Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Krankenkasse in der Schweiz in einem FAQ zusammengefasst.

Benötige ich eine Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung in der Schweiz ist obligatorisch. Sie benötigen zumindest die Grundversicherung, deren Leistungen gesetzlich vorgegeben und unabhängig von der gewählten Krankenkasse sind. Hier können Sie die Krankenkassen-Prämien für die Grundversicherung vergleichen.
Sie müssen sich auf jeden Fall versichern,

  • wenn Sie in der Schweiz wohnen (egal welche Staatsbürgerschaft Sie haben). Dies gilt sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder
  • wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung von drei oder mehr Monaten verfügen
  • wenn Sie für weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten und Ihr Versicherungsschutz nicht demjenigen der schweizerischen Krankenversicherung entspricht
  • wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r in der Schweiz erwerbstätig sind und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für die nichterwerbstätigen Familienangehörigen
  • wenn Sie als Schweizerin/Schweizer oder als EG/EFTA-Staatsangehörige/r ausschliesslich eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EG-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen
  • wenn Sie eine Arbeitslosenentschädigung beziehen und Sie sich zur Arbeitssuche für drei Monate in einen EG/EFTA-Mitgliedstaat begeben

Hinweis: Hier geht es direkt zum Krankenkassenprämien Vergleich.

Ich müsste mich versichern. Was geschieht, wenn ich dennoch keine Grundversicherung abschliesse?

Wenn die Behörden feststellen, dass Sie sich nicht versichert haben, dann weist sie Sie einer Krankenkasse zu. Dies wird möglicherweise nicht der günstigste Anbieter sein.

Ich bin schwer krank. Kann mich eine Krankenkasse deswegen ablehnen?
Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) sind alle Schweizer Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Sie ohne Vorbehalte aufzunehmen.

Warum unterscheiden sich die Prämien zwischen Bern und Zürich?
Krankenversicherer können je Prämienregion (pro Kanton gibt es maximal drei Prämienregionen) unterschiedliche Prämien festlegen. Aufgrund historischer Daten sind die Prämien in den Gebieten höher, in denen auch höhere Gesundheitskosten anfallen. Dies ist typischerweise in Grossstädten und in der Westschweiz der Fall (siehe Kosten und Prämien je Region). Ein Glarner bezahlt somit tiefere Prämien als ein Basler, und ein Oberländer bezahlt tiefere Prämien als ein Stadtberner. Zudem können Krankenkassen für die drei Alterskategorien (Kinder, junge Erwachsene, Erwachsene) je Prämienregion unterschiedliche Prämien festlegen. Die Prämien in der Grundversicherung werden somit nicht durch Ihr Geschlecht oder Ihren Gesundheitszustand beeinflusst, sondern lediglich durch Ihren Wohnort und Ihr Alter. Tipp: Lesen Sie hier, mit welchen Möglichkeiten Sie Krankenkassenprämien sparen können und vergleichen Sie hier die Krankenkassenprämien.

Was passiert, wenn ich die Krankenkasse kündige, ohne mich bei einem neuen Versicherer anzumelden?
Sie bleiben solange bei Ihrer bestehenden Krankenkasse versichert, bis eine andere Versicherung dieser mitteilt, dass Sie neu bei ihr versichert sind. Sie sind somit ohne Unterbruch bei Ihrer alten Kasse versichert und wechlsen erst, wenn ihre neue Kasse dies der alten Kasse mitgeteilt hat.

Was bedeutet „Kostenbeteiligung“?
Nebst der Krankenkassenprämie müssen Sie sich an den Gesundheitskosten beteiligen. Dies wird Kostenbeteiligung genannt. Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und aus 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise beträgt CHF 300, Sie können aber zu Gunsten von tieferen Krankenkassenprämien eine höhere Franchise wählen (bis maximal CHF 2‘500). Der Selbstbehalt ist auf maximal CHF 700 pro beschränkt. Wenn Sie also in einem Jahr Arztrechnungen über CHF 2‘300 erhalten, dann bezahlen Sie die Franchise (z.B. CHF 300) plus 10% von CHF 2‘000 (CHF 200), haben also eine Kostenbeteiligung von total CHF 500. Bei Arztrechnungen von CHF 15‘000 bezahlen Sie CHF 300 Franchise plus den maximalen Selbstbehalt von CHF 700, Ihre Kostenbeteiligung beträgt also total CHF 1‘000.

Tabelle maximale Kostenbeteiligung pro Jahr:

Franchise
(CHF)
Maximaler Selbstbehalt
(CHF)
Maximale Kostenbeteiligung (Franchise + Selbstbehalt, CHF)
3007001‘000
5007001‘200
1‘0007001‘700
1‘5007002‘200
2‘0007002‘700
2‘5007003‘200

Die Summe aus Krankenkassenprämie und Kostenbeteiligung ergibt die für Sie maximal zu bezahlenden Gesundheitskosten für die Grundversicherung für Sie.

