 3a. Meine zukünftige Frau wird nach dem Mutterschaftsurlaub nicht mehr arbeiten. Wie viel darf sie maximal im Jahre 2012 in die Säule 3a einzahlen?
Guten Tag
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur geplanten Heirat und dem erwarteten Baby!
Es spielt keine Rolle, ob sie beide verheiratet sind oder nicht. Entscheidend ist, ob man arbeitet oder nicht. Ihre Freundin kann solange noch in die Säule 3a einzahlen, wie Sie angestellt ist, und zwar höchstens den Maximalbetrag für Angestellte. Dieser beträgt für 2012 CHF 6’682.
Ich bin Deutscher Staatsbürger und seit August 2008 in der Schweiz wohnhaft. Seit 01.06.09 zahle ich in die Säule 3a ein. Nun werde ich bis spätestens Ende März aus gesundheitlichen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren. Ist es dann möglich die Gelder aus der Säule 3a sofort zu beziehen? Die Versicherung sagt, dass es erst nach 3 Jahren möglich ist.
Hallo Philipp
Wenn Sie eine reine 3a-Konto oder Depotlösung gewählt haben ohne Versicherungsschutz/ohne Einzahlungsverpflichtung, dann können Sie den vollen Betrag nach der Rückkehr nach Deutschland einfordern.
Wenn Sie bei einer Versicherung eine Vorsorgepolice 3a abgeschlossen haben, dann erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert. Dieser ist idR deutlich geringer als die Summe der Beiträge, die Sie bisher eingezahlt haben: Die Versicherung wird Ihnen Kosten für den Abschluss/Provisionen sowie Kosten für die Versicherungsleistungen in Abzug bringen. Möglicherweise erhielten Sie die Auskunft, dass eine Auszahlung erst nach 3 Jahren möglich ist, weil vor Ablauf dieser Frist der Rückkaufswert negativ ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über den Rückkaufswert.
Wir raten davon ab, eine Vorsorgepolice 3a abzuschliessen. Man büsst zu viel Flexibilität und – beim vorzeitigen Ausstieg – Geld ein. Sinnvoller ist, Vorsorgen und Versichern zu trennen.
Kann man nach der vorzeitigen Pensionierung im Alter 58 auch weiterin WEF-Bezüge aus der Säule 3a bis 61/62 tätigen? Kann man trotzdem noch in den letzten 5 Jahren vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (64/65) die einzelnen Kti. gestaffelt beziehen um die Progression zu optimieren?
Hallo Göde
Gelder aus der Säule 3a kann man ordentlich ab Alter 59/60 (Frau/Mann) und bis spätestens 64/65 beziehen (wenn man nicht über das Pensionierungsalter hinaus arbeitet).
Ein frühzeitiger (Teil-) Bezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung ist somit nur bis 59/60 möglich. Ist man älter, handelt es sich um einen ordentlichen Bezug und das ganze 3a-Konto muss aufgelöst werden (kein WEF-Teilbezug mehr möglich). Eine gestaffelte Auflösung bis 64/65 ist unabhängig von einer Frühpensionierung möglich, lediglich Einzahlungen können keine mehr getätigt werden.
Zuerst ein Kompliment: das ist eine super Seite!
Meine Frage: kann meine Frau, 60-jährig und weiter erwerbstätig, ihr Säule 3a Konto (ca. 50’000 Franken) beziehen, und gleichzeitig weiterhin in die 3. Säule einzahlen? Also ich nehme an, sie muss dann ein neues eröffnen?
Hallo Herr Winter
Ja, Ihre Frau kann so lange Sie arbeitet (bis max. 69 Jahre) auf Konten einzahlen und welche im gleichen Jahr auflösen.
Ich habe eine Erbschaft erhalten und möchte dieses Geld nun in ein 3a-Konto einzahlen. Ich bin aber Student. Ist dies trotzdem möglich?
Hallo Martin
Auch als Student können Sie jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Das erscheint uns aber nicht sinnvoll, wenn Sie ein „typischer“ Student sind (wenig Ersparnisse, wenig Einkommen, jung): Sie sparen keine Steuern, das Geld ist dann mehr oder weniger „weg“ und Sie wissen nicht, ob Sie das Geld vielleicht in ein paar Jahren benötigen werden (z.B. für eine Auszeit von einem Jahr).
Je nach Höhe der Erbschaft sollten Sie sich professionell beraten lassen. Vermeiden Sie dabei, langjährige Verträge abzuschliessen (zB mit einer Lebensversicherung), das macht in jungen Jahren keinen Sinn.
Im Oktober ist meine Tochter geboren und ich bin nun bis Ende Januar 2012 im Mutterschaftsurlaub und anschliessend gebe ich meine Erwerbstätigkeit vorläufig für einige Jahre auf. Kann ich für 2012 auch noch in die Säule 3a einzahlen? Mein Lohn für den Januar wird ca. 5500 Fr. sein. Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe darf ich diese 5500 Fr. in die Säule 3a einzahlen, muss dies jedoch bis Ende Januar einbezahlt haben. Korrekt?
Guten Tag Petra
Ja das ist korrekt (siehe die Antwort auf die allererste Frage).
Sparen und Vorsorgen mit der Säule 3a macht u.a. dank der Steuerersparnis Sinn. Wenn Sie wegen der Steuerersparnis die Einzahlung tätigen wollen, dann macht diese nächstes Jahr nur Sinn, wenn Sie verheiratet sind.
Zuerst herzlichen Dank für Ihre kompetenten und klar verständlichen Beantwortungen unserer vielen Fragen!
Ich plane Mitte Jahr 2013 mit dem Arbeiten aufzuhören und auszuwandern (Philippinen; inkl. reguläre Abmeldung bei meiner Wohngemeinde). Ich werde den Barbezug für die Auszahlung des Pensionkassenbetrages wählen (zuerst Überweisung auf ein Vorsorgekonto in Schwyz). Weiter habe ich ein anderes Vorsorgekonto und zweimal ein 3. Säule Konto (alles bei verschiedenen Banken). Macht es einen Sinn, wenn ich alles zwecks Steueroptimierung auf das Konto in Schwyz transferiere? Muss ich mir zwingend alles im Jahre 2013 auszahlen (Saldierung des Vorsorgekontos) oder kann ich einen Teilbetrag stehen lassen und diesen erst im Jahre 2014 auszahlen lassen?
Ich bedanke mich eine Beantwortung und wünsche Ihnen eine tolle Adventszeit.
Herzlichst, Bruno
Guten Tag Bruno
Schwyz ist ein steuergünstiger Kanton bei der Quellensteuer. Wir haben aber aktuell keine Liste mit den genauen Steuern je Höhe des Kapitalbezugs. Am besten rechnen Sie das z.B. mit diesem Rechner nach: https://www.postfinance.ch/de/priv/prod/insure/acc3a/calculate/cap3a.html
Nach der Auswanderung in die Philippinen können Sie über alle Ihre Vorsorgegelder aus der 2. Säule und der Säule 3a frei verfügen. Sie schreiben nicht, wie alt Sie sind und was Sie mit dem Geld machen wollen. Wenn Sie später wieder in die Schweiz zurückkehren werden, würde es Sinn machen, einen Teil des Geldes sicher und in Schweizer Franken angelegt zu lassen. Eine Möglichkeit wäre, auf die Auflösung einiger Konten vorerst zu verzichten. Wenn Sie das Geld nicht dringend benötigen, könnten Sie mir der Auszahlung abwarten.
Sie müssen die Konten jeweils als Ganzes auflösen (ein Teilbezug ist nicht möglich). Sie können aber mit der Auflösung der 3. Säule Konten bis zum 65. Geburtstag und mit derjenigen der 2. Säule Konten sogar bis zum 70. Geburtstag zuwarten.
