Vorbereitung der Pensionierung: Worauf achten?
Die Zeit der Pensionierung sollte mit so wenigen finanziellen Einschränkungen und Sorgen verbracht werden können, wie es eben möglich ist. Denn nach einem langen Arbeitsleben haben Sie sich eine schöne, entspannte Zeit verdient.
Um das Beste aus Ihren finanziellen Möglichkeiten im Alter herauszuholen, ist eine detaillierte Vorbereitung und Planung unerlässlich. Geben Sie sich nicht mit dem Minimum zufrieden. Fassen Sie das Maximum ins Auge und erfüllen Sie sich lang gehegte Wünsche. Nehmen Sie das Projekt Pensionierungsplanung in Angriff und beginnen Sie damit nicht zu spät. Der empfohlene Zeitpunkt für die ersten Planungen ist das 50. Lebensjahr. So haben Sie genügend Zeit, um an dem einen oder anderen wichtigen Schräubchen zu drehen, um in der Zeit der Pensionierung ein möglichst komfortables Leben führen zu können. Zudem laufen Sie mit dem rechtzeitigen Beginn der Vorbereitungen nicht Gefahr, wichtige Fristen zu verpassen.
Beantworten Sie sich zu Anfang, und zwar idealerweise gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder Konkubinatspartner, einige wichtige Fragen für die Zukunft und versuchen Sie, diese weitestgehend zu konkretisieren.
- Fassen Sie eine frühzeitige Pensionierung ins Auge und falls ja, wann?
- Möchten Sie bis zum regulären Pensionsalter arbeiten (Männer bis 65, Frauen bis 64) oder sogar länger?
- Soll in erster Linie der derzeitige Lebensstandard beibehalten werden?
- Planen Sie eine Selbstständigkeit oder einen regelmässigen Nebenerwerb?
- Wollen Sie bestimmte Träume realisieren? (Beispiele: Erwerb einer Immobilie, Auswandern, grosse Reisen unternehmen, ein kostenintensives Hobby ausüben)
- Stehen vor oder nach der Pensionierung grössere Anschaffungen an?
- Sind vor oder nach der Pensionierung umfangreichere Reparaturen und/oder Modernisierungsmassnahmen Ihrer Immobilie geplant?
Natürlich kann bis zu Ihrer Pensionierung noch viel Unvorhergesehenes passieren. Eine Krankheit zum Beispiel, der Verlust des Arbeitsplatzes oder Änderungen in den familiären Verhältnissen. Doch vieles lässt sich im Vorfeld theoretisch durchdenken, durchrechnen und durch entsprechendes, rechtzeitiges Handeln und das Schliessen von Versorgungslücken auch auffangen. Je früher Sie mit Ihren Vorbereitungen beginnen, umso mehr Planungssicherheit schaffen Sie für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben.
Sehen Sie Ihren Finanzen ins Auge
Ihre finanziellen Verhältnisse vor der Pensionierung sind ausschlaggebend dafür, wie ausführlich Sie bei den Vorbereitungen und Massnahmen vorgehen müssen.
In erster Linie gilt es natürlich zu erreichen, dass Sie über regelmässige Einkünfte verfügen – und zwar neben den Bezügen aus der Pensionskasse und der AHVAusgleichskasse.
Auch sollte Ihr Vermögen so wenig wie möglich für die Deckung Ihrer allgemeinen Lebenshaltungskosten und anderer regelmässiger Ausgaben angegriffen werden müssen.
Stellen Sie zunächst eine Übersicht über Ihre derzeitige finanzielle Situation zusammen. Im Abstand von jeweils fünf Jahren sollte diese Aufstellung wiederholt werden, das letzte Mal also spätestens im Alter von 60 Jahren.
- Wie hoch ist Ihr Einkommen?
- Woraus beziehen Sie Ihr Einkommen?
- Wie hoch sind Ihre regelmässigen, notwendigen Ausgaben?
- Über welche Konten verfügen Sie?
- Wie viel Vermögen ist vorhanden und woraus setzt es sich zusammen?
