3. Säule: Vergleich Zinsen Säule 3a Schweiz 2024

Obwohl die Zinsen absolut gesehen überall niedrig sind und die Differenzen oft nur wenige Zehntel-Prozent ausmachen, ist der Unterschied relativ gesehen massiv: Ein Zins von 1.20% ist verglichen mit einem Zins von 0.80% um 50% höher, auch wenn der Unterschied in Franken gering sein wird. Kein Finanzberater wird in der Lage sein, Ihre Rendite mit einer so einfachen Massnahme um 100% zu steigern. Beispielhafte Berechnungen, wie stark sich Zinsunterschiede auf das in der Dritten Säule angesparte Altersgutsguten auswirken, haben wir in diesem Artikel zum Thema „Effekt Zinsen Säule 3a“ veröffentlicht. Wer genügend Geld sparen kann und nicht darauf angewiesen ist, sollte wenn möglich jedes Jahr den Säule 3a Maximalbetrag einzahlen, um möglichst viel Steuern zu sparen. Dies sollte am besten gleich zu Beginn des Jahres geschehen, erstens um länger vom höheren Zins zu profitieren und zweitens um es nicht zu vergessen.

Es lohnt sich enorm, bei der Wahl des Vorsorgeanbieters die Zinsen zu vergleichen und den Zinssatz als wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des Anbieters zu gewichten. Überpüfen Sie jetzt unten im Zinsvergleich Säule 3a der grössten Schweizer Banken sowie einer ausgewählten Stiftung, ob Sie Ihr Säule 3a-Konto (gebundene Vorsorge) bei der richtigen Bank haben und ob Sie viel Geld bei einem Bankwechsel sparen könnten.
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3. Säule: Zinsvergleich Säule 3a

AnbieterZins 3a-KontoFormular
Raiffeisen1.200%
Luzerner Kantonalbank1.100%
Migros Bank1.100%
St. Galler KB1.100%
Bank CLER (ex Coop)1.000%
Basler Kantonalbank1.000%
Berner Kantonalbank BeKB1.000%
Postfinance (Post)1.000%
Valiant1.000%
Credit Suisse0.900%
UBS0.900%
Zürcher Kantonalbank ZKB0.800%
Alternative Bank Schweiz ABS0.700%
Liberty Stiftung0.600%Kontoeröffnung (PDF)

Stand 05.02.2024

 

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81 Kommentare

  1. Z. X. 12.10.2018 um 10:17

    Ich (31 Jahre) möchte ab Januar 2019 ein 3. Säule-Konto anlegen. Nachdem ich mich ein wenig in das Thema eingelesen habe, würde ich es wie folgt machen: Maximaleinzahlung pro Jahr gerecht aufgeteilt auf vier Banken mit je 0.300% (Basler Kantonalbank/Migros Bank/Raiffeisen/St. Galler KB).

    Nun zu meiner Frage: Wie sieht es bezüglich der Zinsen von 0.300% aus (die vier Bankinstitute habe ich ja nur wegen dem guten Zins ausgewählt), wenn ich mein Vorsorgegeld auf vier Aktienfonds anlegen will? Gelten dann andere Zinssätze? Falls ja und ich sowieso in Aktienfonds investieren will, dann sind andere Kriterien bezüglich Auswahl der Banken ausschlaggebend und ich müsste nicht, nur aufgrund des guten Zinses von 0.300%, auf die vier oben erwähnten Bankinstitute zurückgreifen, sondern kann andere auswählen. Ist das korrekt so?

    1. FinanzMonitor.com 12.10.2018 um 12:19

      Guten Tag Z. X.
      Zunächst einmal wäre es gut, wenn Sie auch schon dieses Jahr die Säule 3a nutzen.
      Es ist schon möglich, gleich vier Konten zu eröffnen, aber Sie haben damit den vierfachen Aufwand ohne zusätzlichen Nutzen. Zudem ändern sich die Zinsen ja im Zeitverlauf. Wenn Sie die letzten 0.1% an Zinsen optimieren wollen, dann müssten Sie praktisch jedes Jahr 1-4 Konten zu einem anderen Anbieter transferieren. Das lohnt sich bei geringen Beträgen nicht. Es wäre pragmatischer, wenn Sie nur ein Konto eröffnen beim Anbieter mit dem aktuell für Sie besten Angebot, und dann bei einem veränderten Zinsumfeld dieses eine Konto zu einem Anbieter mit besserem Zins transferieren. Erst nachdem Sie 5-8 Jahre den Maximalbetrag einbezahlt haben, könnten Sie ein zweites Konto eröffnen mit dem Hintergedanken, später den Bezug der 3a-Konten auf verschiedene Jahre zwecks Steuerminimierung zu verteilen.

      Wenn Sie Ihr Vorsorgegeld hingegen nicht auf ein 3a-Konto, sondern in ein 3a-Depot mit Aktien/Wertschriften legen wollen, dann gilt die gleiche Überlegung hinsichtlich der Anzahl Vorsorgebeziehungen. Allerdings sind bei Fonds die Erträge nicht garantiert. Am besten fahren Sie, indem Sie einen passiv anlegenden Fonds mit möglichst hohem Aktienanteil wählen, der möglichst tiefe jährliche Kosten aufweist. Ist Ihnen der Aktienanteil zu hoch, dann eröffnen Sie zusätzlich ein 3a-Konto und zahlen nicht 100% des Maximalbetrags ins 3a-Vorsorgedepot ein.

  2. Simon 08.09.2018 um 13:37

    Kann ich für den Hauskauf nur den bereits einbezahlten Betrag in die 3a Säule als EK angeben oder den Betrag der erreicht wird bis 65?

    1. FinanzMonitor.com 08.09.2018 um 14:38

      Als Eigenkapital bei einem Hauskauf gilt, was man aktuell besitzt. Mögliche Erbschaften, zukünftiger Lohn, eventuelle Lottogewinne oder eben auch mögliche zukünftige Einzahlungen in die Säule 3a etc zählen nicht dazu. Für die Berechnung des Eigenkapitals via Säule 3a gilt also der deren Kontostand (resp. bei 3a-Vorsorgepolicen der Rückkaufswert).

  3. Frau G. 12.02.2018 um 20:14

    Ich bin gleichzeitig angestellt (mit Pensionskasse) und selbstständig (ohne Pensionskasse). Welchen Betrag darf ich in 3a einzahlen?

    1. FinanzMonitor.com 13.02.2018 um 09:11

      Guten Tag Frau G.
      Für Sie gilt die „kleine“ Säule 3a, weil Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind. Sie können im 2018 also CHF 6’768 einzahlen.

  4. Richi 10.03.2017 um 10:06

    Muss ich bei Pensionierung das Kapital des Vorsorgekontos 3a beziehen oder kann ich es auf dem Konto bis zum Alter 70 einfach stehen lassen und von der besseren (steuerfreien) Verzinsung profitieren und bei der Vermögenssteuer sparen?

    1. FinanzMonitor.com 10.03.2017 um 10:33

      Guten Tag Richi
      Als Mann müssen Sie das 3a-Konto spätestens zum 65. Geburtstag auflösen, wenn Sie nicht mehr erwerbstätig sind.
      Es ist möglich, das Geld bereits ab dem 60. Geburtstag zu beziehen. Ein früherer Bezug kann Sinn machen, wenn dadurch Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt werden und man so die Progression bricht. Die Ersparnis dank tieferer Steuer beim Bezug muss aber mit dem tieferen Zins auf einem Sparkonto und der anfallenden Einkommens- und Vermögenssteuer verglichen werden.

  5. Patrick 19.02.2017 um 11:49

    Meine Mutter wird dieses Jahr 61 und überlegt sich eines ihrer 3a-Konti aufzulösen. Kann man in einem Steuerjahr ein Konto auflösen und gleichzeitig den Maximalbetrag auf ein anderes 3a-Konto steuerabzugsfähig einzahlen?

    1. FinanzMonitor.com 19.02.2017 um 12:23

      Guten Tag Patrick
      Ja.
      Es spielt keine Rolle, auf welches Konto man die Einzahlung tätigt (d.h. die Einzahlung kann auch auf das Konto erfolgen, das man im gleichen Jahr auflöst). Ihre Mutter muss noch erwerbstätig sein, um eine Einzahlung leisten zu können.