Guten Tag
Ich habe zwei 3.Säule-Konti. Ich möchte nächstes Jahr mit 64 in Pension gehen. Kann ich mir das zweite Konto erst mit 65 auszahlen lassen ?
Guten Tag René
Sie können noch solange einzahlen, wie Sie noch nicht in Pension gegangen sind. Beziehen müssen Sie die Konten spätestens mit 65, wenn Sie dann nicht mehr arbeiten. Die Antwort auf Ihre Frage lautet „Ja“. Sie können mit der Auflösung des zweiten Kontos bis zum übernächsten Jahr (bis zum 65. Geburtstag) warten.
Guten Tag
Ich hätte folgende Frage im Zusammenhang mit WEF-Vorbezug: Dieser ist ja nur alle 5 Jahre möglich. Werden diesbezüglich 2. und 3. Säule separat betrachtet? Beispiel: WEF Bezug im Jahr 2011 aus 3. Säule und WEF Bezug im Jahr 2012 aus 2. Säule. Wäre dies möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag Stefan
Die Vorsorgeverhältnisse in der zweiten und dritten Säule werden getrennt betrachtet. Die fünf Jahre Sperrfrist gelten pro Vorsorgeverhältnis. Sie können also jetzt einen WEF-Bezug aus der 3. Säule tätigen und im nächsten Jahr einen aus der Pensionskasse.
Beachten Sie, dass Sie im Falle der Pensionskasse drei Jahre vor dem WEF-Vorbezug keinen freiwilligen Einkauf getätigt haben dürfen.
Beachten Sie auch unseren Hinweis hier vom 17.11.2011, wo wir kritisch hinterfragen, ob ein Vorbezug im aktuellen Zinsumfeld überhaupt Sinn macht.
Besten Dank!
Dann muss das Konto nicht 5 Jahre bestehen für den ersten Bezug?
Nein, im Gegensatz zur 2. Säule, wo es eine Frist von 3 Jahren zwischen freiwilligem Einkauf und Kapitalbezug besteht, gibt es keine solche Frist in der Säule 3a.
Guten Tag
Kann ich im selben Jahr auf die Säule 3a einzahlen und beziehen um eine Hypothen zu abzuzahlen.
Kann ich auf ein Konto 3a welches ich von 5 Jahre eröffnet habe, dieses Jahr noch einbezahlen und nächstes Jahr beziehen (für Hypothek).
Besten Dank für Ihre Bemühungen!
Freundlichst
Stefan
Guten Tag Stefan
Sie können im selben Jahr eine Einzahlung tätigen und später im Jahr einen 3a-Bezug machen, um Ihre Hypothek zu reduzieren. Das ist der gleiche Fall wie eine Person, die im Jahr Ihrer Pensionierung noch eine Einzahlung tätigt. Es spielt auch keine Rolle, wann das Konto eröffnet wurde.
Beachten Sie, dass Sie im Rahmen der Wohneigentumsförderung nur alle fünf Jahre einen Bezug tätigen können.
Eine andere Frage ist, ob eine Rückzahlung der Hypothek im aktuellen Zinsumfeld sinnvoll ist. Die Zinsen in der dritten Säule liegen bei einigen Anbieter noch um die 2%. Eine Festhypothek für 1-2 Jahre kostet aber nur etwa 1.2%. Die Hypothekarzinsen können Sie von den Steuern abziehen, d.h. der Netto-Zins für die Hypothek beträgt weniger als 1%. Sie sparen also rund ein Prozent im Jahr oder tausend Franken, wenn Sie eine Hypothek nicht jetzt um 100’000 Franken verringern. Dieses Zinsumfeld wird nicht ewig so anhalten, aber es würde allenfalls Sinn machen, noch 1-2 Jahre mit der Rückzahlung zuzuwarten.
Guten Abend,
Ich wohne im Kanton BS und wollte eigentlich nicht in die Säule 3a einzahlen da es mir gesundheitlich nicht gut geht und man nicht weiß ob ich das Pensionsalter erreichen werde. Bin zwar 100 % Arbeitsfähig, nun hatte ich einen schweren Unfall und werde nicht mehr in der Lage sein 100 % zu arbeiten. Da ich mir nun Sorgen mache dass ich zum IV Fall werde, Frage ich Sie ob es nun doch besser wäre ein 3a Vorsorgekonto zu eröffnen ? Wenn ja darf man bei einer Bank 2 Konten eröffnen, wie sieht das die Steuerverwaltung BS ?
Vielen Dank im voraus für ihre Antwort.
Hallo Ilenia
Die Säule 3a und ein 3a Vorsorgekonto sind dasselbe. Wenn Sie jetzt noch kein solches Konto haben, dann lohnt es sich wegen dem Aufwand noch nicht, zwei Konten zu eröffnen. Erst wenn Sie mehrere Jahre einbezahlt haben, können Sie ein zweites Konto eröffnen (und später weitere, bis maximal 5) um als Frau zwischen dem Alter 59 und 64 jedes Jahr ein Konto aufzulösen. So brechen Sie die Progression und sparen bei der Auszahlung Steuern (siehe Steuern sparen mit 3a).
Das Geld in der dritten Säule bleibt bis auf wenige Ausnahmen wie Finanzierung Eigenheim bis fünf Jahre vor der Pensionierung blockiert. Sollten Sie irgendwann eine 100% IV-Rente erhalten, dann wäre dies auch eine der Ausnahmen, um sich das Geld frühzeitig auszahlen zu lassen.
Ob sich die Einzahlung für Sie angesichts der ungewissen Zukunft lohnt, müssen Sie entscheiden. Eine Möglichkeit wäre, dieses Jahr nicht einzuzahlen und ein Jahr abzuwarten. Vielleicht sieht dann die Welt für Sie wieder anders aus. Wir wünschen Ihnen gute Genesung!
Guten Tag, ich bin Jahrgang 1951, wurde im Oktober 2010 in Frührente befördert. Ich habe im April 2011 noch einen Bonus von ca 10000.- CHF fürs Geschäftjahr 2010 erhalten. Desweiteren suche ich weiter eine Stelle und erhalte von der Arbeitslosenkasse die Differenz zwischen meiner Frührente und 70% meines versicherten Einkommens, dh im 2011 ca 13000.- CHF/Jahr.
Darf ich für 2011 in die 3.Säule einzahlen und wieviel ?
Guten Tag Andre
Solange Sie noch nicht definitiv Ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben und noch Taggelder der ALV erhalten, können Sie noch in die „kleine Säule 3a“ einzahlen. In Ihrem Fall gilt also der Maximalbetrag von CHF 6’682 in diesem Jahr.
Guten Tag, ich bin Jahrgang 1966 und bekomme eine 100% IV Rente seit Januar 2011. Ich habe eine Säule 3a Konto bei eine Bank, meine Frage wäre: bekomme ich auch Leistungen von der Säule 3a? Kann ich dieses Geld von Konto abheben?
Ja, Sie können sich das Geld auszahlen lassen und frei darüber verfügen. Dies, weil Sie eine volle Invalidenrente erhalten.
Eine andere Frage ist, ob ein Bezug jetzt sinnvoll ist. Wenn Sie noch über weiteres Vermögen auf einem Bankkonto verfügen, dann könnten Sie mit der Auszahlung noch zuwarten. Denn die Zinsen auf einem 3a-Konto sind deutlich höher (und steuerfrei) als auf einem Sparkonto.
