Für die meisten Schweizer und Schweizerinnen kommen vier hauptsächliche Möglichkeiten in Frage, um Steuern zu sparen:

1. Einzahlung in die Pensionskasse

Eine freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, dadurch spart man einmalig Steuern. Vor einer Einzahlung muss man die Pensionskasse kontaktieren. Diese kann berechnen, wie gross der maximale Einkaufsbetrag ist. Dieser hängt vom aktuellen Einkommen oder je nach Pensionskasse auch vom bereits angesparten Alterskapital ab. Es lohnt sich, grössere Einzahlungen von Beiträge (z.B. aus einer Erbschaft) auf mehrere Jahre zu verteilen, um eine grössere Steuerersparnis zu erzielen.

2. Einzahlung in die Dritte Säule

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) bis zum Maximalbetrag können wie auch Einzahlungen in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Einzahlungen lohnen sich trotz der Einschränkungen beim Bezug des Sparguthabens: Bei Besserverdienenden können damit pro Einzahlung rund ein Drittel des Betrages an Steuern gespart werden. Bei der Einzahlung von CHF 6000 in die Dritte Säule ergibt dies eine Steuerersparnis von rund CHF 2000.

3. Umzug in einen steuergünstigeren Wohnort/Kanton

Ein Umzug an einen steuergünstigeren Wohnort oder sogar ein Wechsel des Kantons sind ein grosser Hebel, um Steuern zu sparen. Ein verheiratetes Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 150’000 bezahlt beispielsweise in Kanton Bern rund ein Drittel mehr Steuern, als im Kanton Zürich fällig werden würden. Die Steuern sollten aber nur ein untergeordnetes Kriterium bei einem Wohnsitzwechsel sein. Wichtiger sind die Lage, das Umfeld und der Arbeitsweg vom gewählten Wohnort aus.

Die Steuern von verschiedenen Wohnorten und Kantonen können mit diesem Steuerrechner Schweiz verglichen werden.

4. Erwerb Wohneigentum und steuerliche Absetzung der Kosten

Hypothekarzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wobei aber der sogenannte Eigenmietwert zum steuerbaren Einkommen hinzugefügt werden muss. Dennoch lässt sich unter dem Strich mit Wohneigentum Geld sparen, insbesondere wenn dieses aufgrund schlechtem Zustand günstig erworben wird. In diesem Fall können werterhaltende Renovationen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
 

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