  6. Herr P. 11.10.2016 um 10:25

    Ich habe zwei 3a-Konti, die etwa gleich hoch sind und werde dieses Jahre 60 Jahre alt. Lohnt es sich, noch ein drittes 3a-Konto zu eröffnen? Dieses müsste ich ja dann schon bald auflösen.. Und muss ich bereits mit AHV-Alter 67 rechnen oder noch mit 65?

    1. FinanzMonitor.com 11.10.2016 um 10:43

      Guten Tag Herr P.
      Wenn Sie den zeitlichen Aufwand nicht scheuen und planen, jährlich den Maximalbetrag einzuzahlen, dann sollten Sie ein drittes 3a-Konto eröffnen. Wie stark sich die Auflösung in verschiedenen Jahren auf die Steuern auswirkt, muss man mit konkreten Zahlen ausrechnen. Sie verbauen sich mit einem dritten Konto aber nichts – Sie können ja auch mehr als ein Konto im Jahr der Pensionierung auflösen. Dies kann ggf Sinn machen, wenn die Steuerersparnis mit der gestaffelten Auszahlung gering ist und durch die anderen Faktoren (Zins bei Wiederanlage, Vermögenssteuer) mehr als aufgehoben wird.

  7. D. T. 07.09.2016 um 11:02

    Gerne möchte ich wissen, ob es von Vorteil ist mehrere 3a Säulen- Konti zu eröffnen. Ich habe gehört, dass dies bei der Auszahlung steuertechnisch attraktiv sein kann. Und wenn ich mehrer 3a Konti besitze, kann ich den Maximalbetrag splitten und auf beide Konti verteilen?

    1. FinanzMonitor.com 07.09.2016 um 11:49

      Guten Tag D.T.
      Ja, wir empfehlen mehrere 3a-Konten zu führen um die Auszahlung auf verschiedene Jahre zu verteilen und so wegen der Steuerprogression in der Summe tiefere Steuern beim Bezug zu bezahlen. Man kann von Beginn weg auf mehrere 3a-Konten einzahlen (Maximalbetrag splitten) oder nach 5-10 Jahren ein zweites Konto eröffnen und dann auf dieses einzahlen, was die einfachere Variante ist. Mehr Infos zum Thema finden Sie hier: https://www.finanzmonitor.com/3-saule/auszahlung-saule-3a-steuerspar-tipps/

  8. Meier C. 07.09.2016 um 09:54

    Ich bin 26 Jahre alt und verdiene monatlich 6500.- brutto. Nun möchte ich ein ein 3 Säule Konto eröffnen. Ich bin mir nun unsicher, ob ich mich für eine Bank oder Versicherung entscheiden soll. Was wäre Ihrer Meinung nach besser, natürlich nebst den Zinssätzen.

    1. FinanzMonitor.com 07.09.2016 um 10:09

      Guten Tag Frau Meier
      Wir empfehlen, sparen und versichern zu trennen. Gerade im Bereich Lebensversicherungen begehen viele (junge) Leute den Fehler, eine Police über mehrere Jahrzehnte abzuschliessen. Ein frühzeitiger Ausstieg (der häufig vorkommt, weil sich die Lebenssituation ändert) ist dann teuer, weil der Rückkaufswert einer solchen Lebensversicherung meist deutlich geringer ist als die Summe der bezahlten Beiträge. In der Schweiz ist man zudem via AHV/IV und Pensionskasse gut abgesichert. Eine separate Todesfallrisiko-Versicherung kann allenfalls empfehlenswert sein, wenn man eine Familie hat und Wohneigentum besitzt (sodass der verbleibende Partner mit dem Todesfall-Kapital die Hypothek reduzieren kann).
      Eröffnen Sie ein 3a-Konto bei einer Bank. Dann haben Sie volle Flexibilität, was die Einzahlungen betrifft, d.h. es besteht keine Verpflichtung, einzuzahlen. Das ist sinnvoll weil gerade als junge Person kann es Jahre geben, in denen man wenig verdient (Weiterbildung, Weltreise) und man dann entweder nicht über das Geld verfügt oder man mit der Einzahlung keine Steuern sparen würde.
      Die Zinsen sind im Vergleich momentan sehr tief. Es macht für Sie wegen Ihrem Alter und wohl langem Anlagehorizont allenfalls Sinn, einen Teil des 3a-Geldes in Fonds anzulegen. Wählen Sie einen Fonds mit tiefen Gebühren (ETF/passive Index-Fonds) mit einem TER (Total Expense Ratio) von deutlich unter 1.0% und einem hohen Aktienanteil von mind. 45%, weil andere Anlagen momentan kaum rentieren und sonst die Gebühren zu hoch sind.

  9. Sile 26.11.2015 um 11:54

    Ab welchem Betrag macht es Sinn ein zweites Säule 3a-Konto zu eröffnen? Ich habe zur Zeit CHF 18’600.00 auf einem Konto und frage mich, ab wann dieses „stillgelegt“ und in ein neues Konto investiert werden sollte?

    1. FinanzMonitor.com 26.11.2015 um 14:19

      Guten Tag Sile
      Sie müssen schauen, dass Sie in den Jahren des Bezugs über 3a-Konten verfügen, die alle etwa gleich gross sind. Dann ist die Steuerlast beim Bezug in unterschiedlichen Jahren am geringsten. Wenn Sie jetzt jährlich den Maximalbetrag einzahlen und Sie erst Anfang 50 oder noch jünger sind, dann können Sie noch ein paar Jahre damit zuwarten, zumal der Zins und Zinseszins ja momentan völlig vernachlässigbar sind. So haben Sie etwas weniger „Papierkrieg“ und können auch einfacher zu einem Anbieter mit einem im Vergleich besseren Zins wechseln.

  10. Cristina 26.10.2015 um 14:03

    Ich habe noch einige Fragen in Bezug zur Säule 3a.
    Anscheinend soll es wichtig sein in eine 3. Säule einzuzahlen wenn man keine Pensionskasse hat. Lohnt es sich auch, wenn das Jahreseinkommen nur um 6000 CHF ist? Ist es dann besonders wichtig auf die Zinsen zu achten? Anhand welcher Kriterien entscheide ich mich für welche Bank?
    Ich wäre über einen Rat sehr froh. Mich verwirrt es, dass ich zum einen bei der einen Bank einen Zins von 0.75% erhalte und bei der anderen sind es 1.125%. Beide Banken bieten ein Produkt von der Stifrung Rendita an.

    1. FinanzMonitor.com 26.10.2015 um 14:26

      Guten Tag Cristina
      Mit den momentan sehr tiefen Zinsen fällt vor allem die Steuerersparnis ins Gewicht, weil man ja Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen kann. Bei einem geringen Einkommen ist die Steuerersparnis gering oder gar nicht vorhanden (bei genügend Abzügen). Damit fällt ein grosser Vorteil der Säule 3a für Sie weg (ausser Sie sind verheiratet und Ihr Ehemann verdient auch noch Geld).
      Dennoch ist es sinnvoll, so Geld fürs Alter zu sparen, weil der Zinssatz ja höher als auf dem Bankkonto ist. Und der Nachteil der Säule 3a, nämlich dass das Geld dann für lange Zeit nicht bezogen werden kann, kann auch ein Vorteil sein: in einer Notsituation kann man eben nicht auf das Geld zugreifen wie wenn man es nur via Bankkonto sparen würde, und bleibt einem fürs Alter erhalten. Allerdings sollte man eine genügend grosse Reserve behalten, bevor man eine 3a-Einzahlung tätigt.
      Bei der Wahl der Bank / der Vorsorgestiftung sollte man schon auf einen (aktuell und historisch) guten Zins achten. Daneben spielen aber individuell auch andere Kriterien eine Rolle, etwa die Gebühren bei einem vorzeitigen Bezug, die Kündigungsfrist, ob man schon eine Bankbeziehung hat, ob man dort einen persönlichen Berater hat und ob man persönliche Beratung vor Ort in Anspruch nehmen will.

  11. Holger 14.12.2014 um 22:20

    Ich bin jetzt Anfang 30. Wenn ich einen Betrag auf ein Vorsorgekonto 3a einzahle und in 3-5 Jahren feststelle, dass ich das Geld benötige, kann ich dieses dann wieder abheben?