Guten Tag, Ich habe folgende Frage:Ich bin seit 1.4.2011 arbeitslos und arbeite im Zwischenverdienst (ca.20%) Bei meinem Arbeitgeber wird mir kein Abzug für BVG gemacht. Ich habe nun auf meiner Steuererklärung 20% meines Verdienstes von der Arbeitslosenkasse sowie meines Arbeitgebers abgezogen. (Fr. 7200,..) Die Steuerverwaltung (Bern) akzeptiert dies jedoch nicht mit dem Vermerk, dass ich lediglich ein Anrecht auf einen Abzug von Fr. 6’566.– habe da ich bei der Arbeitslosenkasse in die berufliche Vorsorge einbezahlt habe.Da es sich bei dieser lediglich um eine Risikoprämie handelt frage ich mich ob diese Auskunft korret ist? Können Sie mir weiterhelfen?
Guten Tag Nelly
Haben Sie sich beim Datum der Arbeitslosigkeit vertippt? Weil die Steuererklärung für 2011 müssen Sie ja erst 2012 ausfüllen. Aber das spielt keine Rolle bei der Beantwortung Ihrer Frage.
Das Steueramt hat Ihnen die korrekte Antwort gegeben. Solange Sie noch Taggelder von der Arbeitslosenversicherung erhalten, dürfen Sie in die Säule 3a einzahlen. Weil Sie über die Auffangeinrichtung der berufl. Vorsorge weiterhin gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind, gelten Sie als BVG-versichert. Sie dürfen deswegen nur den „kleinen“ Abzug tätigen (siehe Säule 3a Maximalbetrag) – dies solange, als Sie ALV-Taggelder erhalten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Stellensuche!
Guten Tag,
Ein Bekannter von mir bezog das ganze Jahr 2010 ein Krankentaggeld seiner privaten Krankenversicherung (Ersatzeinkommen). im Jahr 2009 war er unselbständig und hat die üblichen Pensionskassenbeiträge geleistet. Im Jahr 2011 war er wieder unselbständig und leistete wieder die üblichen Pensionskassenbeiträge, das Krankentaggeld wurde eigestellt. Nun meine Frage: für die Jahre 2009 und 2011 kann er ja logischerweise nur den „kleinen“ Säule 3a-Abzug geltend machen, doch wie sieht es im Jahr 2010 aus? kann er da den „grossen“ Abzug machen, da es sich ja um Ersatzeinkommen handelt oder gar keinen? und wie wäre die Lage, wenn es sich um ein Unfall-Taggeld handeln würde?
Vielen Dank für die Antwort!
Freundliche Grüsse
Guten Tag Peter
Die Säule 3a kann nur genutzt werden, wenn man ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. War dies im 2010 bei Ihrem Bekannten der Fall und war er keiner Pensionskasse angeschlossen, dann kann er den „grossen Abzug“ von bis zu 20% des Netto-Erwerbseinkommens machen. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihrem Bekannten, sich an seine kantonale Steuerverwaltung zu wenden.
Guten Tag
aufgrund der tiefen Zinsen und des Risikos würde ich gerne von den relativ hohen und sicheren Konditionen eines 3a-Kontos profitieren. Ich weiss, dass ich nur max. die ca. 6’600 abziehen kann und Restriktionen habe beim Bezug.
Frage: Darf ich auch mehr einbezahlen, um von den Zinsen zu profitieren?
Wenn nicht, wer kontrolliert, dass ich z.B. das auf verschiedenen Konten einbezahle? Geht eine Meldung von der Bank automatisch an die Steuerbehörde(n)?
Meine Überlegung: Bei einer Einmaleinzahlung von z.B. 10’000 hätte ich bei 2.25% Zinsen nach 10 Jahren ca. 12’500. Bei einer Steuern von 10% bei Auszahlung (z.B. Hypo-Amortisation) verblieben mir noch ca. 11’250, was einer Nettoverzinsung von ca. 1.2% entspricht. Dies ist höher als auf dem Privatkonto oder dem Sparkonto.
Danke im voraus für die Beantwortung bzw. für Kommentar.
C. L.
Wir raten Ihnen davon ab, zu viel in die Säule 3a einzuzahlen. Erlaubt ist nur der jeweilige Maximalbetrag Säule 3a.
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen absetzen. Zudem sind Guthaben von der Vermögenssteuer und Zinserträge von der Einkommenssteuer befreit. Deswegen sind Probleme mit zu hohen Einzahlungen praktisch programmiert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung EStV schreibt denn auch im Kreisschreiben 18 zum Thema „Folgen unzulässiger Einzahlungen“:
„Auf Vorsorgekonten und in Vorsorgeversicherungen können nicht höhere Beiträge einbezahlt werden, als ein Abzug gemäss Artikel 7 Absatz 1 BVV 3 zulässig ist (…) Sind überhöhte Einzahlungen vorgenommen worden, fordert die Veranlagungsbehörde den Steuerpflichtigen auf, sich die zu viel einbezahlten Beträge vom Vorsorgeträger zurückerstatten zu lassen. Die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen nur den nominellen Überschussbetrag zurück, der auf diesem Betrag aufgelaufene Zins wird nicht zurückerstattet. Für die Veranlagung wird der nicht zum Abzug zugelassene Betrag dem Einkommen sowie bei Rückerstattungspflicht dem Vermögen des Steuerpflichtigen zugerechnet. Steuerpflichtige, welche eine Rückerstattung nicht veranlassen, unterliegen dem Risiko eines Nach- und Strafsteuerverfahrens, da in den Folgejahren die Erträge aus den überhöhten Beiträgen beim Einkommen sowie die überhöhten Beiträge im Vermögen nicht deklariert sind.“
Eine Alternative wäre allenfalls ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse.
Ich habe zwei 3a-Konten bei derselben Bank und möchte beide zur Finanzierung von Wohneigentum einsetzen. Kann ich dies gestaffelt über 2 Jahre machen, oder komme ich dann mit der 5-Jahres-Regel in Konflikt und muss beide Konti gleichzeitig beziehen?
Vielen Dank
Hallo Mark
Sie können nur alle fünf Jahre Geld aus der 3. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum beziehen. Sie müssten also beide Konten gleichzeitig auflösen.
Eine Alternative wäre, das eine Konto zu verpfänden, und es dann in fünf Jahren zur Amortisation der Hypothek einzusetzen. Das kann aktuell Sinn machen: Die Hypothekarzinsen sind tiefer als die steuerfreien Zinsen in der Säule 3a. Zudem können Sie die Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen, sodass der Nettozins um etwa 20-40% tiefer ist. Sprich: Eine Hypothek zu 1.5% kostet nach Steuern etwa 1.0%, was tiefer ist als die Säule 3a-Zinsen.
Guten Tag
Ich arbeite teilzeitlich angestellt und habe daher (entsprechend kleine) Pensionskassenbeiträge.
Wenn ich im Nebenerwerb selbstständig arbeite: wie kann ich dann für diesen Teil beruflich vorsorgen?
Gilt dann auch der maximale 3. Säule-Betrag von 6’682 Fr.?
Empfiehlt sich dann eine freiwillige Einzahlung in die 2. Säule?
Oder wie kann man das machen?
Vielen Dank
Sehr geehrte Gerlinde
Es ist richtig und wichtig, dass Sie sich Gedanken zu Ihrer Altersvorsorge machen.
Sie können aber leider nur den Maximalbetrag für Arbeitnehmer, aktuell also CHF 6’682, in die Säule 3a einzahlen, da Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind.
Wenn Sie mehr Geld fürs Alter beiseite legen wollen, dann könnten Sie sich freiwillig in die Pensionskasse einkaufen. Diese können Sie wie Beiträge in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen absetzen. Eine weitere Alternative ist das private Sparen, etwa mit einem Fonds-Sparplan. Hier sparen Sie zwar keine Steuern bei der Geldanlage, haben jedoch die volle Flexibilität, weil Sie frei über das Kapital verfügen können.