Experten-Tipp: Wenn Sie diese Zahlen und Informationen erstmalig in einer Tabelle zusammengefasst haben, können Sie sich bereits im Alter von 50 Jahren oder sogar schon mit 45 Jahren, also mindestens 15 Jahre vor Ihrer regulären Pensionierung, wertvolle Ratschläge eines Finanz-Experten einholen. Er hilft Ihnen, damit Sie bei der weiteren Planung Ihrer Pensionierung nichts Wichtiges übersehen und kann Sie bei Ihrem weiteren Vorgehen fachmännisch und professionell beraten. Dabei geht es noch gar nicht darum, endgültige Entscheidungen zu treffen. Aber es kann ein auf Ihre individuelle Situation passender Weg durchdacht und vorbereitet werden. Sollten Sie zu den Personen gehören, denen eine Beschäftigung mit dem Thema Finanzen lästig ist, dann ist es umso wichtiger, dass Sie sich kompetent unterstützen lassen. Der Ruhestand kann vielleicht die wertvollste Zeit Ihres Lebens werden.
Zeichnen Sie die weitere finanzielle Entwicklung auf
Nachdem Sie einen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation schriftlich festgehalten haben, geht es darum, aufgrund des vorhandenen Status weiter in die Zukunft zu schauen. Legen Sie dazu am besten eine Tabelle (oder mehrere) an und tragen Sie mehrere Jahreszahlen ein (zum Beispiel ebenfalls in 5-Jahres-Schritten).
Nehmen Sie sich Ihre letzte Steuererklärung zur Hand und führen Sie zu Anfang folgende Fakten auf:
- den zu erwartenden Kapitalzuwachs durch die Auszahlungen von Versicherungssummen, Sparverträgen, Festgeldern etc.
- den zu erwartenden Kapitalzuwachs durch Verzinsung / Rendite /Wertzuwachs, und zwar getrennt für jeden Teil Ihres Vermögens
- die eventuell zu erwartende Minderung laufender Kosten, zum Beispiel durch die Abzahlung eines Kredites oder mehrerer Kredite, den geplanten Umzug in eine günstigere Mietwohnung, den Auszug eines Kindes etc.
- die zu erwartende Inflationsrate
- zu erwartende Steuerrückzahlungen / Gutschriften
- offene Belastungen und zu erwartende Versteuerungen
- grössere Ausgaben, die unvermeidlich sind (zum Beispiel Renovierung, Sanierung, Reparaturen, Zahnersatz, neues Auto, etc.)
- die Ausgaben, die vom laufenden Einkommen bezahlt werden können
- die Ausgaben, die vom gesparten Vermögen bezahlt werden müssen
Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Beginnen Sie mit den Punkten, die für Sie am einfachsten sind. Das motiviert Sie, auch wenn das Thema Finanzen sehr komplex ist und Sie sich einige Fragen nicht gleich selbst beantworten können. Je früher Sie mit der Aufstellung beginnen, umso mehr Zeit haben Sie für die Erstellung der Tabellen.
Experten-Tipp: Die am Ende noch offenen Fragen sollten auf keinen Fall unbeantwortet bleiben, denn diese erste Aufstellung ist ein wichtiger Baustein für das weitere Vorgehen und das Simulieren verschiedener Optimierungsmodelle und möglicher Fallbeispiele. Auch lässt sich so früher beantworten, ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können und wann Sie welche Vorsorgemassnahmen zur Finanzierung einer Pensionierung vor dem regulären Pensionsalter treffen müssen. Ziehen Sie also gegebenenfalls jemanden zu Rate, der mit der Thematik vertraut ist und auch weiss, auf welche Einzelheiten es am meisten ankommt. Die Relevanz der Punkte Inflationsrate und Steuern beispielsweise werden häufig völlig unterschätzt, was im wahrsten Sinne des Wortes für Sie teuer werden kann.
Hinweis: Dies ist ein Auszug aus dem Ratgeber „Ihre Pensionierung planen“ von Milesi Asset Management.
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6 Kommentare
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Zitat zum Thema Geld
FinanzZitat von FinanzMonitor.com.
Ich bin 59 (Kanton Zürich) und kann somit das 1. 3a Konto beziehen (ich habe 5 Konti). Zudem möchte ich mich noch in die PK einkaufen (ca. Fr. 20’000.– im 2019, ca. Fr. 40’000.- im 2020). Geplant ist der Einkauf in die PK im Oktober 2019, danach (im November 2019) der Bezug des ersten 3a Kontos.
Wie sieht es mit der Steuer aus? Profitiere ich vom Einkauf in die PK (Abzug beim Einkommen von Fr. 20’000 im 2019) , obwohl ich danach das 3a Konto beziehe oder wird es gegen verrechnet – was ja nicht so interessant wäre. Hierzu habe ich bis jetzt noch keine definitive Antwort gelesen/gehört.
Guten Tag Heidi M.