    1. FinanzMonitor.com 15.12.2014 um 07:19

      Guten Tag Holger
      Nein.
      Die Idee des Vorsorgekontos ist ja, fürs Alter vorzusorgen. Der Staat unterstützt dies mit der Steuerersparnis (steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge), sodass man im Vergleich zu einem Sparkonto eine hohe Rendite erzielt. Der Nachteil ist, dass das Geld dann gebunden ist, für Männer bis bis 60 oder bis ein Grund für die frühzeitige Auszahlung der Säule 3a (Vorbezug) vorliegt.

  12. Mario R. 03.12.2014 um 15:28

    Können Verheirate 2 x den Maximalbetrag einzahlen?

    1. FinanzMonitor.com 03.12.2014 um 15:39

      Guten Tag Mario R.
      Ja, aber jeweils nur soviel, wie sie als Einzelperson auch einzahlen könnten: sie müssen beide erwerbstätig sein und müssen das Geld jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto einzahlen.

  13. M. Müller 09.11.2014 um 16:28

    Wie sieht es aus wenn ich verheiratet bin. Können wir dann trotzdem noch jeweils seperat ein Säule 3a Konto führen und sozusagen beide Säule 3a Konten von der Steuer abziehen? Habe bisher leider keine Antwort darauf gefunden.

    1. FinanzMonitor.com 09.11.2014 um 22:33

      Guten Tag Herr Müller
      Ja natürlich geht das: wenn beide erwerbstätig sind, können beide die Säule 3a nutzen. Der einzige Unterschied ist, dass beim Bezug idR die in demselben Jahr bezogenen Beträge addiert werden, was zu einem höheren Steuersatz führt.

  14. Holger 05.05.2014 um 16:06

    Als erstes möchte ich Ihnen hier ein grosses Lob ausstellen für die fundierte Beantwortung von Fragen, die Menschen auf der Seele brennen. Vielen Dank dafür!

    Nun meine Frage: Ich habe ein 3a Konto und werde zwecks Splitting noch ein weiteres eröffnen. Bisher wer es reines Zinssparen. Da ich erst in 20 Jahren pensioniert werde, möchte ich Anlagen tätigen. Welche Instution/Bank bietet Ihrer Meinung nach die fairsten Bedingungen, denn oft werden die Gewinne wieder durch irgendwelche Management-Fees aufgefressen. Ein Nullsummenspiel.

    1. FinanzMonitor.com 05.05.2014 um 19:23

      Guten Tag Holger
      Wir haben in unserer Rubrik 3. Säule mehrere Artikel, die auf dieses Thema eingehen, sowie diesen Artikel hier, welcher analog für 3a-Konten verstanden werden kann.
      Das Problem bei 3a Fonds sind, wie Sie richtig erkennen, die zu hohen Gebühren. Mittlerweile gibt es zwar auch BVG-konforme Fonds mit einem TER (Total Expense Ratio) um die 0.5%. Aber weil der Aktienanteil ja unter 50% liegt, sind die Gebühren auf den anderen Anlagen im Vergleich immer noch hoch. Das fällt besonders bei den aktuell tiefen Zinssätzen ins Gewicht.
      Unter der Annahme, dass Sie jährlich den Maximalbetrag fürs 3a-Konto aufbringen können und zusätzlich sparen können, erscheint uns folgendes am sinnvollsten: Man sollte ja sein Vermögen auf die verschiedenen Anlageklassen wie Cash, Obligationen, Aktien, Immobilien etc aufteilen. Wegen den im Vergleich zu Obligationen hohen (sowie gebühren- und steuerfreien) Zinsen auf 3a-Konten sparen Sie weiterhin mit einer 3a-Kontolösung fürs Alter und kaufen kostengünstige Fonds ausserhalb der Säule 3a. Damit nutzen Sie die steuerliche Begünstigung von 3a-Konten voll aus und halten Ihre Gebühren tief.

  15. Marc 02.03.2014 um 13:32

    Ich habe 2x 3a Konten der gebundenen Vorsorge bei der Zürich Versicherung.
    1.Frage
    Darf ich bei der Bank, wo die Zürich das Geld verwaltet, einen aktuellen Konto-Auszug mit Saldo verlangen ?
    2.Frage
    Darf ich bei der Zürich verlangen dass, das Geld in einer anderen Bank transferiert bzw. verwaltet wird ?

    1. FinanzMonitor.com 02.03.2014 um 13:51

      Guten Tag Marc
      Bei der Zurich sind 3a-Vorsorgegelder in Fonds Ihrer Wahl investiert. Einmal jährlich erhalten Sie einen Kontoauszug und Sie können den aktuellen Wert Ihrer Anlagen auf deren Webseite selbst nachschauen. Ob Ihnen die Zurich zusätzlich zum jährlichen Kontoauszug einen aktuellen Auszug schicken kann, müssten Sie dort direkt nachfragen.
      Und ja, es ist problemlos möglich, Ihr Guthaben zu transferieren. Weil das Geld aber in Zurich Fonds angelegt ist, müssten diese verkauft werden und anschliessend der Geldbetrag zu einer anderen Bank überwiesen werden.
      Ein Blick auf das Factsheet der 3a Vorsorgekonto Produkte zeigt, dass die Gebühren je nach Aktienanteil 0.5% bis 0.7% pro Jahr betragen. Eine Gebühr von 0.5% bei Anlagen in den Geldmarkt oder in Obligationen ist im Vergleich zur momentan erzielbaren Rendite zu hoch. Falls Sie einen solchen Fonds halten, sollten Sie ihn verkaufen und auf ein reines 3a-Konto überweisen. Wollen Sie Aktien halten, dann wählen Sie das Produkt mit dem höchsten Aktienanteil („Anlagestrategie 45“), um ein besseres Verhältnis zwischen Kosten und erwarteter Rendite zu erzielen. Sind Ihnen 45% Aktienanteil zu hoch, dann sollten Sie nur eines Ihrer zwei Konten so anlegen.

  16. Komutow 03.09.2013 um 20:06

    Ich bin auf der Suche nach einem Anbieter für ein weiters 3a Konto. Die meisten 3a Kontos (ich meine Banklösungen und nicht fondsgebunden) sind absolut gebührenfrei. Jedoch habe ich bemerkt, dass z.B. Generali resp. BSI AG eine Gebührenordnung für 3a haben; Saldierung kostet 50.-CHF. 200.-CHF für Vorbezug bzw. Teilbezug für Wohneigentumsförderdung drin haben. Oder CIC (Banque CIC (Suisse)) haben 300.-CHF drin (dort bin ich Kunde). Ist das rechtlich überhaupt zulässig, denn dieses Geld ist ja gesetzlich geregelt für die Vorsorge bestimmt und kann von der Steuern abgezogen werden, da darf doch nicht die Bank dieses Geld (als Gebühren) zweckenentfremden? Wer kann mir da eine rechtskräftige Auskunft erteilen?

    1. FinanzMonitor.com 03.09.2013 um 23:56

      Guten Tag Komutow
      Es ist auffallend dass gerade Anbieter mit hohen Zinsen öfters Gebühren und/oder Kündigungsfristen beim Transfer von 3a-Geldern verlangen als solche mit im Vergleich geringeren Zinsen. Sie können davon ausgehen dass die Banken solche steuerbegünstigten Konten nicht kostenlos anbieten müssen und in ihrem Gebührenreglement eben solche Umtriebsentschädigungen verlangen können. Eine „rechtskräftige“ Auskunft können wir aber nicht geben, aber einen Tipp: Sind die Gebühren für einen frühzeitigen Bezug zu hoch, dann bietet es sich an, das Konto erst zu einer anderen Bank/Versicherung zu transferieren, welche keine solchen Gebühren erhebt.

  17. FinanzMonitor.com 01.03.2013 um 11:21

    Update per 01.03.2013: Wiederum haben im Vergleich zum Vormonat einige Banken die Zinsen auf 3a-Konten gesenkt. Dieses Mal müssen Vorsorgesparer bei der Credit Suisse, bei Raiffeisen und bei der UBS eine Senkung um 1/4 Prozent hinnehmen, während es bei der Luzerner Kantonalbank eine Senkung um 1/8% gab.

  18. Reto D. 05.02.2013 um 19:22

    Ich bin 61 jährig, berufstätig und habe mehrere 3a Säule Konten bei verschiedenen Banken. Ich möchte nun aus steuerlichen Gründen ein erstes Konto auflösen.
    Ist es möglich, dass ich weiter Beiträge an anderes 3a Konto tätige? D. h. Bezug eines 3a Kontos und Einzahlung im gleichen Jahr in ein anderes 3a Konto.