Guten Tag,
Aufgrund der Bestimmungen der BVV3 (SR 831.461.3) Artikel 3 ist in der Auslegung der Bezugsmöglichkeiten nicht klar, wie die folgenden beiden Fragestellungen zu behandeln sind:
1. Fall (Erwerbstätiger männlich)
Die Erwerbstätigkeit endet z.B. bei Alter 61 infolge einer frühzeitigen Alterspensionierung und es bestehen z.B. 3 Konten der Säule 3a.
Frage: müssen die Konten der Säule 3a zwingend bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit bezogen werden oder können diese bis zum 65. Altersjahr gestaffelt bezogen werden?
2. Fall (Erwerbstätiger männlich)
Die Erwerbstätigkeit wird z.B. erst bei Alter 65 beendet und es bestehen z.B. 3 Konten der Säule 3a. Kann z.B. Konto Nr. 1 und im Alter von 62 und Alter 63 aufgelöst werden und trotzdem noch auf Konto 3 einbezahlt werden?
Besten Dank für die Antworten
freundliche Grüsse
Bruno G.
Guten Tag Bruno
BVV3, also die „Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen“ ist sicher – wie fast alle Gesetzestexte – nicht so verfasst, dass ein durchschnittlicher Bürger sie sofort versteht.
Sie haben aber mit dem Artikel 3 schon die richtige Stelle gefunden. Dort steht im Absatz 1: „Die Altersleistungen dürfen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter der AHV ausgerichtet werden“ (bei Ihnen also mit Erreichen des 60. Geburtstags). Weiter steht dort „Sie werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig“ (bei Ihnen also mit Erreichen des 65. Geburtstags). Eine Ausnahme wäre, wenn Sie weiter über das ordentliche Pensionierungsalter von 65 Jahren hinaus arbeiten würden. Dann dürften Sie den Bezug sogar noch um bis zu fünf Jahre aufschieben.
Die Antworten auf Ihre Fragen lauten also:
Fall 1: Auch bei einer Frühpensionierung dürfen die Säule 3a-Konten bis zum ordentlichen Pensionierungsalter, also bei Ihnen bis zum 65. Geburtstag, beibehalten werden. Allerdings darf man – sobald man nicht mehr arbeitet – auch nicht mehr steuerlich abzugsfähig in die 3. Säule einzahlen. In dem Jahr, in dem man sich zur Ruhe setzt, darf man aber noch eine Einzahlung tätigen und den eingezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch ein sofortiger Bezug (im gleichen Jahr) nach der Frühpensionierung ist möglich.
Fall 2: Als Mann dürfen Sie die Konten ab dem 60. Geburtstag beziehen und dennoch weiterhin einzahlen, solange Sie noch erwerbstätig sind.
In beiden Fällen macht ein gestaffelter Bezug von 3a-Konten Sinn. Aufgrund der Steuerprogression beim Bezug spart man Steuern, wenn man die 3a-Konten in verschiedenen Jahren auflöst.
Ich beabsichtige meine vier 3a-Säule-Konti im Alter 62 (Konto 1), 63 (Konto 2), 64 (Konto 3) und 65 (Konto 4) zu beziehen. Kann ich im Alter 62, 63 und 64 (und was klar ist im Alter 65 vor Beendigung der Erwerbstätigkeit) noch Einzahlungen auf das Konto 4 leisten oder schliesst hier die Steuerverwaltung auf Steuerumgehung?
Das ist möglich. Anders als bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse, wo drei Jahre vor dem geplanten Kapitalbezug keine Einzahlungen mehr getätigt werden sollten, wird das von Ihnen geplante Vorgehen von den Steuerverwaltungen toleriert.
Guten Tag,
Ich lebe in einer Ehegemeinschaft. Nun habe ich gehört, dass eine Teilauflösung des 3a guthabens (Bsp. für Renovationen) erst 5 Jahre nach einem ersten Bezug gemacht werden dürfen. Mein Frage ist nun, wie sieht dies in der Ehegemeinschaft aus: Gelten diese 5 jahre sperrfrist pro Person, pro Vorsorgekonto oder pro Ehegemeinschft? Ist es möglich, dass meine Ehepartnerin in einem Jahr ein Teil des 3a auflösen kann, und ich im darauffolgenden Jahr?
Besten Dank
Die Frist von fünf Jahren gilt pro Person, siehe unsere Antworten am 30.04. und 07.06.2010. Das von Ihnen geplante Vorgehen mit je einem Teilbezug im 2012 und im 2013 ist also möglich.
Guten Tag,
ich werde aus der Schweiz per Ende September 2011 auswandern. Kann ich für 2011 noch in die Säule 3a einbezahlen und die Auszahlung erst Ende 2012 beantragen?
Vielen Dank.
Grüsse,
Lars
Sie müssen die Einzahlung noch tätigen, solange Sie arbeitstätig sind. Sobald Sie ausgewandert sind, können Sie bei der Bank (gegen Nachweis, dass Sie tatsächlich im Ausland leben) das 3a-Konto auszahlen lassen. Das bedeutet, dass Sie auch schon Anfang 2012 das ganze Konto auflösen können. Sie können das Geld aber auch stehen lassen und es zu einem späteren Zeitpunkt beziehen (spätestens im Alter von 65 Jahren, falls Sie dann nicht mehr arbeiten).
Guten Tag
Meine Kollegin (65Jahre) ist seit einem Jahr pensioniert.Sie war vor der Pension selbstständig mit einem eigenen Geschäft.
Jetzt arbeitet sie wieder als Angestellt Teilzeit im Stundenlohn.( Ohne Pensionskasse)
Wiviel kann sie jetzt maximal in die 3.Säule einzahlen?
MfG G. von Ah
Guten Tag
Da Ihre Kollegin kann keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf Sie als Maximalbetrag bis 20% des Nettoeinkommens auf ein Säule 3a-Konto einzahlen. Sie kann dies bis zum Erreichen des 69. Altersjahrs tun.
Guten Tag
Wenn ich anfangs Jahr in die Säule 3a einzahle und am Ende des gleichen Jahres das Geld vorbeziehe, kann ich den Steuerabzug für die Einzahlung dann gleichwohl noch machen ?
Guten Tag René
Ja, es ist möglich, Geld in die Säule 3a einzuzahlen und dieses im selben Jahr wieder zu beziehen (es muss natürlich einer der Auszahlungsgründe vorliegen). Sie können den eingezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen absetzen. Dieser Fall ist verbreitet: Angehende Rentner, die im Jahr der Pensionierung als Angestellte noch eine Einzahlung tätigen, fallen in diese Kategorie.
Wow, vielen Dank!
Moral der Geschichte: Legt unbedingt MEHRERE 3a-Konten an!
Genau; dies macht auch aus steuerlicher Sicht beim Bezug Sinn (tiefere Progression).
Ich verfüge über zwei Kontos Säule 3a. Ich möchte eines der beiden frühzeitig auflösen, um damit eine Einzelfirma zu gründen. Geht das, oder muss ich alle beide Kontos auflösen?
Guten Tag Daniel
Es ist möglich, nur eines der 3a-Konten für die Finanzierung der Selbständigkeit aufzulösen. Eine teilweise Auflösung eines Kontos ist nicht möglich, respektive führt zur Versteuerung des ganzen Kontos.
Beachten Sie, dass Sie wie geplant eine Personengesellschaft gründen müssen (Einzelunternehmung, Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft). Bei einer Kapitalgesellschaft/juristischen Person wären Sie rechtlich gesehen ein Angestellter und keine selbständigerwerbende Person. Es ist möglich, zuerst das Kapital für Ihre Einzelfirma zu beziehen und diese später in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) umzuwandeln.