Ein Übertrag 3a -> Pensionskasse ist möglich, bringt aber keinen steuerlichen Vorteil bezüglich Einkommenssteuern.
Wenn Sie jetzt ein 3a Konto beziehen und dann mit dem Geld einen Einkauf tätigen, dann könnte/müsste die Steuerverwaltung das gleich behandeln wie einen direkten Übertrag, sonst würden Sie ja auf einem Franken 2x Einkommenssteuern sparen.
Unproblematischer ist es, wenn Sie wie geplant zuerst den PK-Einkauf tätigen und anschliessend das 3a-Konto beziehen (dann ist klar, dass das Geld für den PK-Einkauf nicht aus der 3. Säule stammte).
Eine verbindliche Antwort zu Ihrer Frage kann Ihnen aber nur die kantonale Steuerverwaltung geben.
Ich bin 64 jährig und plane noch max 5 Jahre zu arbeiten. Der aktuelle Arbeitgeber signalisiert Interesse, ein konkretes Angebot habe ich noch nicht.
Wie verhält es sich mit der PK, falls ich vor 65 die Stelle wechsle.
Was gilt es zu berücksichtigen und kann ein neuer Arbeitgeber überhaupt Interesse haben für 5 Jahre meine PK „zu übernehmen“. Eine Rentenkürzung will ich aus verständlichen Gründen vermeiden.
Guten Tag Loris
Je nach PK ist es möglich, auch ab dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterhin der PK angeschlossen zu bleiben. Dadurch erhöhen sich die steuerlichen Abzüge und die Altersrente.
Andernfalls wird man „normal“ pensioniert und erhält die PK-Rente. Vom zukünftigen Lohn werden keine PK-Beiträge mehr fällig. Dies ist ein Vorteil für den Arbeitgeber, weil er so mindestens 9% BVG-Beiträge auf dem Bruttolohn spart.
Falls Sie vor der Pensionierung noch die Arbeitsstelle (und damit die PK) wechseln, müssen Sie die Leistungen der alten mit der neuen Pensionskasse genau vergleichen. So kann z.B. je nach Umwandlungssatz die Rente später deutlich tiefer oder höher ausfallen (Bsp.: ein Umwandlungssatz von 5% vs. 6% bedeutet 16.7% weniger Rente). Wenn Sie später anstelle einer Rente das Kapital beziehen möchte, sollten Sie diesem Punkt auch besondere Aufmerksamkeit schenken, weil gewisse PK nur 25% des Altersguthabens in Kapitalform auszahlen (das gesetzliche Minimum), andere bis zu 100%. Auch die Leistungen an Hinterbliebene können sich deutlich unterscheiden.
Wenn Sie weiter arbeiten und von einer hohen Lebenserwartung ausgehen, wäre allenfalls auch ein Aufschub der AHV-Rente möglich, um diese dauerhaft zu erhöhen.
Wie sieht es für mich aus wenn ich mit 55 frühpensioniert werden will und auswandern (Bosnien) möchte? Habe 29 Jahre einbezahlt ohne Unterbrüche. Möchte mein PK (ca. 200k) vorbeziehen und dieses bis 65 nutzen und mit 65 von der AHV leben.
Ist das möglich und wieviel werde ich mit 65 Monatl. erhalten?
Guten Tag Andro
In diesem Fall würden Sie die Pensionskasse als Kapital beziehen und ab 65 nur von der AHV-Rente und ggf. noch vorhandenen Ersparnissen leben. Die Auszahlung des gesamten PK-Guthabens bei Auswanderung in ein Nicht-EU-Land ist möglich. Sie sollten aber vorgängig abklären, ob ggf. in Bosnien Steuern auf der Auszahlung erhoben werden. Es ist zudem sinnvoll, Ihre PK anzuweisen, das Vorsorgegeld auf zwei Freizügigkeitskonten zu überweisen (siehe mehr dazu hier). Diese sollten bei Stiftungen in steuergünstigen Kantonen liegen. Danach beziehen Sie nach der Auswanderung ein Konto (sofern Sie nicht noch sonstige Ersparnisse haben) und das zweite Konto lassen Sie als Reserve stehen und beziehen es erst, wenn Sie das Geld vom ersten Konto fast aufgebraucht haben. So sparen Sie vermutlich Steuern bei der Auszahlung und vor allem schützen Sie einen Teil Ihres Alterskapitals, das ja eigentlich erst fürs Alter ab 65 vorgesehen ist. Die Höhe der AHV-Rente müssen Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse anfragen.