    1. FinanzMonitor.com 06.02.2013 um 00:05

      Hallo Reto D.
      Ja, es ist problemlos möglich als Mann ab Alter 60 ein 3a-Konto aufzulösen und dennoch weiterhin Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto zu tätigen.
      Aufgrund der momentan sehr tiefen Zinsen für risikolose Anlagen lohnt es sich oft, bis zum Dezember zuzuwarten – oder ggf. sogar zwei Konten in demselben, späteren Jahr aufzulösen, siehe den Nachtrag hier zum gestaffelten Bezug: https://www.finanzmonitor.com/3-saule/auszahlung-saule-3a-steuerspar-tipps/

  19. Jakob S. 04.01.2012 um 11:25

    Zuerst einmal ein grosses Kompliment für die ausführlichen Antworten!

    Leider beziehen sich alle Fragen der Säule 3a auf Privat Wohneigentum daher meine Frage:

    – wie ist die Situation bei Gewerbebau mit Anlieger Wohnung? Gelten dieselben Regeln?
    – wenn der Gewerbebau nur als Nebenerwerb genützt wird (Wohnung aber bezogen)?

    Kann das 3a Konto auch dann für die Finanzierung voll herangezogen werden?

    1. FinanzMonitor.com 04.01.2012 um 14:35

      Hallo Jakob
      Im Rahmen der Finanzierung von Wohneigentum darf man nur eine selbst bewohnte Wohnung oder ein selbst bewohntes Haus mit der Säule 3a finanzieren. Sie könnten in Ihrem Fall also maximal den Gegenwert der Anlieger-Wohnung aus der 3. Säule beziehen.
      Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist eine weitere Möglichkeit, 3a-Gelder vorzeitig zu beziehen. Allerdings gibt es hier Einschränkungen wie etwa, dass die Auszahlung innerhalb eines Jahres nach Beginn der Selbständigkeit erfolgen muss.

  20. Anton E. 30.12.2011 um 16:11

    Seit meiner Selbständigkeit vor 10 Jahren besitze ich ein Freizügigkeitskonto bei der Migros-Bank. Leider hätte ich das Geld damals abheben sollen, denn nun ist es gesperrt bis zu meiner Pensionierung.

    Meine Frage: Kann ich das Freizügigkeitskonto auch in ein Säule-3a Konto umwandeln? Würde zinsmässig mehr bringen!

    1. FinanzMonitor.com 30.12.2011 um 17:14

      Guten Tag Anton
      Die Zinsen auf dem Freizügigkeitskonto sind leider etwa einen halben Prozentpunkt tiefer als in der Säule 3a. Das, obwohl bei vielen Personen das Geld ebenfalls sehr lange unangetastet bleibt.
      Leider ist ein Transfer in die 3. Säule nicht möglich. Sie müssen warten, bis Sie 60 Jahre alt sind. Falls Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung besitzen, können Sie das Geld zur Rückzahlung der Hypothek verwenden.

  21. Seraina 04.11.2011 um 10:38

    Guten Tag

    Ich bin seit kurzem bei der ZürichVersicherung für die 3.Säule versichert. Resp. ich habe da die 3 Säule abgeschlossen. Nun hört man vieles schlechtes von der 3. Säule bei der Versicherung. Unter anderem auch, dass man kein Zahlstopp machen kann.Wie sieht dies nun aus wenn man Schwanger wird und in dieser Zeit die Prämie nicht zahlen kann?
    Vielen Dank.

    1. FinanzMonitor.com 04.11.2011 um 14:13

      Hallo Seraina
      Wir empfehlen, vorsorgen und versichern zu trennen: Man kann einfach seine finanzielle Situation und seine finanziellen Bedürfnisse nicht über Jahrzehnte hinaus vorhersehen und büsst mit der Säule 3b Flexibilität ein und sieht sich im Falle einer Auflösung mit hohen Kosten/einem tiefem Rückkaufswert konfrontiert.
      Wenn Sie eine Säule 3a bei der Zürich Versicherung abgeschlossen haben, dann sparen Sie nur fürs Alter und können frei bestimmen, ob Sie in einem Jahr Geld einzahlen oder nicht.
      Bei der Säule 3b ist das nicht der Fall, dafür haben Sie eben noch einen Versicherungsschutz. In der Regel können Sie eine solche Versicherung auflösen (Sie verlieren aber wegen tiefem Rückkaufswert viel Geld) oder in eine prämienfreie Versicherung mit geringerer Leistung umwandeln. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsberater, der Sie offenbar über diesen wichtigen Punkt wenig unzureichend informiert hat.

  22. Reini 11.10.2011 um 14:38

    Guten Tag, in 2 Jahren werde ich mit 65 Jahren pensioniert. Ist es möglich, heute schon 2 Freizügigkeitskonten zu eröffnen?
    Dabei habe ich mir gedacht, steuerfrei meine 3.Säulekonten direkt dorthin zu überweisen, um sie später zwischen 65 und 69 zusammen mit meinem Pensionskassenkapital auzulösen.
    Die Vorteile wären eine längere Anlagezeit der 3.Säulekonten sowie steuerfreier Zins und Vermögen während dieser Jahre.
    Besten Dank für Ihre Antwort.

    1. FinanzMonitor.com 11.10.2011 um 15:15

      Guten Tag Reini
      Ihre Idee lässt sich so leider nicht umsetzen. Ein Freizügigkeitskonto dient dazu, Gelder aus der Pensionskasse zu parkieren, wenn man nicht angestellt ist. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Einzige Möglichkeit, Ihre 3a-Konten länger zu behalten wäre, über das Alter 65 hinaus zu arbeiten.

  23. Paul Z. 14.09.2011 um 13:19

    Guten Tag, ich gehe mit 60 Jahre in die Pension. Ich habe bei Postfinance 2 Konto bei der Säule 3a. Kann ich die bis 65 Jahre (ordentliche Pension) bei der Postfinance lassen?

    Besten Dank für Ihre Arbeit!

    1. FinanzMonitor.com 14.09.2011 um 14:18

      Hallo Paul
      Ja, das ist möglich.
      Sie können aber keine Einzahlungen mehr tätigen, sobald Sie nicht mehr arbeiten (im Jahr der Pensionierung, aber vor Ende der Arbeit ist das noch möglich).
      Prüfen Sie, ob sich ein gestaffelter Bezug der zwei 3-Konten in zwei verschiedenen Jahren für Sie lohnt.

  24. Toni S. 02.09.2011 um 08:46

    Liebes Finanz-Monitor-Team

    Vielen Dank für Ihre Website. Ich habe auch ein paar Fragen auf welche ich bisher noch keine Antwort erhalten habe. Ich selber habe ein 3A Konto seit 3 Jahren und mache mir Gedanken dazu:
    1. Wenn man ein 3a Konto und Bausparkonto hat und dieses für den Kauf eines Hauses nutzen will, muss man 51% des Hauses selber bewohnen damit es steuerreduziert, bzw. steuerfrei ist beim Bezug des Geldes ist. Wie lange muss dieser Tatbestand bestehen, d.h. wie lange muss man 51% bewohnen bevor man es vermieten kann ohne eine Steuerumgehung zu begehen?
    2. Wenn man die 3a oder Pensionskasse bezieht um sich selbstständig zu machen, nach wie vielen Jahren darf man die Einzelunternehmung in eine Kapitalgesellschaft umwandeln ohne eine Steuerumgehung zu begehen?
    3. Versicherungen verkaufen einem gerne Lebensrenten. Dazu meine Frage. Kennen Sie einen Fall, wo ein 3a Konto als Rente bezogen wurde? Oder muss man dann zwangsläufig eine Lebensrente abschliessen?
    4. Die Pensionskasse ist ja bekannt dafür, dass sie keine Erben berücksichtigt und höchstens eine reduzierte Rente auszahlen? Was schlagen Sie vor sollte man tun um einen Ehepartner bei Todesfall im Pensionsalter auch abzusichern.
    5. Die SNB hat 200 CHF Milliarden zur Schwächung des Franken gedruckt. Wie können 2-3% Verzinsung eines 3a Kontos diese zu erwartende Inflation decken?
    Vielen Dank.
    Toni S.