Um das Kapital aus der Säule 3a zu beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse betreffend Selbstständigkeit sowie – falls Sie verheiratet sind – die Unterschrift Ihrer Frau.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und auch Spass mit Ihrer Selbständigkeit!
Ich habe mich Ende 2010 selbständig gemacht und zu diesem Zweck eine AG gegründet. Kann ich hierzu auch die Gelder aus 3A heran ziehen?
Danke & Gruss
Guten Tag Christian
Siehe unsere Antwort an Gisela vom 20.02.2011: Gelder aus der Säule 3a können nur für die Selbständigkeit in Form einer Personengesellschaft (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft) bezogen werden. Bei einer AG oder GmbH gelten Sie rechtlich leider als „Angestellter“. Eine Möglichkeit wäre gewesen, zuerst eine Einzelfirma zu gründen, das Kapital zu beziehen und die Firma danach in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln.
Guten Tag,
Ich habe eine gebundene Vorsorge. Nun ist es mir leider nicht mehr möglich, der Ratenzahlungspflicht nachzukommen.
Da ja eine Kündigung ausgeschlossen ist, weiss ich nicht, was zu tun ist und welche Konsequenzen ich dabei zu tragen habe rsp. auf mich zukommen!
Wisen Sie Rat?
Guten Tag Marco
Die gebundene Vorsorge ist für viele Personen keine optimale Wahl, da sie nicht flexibel ist. Die Vertragsdauer beträgt bei jungen Versicherten mehrere Jahrzehnte – und in dieser langen Zeit verändern sich die Bedürfnisse.
Die Kündigung der gebundenen Vorsorgepolice ist möglich. Die Versicherung wird Ihnen aber nur den sogenannten Rückkaufswert erstatten. Aufgrund der Rechnung gestellten Kosten für Administration (u.a. Provision für Ihren Makler) und für den Versicherungsschutz ist der Rückkaufswert geringer als die bereits eingezahlten Prämien.
Die Konsequenzen, wenn Sie die Prämien einfach nicht mehr bezahlen, können Sie den Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters entnehmen. Bei den Helvetia Versicherungen heisst es beispielsweise: „Können Sie Ihre Prämie trotz Mahnung nicht fristgerecht bezahlen, wird Ihre Versicherung in eine prämienfreie Versicherung mit entsprechend reduzierter Leistung umgewandelt, sofern sie einen Umwandlungswert aufweist“.
Wir empfehlen Ihnen, statt nur die Zahlungen auszusetzen, mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen: Sie sind nicht der erste Versicherte, der die Prämien nicht mehr bezahlen kann/will und deswegen die gebundene Vorsorgepolice kündigen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin verheiratet. Wir haben einen Ehevertrag (allgmeine Gütergemeinschaft).
Nun werde ich mich (Ehefrau) selbständig machen. Ist es möglich, natürlich mit
dem Einverständnis des Ehemannes die Säule 3a auch des Ehemannes zu beziehen?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Gisela E.
Sehr geehrte Gisela
Der Ehervertrag spielt u.E. keine Rolle. Beim Bezug des Geldes für Ihre Selbständigkeit benötigen Sie zwingend das Einverständnis Ihres Ehemannes (auch für „Ihr“ 3a-Konto). Beachten Sie, dass ein Bezug nur im ersten Jahr der Selbständigkeit möglich ist, Konten nur als ganzes bezogen werden können und ein Bezug nur bei einer Einzelfirma/Kollektivgesellschaft/Kommanditgesellschaft möglich ist. Wenn Sie eine AG oder GmbH gründen wollen, ist ein Bezug nicht möglich (Sie wären dort ja nicht selbständig, sondern angestellt). Wenn Sie die Gründung einer GmbH/Aktiengesellschaft beabsichtigen und dazu Geld aus der 3. Säule benötigen, dann sollten Sie zuerst mit einer Personengesellschaft (z.B. Einzelfirma) starten und diese erst nach dem Bezug der 3a-Guthaben in eine GmbH/AG umwandeln.
Bis zu welchem Altersjahr kann ich Säule-3a-Gelder für den Kauf einer Liegenschaft verpfänden?
Sehr geehrter Herr B.,
Es ist tatsächlich so, dass man nur bis drei Jahre vor Erreichen des Anspruchs auf die Altersleistungen Geld aus der Säule 3a verpfänden kann. Das bedeutet, dass Frauen nur bis 56 und Männer nur bis 57 ihr 3a-Guthaben für die Sicherung von Krediten auf dem Wohneigentum verpfänden können.
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Werde mich erkundigen. Freundliche Grüsse und Kompliment zu Ihrer tollen Dienstleistung!
Guten Tag.
Ich habe mich Mitte 2010 selbständig gemacht. Anfang Jahr habe ich den Maximalbetrag für Angestellte in die 3. Säule einbezahlt. Ende Jahr habe ich noch 20% meines als Selbständiger erzielten Erwerbseinkommens in die 3. Säule einbezahlt (nochmals ca. 8’500.–). Jetzt finde ich in meiner Online-Steuererklärung keine Möglichkeit, diese 15’000 Franken abzuziehen. Habe ich etwas falsch gemacht oder muss ich diesen Sonderfall einfach als Beiblatt o.ä. nachreichen? Vielen herzlichen Dank für eine kurze Auskunft.
Guten Tag Lukas
Gemäss Auskunft der Steuerverwaltung Bern können Sie in dem Jahr, in dem Sie sich selbständig gemacht haben, sowohl den Maximalbetrag für Erwerbstätige plus 20% des Erwerbseinkommens (maximal 32’832 Franken) abziehen. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie die beiden Abzüge von total 15’000 Franken in der online Steuererklärung eingeben können, fragen Sie am besten direkt bei Ihrer kantonalen Steuerverwaltung nach.
Guten Tag,
zur Finazierung eines Neubaus sollen auch Säule 3a Gelder herangezogen werden.
Meine Ehefrau und ich besitzen jeweils ein 3a-Konto bei zwei verschiedenen Banken. Dieses Geld wollten wir zu 100% als Eigenkapital auf unser Baukreditkonto übertragen, d.h die 3a Konten auflösen.
Aus einem Konto wurde bereits in 2010 bis auf einen kleinen Rest das angesparte Geld auf das Baukreditkonto übetragen.
Frage: Kommen wir in Schwierigkeiten mit der 5-Jahresregelung zum Bezug von 3a Gelder?
Kann auf ein 3a Konto (Geld wurde bezogen, konto aber nicht aufgelöst)wieder eingezahlt werden? Wenn ja, wann kann wieder bezogen werden? Kann von einem neu eröffneten Konto früher als 5 Jahre bezogen werden?
Vielen Dank im Voraus,
Norbert
Guten Tag Norbert
Pro Ehegatte darf nur alle fünf Jahre ein Bezug von Geldern von 3a-Konten zwecks Finanzierung eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung durchgeführt werden. Geschieht ein weiterer Bezug durch denselben Ehegatten innerhalb von fünf Jahren, dann kann die Steuerbehörde die einzelnen Kapitalbezüge zusammenzählen. Die Konsequenz sind ein für das ganze Kapital höherer Steuersatz (Progression) und damit höhere Steuern beim Bezug.
Wann das Konto eröffnet wurde, spielt beim Bezug keine Rolle, hier gibt es keine 5-Jahres-Frist.
Ein nachträgliches Auffüllen von 3a-Konten ist – im Gegensatz zur Pensionskasse – nicht möglich. Sie können jeweils nur den aktuellen 3a Maximalbetrag pro Jahr einzahlen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Geld auf ein Konto, von dem bereits Kapital bezogen wurde, oder auf ein neues Konto eingezahlt wird.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Herzlichen Dank, Sie haben mir sehr geholfen.
