Die Schweizer werden am Wochenende des 7. März 2010 zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen abstimmen.

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente aus der Pensionskasse. Durch die bereits beschlossene Revision des BVG wird er in den nächsten Jahren schrittweise auf 6.8% gesenkt. Ein Umwandlungssatz von 6.8% bedeutet, dass Sie pro CHF 100’000 Alterskapital zum Zeitpunkt der Pensionierung eine jährliche Rente von CHF 6’800 erhalten werden. Mit dem neuen Satz von 6.4% würde dies einer Rente von CHF 6’400 entsprechen, was einer Senkung um CHF 400 oder knapp 6% entspricht.

Die jährlichen Renten mit den Umwandlungssätzen 6.8% und 6.4% für verschiedene Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse haben wir hier dargestellt:

Wen betrifft die Abstimmung nicht?

Die Abstimmung betrifft folgende Personengruppen gar nicht:

  • Jetzige Rentner
  • Personen, die vor 2016 in Pension gehen
  • Personen, die über keine Pensionskasse verfügen (z.B. weil Sie Selbständig sind und ein Freizügigkeitskonto haben)
  • Personen, die ihr Altersguthaben aus der Pensionskasse als Kapital (und nicht als Rente) beziehen wollen

Soll man „Ja“ oder „Nein“ zur Senkung des Umwandlungssatzes stimmen?

Diese Entscheidung muss natürlich jeder selbst treffen. Wenn tatsächlich die Lebenswartung weiter ansteigt, dann wären die Renten nicht gesichert und eine möglicherweise noch stärkere Senkung des Umwandlungssatzes würde zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werden.

Andererseits wurde der Umwandlungssatz bereits bei der BVG-Revision von 7.2% auf 6.8% gesenkt. Und ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mindestverzinsung von Pensionskassenguthaben. Der Mindestzinssatz beträgt aktuell lediglich 2%, was weniger als der Zins auf langjährigen Bundesobligationen entspricht. Entsprechend haben Pensionskassen hier sehr viel Spielraum gegen oben: Bei ihrem sehr langen Anlagehorizont muss es möglich sein, die 2% deutlich zu übertreffen. Verzinsen sie Altersguthaben nur mit dem Mindestzinssatz, dann haben sie andere Möglichkeiten, ihren finanziellen Spielraum zu erhöhen. Eine Senkung würde zudem Druck von den Pensionskassen nehmen, Geld in der Verwaltung einzusparen.