    1. FinanzMonitor.com 03.09.2011 um 22:02

      Lieber Toni

      Danke für Ihren Besuch auf FinanzMonitor.com und Ihre spannenden Fragen.

      1) Bezug 3a für selbst bewohntes Wohneigentum: Bitte lassen Sie sich diese Frage schriftlich durch Ihre kantonale Steuerbehörde beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass Sie 3a-Gelder nur für selbst bewohntes Wohneigentum beziehen können. Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist, dann müssten Sie die übrigen Wohnungen mit Eigenkapital ausserhalb der 2./3. Säule finanzhieren.
      2) Frist Umwandlung Personengesellschaft in eine juristische Person nach Bezug Pensionskasse: Es gibt hier keine Fristen. Es ist möglich, PK-Geld für die Selbständigkeit zu beziehen und sehr kurz danach eine AG oder GmbH zu gründen. Sie würden hier keine Steuerumgehung begehen – Sie bezahlen ja beim Bezug des Alterskapitals eine einmalige Steuer.
      3) Keine Rente mit Säule 3a-Konto: Sie können ein 3a-Konto nicht als Rente beziehen. Es ist aber möglich, das Geld zu beziehen und danach mit dem Geld z.B. eine Leibrente bei einer Versicherung zu erwerben. Dies lohnt sich aber oftmals nicht.
      4) Pensionskasse und Hinterbliebene: Ehepartner und Kinder erhalten eine Rente, siehe https://www.finanzmonitor.com/2-saule/pensionskasse-todesfall-ehepartner-konkubinat-alleinstehend-tod/. Ob Sie zusätzlich noch eine weitere Versicherung für Ihre Ehefrau benötigen, hängt von Ihrer gesamten finanziellen Situation ab. Lassen Sie sich beraten, schliessen Sie aber nicht vorschnell eine solche Versicherung ab: Wenn Sie zuerst versterben würden, dann würden zwar die Rentenzahlungen (AHV und Pensionskasse) an Ihre Frau tiefer sein als jetzt, aber ihre Lebenshaltungskosten würden ja auch tiefer liegen als wenn Sie noch leben würden.
      5) Zinsen Säule 3a und Inflation: Grundsätzlich verdient eine Bank Geld, indem Sie für Guthaben einen tieferen Zins zahlt, als sie für Kredite erhält. Sollte die Inflation ansteigen, dann steigen (zeitverzögert) sowohl die Kreditzinsen als auch die Zinsen für Guthaben, wie etwa in der 3. Säule. Im ersten Halbjahr 2011 betrug die Inflation in der Schweiz weniger als 1.0% im Vergleich zum Vorjahr. Die Säule 3a mit steuerfreien Zinsen von rund 2.0% ist aktuell sehr attraktiv, zumal andere „sichere“ Anlagen wie die 10jährigen Bundesobligationen der Schweizerischen Eidgenossenschaft aktuell gerade mal 1.09% Zins (und das vor Steuern auf den Erträgen) abwerfen. Wir sind der Meinung, dass der Zins in der 3. Säule aktuell zu hoch ist. Steigt die Inflation wie von Ihnen erwartet auf 3%, dann dürften nach einer zeitlichen Verzögerung auch die 3a-Zinsen steigen, sodass diese im Vergleich zur Inflation aber immer noch höher sein dürften.

  25. Marianne 09.08.2011 um 08:41

    Wenn man das 3A Konto bei der Berner Kantonalbank saldieren will, muss man das 3 Monate vorher kündigen.

  26. KarinH 08.08.2011 um 18:52

    Liebes Finanz-Monitor-Team

    ich ziehe nach 3 Jahren in der Schweiz wieder zurück nach Österreich. Meine Beschäftigung in der Schweiz hat per 31.7.2011 geendet. Kann ich jetzt trotzdem noch den Höchstbetrag der Säule 3a für 2011 einbezahlen? Macht das steuerlich Sinn?

    Danke und besten Gruß,
    Karin

    1. FinanzMonitor.com 08.08.2011 um 21:55

      Liebe Karin
      Steuerlich und auch insgesamt finanziell betrachtet hätte es Sinn gemacht, vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz noch in die Säule 3a einzuzahlen. Nach der Auswanderung hätten Sie sich den Betrag ja wieder auszahlen lassen können.
      Leider sind Sie jetzt nicht mehr berechtigt, in die Säule 3a einzuzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abzusetzen. Zum Zeitpunkt der Einzahlung muss man über ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Das ist bei Ihnen nicht mehr der Fall.

  27. Christine 03.05.2011 um 21:07

    Ich habe seit 1994 in ein Vorsorgekonto Säule 3a bei Generali-Versicherungen einbezahlt, Laufzeit bis 2011. Fr. 95’000.- werden mir jetzt ausbezahlt und ich wurde angefragt, wohin ich das Geld ausbezahlt haben möchte.
    Ich werde dieses Jahr 63 und werde mit ziemlicher Sicherheit noch weitere 3 Jahre arbeiten, und brauche das Geld nach meiner Pensionierung nötiger als jetzt.
    Ist es sinnvoll die Laufzeit zu verlängern, oder gibt es bessere Lösungen.
    Besten Dank für Ihre Antwort.

    1. FinanzMonitor.com 03.05.2011 um 22:21

      Wir gehen davon aus, dass Sie das Produkt GENERA 3a von Generali meinen. Der Zinssatz dort ist fair, wie Sie im Vergleich zu den Zinsen anderen Institute oben sehen können.
      Als Frau können Sie den Bezug von Säule 3a-Geldern bis zum Alter von 69 Jahren aufschieben, wenn Sie bis dann erwerbstätig bleiben. Gemäss Ihrem Plan werden Sie bis zum Alter von 66 Jahren arbeiten.
      Ein Aufschub des Bezuges macht in unseren Augen viel Sinn: Sie benötigen das Geld jetzt nicht und Sie zahlen keine Steuern auf den Zinserträgen in der Säule 3a. Eine so hohe und praktisch risikolose Rendite nach Steuern können Sie aktuell nur in der Säule 3a erzielen. Behalten Sie also das Konto bis zum letztmöglichen Zeitpunkt mit 66 Jahren.
      Wir nehmen an, dass Sie über kein weiteres 3a-Konto verfügen. Falls Sie weiterhin beabsichtigen, in die Säule 3a einzuzahlen (was je rascher man das Geld beziehen wird, umso sinnvoller ist), dann sollten Sie sich überlegen, ein zweites 3a-Konto zu eröffnen. Sie sparen so beim Bezug rund 1000 Franken Steuern. Wir haben dies mit folgenden Annahmen berechnet.
      – Sie wohnen in der Stadt Basel (anhand Ihrer Mail-Adresse nehmen wir das an)
      – Sie sind alleinstehend
      – Sie sind reformiert
      – Sie tätigen in diesem Jahr und in den folgenden 3 Jahren (während Sie noch angestellt sind) je eine Einzahlung von 5’000 Schweizer Franken in die Säule 3a
      Fall 1: Wenn Sie nur das eine Konto bei Generali behalten, dann zahlen Sie dort noch 20’000 Schweizer Franken ein. Mit Zins und Zinseszins wächst das Guthaben von 95’000 auf etwa 103’000 Franken an. Zusätzlich kommen 20’000 Franken an Einzahlungen. Bei 123’000 Franken Guthaben bezahlen Sie laut Steuerrechner der PostFinance 7’560 Franken Steuern bei der Saldierung des Kontos.
      Fall 2: Wenn Sie ein zweites Konto eröffnen, und dort dieses, nächstes und übernächstes Jahr je 5’000 Franken einzahlen, dann haben Sie (vereinfacht ohne Zinsen gerechnet) 15’000 Franken, die Sie in 2 Jahren beziehen können. Dort bezahlen Sie 451 Franken Steuern. Die letzte Einzahlung tätigen Sie auf das Generali-Konto, das dann ein Vermögen von 103’000 + 5’000 = 108’000 Franken aufweist. Beim Bezug mit 66 bezahlen Sie 6096 Franken Steuern.
      In der Summe betragen die Steuern im Fall 2 6’547 Franken oder eben rund 1’000 Franken weniger, als wenn Sie weiterhin auf das bestehende Generali-Konto einzahlen würden.
      Unter der Annahme, dass Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen wollen, empfehlen wir Ihnen also, erstens das bestehende Generali 3a-Konto weiterzuführen und erst im letzten Moment zu beziehen sowie jetzt ein zweites 3a-Konto zu eröffnen. Auf dieses neue 3a-Konto zahlen Sie 2011-2013 Geld ein und beziehen es Ende 2013. Sie sparen so im Vergleich zur Variante „weitere Einzahlungen auf bestehendes Generali-Konto“ unter obigen Annahmen rund tausend Franken an Steuern.