Ich war im Dezember und darauf folgenden Januar wegen der gleichen Krankheit in Behandlung. Wir die Kostenbeteiligung vom Dezember für das neue Jahr angerechnet?
Nein, die Kostenbeteiligung gilt pro Kalenderjahr und nicht pro Krankheitsfall. Das kann bei sonst gesunden Menschen dazu führen, dass die gleiche Krankheit mit den gleichen Gesundheitskosten für diejenige Person günstiger ist, welche die ärztliche Behandlung anfangs und nicht Ende Jahr benötigt.

Ich will die Krankenkasse wechseln. Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?
Hier müssen Sie zwischen der Grundversicherung und den Zusatzversicherungen unterscheiden. Bei der Grundversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat auf Ende Jahr. Wenn Sie z.B. wegen günstigeren Prämien die Krankenkasse wechseln wollen, dann muss Ihre Kündigung bis am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer alten Versicherung eingetroffen sein. Tipp: Verschicken Sie die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief. Sie können dazu unsere Vorlagen und Musterbriefe Krankenkasse benutzen. Selten bewilligt das Bundesamt für Gesundheit unterjährige Prämienerhöhungen bei der Grundversicherung. Wenn Sie mit der Franchise von CHF 300 versichert sind, dann können Sie mit einer Frist von drei Monaten auf den 30. Juni kündigen.
Bei den Zusatzversicherungen gibt es keine gesetzliche Regelung der Kündigungsfrist. Während eine dreimonatige Kündigungsfrist üblich ist, gibt es aus Krankenkassen, die eine sechsmonatige Kündigungsfrist haben. Konsultieren Sie rechtzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Versicherung, wenn Sie Zusatzversicherungen kündigen wollen.

Muss ich Zusatzversicherungen bei der gleichen Krankenkasse abschliessen wie die Grundversicherung?
Nein, Sie sind frei in der Wahl des Versicherers. Wenn Sie die Zusatzversicherung bei einer anderen Krankenkasse abschliessen, dann kann diese einen Zuschlag für den administrativen Aufwand erheben. Dieser Zuschlag darf maximal 50% der Prämie betragen und muss die effektiven Kosten widerspiegeln. Beispiel: Die Zusatzversicherung kostet CHF 30/Monat. Der Versicherer darf also total maximal CHF 45/Monat verlangen, wenn Sie die Grundversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.

Ich werde Mutter. Wie steht es um die Kostenbeteiligung?
Behandlungen zur Schwangerschaft in einer normal verlaufenden Schwangerschaft sind von der Kostenbeteiligung ausgenommen; sie werden also vollumfänglich durch die Krankenkasse übernommen.
Am 1. März 2014 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, welche besagt, dass auch bei Schwangerschaftskomplikationen ab der 13. Schwangerschaftswoche die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt. Das betrifft auch die vorzeitige Hospitalisation im Rahmen der Schwangerschaft sowie Schwangerschaftsdiabetes, Infektionen und Depressionen nach der Geburt.

Ich bin schwanger. Kann ich trotzdem die Krankenkasse (Grundversicherung) wechseln?
Ja natürlich, die Grundversicherung kann auf Anfang des Jahres gewechselt werden. Es spielt keine Rolle, ob man schwanger, kerngesund oder todkrank ist, weil bei der Grundversicherung (im Gegensatz zu Zusatzversicherungen) eine gesetzliche Aufnahmepflicht (ohne Gesundheitsüberprüfung) besteht.

Ich muss in die Rekrutenschule. Benötige ich für die Zeit eine Krankenversicherung?
Wenn Sie an 60 oder mehr Tagen am Stück Dienst leisten (z.B. Rekrutenschule, Fortbildungsdienst, Zivildienst), dann können Sie die Versicherung für diesen Zeitraum sistieren: Die Militärversicherung deckt während des Dienstes die Risiken Krankheit und Unfall ab.

Ich arbeite nicht mehr und bin bei meiner Krankenkasse auch gegen Unfall versichert. Was passiert mit Franchise und Selbstbehalt, wenn ich im gleichen Jahr sowohl zum Arzt muss als auch einen Unfall habe?
Sowohl Franchise als auch Selbstbehalt müssen insgesamt nur einmal bezahlt werden, weil die Krankenkasse hier keinen Unterschied zwischen Krankheit und Unfall macht.

Ihre Frage ist von allgemeinem Interesse und wurde hier nicht beantwortet? Dann stellen Sie die Frage hier unten und wir werden sie nach Möglichkeit beantworten.

TIPP: Prüfen Sie, ob Sie bei einer günstigen Krankenkasse versichert sind. Die Leistungen in der obligatorischen Grundversicherung sind bei allen Versicherungen identisch.  
>> Hier geht es zum Krankenkassenprämien-Vergleich
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