Hallo Finanz Monitor
Ich habe seit 1 Jahr eine 100% Rente von der IV zugesprochen bekommen.
Ich werde im 2011 57 jahre alt, und müsste ja theoretisch eigentlich noch 8 Jahre arbeiten. Ich habe seit einigen jahren zwei 3.Säule Konto. Kann ich als IV-Rentner trotzdem weiterhin in meine zwei 3. Säule einzahlen?
Können Sie mir da weiterhelfen? Besten Dank Thomas
Sehr geehrter Thomas
Einzahlungen in die Säule 3a tätigen darf nur, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt (bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters) oder Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung bezieht. Wer sich frühpensionieren lässt und nicht mehr arbeitet, darf nicht weiter in die Säule 3a einzahlen.
Das gleiche gilt für IV-Rentner, die gar nicht arbeiten. Die IV gilt als „Ersatzeinkommen“ und nicht als „Erwerbseinkommen“. Wenn Sie als IV-Bezüger mit einer vollen IV-Rente nicht arbeiten, dann können Sie leider auch nicht Gelder steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen.
Guten Tag
Mein Mann und ich wollen eine Eigentumswohnung kaufen und u.a. Gelder aus der 3. Säule dafür verwenden. Kommt da der Rückkaufswert zum Zuge? Oder ist es möglich das Geld zu beziehen und weiterhin in die 3. Säule einzuzahlen?
Danke für die Info
Guten Tag Nadia
Wenn wir das richtig verstanden haben, haben Sie eine Vorsorgepolice im Rahmen der freien Vorsorge 3b abgeschlossen. Solche Policen haben meist eine sehr lange Laufzeit. Will man frühzeitig aussteigen, dann erhält man nur den Rückkaufswert. Dieser liegt meist deutlich unter der Summe der bereits getätigten Einzahlungen. Wenn Sie die Säule 3b weiterführen wollen oder einen solchen Verlust nicht in Kauf nehmen wollen, dann ist eine Verpfändung eine Möglichkeit.
Eine Verpfändung ist normalerweise – wie auch bei Säule 3a Geldern – möglich. Der verpfändbare Betrag entspricht idR dem Rückkaufswert. Am besten sprechen Sie mir Ihrer Bank darüber.
Banken verlangen idR 20% Eigenkapital, wovon mindestens die Hälfte in bar vorliegen sollte. Der übrige Betrag an Eigenmitteln kann durch Verpfändung der Pensionskasse oder Geldern au der dritten Säule stammen.
Tipp: Hier sehen Sie, wie eine Bank beim Hauskauf rechnet: Eigenheim finanzieren (mit Finanzierungsrechner).
Guten Tag.
Ich möchte gerne in die 3a von meiner Frau im 2011 den max. Betrag von 6682.00 einzahlen. Ich arbeite im Ausland und bezahle dort die AHV, IV etc. Die Steuern jedoch in der Schweiz. Meine Frau arbeitet als „Hausfrau“ und hat noch einen kleinen Nebenerwerb von ca. 3000.- / Jahr. Da Sie somit zuwenig Einkommen hat muss ich, gemäss Gesetz, für Sie separat AHV zahlen welche nach meinem Lohn und Vermögen ( x 20) bemessen wird. D.h. ist zahle nebst meinen AHV Abzügen im Ausland auch für meine Frau AHV in der Schweiz und dies weit mehr als Sie im Jahr Brutto verdient.
Darf ich somit in der Schweiz auch für meine Frau den maxiaml Beitrag in die 3a einzahlen?
Guten Abend Christof
Sie zahlen viel Steuern und AHV-Beiträge, können aber leider nicht von den maximalen Abzügen bei Ihrer Frau profitieren.
Das ist ärgerlich. Aber der Grund ist folgender: Bedingung, um überhaupt in die Säule 3a einzahlen zu können ist das Erzielen eines AHV-pflichtigen Einkommens. Wir gehen davon aus dass das bei Ihrer Frau der Fall ist. Ist Ihre Frau keiner Pensionskasse angeschlossen (was bei CHF 3’000 Franken Verdienst pro Jahr wahrscheinlich ist), dann kann Ihre Frau maximal 20% Ihres Nettoerwerbseinkommen in die Säule 3a einzahlen. Das dürften um die CHF 500 sein.
Aufgrund Ihrer speziellen Wohn- und Steuer-Situation könnte es sich lohnen, mit einem Steuerexperten mögliches Optimierungspotenzial auszuloten.
guten tag
wir möchten unser neues eigenheim vermietet. ist das gesetzlich erlaubt, wenn wir das haus u.a. aus 3. säule geldern und pensionskasse finanziert haben. wir haben gelesen, dass die gelder vorbezogen werden dürfen für ein haus bei EIGENbedarf.
vielen dank für ihre antwort!
fritz a.
Guten Tag
Gelder aus der Pensionskasse/Säule 3a können Sie nur für selbst bewohntes Wohneigentum (Haus oder Wohnung) beziehen.
Wenn Sie Haus gekauft haben, um darin zu wohnen, und dieses mit Geldern aus der PK/Säule 3a finanziert haben, dann sind Sie korrekt vorgegangen. Sie können das Haus jetzt auch vermieten, wenn es Ihnen zB. zu gross geworden ist oder Sie auf Weltreise gehen.
Was nicht möglich ist, ist dass Sie das Haus verkaufen und das Geld behalten. Erlöse aus dem Verkauf müssen wieder in die PK überwiesen werden. Das Gesetz (Art. 30d Abs. 5 BVG) sagt dazu: „Als Erlös gilt der Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden sowie der dem Verkäufer vom Gesetz auferlegten Abgaben.“
Guten Tag
wir machen uns nun Gedanken für die finanzielle Situation bei einer Frühpensionierung.
Wir haben ein Haus und in der Hypothek ist eine indirekte Amortisation mit der 3. Säule aufgeführt. Nun haben wir regelmässig diese Beträge einbezahlt. Wie ist es nun bei einer Pensionierung. Müssen wir mit dem ersparten Geld der 3. Säule das Haus amortisieren oder können wir diesen Geldbetrag für uns beziehen und frei darüber verfügen?
Für eine Wohnung haben wir eine Lebensversicherung vereinbart mit der Bank, die mit 65 Jahren fällig wird. Was passiert mit diesen Geldern?
Vielen Dank für eine Antwort und einen schönen Tag, Lisa
Guten Tag Lisa
Ein Hypothekarkredit muss idR bis zum Pensionierungsalter zumindest bis auf 65% des Hauswertes zurückbezahlt (amortisiert) werden. Das bedeutet in der Praxis meist, dass bis 65 zumindest die zweite Hyptohek vollständig amortisiert sein muss (eine 1. Hypothek wird idR bis 65% des Hauswerts abgeschlossen).
Sie hatten sich für die indirekte Amortisation via Säule 3a entschieden, um Steuern zu sparen. Dazu haben Sie Ihre Säule 3a verpfändet. Sie können also nicht frei über das Geld verfügen: Das 3a-Konto dient Ihrer Bank als zusätzliche Sicherheit nebst Ihrem Haus für Ihr Hypothekardarlehen. Wie bei der verpfändeten Lebensversicherung ist die Regel, dass Sie beim Erreichen des Pensionierungsalter das Geld zur Tilgung/Reduktion der Hypothek verwenden.
Eine Ausnahme wäre, wenn zB. die Hypothek bereits zu einem Grossteil abbezahlt worden ist und die Bank einverstanden wäre, auf das 3a-Konto als zusätzliche Sicherheit zu verzichten. Wir empfehlen Ihnen, ein Gespräch mit Ihrer Bank zu suchen.