  28. Raymond M. 01.04.2011 um 09:00

    Guten Tag, müssen die Konti der Säule 3a im Alter von 65 (Mann) aufgelöst werden. Oder besteht die Möglichkeit, sie noch einige Jahre weiter laufen zu lassen? Besten Dank für Ihre Antwort.

    1. FinanzMonitor.com 01.04.2011 um 09:43

      Guten Tag Raymond
      Die Säule 3a können Sie ordentlich frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters der AHV (65 Jahre alt für die Männer und 64 Jahre alt für die Frauen) beziehen. Der spätester Termin zum Bezug für Sie wäre der 65. Geburtstag. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig sind, dann können Sie den Bezug der Säule 3a um maximal 5 Jahre bis zum 70 Geburtstag aufschieben. Dies gilt nur, solange Sie noch erwerbstätig sind.
      Wer über das Pensionierungsalter hinaus noch arbeitet und das Geld nicht dringend benötigt, für den macht ein Aufschub des Bezugs der 3. Säule oft Sinn: Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich zu anderen sicheren Anlagemöglichkeiten hoch und steuerfrei.

  29. Frank 31.03.2011 um 22:42

    Ich habe seit 7 Jahren die Seule 3a.
    Ich komme aus einem anderen EWR-Land. Ich werde in diesem Jahr aus der Schweiz entgültig auswandern zurück in meiner heimat zusammen mit Frau & Kinder, wo wir dabei sind ein Haus zu kaufen. Vertrag ist schon unterzeichnet. Wir haben ein Kredit deswegen schon aufgenommen. Ich würde das Geld benutzen um den Kredit zu reduzieren.
    Dazu habe ich einige Fragen:

    1. Ich habe es so verstanden dass ich die 3. Seule in einem mich auszahlen lassen kann. (Ich habe es nicht gesplittet). Stimmt das ?
    2. Wenn Ja, wird es besteuert, und evt. wie ?
    3. Muss ich es in diesem Jahr machen (ich arbeite bis Mitte Jahr in der Schweiz) oder kann ich warten bis evt. nächstes Jahr ?
    4. Habe auch gelesen das man es auf einem Bankkonto in der Schweiz ruhen lassen kann bis 5 Jahre vor der Rente ?
    5. Ich würde auch noch in diesem Jahr mein Beitrag bezahlen. Muss ich dass ? Macht es Sinn ?
    6. Was empfehlen Sie in meinem Fall.

    MfG und im Voraus vielen Dank, Frank

    1. FinanzMonitor.com 01.04.2011 um 08:37

      Guten Tag Frank
      1) Über das Geld in der Säule 3a können Sie nach der Auswanderung aus der Schweiz in ein EU-Land frei verfügen. Anders ist es beim obligatorischen Teil in der Pensionskasse, dieser darf nur in wenigen Fällen wie z.B. Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder Aufnahme einer selbständigen Arbeit bezogen werden. Sie müssen Ihrer Bank dazu einen klaren Nachweis erbringen, dass Sie ausgewandert sind.
      2) Steuern bei der Auszahlung von Kapital nach der Auswanderung werden zu einem reduzierten Satz in dem Kanton erhoben, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Hier kann es Sinn machen, das Geld auf ein Konto einer Stiftung zu verschieben, die ihren Sitz in einem steuergünstigen Kanton (z.B. Schwyz) hat. Die Steuer in der Schweiz beträgt ca. 5-10% des ausbezahlten Kapitals. Einen Steuerrechner finden Sie z.B. hier. Ob Sie zusätzlich Steuern in dem Land bezahlen müssen, in das Sie auswandern, wissen wir nicht.
      3+4) Sie dürfen das Geld aus der Säule 3a frühestens nach erfolgter Auswanderung beziehen. Sie können aber auch bis spätestens zum Alter 65 warten (Ausnahme siehe nächste Frage von Raymond).
      5) Wenn Sie über genügend Geld verfügen und das Geld wahrscheinlich bald beziehen werden, macht es ziemlich sicher Sinn, auch in diesem Jahr noch eine Einzahlung zu leisten. Diese Einzahlung muss erfolgen, solange Sie noch in der Schweiz erwerbstätig sind. Sie sparen so auch in diesem Jahr noch Steuern in der Schweiz, allerdings deutlich weniger als in den Vorjahren (die Steuerersparnis wächst progressiv mit dem Einkommen). Eine solche Einzahlung in die Säule 3a ist natürlich freiwillig.
      6) Diese Frage ist sehr allgemein gehalten. An Ihrer Stelle würden wir noch Kontakt mit der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers aufnehmen und nachfragen, wie hoch Ihr obligatorisches und überobligatorisches Guthaben ist. Das Geld aus der Pensionskasse muss nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz auf einem oder zwei Freizügigkeitskonten deponiert werden. Über das überobligatorische Guthaben können Sie gleich wie bei der Säule 3a frei verfügen. Das obligatorische Guthaben können Sie bei Auswanderung in ein EU-Land jedoch auch verwenden, um Ihr selbst bewohntes Haus zu finanzieren. Hier könnte es Sinn machen, statt der Säule 3a einen Teil Ihres Geldes aus der Pensionskasse zu Finanzierung des Hauses zu verwenden: Die Zinsen in der Säule 3a sind im Vergleich etwas höher.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute bei Ihrem Umzug!

  30. Heidy R. 16.03.2011 um 14:41

    1. Ich habe bereits fünf 3A-Konten bei 5 verschiedenen Banken. Ist es möglich, bei der Bank mit den höchsten Zinsen ein 2. Konto zu eröffnen und die Summe der Bank mit dem niedrigsten Zins auf die Bank mit dem höchsten Zins zu transferieren?
    2. Ich werde in 3 Jahren 59 Jahre alt. Ich will dann mein 1. Konto auflösen. Darf ich im gleichen Jahr im Januar nochmals auf eines der fünf Konten einbezahlen? und den 1. Bezug im April tätigen?
    – d.h. bis ich 64 Jahre alt bin jeweils im Januar einbezahlen und im April ein Konto auflösen?

    1. FinanzMonitor.com 16.03.2011 um 15:59

      Guten Tag Heidi
      Unsere Antwort auf Ihre beiden Fragen lautet jeweils „Ja“.
      Eröffnen Sie zuerst ein zweites Konto bei Ihrer Bank mit dem hohen Zins. Sobald Sie die Kontonummer erhalten haben, teilen Sie diese der Bank mit dem tiefen Zins mit und bitten um die Auflösung des Kontos und Überweisung des Geldes auf das neue Konto. Sie können dazu z.B. unseren Musterbrief zur 3a Auflösung verwenden.
      Es ist möglich, auch noch in dem Jahr, in dem Sie pensioniert werden, eine steuerbegünstigte Einzahlung in die 3. Säule zu tätigen. Diese muss bei der Bank eintreffen, solange Sie noch arbeitstätig sind. Wenn Sie aus der Pensionskasse ausschliesslich eine Rente beziehen wollen und Sie keine besseren Ideen zur Geldanlage haben, dann empfehlen wir Ihnen, die 3a-Konten mit dem geringeren Guthaben zuerst aufzulösen, damit Sie länger vom steuerfreien Vorzugszins auf Säule 3a-Konten profitieren können.

  31. Ernst 26.01.2011 um 10:35

    Guten Tag
    Zu welchem Satz muss ich mein 3A Konto versteuern (Kt. Zürich)wenn es ausbezahlt wird. Besten Dank für die Antwort.

    1. FinanzMonitor.com 26.01.2011 um 10:43

      Guten Tag Ernst
      Die Steuer bei der Auszahlung der Säule 3a hängt nicht nur vom Kanton, sondern auch von Wohnort, Zivilstand, Konfession und der Höhe des Bezugs ab. Suchen Sie bei Google nach „Besteuerung Kapitalauszahlung Säule 3a“, dann finden Sie verschiedene Steuerrechner.

  32. Röschu 21.01.2011 um 23:12

    Guten Abend,

    Bin leider von einem SwissLife Vertreter überannt worden.

    -Habe seit dem 20.Lebensjahr eine Lebensversicherung (Säule 3a)
    -Bin jetzt 39

    von den versprochen 2.00% Zins,sind es jetzt 1.00%!

    ich möchte den Vertrag kündigen,da ich mit einem Vorsolge-Plan der Bank besser
    bedient wäre.

    habt Ihr mir einen Tip,wie ich das einbezahlte Geld von der Versicherung
    einforden kann?

    Ohne viel Verlust.

    Gruss Roger

    1. FinanzMonitor.com 22.01.2011 um 09:13

      Sehr geehrter Röschu
      Sie können eine Lebensversicherung auflösen. Sie erhalten aber nicht die Summe der einbezahlten Beträge plus Zins, sondern nur den Rückkaufswert.
      Eine Lebensversicherung umfasst einen Versicherungsteil und einen Sparteil. Ein Teil des einbezahlten Geldes ist also durch die Versicherungsdeckung der letzten 20 Jahre „verloren“. Weiter wird die Swiss Life Kosten für Verwaltung und die Verkaufs-Provision an den Vertreter abziehen. So fällt der Rückkaufswert tiefer aus, als die Summe der eingezahlten Beiträge – trotz Verzinsung des Sparanteils und ist insgesamt meist enttäuschend tief.
      Fragen Sie bei der Swiss Life nach, wie hoch der Rückkaufswert für Ihre Lebensversicherung ist. Diesen Rückkaufswert könnten Sie auf ein 3a-Konto (ohne Versicherung) überweisen lassen. Überlegen Sie sich anhand der konkreten Zahlen, ob sich das für Sie lohnt.

  33. Jacqueline 17.01.2011 um 16:03

    Ich habe vor Jahren ein Vorsorgekonto 3a bei der Zürich Invest Bankstiftung abgeschlossen mit einer 10 jährigen Kapitalerhaltungsgarantie. Die Garantiefrist ist unterdessen abgelaufen und ich habe dort auch nichts mehr einbezahlt. Das Geld ist mit der Anlagestrategie Targe Investment Funds angelegt, da ich diesbezüglich nicht risikofreudig bin. Nur habe ich das Gefühl, dass die Rendite über all diese Jahre auch eher bescheiden war und ich denke, dass ich auf einem Bankkonto 3a eine bessere Rendite erzielen würde.
    Ist auch bei diesem Produkt ein Wechsel „problemlos“? Leider konnte ich in den Bedingungen nichts finden.

    1. FinanzMonitor.com 17.01.2011 um 16:39

      Sehr geehrte Jacqueline
      Sie haben Ihr Geld in einen 3a Fonds angelegt. Die Zürich Versicherung bietet zusammen mit der Deka Bank Schweiz verschiedene 3a-Fondslösungen mit unterschiedlichem Aktienanteil an. Wir wissen nicht, wie gross Ihr Aktienanteil ist und welchen dieser Target Investment Fonds (TIF) Sie damals erworben haben. Aber das spielt für Ihre Frage keine Rolle.
      Zu Ihrer Frage: Sie können problemlos zu einer Bank wechseln. Hier ist das Vorgehen zum Wechsel der Bank beschrieben.
      Wir haben das Thema „3a Konto oder Fonds“ sowie hier 3a Fonds lohnen sich primär für die Bank übrigens in Artikeln auf FinanzMonitor.com besprochen. Das Fazit ist, dass die Gebühren bei solchen Fonds-Lösungen viel zu hoch sind, weswegen die Rendite meist sehr bescheiden ist im Verhältnis zum eingegangenen Kursschwankungsrisiko. So wird denn auch meist die Zielrendite von 5% oder mehr nicht erreicht. Eine Möglichkeit wären höchstens 3a-Fonds, welche den Aktienanteil passiv in ETFs anlegen. Hier müsste man aber den höchsten Aktienanteil wählen, da die Gebühren auf dem Obligationen-Anteil aktuell zu hoch sind im Verhältnis zum Zins, den man mit einer reinen Konto-Lösung erhält.

  34. Herr F 06.01.2011 um 15:02

    Hallo allerseits,

    werden die Steuern beim späteren Bezug des 3a-Guthabens in dem Kanton fällig, wo die 3a-Stiftung den Sitz hat, oder dort wo der Bezieher (Rentner) wohnt?

    Falls z.B. die Einzahlungen mit Wohnsitz ZG erfolgen (max. 10% Steuern gespart) und die Auszahlung als Rentner dann mit Wohnsitz in JU oder NE, kann das dann ein steuerliches Verlustgeschäft sein?

    1. FinanzMonitor.com 06.01.2011 um 16:07

      Die Steuern beim Bezug der Säule 3a werden in dem Kanton fällig, in dem man wohnt.
      Der Kanton der 3a-Stiftung ist nur von Bedeutung, wenn man auswandert und anschliessend die Säule 3a bezieht. Ist man bereits ausgewandert, dann bezahlt man in dem Kanton die Steuer, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.

  35. Franziska 31.12.2010 um 05:16

    Guten Tag
    Ich habe gleich 2 Themen und einige Fragen dazu:
    1. Ich habe ein Freizügigkeitskonto bei der Migros Bank, das ich nicht in die Pensionskasse einzahlen möchte. Kann ich das Geld auf eine andere Bank mit besserem Zins transferieren? (so wie bei 3a)
    Weil ich das Konto ja stehen lasse, muss ich dies in der Steuererklärung als Vermögen deklarieren?
    2. Vor einigen Jahren, als die Zinsen noch attraktiv waren, liess ich mich von einem Generali-Vertreter überreden, mein Säule 3a-Konto auf ein 3b-Konto bei Generali umzuwandeln.
    Nun würde ich – bei der aktuellen Zinslage – gerne wieder umwandeln lassen.
    Ist dies möglich? Welche steuerlichen Konsequenzen hätte dies?

    1. FinanzMonitor.com 31.12.2010 um 10:10

      Guten Tag Frau Pfister
      Hallo Franziska
      Ein Transfer des Freizügigkeitskontos zu einer anderen Bank ist wie bei Säule 3a-Konten möglich. Setzen Sie sich mit Ihrer neuen Bank in Verbindung, die Ihnen beim Wechsel helfen wird. Wie bei der Säule 3a unterliegen Zinserträge auf dem Freizügigkeitskonto nicht der Einkommenssteuer und Sie müssen auf dem Kapital auch keine Vermögenssteuern bezahlen. So sagt z.B. die Wegleitung des Kantons Bern: „Ihre Guthaben bei Einrichtungen der 2. Säule (Pensionskasse / berufliche Vorsorge) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) sowie auf Freizügigkeitskonten sind bis zur Fälligkeit der Leistungen steuerfrei und nicht im Wertschriftenverzeichnis aufzuführen.“
      Lange Laufzeiten bei Säule 3b-Policen sind ein Ärgernis. Sie werden aber von Versicherungsvertretern empfohlen, weil bei einer Laufzeit über 10 Jahre die Auszahlung der Leistungen steuerfrei ist – und weil bei längerer Laufzeit die Vertreter eine höhere Provision erhalten. Eine Umwandlung in die Säule 3a ist nicht möglich. Ein „verpasstes“ Jahr kann nicht nachträglich nachgeholt werden.
      Im Falle einer frühzeitigen Auflösung der Säule 3b erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser kann deutlich tiefer sein als die von Ihnen eingezahlten Beträge. Konsultieren Sie Ihren Generali-Vertreter – er kann Ihnen die Konsequenzen für Sie aufzeigen.

  36. René 03.12.2010 um 20:51

    Hallo
    Ich habe mehrere 3a-Kontos. Ich möchte mich Frühpensionieren und Auswandern.
    Kann ich ein 3a-Konto auflösen und die anderen stehen lassen?
    Wenn ja, darf ich die nächsten 3a-Kontos erst alle 5 Jahren oder bei meiner ordentlichen Pensionierung auflösen?