Tipp: Grössere Banken bieten idR kostenlose „Vorsorge Checkups“ an, bei denen die gesamte finanzielle Situation des Kunden vor und nach der Pensionierung besprochen wird.
Ich bin 42 Jahre alt und beabsichtige in ca. 3 Jahren aus dem Erwerbsleben zurückzutreten. Was passiert mit meinem Sparen 3 Konto? Kann ich das einfach liegen lassen bis 59, oder muss ich das auflösen?
Sehr geehrte Karin
Sie „müssen“ Säule 3a-Konten sogar mindestens bis zum Alter von 59 Jahren liegen lassen. Frühzeitige Gründe für die Auflösung der Säule 3a finden Sie weiter oben in diesem Artikel.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte zur Amortination meiner Hypothekt angespartes Kaspital aus dem Konto 3a beziehen. Das Konto hat einen Stand von ca. 80’000 CHF. Zur Amortisation möchte ich jedoch nur 50’000 beziehen. Ist dies überhaubt möglich, oder der ganze Betrag (80’000) bezogen werden?
Besten Dank für die Antwort
Sehr geehrter Reto
Schön dass Sie frühzeitig mit Sparen begonnen haben und bereits ein stattliches Kapital in der Säule 3a angehäuft haben.
Für selbst bewohntes Wohneigentum können Sie im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEF auch nur einen Teil eines 3a-Kontos beziehen. Sie bezahlen dann auch nur auf dem bezogenen Kapital (bei Ihnen: CHF 50’000) eine reduzierte Steuer (Quellensteuer).
Beachten Sie, dass Sie das aus der Säule 3a bezogene Kapital – anders als bei der Pensionskasse – nicht wieder einzahlen können. Sie können jährlich nur den zulässigen Maximalbetrag einzahlen.
Aufgrund der aktuellen Zinssituation (eine LIBOR-Hypothek kostet rund 1.2%, Sie verdienen bei vielen Anbietern auf einem Säule 3a-Konto Zinsen steuerfrei von 2.0%) wäre es eine Überlegung wert, eine auslaufende Hypothek in mit einer Libor-Hypothek von 2-3 Jahren Laufzeit zu verlängern und die Amortisation aufzuschieben. Ohne die Steuerersparnis durch höheren Hypothekarkredit-Zinsen zu berücksichtigen würden Sie so bei gleichbleibenden Zinsen CHF 400/Jahr sparen.
Ich bin im Sommer 2010 vorzeitig in Pension. Nun habe ich aber im Dezember 2010 eine Stellvertretung (als Lehrer) übernommen, die bis anfangs Februar 2011 läuft.
Bin ich berechtigt für 2011 eine Einzahlung in mein bestehendes 3a-Konto zu machen, da ich ja im Jan/Feb 2011 wieder einen Arbeitslohn habe?
Darf ich den Höchstbetrag einzahlen (6682Fr) oder nur maximal meinen Arbeitslohn?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Herr von F.
Sie können auch nach der Frühpensionierung in die Säule 3a einzahlen und den Betrag steuerlich absetzen, sofern Sie wieder erwerbstätig sind, einer Pensionskasse angeschlossen sind und jünger als 70 Jahre sind. Wir gehen davon aus, dass diese Bedingungen bei Ihnen erfüllt sind.
In Ihrem Fall müssen die Einzahlung vor Ende Februar 2011 tätigen, wenn Sie danach im 2011 nicht mehr erwerbstätig sein werden.
Der Maximalbetrag von CHF 6682 für 2011 gilt auch für Sie. Eine Ausnahme ist, wenn Ihr Erwerbseinkommen (Bruttolohn minus Abzüge für AHV, IV, EO und ALV) für die zwei Monate tiefer als der Maximalbetrag ist. In dem Fall dürfen Sie nur maximal Ihr Erwerbseinkommen einzahlen.
Guten Tag „Finanz-Monitor“
Wir werden im Jahr 2011 ein Haus bauen und die gesparte 3. Säule dafür verwenden. Gleichzeitig möchten wir wiederum im Jahr 2011 den maximalen Betrag in die 3. Säule einzahlen. Ist das überhaupt möglich und können wir diesen Betrag den Steuern anrechnen lassen? Habe gehört, dass man das im selben Jahr nicht von den Steuern abziehen kann!?!
Herzlichen Dank für das Feedback!
Liebe Grüsse
Sehr geehrte Jacqueline
Im Gegensatz zur zweiten Säule (Pensionskasse), wo eine Frist von 3 Jahren zwischen Einzahlung und Bezug zur Wohneigentumsförderung WEF gilt, gibt es keine solche Frist bei der Säule 3a. Sie können also im Januar 2011 z.B. CHF 6000 einzahlen und anschliessend das Konto für die Finanzierung Ihres Hausbau auflösen und die CHF 6000 dennoch von den Steuern abziehen. Auch der Fall, dass Sie im Januar 2011 Ihr 3a-Konto auflösen und im Februar ein neues Konto eröffnen und dort die CHF 6000 einzahlen ist möglich. Auch hier können Sie den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Allenfalls wäre überlegen, ob Sie das Guthaben der Säule 3a statt beziehen nicht nur verpfänden wollen. Die Zinsen auf Säule 3a Konten im Vergleich sind aktuell höher als die Zinsen für Hypotheken (allen voran Festhypotheken mit kurzer Laufzeit und Libor-Hypotheken). Auf Zinserträgen in der Säule 3a zahlen Sie keine Steuern, während die Hypothekarzinsen zu einer Steuerersparnis führen. Sprechen Sie mit dem Berater Ihrer Bank darüber, wenn das für Sie eine Option wäre.
Kann man 3.Säule beziehen,wenn man im Ausland imobillien kaufen möchte,genau in Bosnien und Herzegoovina.
Danke
Guten Tag Irma
Der Bezug von Säule 3a-Geldern im Rahmen der WEF (Wohneigentumsförderung) ist nur möglich, wenn die Immobilie auch selbst bewohnt wird. Für eine Ferienwohnung in der Schweiz oder ein Haus im Ausland kann man die Säule 3a-Gelder nicht beziehen.
Anders würde es aussehen, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen würden. Bei einer Auswanderung können Sie die 3a-Gelder beziehen und so einsetzen, wie Sie wollen.
Ich trete auf Ende Juni 2011 in den vorzeitigen Ruhestand. Kann ich 2011 noch den vollen Säule 3a-Betrag einzahlen, und bis wann muss dies passieren?
Hallo Friedrich
Ja, Sie können auch im 2011 noch den vollen Beitrag in die Säule 3a einzahlen. Sie müssen diesen Beitrag einzahlen, so lange Sie noch erwerbstätig sind. Das bedeutet bei Ihnen, dass das Geld spätestens per Ende Juni 2011 auf Ihrem Säule 3a-Konto eintreffen muss.
Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine erlebnisreiche Zeit in Ihrer nächsten Lebensphase,
FinanzMonitor.com
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte für 2010 noch auf Säule 3a einzahlen. Bis zu welchem Datum ist dies möglich im Dezember 2010?
Besten Dank.
Sehr geehrte Constance
Der in die Säule 3a einbezahlte Betrag muss bis 31. Dezember Ihrem 3a-Konto gutgeschrieben werden. Wird der Betrag – trotz Einzahlung im Dezember – erst im Januar Ihrem Konto gutgeschrieben, können Sie den Steuerabzug erst im 2011 geltend machen (Sie verpassen also die Steuerersparnis im 2010).