    1. FinanzMonitor.com 06.12.2010 um 16:54

      Hallo René
      Es gibt aktuell keine gesetzliche Regelung wie beim Bezug der Säule 3a zur Finanzierung von Wohneigentum, nach der Sie nur alle fünf Jahre Geld beziehen könnten.
      Sie können also Ihre 3a-Guthaben bei der Auswanderung in bar beziehen – oder eines oder mehrere Konten stehen lassen und später beziehen.
      Im Gegensatz zur zweiten Säule (Pensionskasse, oder wenn kein Arbeitgeber mehr: Freizügigkeitskonto) spielt es auch aktuell keine Rolle, ob Sie in ein EU-Land oder in ein anderes Land auswandern: Sie können alle Konten auflösen zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie wollen.
      Beachten Sie in Ihrem Fall folgendes:
      Steuern: Wenn Sie das Konto erst nach der Auswanderung auflösen, dann werden Steuern in dem Kanton fällig, in dem die 3a-Stiftung ihren Sitz hat. Die Liberty-Stiftung bietet aktuell hohe Zinsen auf 3a-Konten und hat ihren Sitz im steuergünstigen Schwyz.
      Sicherheit: Ihr Geld auf 3a-Konten ist sicher. Wenn Sie „für immer“ auswandern, tragen Sie aber ein Währungsrisiko. Wenn der Schweizer Franken gegenüber der Währung Ihres neuen Landes abwertet, dann verlieren Sie Geld. Umgekehrt können Sie sich mit den Schweizer Franken in Ihrem neuen Land mehr leisten, wenn der Schweizer Franken aufwertet. Geld in der Säule 3a ist für die Altersvorsorge gedacht. Wir denken, dass es deswegen eine gute Idee ist, einen Notgroschen in der Schweiz zu belassen und nicht alles Geld sofort zu beziehen, wenn das Risiko besteht, dass Sie das Geld nicht für ein Haus oder die Selbständigkeit, sondern für Konsumgüter ausgeben werden.

      Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei Ihrem Auswanderungs-Projekt.

  37. Erika B. 16.11.2010 um 16:16

    Kann man 3. Säule-Konti über die Pensionierung hinaus stehen lassen? Wie lange?

    1. FinanzMonitor.com 16.11.2010 um 16:33

      Hallo Erika

      Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV sagt dazu folgendes:
      „Ein Bezug der Gelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich: (…) ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr); die Altersleistungen werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Weist der Vorsorgenehmer nach, dass er auch nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV erwerbstätig ist, kann er weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und es kann der Bezug bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden“.
      Das bedeutet, dass Sie die 3. Säule Konten nur stehen lassen können, wenn Sie nach der ordentlichen Pensionierung mit 64 Jahren noch arbeiten. Sie können die Konten dann maximal bis 69 stehen lassen, wenn Sie so lange erwerbstätig bleiben.

  38. Sibille H. 10.11.2010 um 14:18

    Vielen herzlichen Dank! Die oben stehenden Fragen habe ich mir bereits durch den Kopf gehen lassen. Sie haben mir sehr weitergeholfen mit den „Faustregeln“ im 2. Absatz.

  39. Sibille H. 10.11.2010 um 13:42

    Gibt es eine Empfehlung, wieviele liquide Mittel man mindestens haben sollte bevor man davon Geld in die 3. Säule einbezahlt? Es macht ja nicht Gross Sinn Geld langfristig zu binden wenn man nicht liquid ist. Ich studiere schon lange darum herum wo diese Grenze ca liegt.

    1. FinanzMonitor.com 10.11.2010 um 14:07

      Hallo Sibille

      Ihre Frage ist exzellent und die Antwort sollte in einem ganzen Artikel und nicht nur in wenigen Sätzen behandelt werden. Es macht erst Sinn, Geld in langfristige Anlagen wie Aktien oder in sehr illiquide Anlagen wie die 3. Säule zu investieren, wenn man über genügend Vermögen verfügt. Doch ab welchem Vermögen ist dies sinnvoll? Grundsätzlich kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Überlegen Sie sich Antworten auf die folgenden Fragen:
      – Wie viel Vermögen habe ich nach der Einzahlung in die Säule 3a noch zur freien Verfügung? Je höher der Geldbetrag, desto eher können Sie eine Einzahlung vornehmen
      – Wie viel Geld kann ich pro Jahr insgesamt sparen und welchen Anteil davon würde der einzuzahlende Betrag ausmachen?
      – Wie viel Steuern spare ich bei der Einzahlung in die Säule 3a? Je höher der Wert, desto eher lohnt sich eine Einzahlung
      – Fehlt mir das Geld sicher nicht, auch nicht in „Notfällen“ (z.B. Zahnarztrechnung, Trennung und Wohnungswechsel, neues Auto, Jobverlust)?
      – Wie wird sich meine zukünftige Einkommenssituation entwickeln? Werde ich in Zukunft viel Geld ansparen können oder werde ich in absehbarer Zeit von meinem Vermögen zehren müssen?
      – Werde ich das Geld in kurzer Zeit wieder beziehen können (weil ich bald pensioniert werde, mich selbständig mache oder Wohneigentum damit finanziere)?
      – Sinkt durch die Einzahlung in die Säule 3a mein sofort verfügbares Bankguthaben unter meine „Komfortgrenze“?
      – Was würde ich mit dem Geld machen, wenn ich es nicht in die Säule 3a einzahlen würde? Würde ich es „einfach verprassen“ oder dennoch ansparen?

      Sie sehen, die Beantwortung dieser Frage ist sehr individuell. Als sehr grobe Faustregel würden wir sagen, dass eine Einzahlung des Maximalbetrags nur tätigen sollte:
      – wer mehr Geld verdient als er ausgibt
      – UND mindestens 20% des einbezahlten Betrags in Form von Steuern spart
      – UND nach der Einzahlung noch über ein Barvermögen von mindestens drei Bruttomonatslöhnen verfügt.

      Hat Ihnen diese Antwort weitergeholfen?

  40. Herr B 25.09.2010 um 12:00

    Hallo
    kann ein 3a das ich jetzt aufgeteilt führe bei der Swisslife und ein 3a Konto bei der UBS, jetzt möchte ich das UBS Konto zur einem anderen Anbieter transferieren da es dort eine weit aus höhere Rentite gibt. Geht das??

    1. FinanzMonitor.com 25.09.2010 um 12:59

      Sehr geehrter Herr B

      Sie können Ihr bestehendes 3a-Konto bei der UBS ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten auflösen und zu einem neuen Anbieter transferieren lassen.
      Das Vorgehen ist einfach und hier beschrieben: Wechsel Bank Säule 3a. Am Ende des Artikels finden Sie auch einen Musterbrief, den Sie für die Kündigung und den Transfer Ihres dritte Säule Kontos verwenden können.

      Freundliche Grüsse
      FinanzMonitor.com

  41. Elvira B. 06.07.2010 um 10:48

    Ist es möglich, ein 3.Säule Fonds-Konto bei einer Bank in ein 3a-Konto umzuwandeln um dieses Konto dann zu einer anderen Bank zu transferieren?

    1. FinanzMonitor.com 06.07.2010 um 13:43

      Sehr geehrte Frau B.

      Vielen Dank für Ihre Frage. Das Vorgehen ist sogar noch einfacher (und nebenbei auch kostenlos):
      1. Eröffnen Sie bei Ihrem neuen 3a-Anbieter ein Konto
      2. Teilen Sie Ihrer bisherigen Bank mit, dass Sie Ihr 3. Säule Fondskonto saldieren wollen und dass sie das Guthaben auf das Konto bei der neuen Bank überweisen soll.

      Es ist also nicht notwendig, dass Sie den „Umweg“ über ein 3a-Konto bei Ihrer bisherigen Bank gehen.

      Freundliche Grüsse
      FinanzMonitor.com

  42. FinanzMonitor.com 04.07.2010 um 21:03

    Sehr geehrte Frau R.

    Danke für Ihre Frage zum Transfer eines Säule 3a-Kontos. Wie Sie vielleicht hier in unserem Artikel Wichtigste Fragen und Antworten zur Säule 3a“ bereits gesehen haben, ist es leider nicht möglich, ein Konto nachträglich aufzuteilen: Sie können nur ein ganzes Säule 3a-Konto von der einen Bank zur anderen transferieren.

  43. Heidy R. 04.07.2010 um 16:51

    Postfinance hat im Moment den 2.höchsten Zinssatz.

    Kann ich nur einen Teil eines 3. Säule-Kontos angelegt bei einer anderen Bank auf die Postfinance transferieren oder muss die gesamte Summe transferiert werden?

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