Erfahrungsgemäss sind die Banken zum Jahresende mit vielen solchen Einzahlungen konfrontiert. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann sollten Sie die Einzahlung bis Mitte Dezember tätigen, auch wenn Banken wie z.B. die Credit Suisse in ihrem aktuellen Kundenschreiben erwähnen, dass die Einzahlung bis 27.12. erfolgen soll.
Sehr geehrte Damen und Herren
Kann ich trotz Arbeitslosigkeit (Bezug Arbeitslosenentschädigung ab 1.4.2010) weiterhin in die 3. Säule einzahlen (fondsgeb.LVP und Fondskonto) bzw. den Betrag in der Steuererklärung abziehen (PK-Guthaben derzeit bei FZ-Stiftung parkiert)?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrte/r Pille
Ja, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, können Sie auch als Arbeitsloser weiterhin steuerlich begünstigte Einzahlungen in die 3. Säule tätigen. Erst bei einer Aussteuerung (kein Bezug mehr von Arbeitslosengeldern) entfällt die steuerliche Abzugsberechtigung der getätigten Einzahlungen.
Wir wünschen Ihnen viel Glück Erfolg bei der Stellensuche,
FinanzMonitor.com
Ich bin 50% angestellt und nebenbei selbständig mit einer Einzelfirma. Was kann ich nun maximal in die dritte Säule einbezahlen?
Hallo Pascal
Wenn Sie bei Ihrer Stelle als Angestellter einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) angehören, dann gilt der Maximalbetrag für Angestellte, d.h. CHF 6566 im 2010 und CHF 6682 im 2011.
Wenn Sie keiner PK angehören, gelten die maximal 20% des Erwerbseinkommens.
Ich habe mein Freizügigkeitsguthaben aus der 2. Säule infolge Aufnahme Selbständigkeit bar bezogen und entsprechend versteuert. Wie werden nun allfällige Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich behandelt? Sind diese voll vom Einkommen absetzbar, oder muss ich allenfalls eine Rückerstattung der damals bezahlten Steuern beantragen, während aber die Einzahlung nicht abzugsfähig ist?
Sehr geehrter Arthur
Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zum jährlichen Maximalbetrag (CHF 32’832 für Selbständige, siehe Maximalbetrag Säule 3a 2010/2011) steuerlich voll vom Einkommen abzugsfähig, unabhängig davon, woher Sie das Kapital dazu haben.
Anders sieht es beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse (z.B. für die Eigenheim-Finanzierung) aus: Einkäufe bis zur Höhe des bezogenen Kapitals sind nicht abzugsfähig.
Guten Tag
Meine Hypothek (Ersthypothek) läuft nächstens aus und muss/darf abgelöst werden. Kann ich dazu das Guthaben auf dem Säule 3a Konto für die Direkte Amortisation einsetzen? Ist es ausserdem möglich gleichzeitig das 3a Konto des Ehepartners für die Amortisation beizuziehen?
Ob sich das Steuerlich oder mit dem Hypozins rechnet mal nicht berücksichtigt.
Danke für Ihre Antwort
Rudolf G.
Sehr geehrter Herr G.
Säule 3a-Guthaben können Sie vorbeziehen, um damit selbstbewohntes Wohneigentum zu finanzieren. Auch zur Rückzahlung einer Hypothek auf dem Eigenheim können Sie die Säule 3a verwenden. Beachten Sie, dass ein solcher Vorbezug nur einmal alle fünf Jahre möglich ist (pro Ehepartner getrennt gezählt) und dass Sie jährlich höchstens den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen können (es ist also nicht möglich, kurzfristig mit einer hohen Einzahlung Ihr 3a-Konto wieder auf den alten Kontostand zu bringen).
Die Antworten auf Ihre beiden Fragen lauten also beide „Ja“.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Sehr geehrte Damen und Herren
ich (Geburtsdatum 1. 9. 1944) wurde auf 1. 10. 2009 ordentlich pensioniert und habe mein 3a Säule – Konto aufgelöst. Jetzt bin ich zum Teil wieder berufstätig, dh ich erziele 2010 ein Jahreseinkommen von ca CHF 11 000. Kann ich jetzt wieder ein Säule 3a Konto eröffnen, obschon mein Einkommen die Höhe der AHV Pflicht NICHT erreicht? Freundliche Grüsse Heinz L.
Sehr geehrter Herr L.
Die AHV-Pflicht ist nicht relevant bei der Beantwortung der Frage, ob und wieviel Geld Sie in die Säule 3a einzahlen können, nachdem Sie bereits pensioniert wurden. Sie können als Mann bis in dem Jahr, in dem Sie 70 werden, Beiträge in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind. Dies hat der Bundesrat im 2007 per 01.01.2008 beschlossen.
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, dann können Sie höchstens den Maximalbetrag oder Ihren Nettolohn einzahlen (der tiefere Wert gilt, bei Ihrem geschätzten Einkommen von CHF 11’000 also der Maximalbetrag).
Wenn Sie keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dann können Sie höchstens 20% Ihres Nettolohnes einzahlen. In Ihrem Fall also ca. CHF 2’200.
Es kann sich auch bei kleinem Erwerbseinkommen lohnen, in die Säule 3a einzuzahlen. Wenn Sie mit AHV, Pensionskassenrente und Ihrer Teilzeit-Stelle ein steuerbares Einkommen von CHF 50’000 aufweisen, alleinstehend und konfessionslos sind und in der Stadt Zürich wohnen, dann sparen Sie pro CHF 1’000 einbezahlten Betrag in die Säule 3a CHF 182 Steuern (Staatssteuer, Gemeindesteuer und direkte Bundessteuer; Stand 2010). Zudem ist die Verzinsung der Säule 3a im Verhältnis zu alternativen wie Bankkonto gut und Sie bezahlen keine Steuern auf den Zinserträgen. Sie erzielen somit bei einer Anlagedauer von vier Jahren eine jährliche, de facto risikofreie Rendite von rund 6 bis 7 Prozent.
Freundliche Grüsse
FinanzMonitor.com
Ich bin Jahrgang 1955, weiblich, berufstätig, nicht selbständig und möchte mich im Jahre 2015 pensionieren lassen.
Kann ich bereits im Jahre 2014 den 1. Bezug (Saldierung) eines meiner fünf 3. Säule-Kontos tätigen? Oder wann frühestens?
Sehr geehrte Frau R.
Ein ordentlicher Bezug von Säule 3a-Geldern ist frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich.
Die Formulierung dazu lautet wie folgt: „Ein Bezug der Gelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich: (…) ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr); die Altersleistungen werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Weist der Vorsorgenehmer nach, dass er auch nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV erwerbstätig ist, kann er weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und es kann der Bezug bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden.“
Es macht bei Ihnen mit fünf Konten Sinn, diese zwecks Steuerersparnis bei der Auszahlung gestaffelt zu beziehen.
Sie können als ab dem Tag, an dem Sie Ihren 59. Geburtstag feiern (das ist im Jahr 2014 der Fall ), die Saldierung Ihres ersten Säule 3a-Kontos vornehmen.
Als Nebenbemerkung: Machen Sie sich Gedanken zu Ihrem Kapitalbedarf und wie Sie das Geld nach der Saldierung anlegen werden. Wenn Sie vermögend sind und das Geld mit grässter Wahrscheinlichkeit nur auf dem Bankkonto parkieren werden, kann es sinnvoll sein, zuerst das Konto mit dem geringsten Guthaben aufzulösen. So haben Sie auf dem Konto mit dem höchsten Guthaben noch weitere fünf Jahre lang einen hohen Zins (deutlich höher als auf dem Bankkonto) und bezahlen darauf keine Steuern (keine Vermögens- und Einkommenssteuerpflicht bei Säule 3a-Konten).
Freundliche Grüsse,
FinanzMonitor.com